Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 X 27
1646 X 27
Samstag Bayern bei W. Krebs hat wegen der Titelfrage
Oxenstierna nicht gesprochen, mit Salvius nur einen Besuch gewechselt,
wobei 1. die Gravamina, 2. die Amnestie, 3. die Pfälzer Frage, 4. die hessi-
sche , 5. die schwedische Satisfaktion, 6. die Abfindung der Truppen zur
Sprache kamen: 1. Salvius: Beschwerde über die Unnachgiebigkeit der letz-
ten katholischen Erklärung, Beharren auf der Autonomie, Gleichrangigkeit
der lutherischen mit der katholischen Religion. Krebs: Daß ahn seithen der
protestirenden pro gravaminibus werde vorgepracht, worinnen die catho-
lische so hoch laedirt und beschwerd seyen, es hetten sie ihnen catholischen
vor dem Passawer vertrag uber 1000 stifft und closter, auch viele nach
demselben abgenommen, hingegen man catholischerseiths ihnen nicht eines
fuß breitt endzogen, und doch werden von ihnen allezeit uber die grava-
mina geruffen, da doch die catholische veri gravati und sie protestirende
gravantes seyen. Die autonomiam anbelangend seye selbige durch das bene-
ficium emigrationis gnugsamb concediret, welche sonst dem iure refor-
mandi , so einem yeden in seinem land zustehe, zuwieder. Da auch solche
autonomia auf die begerte weiß solte zugelaßen werden, welches doch nit
zu geschehen, wurde doch selbe fur erst von den protestirenden nicht gehal-
ten , deßgleichen auch theils catholische sich darinn opponiren werden,
worauß novus belli fomes endstehen würde, wie man gesehen, was daher
vor diesem fur grose opposition- und rebelliones endstanden seyen. Keine
affection wurden die underthanen zu ihrem herrn tragen, sondern nur
immerwehrende quaerelas fuhren. Thumbshirn hat in dieser Sache geäußert,
daß durch verweigerung der autonomiae conscientiae coangustiret. Warauf
alß von ihme Dr. Krebsen replicirt, daß daruber die catholische [...] sich
ahm meisten zu beschweren, hab er vermainen wollen, daß deßen Chur-
bayern sich nicht anzunehmen, zumaln er einige anderer religion alß der
catholischen zuegethan in seinen landen nicht habe. Ferner habe der Salvius
in deme uber diesen punct gefuhrten discursu zu persuadiren vermainet,
daß die concessio autonomiae mehrers pro alß contra die catholische wer,
zumaln sie viel eifferige gelehrte und sonderlich ad conversionem gentium
gar habile leuth hetten, alß die patres Jesuitae vornemblich seyen. Worin
ihme er Dr. Krebß replicirt, wan dergleichen catholische leuth in den Chur-
sachsisch -, Brandenburgisch-, Wirttembergischen und andern furstlichen
residenzien admittirt, alßdan würde man so groß bedencken bey der auto-
nomia nicht haben. Hieruber aber hette der Salvius lachend geandworttet,
daß ein solches nicht geschehen wurde. Diesen punctum gravaminum hette
auch noch weitters der Dumbshirn pressiret, indeme er dahin gangen, daß
das reservatum sowol fur sie alß die catholische muste verstanden, der-
gestalt , daß wans fur die catholische auf 100 jahr bewilliget, daß es auch so
lang fur sie gelten, wans auf ewig, auch fur sie ewig sein müste. Welches
aber ein vergebliches anmutthen zu sein, er Dr. Krebß sich hette vernehmen
laßen. Weitters hette auch der Dumbshirn vermeldet, wie die catholische in
ihrer erklehrung so hart, auch der Kayserlichen declaration pro nulla zu
halten, darauß nicht abzunehmen seye, daß man catholischerseiths zur
accommodation dieser sach und zum frieden kein lust trugen, hingegen
wurde iezt und kunfftige weit ihre zum frieden bezeigte lieb und eiffer
rhümen und loben. Auff welches zur andwort gegeben, daß die abermalß
von ihnen protestirenden begerte deputation nicht bewilliget werden
