Acta Pacis Westphalicae III A 3,1 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 1. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Sitzungen fürstlicher Gesandter, Deputationen und Plenum Osnabrück 1645 September 15/25
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Osnabrück 1645 September 15/25
Sachsen-Altenburg A III fol. 1’-3’ (= Druckvorlage); vgl. ferner DGeissel fol. 37–43,
DLöben I fol. 130–135’, Sachsen-Weimar A I fol. 214 (Sessionsschema), APW III A 1,1
Nr. 48, 328–333, APW III C 4, 89–90 sub dato 1645 IX 25 [st.n.], APW II A 2 Nr. 240,
489–492, APW II C 1 Nr. 396, 758–767.
Geplante Exklusion Magdeburgs, Hessen-Kassels, Baden-Durlachs und Nassau-Saarbrückens bei
Bekanntgabe der kaiserlichen Responsionen auf die Propositionen II der Kronen vom 11. Juni
1645; Protest Schwedens. Forderung des Exzellenztitels für die kurfürstlichen Primargesandten.
Verlesung der kaiserlichen Proposition
Eine ksl. Proposition (dt.) ersuchte die Reichsstände um ein Gutachten […] quoad materiam
& formam zu den (lat.) ksl. Responsionen auf die Propositionen II der Kronen vom 11. Juni
1645. Text dieser Proposition: Magdeburg F II fol. 408–410’; ksl. Überlieferungen: s. APW
II A 2 Nr. 240 Beilage 1. Druck: Gärtner VI Nr. 51, 266–273 (eingangs ohne Anrede;
datiert: Osnabrück, 25. September 1645), Meiern I, 615ff. (datiert: Münster, 26. September
1645).
sponsionen
Ksl. Responsion auf die schwed. Proposition II: Magdeburg F II fol. 411–414’. Zur ksl.,
schwed. und frz. Überlieferung s. APW II A 2 Nr. 240 Beilage 2, C 1 Nr. 396 Beilage D, und
B 2 Nr. 229 Beilage 2. Druck: Gärtner VI Nr. 24, 136–148; Meiern I, 618 –623. Dt.
Übersetzung: Meiern I, 623 –628.
Ksl. Responsion auf die frz. Proposition II: Magdeburg F II fol. 415–418. Zur ksl., schwed.
und frz. Überlieferung s. APW II A 2 Nr. 240 Beilage 3, B 2 Nr. 229 Beilage 3, C 1 Nr. 396
Beilage F. Druck: Gärtner VI Nr. 22, 119–126; Meiern I, 628 –632.
(Im Rathaus zu Osnabrück.) Anwesend vormittags: Sachsen-Altenburg / Sachsen-Coburg ( Direk-
torium ), Sachsen-Weimar / Sachsen-Gotha / Sachsen-Eisenach, Braunschweig-Lüneburg-Celle /
Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen / Braunschweig-Lüneburg-Kalenberg, Mecklenburg-
Schwerin / Mecklenburg-Güstrow, Anhalt, Wetterauische Grafen. – Deputiert aus dem Fürsten-
rat : Sachsen-Altenburg / Sachsen-Coburg, Wetterauische Grafen.
Anwesend nachmittags: (nicht ersichtlich)
Sicherlich waren dieselben Stände vertreten wie am Vormittag. Pommern, das an der Abstim-
mung über den Titel der Kfl.en nicht teilnehmen durfte (s. oben S. 202 Z. 24f.), scheint auch
am Nachmittag gefehlt zu haben. Zumindest erwähnte der pommersche Ges. Wesenbeck, daß
er bey dem actu nicht gewesen were, s. Nr. 17 (unten S. 240 Z. 13f.). – In der Anwesenheits-
liste sind nur Mitglieder des FR erfaßt. Von kfl. Seite waren Kurmainz und Kurbrandenburg
vertreten ( APW III A 1,1, 328 Z. 7). Für die städtischen Ges. liegt keine eigene Überlieferung
vor; vermutlich hat neben Marcus Otto und Oelhafen von Schöllenbach, die als Deputierte
genannt werden (oben S. 203 Z. 22), Gloxin teilgenommen ( APW III A 1,1, 328 Z. 10).
