Acta Pacis Westphalicae III A 3,1 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 1. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
VI. Die Gesandten
An der Spitze standen die magdeburgischen Direktoren EINSIEDEL und KRULL. Obwohl beide keine Reichstagserfahrung besaßen, verrichteten sie ihr Amt zur Zufriedenheit der Gesandten. Auch die von ihnen aufgesetzten Texte wurden als
vorsichtig, löblich undt wol abgefaßet gelobt
Siehe Nr. 15, zweite Umfrage, sachsen-altenburgisches Votum, zu Punkt 2. Entsprechend auch das Urteil des Milagius über Einsiedel: Dieser habe sich als sehr moderat
erwiesen und sei von allen ohne unterscheid geliebet und gelobet worden
(Milagius an die Fürsten von Anhalt, 1645 XI 26 / XII 6, in: G.
Krause
V.2, 40).
. Einsiedel wurde im Oktober abberufen, weil der Administrator nicht länger auf seinen täglichen Rat verzichten wollte, und reiste im Dezember ab
. Wegen des Admissionsstreits konnten sich die Magdeburger nicht an Deputationen zu den kaiserlichen oder anderen katholischen, reichsständischen Gesandten beteiligen. Krull führte aber die Delegation an, die den Schweden die
Gravamina Evangelicorum insinuierte; auch wurde er einmal zu dem französischen Residenten deputiert und leitete eine
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per deputatos vorgenommene außerordentliche Re- und Correlation mit dem Städterat
. Es war fraglos ein bedeutender Erfolg Einsiedels und Krulls, daß die Zulassung Magdeburgs zum Kongreß durchgesetzt werden konnte. Ihre wichtigste Stütze war dabei Lampadius.
Zur Magdeburger Gesandtschaft gehörte der sehr erfahrene Sekretär und vorzüg-liche Protokollant Werner, der über ein Jahr auf dem Regensburger Reichstag gewesen war und dem Administrator von dort Bericht erstattet hatte
; er stellte zweifellos eine unentbehrliche Hilfe für das Direktorium dar. Werner war bereits im Sommer 1644, über zehn Monate vor Ankunft der Magdeburger Gesandten, nach Osnabrück gekommen und berichtete dem Administrator bis zu deren An-kunft regelmäßig über das Geschehen in der Kongreßstadt.
Sachsen-Altenburg spielte als erster Votant bei allen Beratungen eine wichtige Rolle. THUMBSHIRN gehörte zu der relativ kleinen Gruppe fürstlicher Gesand-ter, die von Adel waren, hatte aber, wie die Mehrheit der bürgerlichen Diploma-ten, Jura studiert und besaß Reichstagserfahrung. Er war der jüngere Sohn eines Rittergutsbesitzers und erst durch den Tod zweier Brüder 1639 zur Rückkehr in seine Heimat Sachsen-Altenburg bewogen worden, wo er noch im selben Jahr eine sehr erfolgreiche Beamten- und Diplomatenlaufbahn im Dienste des Herzogs be-gann
. Thumbshirn führte im Osnabrücker Fürstenrat das Votum und refe-rierte
. Dabei ließ er gelegentlich verhaltene Kritik an der magdeburgischen Pro-position anklingen
. Dies geschah vor allem dann, wenn die Magdeburger das allgemeine Interesse vor den Anliegen des Administrators etwas in den Hinter-grund treten ließen. CARPZOV führte Protokoll
. Auf seine Anregung hin wurde ein
diarium gehalten, dessen Fortsetzungen die Altenburger Gesandten an den Hof schickten
. Carpzov war Mitglied der bekannten kursächsischen Juristenfamilie dieses Namens und der jüngste fürstliche Gesandte des Friedenskongresses (Jahr-gang 1612)
Noch jünger war nur der gfl. nassau-saarbrückische
Ges.
Schrag (Jahrgang 1617), der aber nur ausnahmsweise selbst votierte (s. unten).
. Im Protokoll des Wetterauers Heidfeld wird er einmal als unerfah-rener, lächerlicher, alberner junger Mann bezeichnet
, doch war der Kalvinist Heidfeld in dieser Situation besonders schlecht auf die Lutheraner, und damit auch auf Carpzov, zu sprechen, so daß sein Urteil cum grano salis zu nehmen ist. Die Altenburger fehlten, bedingt durch ihre späte Ankunft in Osnabrück, bei den ersten drei Sitzungen und nahmen dann mit einer Ausnahme (
sessio 23 = Nr. 34) an allen weiteren Sitzungen teil. Die altenburgischen Gesandten waren wichtige Rat-geber für den Magdeburger Direktor. Sie präsidierten dem Ausschuß, der den
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Ersten Entwurff ausarbeitete, und übernahmen selbst die
Gravamina ecclesia-stica. Thumbshirn und Carpzov gehörten auch den meisten Deputationen an, nah-men im Dezember an den Konferenzen zur Beilegung des Magdeburger Admis-sionsstreits teil und waren für die Gravaminaverhandlungen nominiert
Sie nahmen an 21 Deputationen teil (Nr.