konne; die leztere Kayserliche erklehrung seye den catholischen stenden
ante extraditionem nicht vorgepracht, also auch deren consensus darzu
nicht gegeben; man habe alberaiz in mehrerem gewichen und bewilliget, alß
zu Franckfurt oder sonsten yemalß ihrerseiths begert oder gedacht worden,
und konte weitters nicht geschehen, biß sie sich ihrestheilß anderst und
naher erklehrten, negst remonstration, auf des Dumbshirn vermainen, daß
von catholischen nichts concediret sein solte, welchergestalt die 100 jahr, in
denen via iuris, via facti aber allezeit eingestelt, und uber das sessio et
votum fur die uncatholische inhaber der erz- und stiffter nachgegeben, so
aber von ihme Dumbshirn nichts geachtet, sondern vermeldet, daß solches
alles ihnen vorhin gebühr und zuestehe. Daher er Dr. Krebß anlaß genom-
men , mit mehrerem zu gemuth zu fuhren, wan man solchergestalt die consti-
tutiones interpretiren wolt, daß kein societatas wurde bestehen konnen, und
wie sie gar nit ursach, die friedliebende offerta der catholischen außzu-
schlagen und dadurch zue noch mehrerm bluttvergiesung materiam zu
geben, wurdens weder bey Gott, noch der iezt lebend und künfftigen weit
konnen verandwortten. Auf welches der Dumbshirn, daß diß seine conside-
ration habe, kondten aber interitum evangelicorum, warmit die catholische
umbgingen, nicht also zugeben, cuius argumentum esse, daß in iudiciis
under beyderley religionspersonen ein solche inaequalitas seye. Deme der
Dr. Krebß repliciret, daß der underschied seye ex diversitate praesentan-
tium , und würde ia kein protestirender stand einen catholischen zum cam-
mergericht praesentiren wollen, desto weniger auch einigem catholischen,
daß er einen, so nicht seiner religion, vorschlagen solte, zuzumutthen.
Mahnung zum Frieden. Auf Thumbshirns Frage, was dan zue thun, hette er
Dr. Krebs vermeldet, daß hieher auf Munster geschickt, punctuatim in der
sachen verfahren und mit ernst gesehen würde, wie auß dem werck ein
ganzes konne gemacht werden. 2. Salvius: Wie beim Friedensschluß allge-
mein auf den Ursprung des Krieges gesehen wird, so verlangen noch viele
nach Amnestie, die nach 1618 militiret. Krebs: Daß die amnistia auf den
ursprungk des kriegs gerichtet, es verstehe sich aber dieselbe allein ad
bellica und nicht, wie andererseits wolle vermaint werden, auf die res iudi-
catas et transactas. Auf behorendes angeben der Gravierten wird sich der
Kaiser entsprechend zu erklären wissen. 3. Krebs: Die Übertragung der
Kur geschah gemäß der Goldenen Bulle, Frankreich hat zugestimmt, die
Zuweisung der achten Kur viel milder als das Vorgehen Karls V. gegen
Sachsen, obwohl das Vergehen jetzt schwerer ist. Selbst England hat nie
so viel gefordert; Pfalz kommt wieder ins Kurkolleg und erhält die Unter-
pfalz , deren Wert Salvius als zu gering für einen Kurfürsten bezeichnet,
während Krebs den Ertrag für höher als den der geistlichen Kurfürsten-
tümer hält. Frage der 13 Millionen; Salvius will die Last auf den Kaiser
schieben, Krebs auf Pfalz als Verursacher des Krieges. 4. Zur hessischen
Satisfaktion erklärt Krebs, daß zu denen ganz unbefugterding und enormi-
ter gethanen anbegehrens die catholische nimmer verstehen, weniger icht-
was von den occupirten pläz und orthen zurucklaßen wurden. Es habe die
landgräffin ohnedas viele millionen auß der benachtparter stende landen
bey diesem krieg zusammengepracht und dadurch das hauß Hessen in sol-
chen stand gesezt alß vielleicht vor niemaln. Was die Marpurgische sach
belangt, sey selbige fur Hessen Darmbstatt durch ordentlich recht erkendt,
und dannoch hetten Ihre Kayserliche Maiestet sich ad austregas resolvirt.