[ Am ] 15. [ /25. ] Septembris wolten Caesarei die Keyserliche resolution uff der
crohnen propositiones den ständen uff den rathauß publiciren, dazu aber ob-
bemeldte stände, als Magdeburg, Caßel, Durlach und Sarbrück
Zu den Gründen der Exklusion Magdeburgs, Hessen-Kassels, Baden-Durlachs und Nassau-
Saarbrückens s. [ Nr. 1 Anm. 9 ] und [ Nr. 5 Anm. 16 ] . Die Stadt Straßburg, deren Zulassung der
KFR am 20. und 21., der FR Münster am 20. September 1645 beraten und befürwortet hatte
(s. APW III A 1,1 Nr. 45 passim, und Nr. 46, 320 Z. 8f.; fürstliches Conclusum, Punkt 1,
überliefert innerhalb des Protokolls: Brandenburg-Kulmbach A II unfol.), war geladen
worden (dazu APW II A 2, 489 Z. 17f.).
dern laßen
Die ksl. Ges. bestellten am 23. September 1645 Kayser und Lampadius zu sich und baten diese,
sich dafür zu verwenden, daß die Ges. Magdeburgs und Hessen-Kassels bei der Veröffentli-
chung der ksl. Resolutionen nicht erscheinen würden. Kayser und Lampadius lehnten dies zwar
ab, schlugen aber eine Kompromißformel vor, welche die Eröffnung der Resolutionen trotz
dieser Ausschließung ermöglichen sollte: Es were ein actus Caesaris, den reichsständen pro-
position zu tuhn, hetten demnach folgends einer oder anderer reichsstandt entweder ra-
tione personarum oder rerum gegen solche Kayserliche proposition etwas einzuwenden,
solches stünde den ständen bevor. Und würden demnach die herrn Kayserlichen legati
obberürte abgesanten nicht erfodern, so müsten sie gewertig sein, was dieselbe dagegen
einwenden würden (Relation des Lampadius von 1645 IX 19 [ /29 ] in: Braunschweig -
Lüneburg-Kalenberg A III fol. 118–119, hier fol. 118). Der mecklenburgische Ges. be-
richtete am 14. [ /24. ] September den Magdeburgern von dieser Unterredung mit den Ksl.en
(magdeburgische Relation Nr. 20 in: Magdeburg F II fol. 401a-402’, hier fol. 402).
Darwieder sich die königlichen Schwedischen beschwehrt
Oxenstierna hatte von Sayn-Wittgenstein erfahren, daß die Ksl.en beabsichtigten, am 25. Sep-
tember 1645 ihre Responsionen den Ständen mitzuteilen, ohne die oben in Anm. 4 genannten
dazu zu berufen. Er nahm solches gar übel auf und bat am 24. September Lampadius zu sich,
mit dem er zwei Stunden lang konferierte und dabei auf seinem Standpunkt verharrte, daß
die Eröffnung der Responsionen nicht ohne die besagten Stände geschehen dürfe (Relation
des Lampadius von 1645 IX 19/29, in: Braunschweig-Lüneburg-Kalenberg A III
fol. 118–119, hier fol. 118–118’). Am nächsten Morgen ließ Oxenstierna einigen kfl., fürst-
lichen und städtischen Ges. ausrichten, es bey den herren Keyserlichen […] in die wege zu
richten, daß niemand ausgeschloßen, sondern ingesambt alle admittiret würden ( Magde-
burgische Relation Nr. 21 aufgrund der Darstellung des weimarischen Ges. Heher, in: Mag-
deburg F II fol. 403–404’, hier fol. 403).