[9] ,
[13] ,
[14] ,
[23] ,
[30] ,
[38] ,
[42] ,
[44] ,
[46] ,
[64] ,
[71] ,
[77] ,
[79] ,
[81] ,
[83] ,
[88] ,
[92] ,
[93] ,
[94b] ). Zur Nominierung für die Gravaminaverhandlungen s. Nr.
[72 Anm. 3] . Einmal fehlten die Altenburger zu Beginn einer Sitzung, trafen aber nach einer Stunde noch ein (s. Nr.
[68 Anm. 2] ). Zu ihrer Funktion als Ratgeber Magdeburgs s. z. B. Nr.
[48 Anm. 8] .
.
Nach Sachsen-Altenburg votierte HEHER, der die Herzöge Wilhelm von Sach-sen-Weimar und Ernst von Sachsen-Gotha vertrat. Der aus Nürnberg stam-mende, gelehrte Jurist machte nie viele Worte, drängte sich nie in den Vorder-grund und auch nicht nach Aufgaben. Er war aber ein durchaus fähiger Gesand-ter, der als zweiter Votant auch einen gewissen Einfluß besaß. Wie die Alten-burger fehlte er in den ersten drei Sitzungen, nahm dann an allen weiteren teil und gehörte auch vielen Deputationen an
Siehe Nr.
[9] ,
[13] ,
[30] ,
[37] ,
[46] ,
[64] ,
[67] ,
[72] ,
[88] ,
[92] ,
[93] ,
[94b] . Heher versäumte, wie die Alten-burger, die erste Stunde von
sessio 38 (s. Nr. 68 Anm. 2).
. Im Oktober verhandelten er und Gloxin in Münster über die Admission der
Exclusi. Im Dezember gehörte Heher zu den Delegierten, die mit den Katholischen in Osnabrück über die Admission Magdeburgs berieten
Verhandlungen in Münster: s. oben bei Anm. 68; Konferenzen in Osnabrück: s. Nr.
[55] ,
[58] ,
[60] ,
[62] .
. Heher war auch für die Gravaminaverhandlungen no-miniert
. Er hatte sehr engen Kontakt zu Milagius, was durch die dynastische Verbindung der Häuser Sachsen-Weimar und Anhalt begründet war
. Diese Kontakte bewährten sich bei der Auseinandersetzung zwischen Lutheranern und Reformierten; auch votierte Heher viermal stellvertretend für Milagius
. Heher war mit Oelhafen von Schöllenbach verschwägert und übernahm wohl aus diesem Grund einmal dessen Vertretung, was die wetterauischen Gesandten mißbillig-ten
Siehe Nr.
[59 Anm. 15] . Zur Verwandtschaft s. z. B. den Brief Oelhafens an Heher, sine dato (März 1646), in:
Sachsen-
Weimar
B III fol. 397–397’, 398’ (Anrede: hochgeehrter herr schwager und vertrauter collega
).
.
Der älteste fürstliche Gesandte war der brandenburg-kulmbachische Bevollmäch-tigte Johann MÜLLER (Jahrgang 1583), der neben dem Bamberger Göbel und Oelhafen von Schöllenbach als Gesandter des Fränkischen Kreises zum Friedens-kongreß geschickt worden war. Diese Kreisgesandtschaft wurde erst im Septem-ber 1645 offiziell aufgehoben
. Müller nahm es trotz seines Alters und der erhöh-ten Kosten auf sich, dem Fürstenrat Münster das Osnabrücker Conclusum vom 21./31. Juli 1645 zu überbringen und zur Berichterstattung wieder nach Osna-brück zu reisen
. Am 24. August begab er sich erneut nach Münster, wo er bis
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Ende Januar 1646 blieb
. Er und der württembergische Gesandte Burckhardt nahmen an den Beratungen und Verhandlungen in Münster teil und erfüllten die wichtige Aufgabe, darüber nach Osnabrück zu berichten
. Angesichts der bevor-stehenden Hauptkonsultationen baten sie Ende Januar um Verstärkung, damit die Evangelischen mindestens sechs Voten im Fürstenrat Münster hätten
. Gedrängt durch die im Fränkischen und Schwäbischen Kreis herrschende Kriegsnot, wollte Müller die Verhandlungen nach Kräften beschleunigen und appellierte deshalb an das von Exklusion bedrohte Magdeburg, um des Gemeinwohls willen nachzuge-ben und in die von den Ständen in Münster gewünschte, gemeinsame Konferenz zu willigen
. Trotz Zustimmung einzelner Stände drang er damit nicht durch. Müller hatte bereits am Frankfurter Reichsdeputationstag teilgenommen und war für die Gravaminaverhandlungen nominiert
.
Der auffälligste Gesandte und wohl kenntnisreichste Jurist mit den längsten, manchmal weitschweifigen Voten war der braunschweigische Vizekanzler LAM-PADIUS, der selbst schon drei Voten führte und dazu noch sehr häufig abwesende Gesandte vertrat. Er votierte fast regelmäßig für Baden-Durlach, einige Male für Württemberg, Mecklenburg und Hessen-Kassel, war wegen der Grafschaften Hoya, Diepholz und Blankenburg-Regenstein (Reinstein) auch am wetterauischen Votum beteiligt und vertrat außerdem einmal den Gesandten Nassau-Saarbrüc-kens
Für Hessen-Kassel: Nr.
[87] ; für Württemberg: Nr.
