Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert

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Bericht der sachsen-altenburgischen Gesandten über Mitteilungen des Österreichischen Direktors
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Richtersberger: geplanter Beginn der sessiones publicae in Osnabrück; Beschlüsse in Münster de
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ordine deliberandi; Bildung der Conclusa im Fürstenrat nur nach vorherigem Zusammenzählen
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der Voten aus Münster und Osnabrück. Memorial der Gesandten Brandenburg-Kulmbachs und
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Württembergs An deß Heiligen Reichs fürsten hochansehenliche, fürtreffliche, zu Osna-
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bruck versammlete evangelische räthe, pothschafften und gesanden von 1646 I 21/31 : Mit-
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teilung
der Beschlüsse der evangelischen fürstlichen Gesandten von 1646 I 21/31 über die Entsen-
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dung
weiterer evangelischer Gesandter nach Münster, de modo procedendi circa gravamina
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16–17 erwarten] In Magdeburg A I folgt: Sehe lieber, wann er verschonet werden könte
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etc. Es schließen sich Notizen über Termine ad dictaturam und, für den folgenden Tag, ad
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consultationem an

Siehe Nr. 90.
.
und über die Kommunikation zwischen den evangelischen Gesandten in Münster und Osna-
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brück
. Protokollführung im Fürstenrat Osnabrück. Umarbeitung des Vollstaendigen Gutachtens
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der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck, wie solches auf beyder Cronen Propositiones und
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die Kayserliche Responsiones ist ausgelieffert worden , in die Form eines Einzelvotums unter
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Berücksichtigung der Repliken der Kronen

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Zur schwed. Replik s. [Nr. 29 Anm. 4] , zur frz. Replik [Nr. 46 Anm. 18] .
, hier zu schwedischer Proposition II, Artikel 7, und
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entsprechender kaiserlicher Responsion (Gravamina ecclesiastica et politica)

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Siehe Meiern I, 751 –762. Die Ges. hatten über die Gravamina am 17. Oktober 1645
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(s. Nr. 27) und am 17. November 1645 (s. Nr. 34) beraten. Am 25. und 26. Dezember 1645
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hatten Deputierte die (aus Religions- und Justizbeschwerden bestehenden) Gravamina Evange-
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licorum
(wie [Nr. 59 Anm. 3] ) den ksl., schwed. und kurmainzischen Ges. übergeben (s. Nr. 65,
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66, 67).
: Sollen die evange-
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lischen
Gesandten die Übergabe der Antwort und Gegen=Beschwehrden der alten Catholi-
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schen Religion zugethaner Chur=Fuersten und Staende, auf die von den Augspurgischen
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Confessions=Verwandten Fürsten und Staenden am 15. [ /25.] Dec. 1645 zu Oßnabrueck ueber-
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gebene Gravamina abwarten? Sollen sie über die noch nicht übergebenen Gravamina commu-
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nia
beraten? Erneute Aufforderung der Reformierten an die Lutheraner, eine Erklärung über ihre
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Admission zum Religionsfrieden abzugeben. Umarbeitung des Vollstaendigen Gutachtens der

[p. 564] [scan. 582]


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Evangelischen Staende zu Oßnabrueck

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Wie oben Anm. 2.
, hier zu schwedischer Proposition II, Artikel 15, franzö-
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sischer
Proposition II, Artikel 11, und entsprechenden kaiserlichen Responsionen (Handel)

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Siehe Meiern I, 763 f. Die Ges. hatten am 18. November 1645 darüber beraten (s. Nr. 35).
. –
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Ermahnung der wetterauischen Gesandten, künftig bei Voten im Sinne der Reformierten zu un-
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terscheiden
, ob sie namens des gesamten Grafenstandes oder nur der reformierten Mitglieder des-
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selben
sprächen. Absprache wegen Berücksichtigung der Grafschaften Blankenburg-Regenstein
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(Reinstein), Hoya und Diepholz.

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