essatis
Magdeburg legte noch am Abend des 25. September schriftlichen Protest beim kurmainzischen
Direktorium ein (s. Magdeburg G II fol. 189’. Kopie: Magdeburg F II fol. 419’, ebenda
fol. 419 Vollmacht für die magdeburgischen Ges. Einsiedel und Krull von 1645 V 5 [/15] und
ebenda fol. 420 Erklärung des Sekretärs Werner über die Einlieferung von Vollmacht und
Protestschreiben im kurmainzischen Quartier). Ausf. des magdeburgischen Protests: Kur -
mainz FrA Fasz. 11 unfol. Nassau-Saarbrücken protestierte ebenfalls noch am 25. September
bei Kurmainz; Kopie: Wetterauische Grafen (Nassau-Saarbrücken) A I fol. 268–268’.
Der in Münster 1645 IX 27 bei Kurmainz vorgebrachte Protest Hessen-Kassels wurde nicht
angenommen (s. APW III A 1,1, 340 Z. 31 – 341 Z. 4).
Alß die stände uff den rathause darüber deliberirt, haben sich der Chur-
mayntzische
Paul Chemnitz (auch: Cemnitz, Kemnitz), s. APW III A 1,1 Nr. 48, 328 Z. 18. Chemnitz,
schon auf dem Regensburger RT 1640–1641 als kfl. Kammersekretär Mitglied der kurbg. Ge-
sandtschaft und 1641 als Protokollant eingesetzt, führte auf dem WFK das Protokoll und die
Rechnungen und arbeitete seit 1646 mit an dem Diarium des Ges. Löben, dem Geschäftstage-
buch der kurbg. Gesandtschaft ( DLöben I fol. 1’, UA I.1, 788; Winfried Becker , Einleitung,
LXXf, XCIV, und APW III A 1,1 Nr. 89 bei Anm. 23).
gegeben und angedeuttet, die churfürstlichen abgesandten begehrten, fürsten
und stände wolten ihre gedancken hierüber eröffnen.
Sachsen-Altenburgisches Direktorium. Darauff der Altenburgische
alß vorsitzender
das solte den churfürstlichen herrn gesandten per deputatos communicirt
werden.
Secretarii retulerunt electoralibus
ralibus were die communication lieb, jedoch würden deputati electoralibus
das praedicatum excellentiae geben.
Die fürstlichen haben hierüber votirt:
Sachsen-Altenburg und Coburg. Hatt den maioribus adhaerirt.
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach, Mecklenburg-Schwerin
und Güstrow und Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenha-
gen und Kalenberg. Haben sich expresse befehlicht befunden, diese ex-
cellentz nicht einzureumen.
Pommern-Stettin und Wolgast. Wegen Pommern ist das votum sus-
pendirt .
Anhalt. Wegen Anhalt [ ist ] den maioribus conformirt worden.
Wetterauische Grafen. Den gräfflich Wetterauischen
Zum ersten Mal nahmen die Ges. des Wetterauer Gf.envereins, Geißel und Heidfeld, teil
(s. [ Nr. 5 Anm. 6 ] ). Am Morgen hatten sie vom Mainzer Direktorium ihre am Vorabend abge-
gebene Vollmacht zurückerhalten mit der Auflage, daß in einem einzureichenden neuen Exem-
plar das Haus Nassau-Saarbrücken ausgelassen werden müsse. Außer Geißel und Heidfeld
nahmen keine Ges. anderer Gf.enhäuser teil, doch bemerkte Lampadius diskursweise, daß er
von Diepholz, Hoya und Regenstein Vollmacht habe, wozu Geißel und Heidfeld sich nicht
äußerten ( DGeissel fol. 37–38’). Ausf. der von 1645 IV 19/29 datierenden Vollmacht:
Wien Österreichisches StA HHStA MEA FRA Fasz. 6 unfol.; Druck Meiern I, 421 ff.
(die Ausf. ist an dritter Stelle gesiegelt von Gf. Johann zu Sayn-Wittgenstein, Adjunkt der
wetterauischen Korrespondenz, der im Druck als abwesend bezeichnet ist).
struction ermangelt.