[2] ; für Mecklenburg: Nr.
[45] und
[86] . Betei-ligung am wetterauischen Votum: Nr. 16 bei Anm. 25, Nr.
[17 bei Anm. 5] ; Vertretung Schrags: Nr. 16 Anm. 26.
. Lampadius war der fürstliche Gesandte, der, abgesehen vom Magdebur-ger Krull, an den meisten Sitzungen teilnahm, auch vielen Deputationen sowie dem Ausschuß angehörte, der im Oktober den
Ersten Entwurff konzipierte, wo-bei der Braunschweiger die Ausarbeitung einer Reihe grundlegender Artikel über-nahm. Auch war er an den Konferenzen zwischen evangelischen und katholischen Deputierten über die Admission Magdeburgs beteiligt
Lampadius fehlte nur in zwei Sitzungen (Nr.
[6] und
[73] ), in denen keine wichtigen Umfragen gehalten wurden. Er nahm an 13 Deputationen teil (Nr.
[9] ,
[13] ,
[30] ,
[38] ,
[65] ,
[69] ,
[71] ,
[77] ,
[79] ,
[81] ,
[88] ,
[92] ,
[93] ) und an den Konferenzen zwischen ev. und kath. Deputierten (Nr.
[55] ,
[58] ,
[60] ,
[62] ).
. Am 4. September nah-men er und Oelhafen von Schöllenbach in Münster an einer Fürstenratssitzung teil, in der über die Zulassung der
Exclusi beraten wurde
. Lampadius konnte auf lange Erfahrungen als Diplomat zurückblicken, hatte schon 1631 am Konvent der Evangelischen zu Leipzig teilgenommen und war auf dem Regensburger Reichstag gewesen
. Er war einer der ersten fürstlichen Gesandten, die nach Os-nabrück gekommen waren. Sein staatsrechtliches und historisches Wissen war au-
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ßergewöhnlich groß, weshalb er die anderen Gesandten immer wieder über De-tailfragen aufklären konnte
Zum Beispiel über die frz. Staatsverfassung (s. Nr.
[28 bei Anm. 47 bis 49] ), über die staats-rechtliche Stellung Lothringens (s. Nr.
[86 bei Anm. 62] ) oder über den geharnischten
RT
1547/48 (s. Nr. 31 bei Anm. 119).
. Mit Salvius verband ihn eine dreißigjährige Be-kanntschaft
So Lampadius selbst in einem Gespräch mit Trauttmansdorff (s. den Bericht darüber in
Wet-terauische
Grafen
B I fol. 116’).
, was wohl mit ein Grund dafür war, daß er besonders engen Kon-takt zu den Schweden hatte. Seine Abneigung gegen die
Papisten war größer als die anderer Protestanten, seine Aversion gegen die Reformierten vergleichsweise gering
. Lampadius hatte eine hohe Auffassung von der
dignitas des fürstlichen Kollegiums
. Um seine Stellung als fürstlich braunschweigischer Gesandter ge-bührend hervorzuheben, bemühte er sich um ein betont würdevolles Auftreten. Dies wurde selbst nach Paris kolportiert, wo man die Vorstellung, ihn im violet-ten Atlasgewand einherwandeln zu sehen, sehr amüsant fand
Vincent Voiture an d’Avaux, Paris, 9. Januar 1647 (s.
Voiture, Œuvres II, Nr. 196, hier S. 51). Wahrscheinlich war bekannt, daß Lampadius geringer Herkunft war, was den Spott über seine Kleidung provoziert haben mag. Voiture (1598–1648) war ein Studienfreund von d’Avaux, lebte am Hof und war Verfasser des berühmten Uraniasonettes, um das nach seinem Tod ein poetischer Streit entstand, der den Hof in zwei Lager spaltete. Berühmteste Partei-gängerin Voitures war Madame de Longueville (
Mennung). – Den Hinweis auf die Brief-stelle verdanke ich Frau Anuschka Tischer.
. Lampadius hätte gern gesehen, wenn es bald zu einer Separation der Katholischen und Evangeli-schen gekommen wäre, denn er glaubte nicht, daß die Evangelischen sich mit den Kaiserlichen und Katholischen auch nur in einem Punkt einigen könnten
. Die Reichsjustizreform und das Schicksal des Reichskammergerichts, an dem er selbst einmal als Assessor gewirkt hatte, waren ihm ein persönliches Anliegen. Seinen eigenen Angaben zufolge hatte er Schweden davon überzeugt, die Forderung nach einer Justizreform in seine Proposition II aufzunehmen
. Die Magdeburger hat-ten ihr Quartier so ausgewählt, daß sie durch den Garten das Domizil des Lam-padius erreichen konnten, da sie fast täglich vertrauliche Kommunikation mit ihm pflegen wollten. Als Einsiedel und Krull einmal sehr beschäftigt waren, kon-zipierte Lampadius für sie einen Brief und verlas den Entwurf im Fürstenrat
. Sein Rat und seine Unterstützung wurden also, gerade auch vom magdeburgi-schen Direktorium, gesucht, seine Eigenmächtigkeit
wurde hingenommen, seine Angewohnheit, nicht selten seine Meinung zu ändern
, stieß allerdings auf Kri-tik. Er war der Gesandte, der sich die meisten Zwischenrufe erlaubte. Der Darm-
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städter Wolff von Todtenwarth hielt seinen Einfluß für höchst verderblich und hat versucht, auch die Kaiserlichen zu dieser Einschätzung zu bringen
.
