Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert

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[…] Indeme auch ihrer fürstlichen gnaden zu Heßen Darmbstad alhier
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anwesender abgesandter herr Dr. Schutze

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Gemeint ist Sinold gen. Schütz.
jeden gesandten besonders ersu-
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chet, sich zu bemühen, damit die zu Butzbach und Marburgk durch dise
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Heßen Caßlische armee gebrauchte und continuirende hostiliteten abgestel-
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let und der fürstlich Lüneburgisch Braunschweigischen interposition zu ver-
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gleichung der differentien stadgegeben werden möchte, ist sonntags, den 14.
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[ /24.] diß auf ein schreiben an ihre fürstliche gnaden zu Heßen Caßel

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Gemeint ist Der Evangelischen Gesandten zu Oßnabrueck Schreiben an die Frau
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Land=Graefin zu Cassel, um Abstellung des Verfahrens in Ober=Hessen, Osnabrück 1645
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XII 15 [ /25] (s. [Nr. 63 Anm. 21] ).
, so ich

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Heher.

[p. 371] [scan. 389]


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gestern

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gestern wäre, da die Relation (= Druckvorlage) Hehers von 1645 XII 17/27 datiert, der
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16./26. Dezember 1645. Der Brief an die Lgf.in ist jedoch auf den 15./25. Dezember datiert
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(s. oben Anm. 5).
fertigen helffen, […] sodann herrn generalcommisari Schäfern der-
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halben durch Altenburg und mich anzusprechen, geschloßen

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Siehe Nr. 63 bei Anm. 23.
und solche
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werbung vorgestern [ den 15./25. Dezember 1645] frühe verrichtet worden.

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Worauf er, herr Schäfer, alle gute officia offeriret, doch vermeldet, das
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bloqus

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bloqus entspricht bloquade oder blocquada (s. Nr. 63, oben S. 354 Z. 31; S. 355 Z. 35) und
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bedeutet Blockade. Die Worte wurden im 17. Jh. aus italienisch bloccata entlehnt ( Zedler
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IV, 177f. s. v. Blocquade; Fahl, 454f.).
zu Marburgk geschehe nicht animo offendendi, sondern nur, [ um]
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sich vor überfall aus dem schloß zu versichern. Die interpositio herrn hertzog
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Christian Ludewigs zu Braunschweig fürstlicher gnaden wehre zu schwach
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und suspect, also würden ihre fürstliche gnaden zu Caßel

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Gemeint ist Amalia (Amelia) Elisabeth, Lgf.in von Hessen-Kassel.
ehist jemand ge-
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lährtes anhero senden und die sach nirgend anderst alß hier erörtern laßen,
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wohrüber mann sich Darmbstadtischentheilß totis viribus setzet. Seinetwe-
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gen sollte kein feindseligkeitt verübt werden und wollte er, soviell an ihme
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wehre, daran sein, damit alle dergleichen exorbitantien eingestellet würden
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etc.

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Ob nun wohl herr Dr. Schütz vermeinet, mann sollte die Schwedischen her-
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ren plenipotentiarien umb interposition bey dieser sachen ersuchen, so ist es
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doch so lange suspendiret worden, biß er für seine person solche tentiret
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haben werde etc.

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Dies entsprach den Voten der fürstlichen Ges. am 24. Dezember (s. Nr. 63, erste Umfrage).

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Sachanmerkungen zu Nr. 64

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