Conclusum des Fürstenrats. Responsum ergo electoralibus per praedic-
tos secretarios negative, daß man das praedicat nicht geben könne.
Kurfürstenrat. (Electorales per eosdem:) Wenn die fürstlichen sich er-
clehrten , daß sie den Venetianischen hinfüro diß praedicat nicht geben
auch bey denselben erinnern wolten, daß ihnen bißher von etlichen diß prae-
dicat ex errore attribuirt, so wolten sie communicationem per deputatos ge-
schehen laßen omisso isto praedicato.
Fürstenrat. (Fürstliche responderunt:) Von den anwesenden gesandten
hette keiner biß dato seine visite bey den Venetianer abgelegt, auch nicht das
praedicat excellentiae gegeben. Man wolle das begehren ad referendum an-
nehmen und fernere instruction gewartten, weil es aber bereitts 11 uhr, den
abgeordneten secretarien den schluß eröffnen cum expressa protestatione,
daß solche communication, so wieder des Reichs herkommen lieff, in keine
consequentz solle gezogen werden.
Und ist ihnen also von den Sachßen Altenburgischen, dem von Thumßhirn,
das Conclusum eröffnet worden, dahin gehende, daß an herrn Oxenstirn
per deputatos zu ersuchen, er wolle amore salutis publicae geschehen laßen,
daß salvo iure exclusorum die publication der Keyßerlichen resolution eröff-
net würde, mitt erbiethen, daß nach der eröffnung die sämtlichen reichs-
stände exclusis assistiren und keine deliberation uber solcher resolution ein-
gehen wolten, es würden dann exclusi admittiret.
Kurfürstenrat. Electorales per secretarios cum reprotestation{e wegen} des
begehrten tituls haben angezeigt, daß sie mitt den fürstlichen einig. Der herr
von Löben (so Churbrandenburgischer gesandter, aber das praedicat excel-
lentiae nicht begehre, wenn ein ander caput legationis alß der graff von Wit-
genstein 〈anitz〉o zugegen) were auß den churfürstenrath deputiret und
warttete uff der fürsten und reichsstädte deputirten.
Auß den fürstenrath seynd deputiret 2 Sachßen Altenburgische und 2 Wet-
terauische , auß den reichsstädten aber Straßburg und Nürnberg . Löben
hatt sich durch einen vorangeschickten secretarium bey Oxenstirn anmel-
den laßen, der der deputirten unden an der thur erwarttet und sie daselbst
empfangen. Löben ist vorgangen, darnach Oxenstirn, dem weiters deputati
gefolget.
Oxenstierna. Empfindet die exclusion hefftig, hatt sich jedoch endlich ge-
senfftiget und, ob er wohl dabey gestanden, dieser actus sey sehr praejudicir-
lich , und köndte er daher nicht uff sich nehmen, die exclusos zur patientz zu
fortzustellen oder die publication zu differiren.
Darauff sich deputati zurückbegeben, und ist es im heruntterbegleitten wie
bey de〈m〉 empfange gehalten worden.
Facta relatione in collegiis ist man zu den Keyserlichen plenipotentiariis ge-
fahren eo ordine, so zu Münster im chur- und fürstenrath beliebet . In der
ersten, Churmayntzischen gutschen saß ein Churmayntzischer und ein Chur-
brandenburgischer , in der andern, Churbrandenburgischen, die Altenbur-
gischen und Wetterauischen . In der dritten, Altenburgischen, die reichs-
städtische . Letztens fuhr eine ledige Keyserliche gutsche; waren jede mitt
6 pferden bespannt.
Die Keyserlichen gesandten empfingen die chur-, fürstlichen und gräffli-
chen an den eußersten thor des residentzhauses und begleitteten sie derge-
stalt , daß erstlich die churfürstlichen, dann Caesarei, folgends fürstliche etc.
giengen. In der audientzstuben haben sie auch den städtischen die hand ge-
geben .
Kurmainz. Der Churmayntzische that den vortrag.
Die Kaiserlichen. Herr Crahn hatt geantworttet.