Hessen-Darmstadt wurde in den ersten acht Sitzungen durch WOLFF VON TODTENWARTH vertreten. Anschließend votierte in zwei Sitzungen aushilfs-weise der mecklenburgische Gesandte, und in den folgenden zwölf Sitzungen, vom 2. Oktober bis 21. November, war Hessen-Darmstadt nicht vertreten, da Wolff von Todtenwarth verreist war und der andere Gesandte, SINOLD GEN. SCHÜTZ, von seiner Ende Juli angetretenen Reise noch nicht zurückgekehrt war. Vor dem 24. November war Sinold gen. Schütz in Münster, kam am 24. abends in Osnabrück an
und votierte dort zuerst am 28. November. An den folgenden Sitzungen nahm er regelmäßig teil und fehlte nur Ende Januar zwei Mal
. Beide Gesandte waren erprobte Diplomaten mit Reichstagserfahrung. Ge-sandte wie Lampadius und Wesenbeck, die am letzten Regensburger Reichstag teilgenommen hatten, wußten sich zu erinnern, daß die Darmstädter damals in der Amnestiefrage das von anderen evangelischen Ständen Erreichte zunichte ge-macht hätten
. Der mecklenburgische Gesandte verteidigte die Darmstädter zwar, doch bemühten sich diese tatsächlich immer noch, eine dem Kaiser genehme Politik zu führen und dessen Gesandte mit vertraulichen Informationen aus dem Fürstenrat zu versorgen
, da sie im Marburger Erbschaftsstreit auf Wien setzten. Die Darmstädter konnten in dieser Frage nicht auf die Unterstützung der evan-gelischen Stände rechnen, da diese neutral sein wollten; auch ihre von Sinold gen. Schütz erbetene Verurteilung der kriegerischen Aktionen Hessen-Kassels in Mar-burg und Butzbach fiel sehr moderat aus
. Schütz war im übrigen wegen seiner außerordentlich großen historischen und reichsrechtlichen Kompetenz eine Berei-cherung des Fürstenrates
Siehe z. B. sein Referat über die Vorgänge um die Wahl Ks. Ferdinands I. (Nr. 45 bei Anm. 96).
.
Der hessen-kasselsche Gesandte SCHEFFER war schon im Juni 1644 in Westfalen eingetroffen und war somit der erste fürstliche Bevollmächtigte in Osnabrück. Er gehörte zu den ältesten Gesandten (Jahrgang 1590) und hatte durch seine im März 1645 übergebenen
Unvorgreiflichen puncte, so der proposition mit einzu-rücken, maßgeblichen Einfluß auf Schweden ausgeübt
. Hessen-Kassel gehörte zu den
Exclusi, doch wurde über seine Admission hauptsächlich in Münster verhan-delt. Da Scheffer selbstverständlich auch in Osnabrück zur Durchsetzung der Ad-mission beitragen wollte, nahm er bei kontroversen Fragen den katholischen Stän-den gegenüber eine unnachgiebige Haltung ein. Sehr oft konnte er sich aber darauf beschränken, einem Vorstimmenden beizupflichten, da unter diesen einer oder
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[scan. 84]
mehrere waren, die sich kompromißlos gezeigt hatten
. Scheffer war für die Lutheraner der genehmste Ansprechpartner aus dem Kreise der reformierten Ge-sandten
Siehe Nr.
[37] und oben Anm. 124.
. Doch übernahm er nicht die Führungsrolle, da zunächst Wesenbeck neben ihn trat und dann der kurbrandenburgische Prinzipalgesandte Graf Sayn-Wittgenstein die Verhandlungen leitete
. Scheffer fehlte zumal nach Durchset-zung der Admission Hessen-Kassels bei den Sitzungen recht häufig
Scheffer beteiligte sich an der Separation der Reformierten und fehlte in Nr.
[48] ,
[53] und
[54] , außerdem entschuldigt in Nr.
[56 (s. ebenda Anm. 3)] sowie in Nr.
[36] ,
[75] und
[85] , da an diesen Sitzungen nur Lutheraner teilnahmen. In Nr.
[63] fehlte er als Vertreter eines interessier-ten Standes (s. Nr.
[63 Anm. 3] ) und in Nr.
[59] ,
[68] ,
[76] und
[87] , ohne daß sich Gründe benennen lassen. In Nr.
[73] ist seine Teilnahme ungewiß, und am 25. November, 9. und 31. Januar verließ er die Sitzung vorzeitig, s. Nr.
[41 (S. 185 Z. 42f)] , Nr.
[80 Anm. 32] , Nr.
[89 Anm. 7] .
. Bei der Be-stimmung von Deputierten hatte Hessen-Darmstadt Vorrang, so daß Scheffer nur einmal namens der Reformierten abgeordnet wurde
. Doch trug man ihm ge-meinsam mit seinem Kollegen Vultejus und Oelhafen von Schöllenbach sowie dem Gesandten der Stadt Kolmar, Schneider, die Insinuation der
Gravamina Evange-licorum bei den französischen Gesandten in Münster auf
.