Auf welches der Salvius, daß auß den sachen noch wol werde zu kommen
sein. 5. Krebs: Warum nimmt Schweden das ksl. Angebot und assecuratio-
nem imperii nicht auch ohne Zustimmung Brandenburgs an? Salvius: Be-
steht auf der Gegensatisfaktion mit Sagan, Großglogau, Halberstadt und
der Expektanz auf Magdeburg. Nach Darlegung der Schwierigkeiten durch
Krebs: Daß auf ein temperamentum wolten bedacht sein, und muste vor
allem Stetin fur Schweden pleiben. Er hinwieder, daß das beste tempera-
ment , auß den Vorpommerischen landen so viel gegen Stettin zuruckzu-
geben . Salvius: Wenn Kurbrandenburg sich in der Nähe von Münster auf-
hält , kann man weiterverhandeln, sie hoffen auf einen Vergleich noch vor
Jahresende. Thetten Churbayern pro assistentia ratione satisfactionis suae
ersuchen, deßgleichen sie ihm hinwieder in seinen anliegen befurderung
thun wolten, musten sich aber wegen restitution der obern Pfalz erklehren.
Wobey der Dr. Krebs vermeldet, die sachen wurden sich zu gutem ver-
gleich ahm besten schicken, wan, wie offters verlauth, ein matrimonium
zwischen Churbrandenburg und der konigin auß Schweden getroffen
würde. Der Salvius aber vermaint habe, daß grose aemulation ob maiorem
potentiam in talem casum wurde veruhrsacht. Woegegen er ihme remon-
strirt , diese sorg würde nur ad tempus sein und durch erlangung eines iun-
gen sohns und alßdan abtheylung der landen cessiren. Daruber der Salvius
gelacht und weitters darauf nichts geandworttet. 6. Als Salvius die Militär-
satisfaktion erwähnt, meint Krebs, das einfachste sei, daß jeder seine eige-
nen Soldaten abfinde, wozu Frankreich bereit sei. Salvius: Es hetten ihnen
die Franzosen assistenz zugesagt, bey der cron Schweden seyen die mittel
einmal nicht. Quoad exauctorationem militum hab hiebevor der veldmar-
schalck Dorstensohn (welches er doch in confidentia wolte gesagt haben) zu
seinem guttachten uberschrieben, daß wans zum friedenschluß gelangte,
erst ein armistitium würde zu vergleichen und de pace ipsa nichts zu mel-
den sein, weyln sonst groser tumult und meutination under der soldatesca
endstehen, die meiste miteinander sich coniungiren und wol ein oder andern
potentaten von seinem reich veriagen dorfften, deme vorzukommen nottig
sein würde, die volcker in alle crais außzutheylen, da alßdan ein yeder
schon auf die abbezahlung, ihrer desto ehender sich loß zu machen, wurde
bedacht sein. Weiterer Bericht der Bayern: Die Brandenburger haben
in der Pfalzfrage ihnen gegenüber auf der Alternation bestanden, Wittgen-
stein hat sich für die Rückgabe der Oberpfalz eingesetzt und von der
Schwedischen satisfaction dergestalt zu reden angefangen, wie sie nicht ver-
hoffen wolten, daß Churbayern in hinlaßung der Pommerischen landen
consentiren werde. Deme er opponiret, obwolen Churbayern solches Ihrer
Churfürstlichen Durchlaucht zu Brandenburg gar nicht, auch keinem einzi-
gen stand gonne, daß er von seinen angehorigen landen ichtwas solte zu-
rucklaßen , so seye es doch ahn dem, daß die Schweden die Pommerische
landen in ihrem besitz und gewalt haben, und obgleich die stende zur hin-
laßung ihren consens nicht werden geben, seyen doch zur recuperation
keine mittel, hingegen der fried allen hochst vonnothen, welche ding er
seinestheyls nicht kondte zusammenreymen. Wie man sehe, werde das Elsaß
den unschuldigen pupillen amore pacis abgenommen. Auf welches der graff
von Wittgenstein, Churbrandenburg wurde von seinen landen wenig oder
viel ohne aequipollens nicht abstehen, so von Ihrer Kayserlichen Maiestet
(auf zufragen, woher solches zu nehmen) muste gegeben werden. Er Dr.
