Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 II 22
1646 II 22
Donnerstag Fürstenrat. – Mitteilung an Chigi und Nach-
frage wegen der geplanten Erinnerungsschrift an die Franzosen. Chigi:
Er findet sie gar glimpfflich und gleichwol penetrant, keine Bedenken;
Bitte um Mitteilung der katholischen Gravamina. Die Franzosen unwillig
über das lange Verweilen Trauttmansdorffs in Osnabrück; er hat den Ksl.
geraten, daß man also mit beyden cronen verfahren und handlen möchte,
damit nicht eine oder die andere dadurch zu unwollen oder gealosia möcht
permovirt werden. Bitte um entsprechende Erinnerungen Ws.
Wittgenstein bei W. Bitte um Unterstützung wegen Pommern, wo Branden-
burg von Schweden und Frankreich bedrängt wird; auch Polen, Dänemark
und die Generalstaaten sehen die Gefahr der Überlassung an Schweden,
letztere fürchten um die Freiheit ihrer Schiffahrt. W: Zur Unter-
stützung bereit; es were aber zu bethawren, daß obwoln genugsamb
von anfang erinnert und vorhergesagt, daß es den Schweden umb die
beruhmbte Teutsche libertet so hoch nit zue thun, alß ein stück vom reich
zue reißen, dannoch solches von iemand apprehendirt oder geglaubt werden
wollen, und wans auch noch iezo den Staden von Holland umb ihr vor-
geben ein ernst, würde es bey ihnen stehen, dem reich in der that dahin zu
assistiren, daß diß der Schweden vorhaben hindertrieben würde, hetten
auch von anfang denselben allen vorschub under der hand nicht dergestalt
leisten sollen. Wittgenstein: Man hette nie vermaind, daß ein solch an-
begehren von den Schweden geschehen, oder daß sie dabey beharren solten,
wie sie dan auch jederzeit das contrarium assecurirt, er habe den Hollan-
dern auch eben dergleichen propositum de assistentia gethan, die aber dar-
auff replicirt, daß solang mit prudenz und glimpff etwas richten oder
ändern konten, sie darzu des gewalts sich nicht gebrauchen. Wie Trautt-
mansdorff seine Herrschaften in Württemberg
kraft der Amnestie zurück-
gegeben hat, möge W auch Hachenburg dem Hause Wittgenstein restituie-
ren . W: Im Unterschied zu jenen hat Hachenburg mit dem Krieg und
der Amnestie nichts zu tun, es ist eine particularis causa iustitiae, worüber
der Ausgang des Prozesses am Reichskammergericht zu erwarten ist.
Wittgenstein: Kurköln hat die Herrschaft mit Gewalt eingenommen,
daher ist zunächst der Stand von 1630 herzustellen, danach kann der
Rechtsweg beschritten werden. W: Kurköln hat das Lehen rechtmäßig
eingezogen, danach ist es ihm übertragen worden; ohne Kurköln kann er
lediglich die rechtliche Entscheidung erwarten. Und wan alle dergleichen
particularstreittigkeiten und rechtssachen hieher ad tractatus gezogen
werden solten, wurde man deren nimmer ein end erwartten konnen. Die
Witwe selbst hat das Reichskammergericht angerufen; die Sache nun von
dar wegzunehmen und den coronis exteris zu ihrer judicatur zu
undergeben, seye gegen die Teutsche libertet, auch wieder die vernunfft
selbst. Wittgenstein: Kurköln hetten gegen ansehenliche reichsgraffen
bekend, daß sie mit einem gläßl wein der graffen vatter graffen von Witt-
genstein alles verziehen hetten, also man das unrecht augenscheinlich
sehe. W: Dazu werde sich der Kurfürst selbst am besten erklären
können. Die Sache betrifft nicht ihn, sondern das Erzstift, von dessen
Rechten die seinen abhängen.
frage wegen der geplanten Erinnerungsschrift an die Franzosen. Chigi:
Er findet sie gar glimpfflich und gleichwol penetrant, keine Bedenken;
Bitte um Mitteilung der katholischen Gravamina. Die Franzosen unwillig
über das lange Verweilen Trauttmansdorffs in Osnabrück; er hat den Ksl.
geraten, daß man also mit beyden cronen verfahren und handlen möchte,
damit nicht eine oder die andere dadurch zu unwollen oder gealosia möcht
permovirt werden. Bitte um entsprechende Erinnerungen Ws.
Wittgenstein bei W. Bitte um Unterstützung wegen Pommern, wo Branden-
burg von Schweden und Frankreich bedrängt wird; auch Polen, Dänemark
und die Generalstaaten sehen die Gefahr der Überlassung an Schweden,
letztere fürchten um die Freiheit ihrer Schiffahrt. W: Zur Unter-
stützung bereit; es were aber zu bethawren, daß obwoln genugsamb
von anfang erinnert und vorhergesagt, daß es den Schweden umb die
beruhmbte Teutsche libertet so hoch nit zue thun, alß ein stück vom reich
zue reißen, dannoch solches von iemand apprehendirt oder geglaubt werden
wollen, und wans auch noch iezo den Staden von Holland umb ihr vor-
geben ein ernst, würde es bey ihnen stehen, dem reich in der that dahin zu
assistiren, daß diß der Schweden vorhaben hindertrieben würde, hetten
auch von anfang denselben allen vorschub under der hand nicht dergestalt
leisten sollen. Wittgenstein: Man hette nie vermaind, daß ein solch an-
begehren von den Schweden geschehen, oder daß sie dabey beharren solten,
wie sie dan auch jederzeit das contrarium assecurirt, er habe den Hollan-
dern auch eben dergleichen propositum de assistentia gethan, die aber dar-
auff replicirt, daß solang mit prudenz und glimpff etwas richten oder
ändern konten, sie darzu des gewalts sich nicht gebrauchen. Wie Trautt-
mansdorff seine Herrschaften in Württemberg
gegeben hat, möge W auch Hachenburg dem Hause Wittgenstein restituie-
ren . W: Im Unterschied zu jenen hat Hachenburg mit dem Krieg und
der Amnestie nichts zu tun, es ist eine particularis causa iustitiae, worüber
der Ausgang des Prozesses am Reichskammergericht zu erwarten ist.
Wittgenstein: Kurköln hat die Herrschaft mit Gewalt eingenommen,
daher ist zunächst der Stand von 1630 herzustellen, danach kann der
Rechtsweg beschritten werden. W: Kurköln hat das Lehen rechtmäßig
eingezogen, danach ist es ihm übertragen worden; ohne Kurköln kann er
lediglich die rechtliche Entscheidung erwarten. Und wan alle dergleichen
particularstreittigkeiten und rechtssachen hieher ad tractatus gezogen
werden solten, wurde man deren nimmer ein end erwartten konnen. Die
Witwe selbst hat das Reichskammergericht angerufen; die Sache nun von
dar wegzunehmen und den coronis exteris zu ihrer judicatur zu
undergeben, seye gegen die Teutsche libertet, auch wieder die vernunfft
selbst. Wittgenstein: Kurköln hetten gegen ansehenliche reichsgraffen
bekend, daß sie mit einem gläßl wein der graffen vatter graffen von Witt-
genstein alles verziehen hetten, also man das unrecht augenscheinlich
sehe. W: Dazu werde sich der Kurfürst selbst am besten erklären
können. Die Sache betrifft nicht ihn, sondern das Erzstift, von dessen
Rechten die seinen abhängen.