Der kurbrandenburgische Sekundargesandte WESENBECK votierte seit Ende September für Pommern, nachdem Fritze, der in den ersten sechs Sitzungen das Votum geführt hatte, am 25. August 1645 einen Schlaganfall erlitten hatte und nicht mehr arbeitsfähig war. Wesenbeck votierte bei Anwesenheit seines Kollegen Fromhold für Pommern-Stettin und führte damit die erste und wichtigere der beiden pommerschen Stimmen. Er hatte sowohl am Regensburger Reichstag als auch am Frankfurter Deputationstag teilgenommen und berief sich häufiger als andere Gesandte mit entsprechender diplomatischer Praxis auf seine dort gesam-melten Erfahrungen
. Die Differenzen zwischen Kurbrandenburg und dem Für-stenrat (Exzellenztitel-Streit, Auseinandersetzung zwischen Reformierten und Lutheranern) wurden durch sein heftiges Temperament und seine
imprudentia verstärkt; auch das Verhältnis zu Löben, der Lutheraner war, ist nicht ungetrübt gewesen
. Wesenbeck hat immer Einwände gegen den Ausschuß und den von ihm ausgearbeiteten
Ersten Entwurff bzw. das
Gutachten gehabt
. Er sah in dem Gremium eine
faction oder
separation, deren Beratungsergebnisse für die Gesamtheit nicht bindend sein könnten. Selbstverständlich mißbilligte er, daß weder im
Ersten Entwurff noch im
Gutachten der Reformierten gedacht wurde, und er kritisierte wie alle Reformierten die dilatorische Politik der Lutheraner.
[p. LXXXV]
[scan. 85]
Wahrscheinlich nahm er aber auch deshalb an der Bildung des Ausschusses wie überhaupt an den unter Magdeburger Direktorium abgehaltenen Sitzungen An-stoß, weil es mit dem regulären Geschäftsgang unvereinbar war, den er auf Reichstag und Deputationstag kennengelernt hatte. Immerhin hielt er die Bera-tungen über den
Ersten Entwurff für so wichtig, daß er seine am 10. November angekündigte Reise nach Münster bis zum 26. November verschob
Wesenbeck mahnte Ende Januar 1646, daß man sich nach dem österreichischen oder kurmain-zischen Direktorium richten solle (s. Nr.
[82] , zweite Umfrage, am Ende des pommerschen Vo-tums), empfahl also das auf
RT
Herkömmliche. – Zur Verschiebung seiner Reise s. Nr.
[29 Anm. 18] .
. Er und seine kurbrandenburgischen Kollegen sahen es nicht gern, daß Magdeburg und die anderen
Exclusi auf ihrer Zulassung zu den Friedensberatungen bestanden
Siehe Nr. 20 (S. 314 Z. 8ff).
. Auch dies muß zu seiner Abneigung gegen die von den Magdeburgern geleiteten Sitzungen beigetragen haben. Sicherlich war seine mehrmalige Weigerung, sich an Deputationen zu beteiligen, eine Folge seiner grundsätzlichen Kritik an den erst von Einsiedel und dann von Krull geleiteten Sitzungen
Zu einer mit vielerlei Einwänden abgelehnten Teilnahme an einer Deputation s. Nr.
[63 bei Anm. 20] .
. Die Gesandten der pommerschen Landstände, Eickstedt und Runge, beanstandeten, daß die lutheri-schen Herzogtümer Pommern durch den Reformierten Wesenbeck vertreten wur-den, der sich zudem als Kalvinist stark exponierte. Doch wollten Eickstedt und Runge nicht förmlich protestieren, so daß ihre Beschwerde im Fürstenrat nur am Rande notiert wurde
. Sie hatte auch keinen Effekt, denn Wesenbeck votierte weiterhin für Pommern.
FRO
MHOLD führte das pommersche Votum zuerst am 7. Dezember
. Er war reformiert, trat aber als Kalvinist weit weniger hervor als Wesenbeck, so daß er gelegentlich für einen Lutheraner gehalten wurde
So von Geißel (s. Nr.
[57 Anm. 1] ). Auf einem Mißverständnis scheint auch die Notiz des Mag-deburger Sekretärs Werner zu beruhen, nach welcher der kurbg. Sekretär gesagt haben sollte, daß Fromhold wegen der Beschwerde Eickstedts und Runges Wesenbeck im
FR
ablösen würde (
Magdeburg G II fol. 224 s. d. 1645 XII 9 [/19]).
. Er war um Ausgleich bemüht und machte im Exzellenztitel-Streit einen Kompromißvorschlag, wie die schon mehrfach gescheiterte Übergabe der
Gravamina Evangelicorum an Kurbranden-burg doch noch bewerkstelligt werden könnte. Als auch dieser Versuch fehlschlug, traute man ihm keine Arglist
zu
. Fromhold führte in Wesenbecks Anwesenheit das Votum für Pommern-Wolgast, bei dessen Abwesenheit beide pommerschen Stimmen
.
[p. LXXXVI]
[scan. 86]
Der baden-durlachische Gesandte MERCKELBACH war häufiger abwesend als anwesend
Er nahm teil am 7., 9., 10. Oktober und am 28., 30. und 31. Januar sowie am 1. und 2. Fe-bruar (Nr.