Wegen des vorgehens aus den gemach nötigten sich Caesarei mitt den chur-
fürstlichen , welche sich doch hierzu nicht verstunden, sondern ihnen, Caesa-
reis , mitt den andern deputatis folgeten.
Die Keyserlichen setzten sich mitt den churfürstlichen in die Mayntzische
26 gefolget] Ausführlicher im DLöben I: Die Deputierten einigten sich in der Kutsche darauf,
daß Löben das anbringen thun möchte. Loben reservierte sich protestando, daß es ihm
nicht zum Nachteil gereichen solle, daß die Fürstlichen ihm diesmal, weiln des herrn graven
zu Wittgensteins excellenz selbsten zur stelle, das praedicatum excellentiae nicht geben
möchten. Oxenstierna entschuldigte sich, daß er keine Stühle habe hinsetzen lassen. Loben
antwortete, daß sie, die Deputierten, auch nicht viel Zeit zur Verfügung hätten und man
deshalb auf Stühle verzichte. Proponirte demnach stando […] undt ersuchte ihn, er
möchte sonder beschwer sein vielgeltendes votum bey den herren Magdeburgischen
undt Hessischen gesandten (der Baden Durlachische were nicht zur stelle, undt die
Wetterauische gravliche gesandte repraesentirten auch Nassau Sarbrük, also daß es keine
sonderliche person, weiln alle graven nur ein votum im Reich haben, bedürfftigk were)
interponiren, hiermitt sie doch von diesem actu bleiben undt man die Keyserliche antt-
wortt , welche, daß sie den standen gefälligk sein würde, hoch gerhümedt würde, her-
außbekomen möchte. Massen die Keyserlichen sher hoch beteuredt, daß, wenn sie [ i.e.:
die exclusi ] dazukomen solten, sie [ i.e.: die Kaiserlichen ] entweder gar nicht auffs rhatt-
hauß sich verfügen oder, do sie schone droben weren, re infecta wieder heruntterziehen,
die anttwortt zurükhalten undt von allen verzugk, auch andern dißfalles besorgenden
inconvenientien endtschuldigedt sein wolten. Zudeme, wan dieser actus gehinderdt wer-
den solte, so würden die Keyserlichen, ja auch whol andere mher, der cron Schweden
undt dero plenipotentiariis die schuldt der morae beymessen undt daß sie Deutschlandt
den krigk vorsetzlich auff dem halse behalten undt den frieden zurücktreiben wolten.
Uberdieses so könte durch diesen actum kein〈em〉 standte ichtwas praejudiciredt wer-
den , sondern das meiste bestände darauff, daß die stände ad consultationes gelassen wür-
den , welcheswegen dan auch sothane versicherungk mündtlich geschehe, von wordt zu
wortt, wie oben gemeldet.
Dazu DGeissel : Man obligirt sich, daß doch nit zu der consultation geschritten werden
solte, es seye dan dißer punct gantz richtig.
nun die Kayßerlichen den churfürstlichen in ihriger stub die rechte hand ge-
ben , müste es auch geschehen, wenn sie, die churfürstlichen, in der Kayßer-
lichen gutsche führen solten, welches aber den Keyßer disreputirlich. Der-
halben herbracht seyn soll, daß die Kayßerlichen in die Churmayntzische
gutsche sitzen, alda ihnen die oberhand gelaßen wird.)
Der gutsche giengen die Keyserlichen und andere cavaglieri vor. Die andern
kutschen folgeten, wie im hinwege geschehen. Bey der in ordnung gestellten
bürgerschafft wurden die spiel gerührt und von den haußleutten
geblasen, welches auch hernach in der zurückbegleittung geschehen.
In der obern thür der stiegen [ des Rathauses ] wartteten die anderen chur-,
fürstlichen und der reichsstädte abgesandten auff. Die Keyserlichen plenipo-
tentiarii empfingen die vorsitzenden, und weil der große saal alßbald darne-
ben , giengen erstlich die Keyserlichen und debito ordine die andern gesand-
ten hinein.