Krebß hab replicirt, daß der Kayser solches nicht konne, auch zu thun
nicht schuldig seye, hingegen der Churbrandenburgische sustinirt, daß es
anderst nicht zu geschehen, und werde einmal Churbrandenburg das seinig
ohn gegenerstattung nicht hinlaßen. Alß hierauf der Churbayerische ver-
meldet , daß schon andere mittel zwischen der konigin aus Schweden und
Churbrandenburg wegen der nahen ahnverwandtnus sich zum vergleich
werden finden laßen, hab der graff geandworttet, weylen die Kayserliche
mit offeriren so fertig und freygebig gewesen, sey soviel da beschwerlicher
fortzukommen und die Schweden mehrer hallstarrig gemacht worden. Wie
dan der Salvius selbst gesagt habe, daß sie weiß nit wofur zu halten, wan
sie nicht solten annehmen, was offeriret, welches sie sonst nicht hoffen
konnen. Hetten dahero Caesareani moderatius und also nicht ohne der
reichsstende vorwissen hierin verfahren sollen. – [...]
Oxenstierna nicht gesprochen, mit Salvius nur einen Besuch gewechselt,
wobei 1. die Gravamina, 2. die Amnestie, 3. die Pfälzer Frage, 4. die hessi-
sche , 5. die schwedische Satisfaktion, 6. die Abfindung der Truppen zur
Sprache kamen: 1. Salvius: Beschwerde über die Unnachgiebigkeit der letz-
ten katholischen Erklärung, Beharren auf der Autonomie, Gleichrangigkeit
der lutherischen mit der katholischen Religion. Krebs: Daß ahn seithen der
protestirenden pro gravaminibus werde vorgepracht, worinnen die catho-
lische so hoch laedirt und beschwerd seyen, es hetten sie ihnen catholischen
vor dem Passawer vertrag uber 1000 stifft und closter, auch viele nach
demselben abgenommen, hingegen man catholischerseiths ihnen nicht eines
fuß breitt endzogen, und doch werden von ihnen allezeit uber die grava-
mina geruffen, da doch die catholische veri gravati und sie protestirende
gravantes seyen. Die autonomiam anbelangend seye selbige durch das bene-
ficium emigrationis gnugsamb concediret, welche sonst dem iure refor-
mandi , so einem yeden in seinem land zustehe, zuwieder. Da auch solche
autonomia auf die begerte weiß solte zugelaßen werden, welches doch nit
zu geschehen, wurde doch selbe fur erst von den protestirenden nicht gehal-
ten , deßgleichen auch theils catholische sich darinn opponiren werden,
worauß novus belli fomes endstehen würde, wie man gesehen, was daher
vor diesem fur grose opposition- und rebelliones endstanden seyen. Keine
affection wurden die underthanen zu ihrem herrn tragen, sondern nur
immerwehrende quaerelas fuhren. Thumbshirn hat in dieser Sache geäußert,
daß durch verweigerung der autonomiae conscientiae coangustiret. Warauf
alß von ihme Dr. Krebsen replicirt, daß daruber die catholische [...] sich
ahm meisten zu beschweren, hab er vermainen wollen, daß deßen Chur-
bayern sich nicht anzunehmen, zumaln er einige anderer religion alß der
catholischen zuegethan in seinen landen nicht habe. Ferner habe der Salvius
in deme uber diesen punct gefuhrten discursu zu persuadiren vermainet,
daß die concessio autonomiae mehrers pro alß contra die catholische wer,
zumaln sie viel eifferige gelehrte und sonderlich ad conversionem gentium