[20] ,
[21] ,
[22] sowie
[85] ,
[87] ,
[89] ,
[90] ,
[94] ).
, und wenn er teilnahm, verhielt er sich fast völlig passiv. Merckel-bach war meist in Münster, weil dort die maßgeblichen Verhandlungen über Ba-den-Durlachs Admission geführt wurden. Als diese endlich zugestanden wurde, gab es noch Schwierigkeiten mit Merckelbachs Vollmacht, in der die Einladungen der Kronen erwähnt waren. Da Merckelbach aus diesem Grund weiterhin ausge-schlossen wurde, schickte er Anfang Januar seinen Skribenten nach Osnabrück, damit dieser beim magdeburgischen Sekretär die Verhandlungsakten kopiere
Siehe
Magdeburg
G II s. d. 1645 XII 28 [
/1646 I 7]
.
. Merckelbach ließ sich in Osnabrück durch Lampadius vertreten, was sicherlich eine gute Wahl war.
Mecklenburg wurde durch KAYSER, einen Juristen mit Reichstagserfahrung, ver-treten. Kayser hatte enge Kontakte zu den Schweden
, was ihn über andere Ge-sandte hinaushob. Auch mit dem französischen Residenten scheint er sich gut ver-standen zu haben, da dieser ihm vertrauliche Mitteilungen über die französischen Satisfaktionsforderungen machte
. Kayser spielte in der Zeit vor Beginn der Sit-zungen als Ratgeber Magdeburgs eine nicht unwichtige Rolle und gehörte auch später zu jenen Gesandten, deren Meinung als maßgeblich galt
Kayser nahm z. B. am 19. Juni 1645 an einer vertraulichen Konferenz super modo tractandi
im magdeburgischen Quartier teil (
Magdeburg
G II fol. 143). Lampadius hielt es für mit-teilenswert, daß die
Ges.
Magdeburgs, Sachsen-Weimars und Mecklenburgs den
Ersten Ent-wurff
approbiert hätten (Lampadius an Hg. Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg, Osnabrück 1645 X 29 / XI 8, in:
Braunschweig-
Lüneburg-
Kalenberg
A III fol. 228–231, hier fol. 228’).
. Gegenüber den katholischen Ständen verfolgte er eine gemäßigte Linie
. Er übernahm im Sep-tember für zwei Wochen das hessen-darmstädtische Votum
und vertrat zwei-mal Gloxin
, mit dem er auch sonst gut zusammenarbeitete. Lampadius schlug ihn, vermutlich in der sicheren Erwartung, daß er ablehnen würde, anstelle seiner selbst als Mitglied des Ausschusses zur Erarbeitung des
Ersten Entwurffs vor. Kayser entschuldigte sich mit seiner mangelnden Erfahrung in dergleichen Din-gen. Falls er sich in diesem Zusammenhang tatsächlich als jungen Mann bezeich-nete
, war das übertrieben, denn er war ein Jahr älter als der Ausschußvorsit-zende Thumbshirn und gar neun Jahre älter als Carpzov. Kayser nahm nicht sehr oft an Deputationen teil
. Er war für die Gravaminaverhandlungen nomi-niert
.
[p. LXXXVII]
[scan. 87]
Der sachsen-lauenburgische Gesandte GLOXIN votierte im Städterat für die Hansestadt Lübeck und trat auch im Fürstenrat nachdrücklich für die Belange der Hanse ein
, was dort nicht gern gesehen wurde. Bei einer informellen Zu-sammenkunft einiger Gesandter wurde abgesprochen, daß man die Hanse im Gutachten der Fürstlichen nicht erwähnen wolle
. Bei derselben Zusammenkunft wurde auch erörtert, daß städtische Gesandte nie im Fürstenrat votieren sollten. Davon war, neben Oelhafen von Schöllenbach, Gloxin betroffen, dessen Einsatz für die Hanse besonders Lampadius gestört zu haben scheint. In der folgenden Sitzung, an der Gloxin nicht teilnahm, wurde einhellig beschlossen, daß die Han-sestädte im Gutachten übergangen werden sollten
. Gloxin legte daraufhin histo-rische Informationen über die Hanse vor und beantragte, daß ihrer namentlich zu gedenken
sei
. Über diesen Antrag wurde am 16. Dezember beschlossen, daß die Hanse mit Anfügung einer Vorbehaltsklausel genannt werden solle
: Das war sicherlich ein Erfolg für Gloxin, der auch seitens der Gesamthanse bevollmächtigt war
.
Gloxin wurde von den Fürstlichen verschiedentlich beauftragt, Beratungsergeb-nisse im Städterat zu referieren
, und nahm als städtischer Deputierter an der Re- und Correlation zur abschließenden Beratung des Votum Curiatum
der Reichsstädte über die Gravamina
teil
. Im Oktober verhandelten Heher und er in Münster über die Admission der Exclusi
.
Gloxin verfaßte einen lateinischen Extrakt der Gravamina Evangelicorum
.