Nachdem die Keyserlichen wie auch die churfürstlichen ingleichen die welt-
liche fürst- und gräfflichen zur lincken hand (dann die geistliche banck uff
der rechten waar gantz lehr) und die städtischen ihre sessiones eingenommen,
hatt herr Crahn proponiret:
Kaiserliche Proposition. Des Heiligen Römischen Reichs hochlöblich-
ster Churfürsten, Fürsten und Stände hochansehnliche, fürtreffliche Herrn
Räthe, Bothschafften und Gesandten, hoch- und wohlgebohrene, wohledle,
gestrenge, hochgelahrte und veste, gnädig, günstig, hochgeehrte Herren. Die
Römische Keyserliche majestät, unser allergnädigster herr, haben unß gnädig
anbefohlen, denenselben nechst einhendigung dießer bey handen habenden
Keyserlichen credentialen
den , sodann nachfolgende meinung vorzutragen:
(Hierauff hatt man sich gesetzt und hatt er wörttlich fortgefahren, wie das
außgeantworttete project besagt.)
Nach deßen endigung hatt graff von Lamberg die credentiales wie auch die
Keyßerliche resolutiones uff der crohnen propositiones und vorerwehntes
projects den Churmayntzischen abgesandten uberreicht.
Diesem nach ist jedes collegium zusammengetretten und sich wegen der ant-
wortt beredet.
Kurmainz. Und alß man sich vereiniget und jeder seine session wieder oc-
cupirt , that der Churmayntzische die antwortt, dabey sowohl die Keyßerli-
chen alß alle andere gestanden.
32–36 Diesem – gestanden] DGeissel : Hieruff stundt man auff und entwichen die herrn
churfürstlichen allein uff eine sayte, die fürsten und grävliche auch allein und die stat-
tische deßgleichen. Da dan das creditiv eröffnet und von allen 3 collegiis agnoscirt war,
inn denen uberreichten projecten war keine subscription.
Kurmainz. Dißem nach recapitulirt herr Brömbser den Kayßerlichen vortrag cum gratia-
rum actione vor die Kayßerliche vorsorg und der herren gesandten, mit erbieten, alles
reifflich zu erwegen und das begerte bedencken zu eröffnen addito pro successu felicis-
simo voto. Erinnerte doch dabey, daß keine subscription in dem project etc.
Kaiserliche Gesandte. Illi bedanckten sich deß erbietens. An der subscription solte kein
mangel sein, da es notig. Es seye aber nur ein entwurff und opus imperfectum, darüber
ihre Kaiserliche majestät erst der herren gesandten bedencken erforderten.
– Am Rande ist notiert: Nota! Uff dißen tag war es 90 jar, daß der religionsfriede
RA mit dem ARF von 1555 IX 25. – Auch Schrag hat in einem Bericht über die Publikation
der ksl. Responsionen vermerkt: Man h〈ä〉lt vor notabel, daß vor 90 jahren eben auf diesen
tag der religionsfriden publicirt worden (Brief an Gf. Johann von Nassau-Saarbrücken von
1645 IX 18 [ /28 ] in: Wetterauische-Grafen ( Nassau-Saarbrücken ) A I fol. 251–253’,
hier fol. 253). Dasselbe erwähnten die kurbg. Ges. in ihrer Relation an den Kf.en ( UA IV.2,
401 s. d. 1645 IX 29).
schloßen worden. [ Neue Zeile ] Es war auch dißmal ein rechter, schöner, heller tag.
Darnach haben gesamte stände mitt vorhergehen die herren Keyßerlichen biß
an die treppe begleittet, die deputati
wagen geseßen und Caesareos mitt voriger solennitet in ihr logiment und
audientzsaal gebracht.
Herr Crahn bedanckte sich solcher ehr und begleittung, und seynd deputati
von den Keyßerlichen zur mahlzeitt behalten worden.
Sachanmerkungen zu Nr. 14