Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Bericht der sachsen-altenburgischen Gesandten über Mitteilungen des Österreichischen Direktors
Richtersberger: geplanter Beginn der sessiones publicae in Osnabrück; Beschlüsse in Münster de
ordine deliberandi; Bildung der Conclusa im Fürstenrat nur nach vorherigem Zusammenzählen
der Voten aus Münster und Osnabrück. Memorial der Gesandten Brandenburg-Kulmbachs und
Württembergs An deß Heiligen Reichs fürsten hochansehenliche, fürtreffliche, zu Osna-
bruck versammlete evangelische räthe, pothschafften und gesanden von 1646 I 21/31
Wie [Nr. 89 Anm. 6] .
teilung der Beschlüsse der evangelischen fürstlichen Gesandten von 1646 I 21/31 über die Entsen-
dung weiterer evangelischer Gesandter nach Münster, de modo procedendi circa gravamina
brück . Protokollführung im Fürstenrat Osnabrück. Umarbeitung des Vollstaendigen Gutachtens
der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck, wie solches auf beyder Cronen Propositiones und
die Kayserliche Responsiones ist ausgelieffert worden
Siehe [Nr. 41 Anm. 1] .
Berücksichtigung der Repliken der Kronen
Zur schwed. Replik s. [Nr. 29 Anm. 4] , zur frz. Replik [Nr. 46 Anm. 18] .
entsprechender kaiserlicher Responsion (Gravamina ecclesiastica et politica)
Siehe Meiern I, 751 –762. Die Ges. hatten über die Gravamina am 17. Oktober 1645
(s. Nr. 27) und am 17. November 1645 (s. Nr. 34) beraten. Am 25. und 26. Dezember 1645
hatten Deputierte die (aus Religions- und Justizbeschwerden bestehenden) Gravamina Evange-
licorum (wie [Nr. 59 Anm. 3] ) den ksl., schwed. und kurmainzischen Ges. übergeben (s. Nr. 65,
66, 67).
lischen Gesandten die Übergabe der Antwort und Gegen=Beschwehrden der alten Catholi-
schen Religion zugethaner Chur=Fuersten und Staende, auf die von den Augspurgischen
Confessions=Verwandten Fürsten und Staenden am 15. [ /25.] Dec. 1645 zu Oßnabrueck ueber-
gebene Gravamina
Wie [Nr. 67 Anm. 9] .
nia beraten? Erneute Aufforderung der Reformierten an die Lutheraner, eine Erklärung über ihre
Admission zum Religionsfrieden abzugeben. Umarbeitung des Vollstaendigen Gutachtens der
Evangelischen Staende zu Oßnabrueck , hier zu schwedischer Proposition II, Artikel 15, franzö-
sischer Proposition II, Artikel 11, und entsprechenden kaiserlichen Responsionen (Handel)
Siehe Meiern I, 763 f. Die Ges. hatten am 18. November 1645 darüber beraten (s. Nr. 35).
Ermahnung der wetterauischen Gesandten, künftig bei Voten im Sinne der Reformierten zu un-
terscheiden , ob sie namens des gesamten Grafenstandes oder nur der reformierten Mitglieder des-
selben sprächen. Absprache wegen Berücksichtigung der Grafschaften Blankenburg-Regenstein
(Reinstein), Hoya und Diepholz.