gar habile leuth hetten, alß die patres Jesuitae vornemblich seyen. Worin
ihme er Dr. Krebß replicirt, wan dergleichen catholische leuth in den Chur-
sachsisch -, Brandenburgisch-, Wirttembergischen und andern furstlichen
residenzien admittirt, alßdan würde man so groß bedencken bey der auto-
nomia nicht haben. Hieruber aber hette der Salvius lachend geandworttet,
daß ein solches nicht geschehen wurde. Diesen punctum gravaminum hette
auch noch weitters der Dumbshirn pressiret, indeme er dahin gangen, daß
das reservatum sowol fur sie alß die catholische muste verstanden, der-
gestalt , daß wans fur die catholische auf 100 jahr bewilliget, daß es auch so
lang fur sie gelten, wans auf ewig, auch fur sie ewig sein müste. Welches
aber ein vergebliches anmutthen zu sein, er Dr. Krebß sich hette vernehmen
laßen. Weitters hette auch der Dumbshirn vermeldet, wie die catholische in
ihrer erklehrung so hart, auch der Kayserlichen declaration pro nulla zu
halten, darauß nicht abzunehmen seye, daß man catholischerseiths zur
accommodation dieser sach und zum frieden kein lust trugen, hingegen
wurde iezt und kunfftige weit ihre zum frieden bezeigte lieb und eiffer
rhümen und loben. Auff welches zur andwort gegeben, daß die abermalß
von ihnen protestirenden begerte deputation nicht bewilliget werden
konne; die leztere Kayserliche erklehrung seye den catholischen stenden
ante extraditionem nicht vorgepracht, also auch deren consensus darzu
nicht gegeben; man habe alberaiz in mehrerem gewichen und bewilliget, alß
zu Franckfurt oder sonsten yemalß ihrerseiths begert oder gedacht worden,
und konte weitters nicht geschehen, biß sie sich ihrestheilß anderst und
naher erklehrten, negst remonstration, auf des Dumbshirn vermainen, daß
von catholischen nichts concediret sein solte, welchergestalt die 100 jahr, in
denen via iuris, via facti aber allezeit eingestelt, und uber das sessio et
votum fur die uncatholische inhaber der erz- und stiffter nachgegeben, so
aber von ihme Dumbshirn nichts geachtet, sondern vermeldet, daß solches
alles ihnen vorhin gebühr und zuestehe. Daher er Dr. Krebß anlaß genom-
men , mit mehrerem zu gemuth zu fuhren, wan man solchergestalt die consti-
tutiones interpretiren wolt, daß kein societatas wurde bestehen konnen, und
wie sie gar nit ursach, die friedliebende offerta der catholischen außzu-
schlagen und dadurch zue noch mehrerm bluttvergiesung materiam zu
geben, wurdens weder bey Gott, noch der iezt lebend und künfftigen weit
konnen verandwortten. Auf welches der Dumbshirn, daß diß seine conside-
ration habe, kondten aber interitum evangelicorum, warmit die catholische
umbgingen, nicht also zugeben, cuius argumentum esse, daß in iudiciis
under beyderley religionspersonen ein solche inaequalitas seye. Deme der
Dr. Krebß repliciret, daß der underschied seye ex diversitate praesentan-
tium , und würde ia kein protestirender stand einen catholischen zum cam-
mergericht praesentiren wollen, desto weniger auch einigem catholischen,
daß er einen, so nicht seiner religion, vorschlagen solte, zuzumutthen.