MILAGIUS, der Gesandte Anhalts, gehörte zu jenen, die in den Sitzungen am wenigsten hervortraten. Nicht selten fehlte er, zum Teil wegen seiner Beteiligung an der Separation der Reformierten, zum Teil krankheitsbedingt, zum Teil ande-rer Gründe halber
. Er war aber, wie seine Relationen zeigen
, nicht so unbe-deutend, wie es den Anschein haben könnte. Das beweist auch seine ehrenvolle Berufung in den Geheimen Rat des Kurfürsten von Brandenburg
Die offizielle Anfrage erfolgte am 7. November 1645, s. Milagius an die Fürsten von Anhalt, Osnabrück 1645 XI 14 [/24] (in: G.
Krause V.2, 30ff).
, die Milagius
[p. LXXXVIII]
[scan. 88]
aus Verbundenheit zu den Fürstentümern Anhalt mit ihrer reformierten Konfes-sion ablehnte
. Milagius galt dem Kurfürsten als
guter Jurist und
in Reichs-sachen wohl erfahren; er hatte schon vor seiner Berufung einmal stellvertretend für Pommern votiert
Meinardus, 228. Milagius hatte Reichstagserfahrung: s. Nr. 2 Anm. 58. Votum für Pom-mern: s. Nr.
[11] und Nr.
[45] ; s. auch Nr.
[47 Anm. 17] .
. Einige Male votierte er auch für Pfalz-Simmern und Lautern; häufiger ließ er sich selbst durch Heher vertreten
Votum für Pfalz-Simmern und Lautern: Nr.
[31] ,
[32] und
[35] ; Vertretung durch Heher: Nr.
[63] ,
[86] ,
[87] ,
[94] ; zu den Gründen s. oben unter
Heher.
.
Die offiziellen Vertreter der Wetterauer Grafen, GEISSEL und HEIDFELD, waren auf dem Herborner Grafentag im April 1645 zum Westfälischen Friedens-kongreß entsandt worden. Beide waren reformierter Konfession und hatten die Hohe Schule zu Herborn besucht; Heidfeld galt als besonders bewandert in klas-sischen und modernen Sprachen
. Obgleich nur ein Teil der Grafen Kalvinisten waren, zählten sich Geißel und Heidfeld zur Gruppe der reformierten Gesandten und vertraten deren Belange, was von den Lutheranern beanstandet wurde
Siehe z. B. Nr.
[36 Anm. 25] ; Nr.
[56] , zweitletztes Votum der Sitzung, letzter Absatz; Nr.
[90 bei Anm. 47] . Geißel und Heidfeld beteiligten sich auch an der Separation der Reformierten und fehlten in Nr.
[48] ,
[53] und
[54] .
. Geißel war bereits auf dem Frankfurter Deputationstag Gesandter der Wetter-auer gewesen. Er votierte, während Heidfeld protokollierte
. Geißel führte im November zehn Sitzungen lang auch das Votum der Fränkischen Grafen
. Er und Heidfeld waren bestrebt, an möglichst vielen Deputationen teilzunehmen, so daß sie wichtiger waren, als man es von ihnen als zweitletzten Votanten vermu-ten könnte. Sie bemühten sich, den zahlreichen Gravamina der Wetterauischen Grafen Gehör zu verschaffen
Geißel und Heidfeld gehörten zwölf Deputationen an (s. oben Anm. 71). Das ist unverhält-nismäßig viel, da sie erst seit der 10. Sitzung teilnahmen und als Reformierte in Nr.
[36] ,
[48] ,
[53] ,
[54] ,
[75] und
[85] fehlten. – Ihr Einsatz für die Gravamina: s. z. B. Nr.
[29 Anm. 20] ; Nr.
[53 Anm. 128] .
. Ein recht gutes Verhältnis hatten sie zu Wesen-beck, der sie gelegentlich zum Essen einlud und sie in sein Vertrauen
zog
. Neben der konfessionellen Gemeinsamkeit wird dabei von Belang gewesen sein, daß der kurbrandenburgische Prinzipalgesandte Sayn-Wittgenstein Mitglied des Wetter-auer Grafenkollegiums war.
SCHRAG nahm als Gesandter Nassau-Saarbrückens an den Friedensverhandlun-gen teil und wurde vor der Ankunft Geißels und Heidfelds zum Fürstenrat zuge-lassen
. Er wohnte den Sitzungen bei, votierte in Anwesenheit Geißels und Heidfelds jedoch nicht. Er führte aber in einigen Sitzungen das Votum, an denen nur Lutheraner teilnahmen
. Nach Ansicht Geißels stand ihm allerdings das Ge-
[p. LXXXIX]
[scan. 89]
samtvotum der Wetterauer Grafen nicht zu. Die Beziehungen zwischen Schrag einerseits und Geißel und Heidfeld andererseits wurden auch durch einen Präze-denzstreit getrübt, der zwischen verschiedenen Linien des Hauses Nassau ausge-tragen wurde. Schrag beanspruchte im Namen Nassau-Saarbrückens den Vorsitz und legte offiziellen Protest ein, als ihm dieser nicht eingeräumt wurde
Siehe Nr.
[15 bei Anm. 54] ; Nr.
[21 Anm. 38] . Zu Spannungen zwischen Geißel und Heidfeld einerseits und Schrag andererseits s. auch Nr. 34 bei Anm. 96.
.
