Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 XII 19

[p. 337] [scan. 387]


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1645 XII 19
Dienstag Deputatio ad gravamina . – Brandenburger
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Sekretär bei W: Empfehlung der brandenburgischen Interessen für die Zeit
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von Wittgensteins Abwesenheit

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Wittgenstein war 1645 XII 16 nach Osnabrück abgereist und wollte für etwa 2 Monate
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in in die Grafschaft Wittgenstein gehen.
.

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Mitteilung Nassaus: Einzug Trauttmansdorffs in Osnabrück und erstes
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Gespräch mit den Schweden; außer für Erfurt und Stralsund wollen diese
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kein freies Geleit für Mediatstände fordern, wohl aber für ihre Offiziere,
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wogegen Trauttmansdorff keine Bedenken hatte. Frage einer neuen schwe-
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dischen Vollmacht nach Krönung der Königin [...].

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Trierer bei W. Antwort Kurkölns wegen Ehrenbreitstein: Er habe das
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Depositum nur zum Nutzen des Reichs und des Erzstifts Trier sowie zur
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Sicherheit seiner eigenen Lande übernommen und entlasse die Besatzung
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gern wieder ihrer Pflicht gegen ihn. Trierer: Nochmaliger Dank des
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Kapitels an Kurköln; ihr Ansuchen schloß jedoch auch ein, die Auswechs-
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lung
des Kommandanten beim Kaiser zu unterstützen. W: Trauttmans-
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dorff
hat ihm versichert, beim Kaiser dafür eingetreten zu sein und an
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einer Trier zufriedenstellenden Erklärung nicht zu zweifeln. Bitte der
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Trierer um Unterstützung wegen Abführung der spanischen Garnison in
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Hammerstein. W verweist auf die bisherigen Kölner Schritte und ver-
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spricht
, bei Gelegenheit bei den Ksl. und Spaniern zu mahnen, während er
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ohne ausdrücklichen Befehl hierin nicht selbständig vorgehen kann. Im
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Zusammenhang mit den Friedensverhandlungen erwähnen die Trierer, daß
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die Protestanten zu den Gravamina fast alle geringe, auch particular und
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privatsachen [...] ziehen wolten, in specie auch die in camera zwischen
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Churtryer und dem graffen von Wittgenstein wegen Freysperg strittige
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sach

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Burg und Amt Freusburg waren kurtrierische Lehen der Grafen von Sayn und kamen
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1602/1606 durch Kauf bzw. als erledigtes Lehen an Kurtrier, wogegen die Wittgen-
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steiner Linie des Hauses Sayn und Kurpfalz wegen eigener Lehnshoheitsansprüche
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Protest erhoben. Vgl. W. Fabricius S. 359ff.
. W: Auch die rechtlich entschiedene Hachenburger Sache

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Die Herrschaft Hachenburg hatte Kurköln, nachdem sie 1606 beim Aussterben der Alt-
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sayner Linie des Hauses Sayn an den mit der Erbtochter verheirateten Gf. Wilhelm III.
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von Sayn-Wittgenstein (1569–1623) gekommen war, beim Tod von dessen Enkel Lud-
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wig (1626–1636) als erledigtes Lehen des Erzstiftes eingezogen und an W gegeben.
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Dagegen erhoben Ansprüche die Schwestern des letzten Grafen, vertreten durch ihre
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Mutter Luise Juliana von Erbach (1603–1670), sowie die nicht von der Altsayner Linie
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abstammenden Grafen von Sayn-Wittgenstein.
will
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Wittgenstein wieder aufgreifen. Wurd aber beyderseiz ganz nicht rhatsamb
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gehalten, mit dergleichen privatsachen sich bey dießem friedensnegotio zu
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beladen, zumaln sonst, wan res iudicatae solchergestalt wiederumb solten
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umbgestoßen werden, in große weittlauffigkeit gerathen und alhier viel zeit
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von jahren damit hinpringen müste, welches absonderlich der zeit gar nicht
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dienen werde. [...]

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