Mahnung zum Frieden. Auf Thumbshirns Frage, was dan zue thun, hette er
Dr. Krebs vermeldet, daß hieher auf Munster geschickt, punctuatim in der
sachen verfahren und mit ernst gesehen würde, wie auß dem werck ein
ganzes konne gemacht werden. 2. Salvius: Wie beim Friedensschluß allge-
mein auf den Ursprung des Krieges gesehen wird, so verlangen noch viele
nach Amnestie, die nach 1618 militiret. Krebs: Daß die amnistia auf den
ursprungk des kriegs gerichtet, es verstehe sich aber dieselbe allein ad
bellica und nicht, wie andererseits wolle vermaint werden, auf die res iudi-
catas et transactas. Auf behorendes angeben der Gravierten wird sich der
Kaiser entsprechend zu erklären wissen. 3. Krebs: Die Übertragung der
Kur geschah gemäß der Goldenen Bulle, Frankreich hat zugestimmt, die
Zuweisung der achten Kur viel milder als das Vorgehen Karls V. gegen
Sachsen, obwohl das Vergehen jetzt schwerer ist. Selbst England hat nie
so viel gefordert; Pfalz kommt wieder ins Kurkolleg und erhält die Unter-
pfalz , deren Wert Salvius als zu gering für einen Kurfürsten bezeichnet,
während Krebs den Ertrag für höher als den der geistlichen Kurfürsten-
tümer hält. Frage der 13 Millionen; Salvius will die Last auf den Kaiser
schieben, Krebs auf Pfalz als Verursacher des Krieges. 4. Zur hessischen
Satisfaktion erklärt Krebs, daß zu denen ganz unbefugterding und enormi-
ter gethanen anbegehrens die catholische nimmer verstehen, weniger icht-
was von den occupirten pläz und orthen zurucklaßen wurden. Es habe die
landgräffin ohnedas viele millionen auß der benachtparter stende landen
bey diesem krieg zusammengepracht und dadurch das hauß Hessen in sol-
chen stand gesezt alß vielleicht vor niemaln. Was die Marpurgische sach
belangt, sey selbige fur Hessen Darmbstatt durch ordentlich recht erkendt,
und dannoch hetten Ihre Kayserliche Maiestet sich ad austregas resolvirt.
Auf welches der Salvius, daß auß den sachen noch wol werde zu kommen
sein. 5. Krebs: Warum nimmt Schweden das ksl. Angebot und assecuratio-
nem imperii nicht auch ohne Zustimmung Brandenburgs an? Salvius: Be-
steht auf der Gegensatisfaktion mit Sagan, Großglogau, Halberstadt und
der Expektanz auf Magdeburg. Nach Darlegung der Schwierigkeiten durch
Krebs: Daß auf ein temperamentum wolten bedacht sein, und muste vor
allem Stetin fur Schweden pleiben. Er hinwieder, daß das beste tempera-
ment , auß den Vorpommerischen landen so viel gegen Stettin zuruckzu-
geben . Salvius: Wenn Kurbrandenburg sich in der Nähe von Münster auf-
hält , kann man weiterverhandeln, sie hoffen auf einen Vergleich noch vor
Jahresende. Thetten Churbayern pro assistentia ratione satisfactionis suae
ersuchen, deßgleichen sie ihm hinwieder in seinen anliegen befurderung
thun wolten, musten sich aber wegen restitution der obern Pfalz erklehren.