SCHWEITZER war Sekretär des kurbrandenburgischen Prinzipalgesandten Sayn-Wittgenstein, der die Wetterauer Grafen vertreten sollte, bis Geißel und Heidfeld eintrafen
. Schweitzer war wie Schrag vor deren Ankunft zum Für-stenrat zugelassen worden
. In einem Protokoll ist ausdrücklich erwähnt, daß er namens des Wetterauer Grafenstandes und seines Herrn votiere
Siehe Nr. 10 bei Anm. 48. Wer in Nr.
[6] ,
[7] und
[8] votierte, ist nicht ersichtlich.
. Vermutlich nahm er zumindest dann, wenn Sayn-Wittgenstein in Osnabrück weilte, wie Schrag an den Sitzungen teil, ohne jedoch votieren zu dürfen. Dafür spricht, daß Schweitzer einmal bei Aufzählung der reformierten Gesandten namentlich er-wähnt wurde, und zwar nun als Vertreter Graf Friedrich Kasimirs von Orten-burg
Siehe Nr. 86 bei Anm. 74.
. Auch an einer Extraordinarsitzung der Reformierten nahm er neben Gei-ßel und Heidfeld teil
.
Marcus OTTO gehörte ebenfalls zu den gräflichen Gesandten, die vor Ankunft Geißels und Heidfelds als wetterauische Vertreter zum Fürstenrat zugelassen wurden
. Er war vom Wild- und Rheingrafen Johann Kasimir von Salm bevoll-mächtigt worden. Wichtiger war, daß er im Städterat, wo er das straßburgische Votum führte, das Direktorium innehatte. Als reichsstädtischer Vertreter wurde er Mitglied des Ausschusses zur Erarbeitung des
Ersten Entwurffs und stellte die
Gravamina politica zusammen. Er war ein erfahrener Jurist und Diplomat, der 1641 als straßburgischer Gesandter am Regensburger Reichstag teilgenommen hatte
.
OELHAFEN VON SCHÖLLENBACH votierte im Fürstenrat für die Fränki-schen Grafen und im Städterat für Nürnberg. Er war, wie Müller und Göbel, als Kondeputierter des Fränkischen Reichskreises zum Friedenskongreß entsandt worden
. Oelhafen war ein erfahrener Diplomat, hatte am Regensburger Reichstag 1640–1641 und am Frankfurter Deputationstag teilgenommen und ge-hörte in Osnabrück dem Ausschuß zur Erarbeitung des
Ersten Entwurffs an. Er übernahm den Justizpunkt, wozu er als gelehrter Jurist, zu dessen Ausbildung ein Aufenthalt am Reichskammergericht gehört hatte, besonders qualifiziert war. Nach Angabe Hehers war er der einzige Gesandte im Fürstenrat, der französisch
[p. XC]
[scan. 90]
und italienisch sprach
So Heher an Hg. Ernst von Sachsen-Gotha am 3. [/13.] September 1645 (
Sachsen
-
Gotha A I fol. 326–328’, hier 326’). Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings noch nicht alle
Ges.
ein-getroffen, s. die Chronologie der Ankunftsdaten (unten S.
[CXLIff] ).
. Am 4. September nahmen Oelhafen und Lampadius in Münster an einer Fürstenratssitzung teil, in der über die Zulassung der
Exclusi beraten wurde
. Anfang November reiste Oelhafen erneut nach Münster und beteiligte sich dort an den Verhandlungen zur Admission der
Exclusi, wodurch er den Zorn der magdeburgischen Gesandten erregte. Sie und einige andere fürstli-che Gesandten wollten veranlassen, daß Oelhafen als städtischer Gesandter aus dem Fürstenrat ausgeschlossen werde
, was aber nicht gelang. Oelhafen kam vor dem 27. November wieder nach Osnabrück und gehörte zu den Teilnehmern an der ersten Konferenz zwischen den evangelischen und katholischen Deputierten zur Beilegung des Magdeburger Admissionsstreits
. Ende Dezember reiste er ein weiteres Mal nach Münster, wo er fast einen Monat blieb
. Statt Oelhafen vo-tierte achtmal Geißel für die Fränkischen Grafen; einmal ließ sich Oelhafen durch Heber vertreten. Bei zwei Sitzungen ist es ungewiß, ob jemand für die Fränkischen Grafen votierte, und bei sieben Sitzungen stimmte niemand für sie
Votum Geißels für die Fränkischen Grafen: Nr.
[29] ,
[31] ,
[32] ,
[33] ,
[34] ,
[35] ,
[41] ,
[43] . Vertretung durch Heher: Nr.
[59] . Keine Vertretung: Nr.
[36] ,
[63] ,
[75] ,
[76] ,
[78] ,
[80] ,
[90] . Vertretung ungewiß: Nr.
[39] und
[73] .
. Oelhafen neigte wie Müller in Kontroversfragen zur Verständigungsbereitschaft und war wohl auch deshalb Lampadius als dem Exponenten der Unnachgiebigen nicht genehm. Gemeinsam mit Scheffer, Vultejus und Schneider wurde Oelhafen die Insinuation der
Gravamina Evangelicorum bei den französischen Gesandten aufgetragen
. Oelhafen war mit dem ebenfalls aus Nürnberg stammenden Heher verschwägert
.