Acta Pacis Westphalicae II C 3 : Die schwedischen Korrespondenzen, Band 3: 1646 - 1647 / Gottfried Lorenz

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Meinen hochgeerten herren kan ich dienstlichen nicht uneroffnet sein laßen, wie daß
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hier in gemein die sage starck gehöret würdt, ob solten die conditiones bey denen
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allgemeinen friedenstractaten zu Oßnabrück unter andern dahin mit ziehlen und
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außlauffen wollen, sambt die praetension des landes Hinterpommeren nachgelaßen
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und bey sonst von dem gegentheill beschehenen oblationes acquiesciret werden
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würde, derent wegen dan nicht alleine von theils generalspersohnen, besondern auch
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andern hohen officirern, so in Hinterpommern von Ihrer Königlichen Mayestät,
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unser allergnedigsten königin und freuwlein, allergnedigst begüettert alß auch
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sonsten erbliche gütter daselbst haben, unterschiedene wiedrige discurse mir zu ohrn
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kommen, sintemahlen sie vorwenden, daß mit darsetzung ihres leibs und bluths sie
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derselben sich verdient gemacht, nach dermahleinst erlang[t]en friden derer in ruhe
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zu genießen und ergetzligkeit darvon zu haben, wie auch die ihrigen erblichen eigen-
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thumbs unturbirt zu besitzen. Nun zwarten nicht zu zweifeln, meine hochgeerte

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herren ihren hochbegabten verstande nach die tractaten solcherweise ohne mein
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maaßgeben dirigiren und außführen werden, damit ein jedweder königlicher officirer
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bey de[m]jenigen, was bevorab in allerhochstgedachter ihrer königlichen kriegs-
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diensten er schwer und müheselig zu felde erworben oder sonsten bono titulo an
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handen gebracht, mainteniret bleiben möge, gleichwie ich nichtes wehniger meines
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orthes nach eußersten kräfften und vermögen durch mir allergnedigst anvert[r]au-
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wete königlichen gerechte waffen suchen thue, meinen hochgeehrten herren gute
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conditiones vermitteln zu helffen, so habe ich doch der nothwendigkeit zu sein
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ermeßen, meinen hochgeehrten herren dieses, waß hier bey der armee unter theiles
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generals persohnen und andern hohen officirern in wiedrigen opinionen mir zu ver-
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stehen gegeben wirdt und die gemühter leichtlich alteriren könte, zu praesentieren,
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meine hochgeerte herren dienstlich bittende, sie wollen daß werck Ihnen dergestalt
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recommendiret sein laßen, uff daß berührten königlichen hohen officirern die mit
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hülffe des schwerdts und ungesparter beysetzung ihres leibes und bludts in denen
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schweresten travallien erworbene und ihnen sonsten erbliche zugehörenden güttere
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ihnen zur ergetzligkeit und in Ihrer Königlichen Mayestät unser allergnedigsten
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königin und freuwlein allerunterthenigsten devotion sie bestendiglich zu conser-
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viren, in handen verbleiben und gelaßen werden möchten. Wie mir nun nicht zweifelt,
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meine hochgeerte herren diesen ihren hohen verstande nach von selbsten reifflicher
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nachzusinnen und die notturft deßfals zu beobachten ihnen nicht entkegen sein laßen
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werden, also thue sie umb ertheilung einer nachrichtsamen antwort ich bittlich
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ersuchen, welche, doch unvonnöthen, denen interessirenden generalspersohnen und
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officirern bey dieser hauptarme vorgestellet, sie auß ihren wiedrigen opinionen
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geführet und zu verfolg ihrer treuw geleisteten diensten biß zum endtlichen gewün-
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schetem außgange in standthafftigkeit nebenst anderen encouragiert und angefrischet
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werden könte. Lebe überdaß der zuversicht, meine hochgeerte herren dies mein
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schreiben nicht ungleich vermercken werden, sintemahln die vorsorge vor die armee
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mich darzu bewogen und es unvorgreifflich gemeinet ist.

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