Wobey der Dr. Krebs vermeldet, die sachen wurden sich zu gutem ver-
gleich ahm besten schicken, wan, wie offters verlauth, ein matrimonium
zwischen Churbrandenburg und der konigin auß Schweden getroffen
würde. Der Salvius aber vermaint habe, daß grose aemulation ob maiorem
potentiam in talem casum wurde veruhrsacht. Woegegen er ihme remon-
strirt , diese sorg würde nur ad tempus sein und durch erlangung eines iun-
gen sohns und alßdan abtheylung der landen cessiren. Daruber der Salvius
gelacht und weitters darauf nichts geandworttet. 6. Als Salvius die Militär-
satisfaktion erwähnt, meint Krebs, das einfachste sei, daß jeder seine eige-
nen Soldaten abfinde, wozu Frankreich bereit sei. Salvius: Es hetten ihnen
die Franzosen assistenz zugesagt, bey der cron Schweden seyen die mittel
einmal nicht. Quoad exauctorationem militum hab hiebevor der veldmar-
schalck Dorstensohn (welches er doch in confidentia wolte gesagt haben) zu
seinem guttachten uberschrieben, daß wans zum friedenschluß gelangte,
erst ein armistitium würde zu vergleichen und de pace ipsa nichts zu mel-
den sein, weyln sonst groser tumult und meutination under der soldatesca
endstehen, die meiste miteinander sich coniungiren und wol ein oder andern
potentaten von seinem reich veriagen dorfften, deme vorzukommen nottig
sein würde, die volcker in alle crais außzutheylen, da alßdan ein yeder
schon auf die abbezahlung, ihrer desto ehender sich loß zu machen, wurde
bedacht sein. Weiterer Bericht der Bayern: Die Brandenburger haben
in der Pfalzfrage ihnen gegenüber auf der Alternation bestanden, Wittgen-
stein hat sich für die Rückgabe der Oberpfalz eingesetzt und von der
Schwedischen satisfaction dergestalt zu reden angefangen, wie sie nicht ver-
hoffen wolten, daß Churbayern in hinlaßung der Pommerischen landen
consentiren werde. Deme er opponiret, obwolen Churbayern solches Ihrer
Churfürstlichen Durchlaucht zu Brandenburg gar nicht, auch keinem einzi-
gen stand gonne, daß er von seinen angehorigen landen ichtwas solte zu-
rucklaßen , so seye es doch ahn dem, daß die Schweden die Pommerische
landen in ihrem besitz und gewalt haben, und obgleich die stende zur hin-
laßung ihren consens nicht werden geben, seyen doch zur recuperation
keine mittel, hingegen der fried allen hochst vonnothen, welche ding er
seinestheyls nicht kondte zusammenreymen. Wie man sehe, werde das Elsaß
den unschuldigen pupillen amore pacis abgenommen. Auf welches der graff
von Wittgenstein, Churbrandenburg wurde von seinen landen wenig oder
viel ohne aequipollens nicht abstehen, so von Ihrer Kayserlichen Maiestet
(auf zufragen, woher solches zu nehmen) muste gegeben werden. Er Dr.
Krebß hab replicirt, daß der Kayser solches nicht konne, auch zu thun
nicht schuldig seye, hingegen der Churbrandenburgische sustinirt, daß es
anderst nicht zu geschehen, und werde einmal Churbrandenburg das seinig
ohn gegenerstattung nicht hinlaßen. Alß hierauf der Churbayerische ver-
meldet , daß schon andere mittel zwischen der konigin aus Schweden und
Churbrandenburg wegen der nahen ahnverwandtnus sich zum vergleich
werden finden laßen, hab der graff geandworttet, weylen die Kayserliche
mit offeriren so fertig und freygebig gewesen, sey soviel da beschwerlicher
fortzukommen und die Schweden mehrer hallstarrig gemacht worden. Wie
dan der Salvius selbst gesagt habe, daß sie weiß nit wofur zu halten, wan
sie nicht solten annehmen, was offeriret, welches sie sonst nicht hoffen
konnen. Hetten dahero Caesareani moderatius und also nicht ohne der
reichsstende vorwissen hierin verfahren sollen. – [...]