Acta Pacis Westphalicae II B 5,2 : Die französischen Korrespondenzen, Band 5, 2. Teil: 1647 / Guido Braun unter Benutzung der Vorarbeiten von Kriemhild Goronzy und Achim Tröster, unter Mithilfe von Antje Oschmann am Register

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Kaiserliche, nicht Franzosen für das Nachgeben gegenüber den Protestanten in den Grava-
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minaverhandlungen verantwortlich. Skepsis bezüglich der Möglichkeit eines baldigen Frie-
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densschlusses; schwedischer Anspruch auf Benfeld und erwartete außerordentlich hohe For-
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derungen zur Satisfaktion der Armee Friedenshindernisse. Verhandlung des Reichsfriedens
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und des Vertrages mit Spanien pari passu, aber ohne diese Maßgabe deutlich werden zu
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lassen. Keine Furcht vor eventuellen künftigen Ansprüchen der Schweden an Frankreich;
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militärische Stärke Spaniens auch bei ausschließlichem Friedensschluß im Reich nicht besorg-
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niserregend; zudem im Falle des Friedens im Reich und der Weigerung Spaniens zum Beitritt
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zu erwartender Schulterschluß der Generalstaaten mit Frankreich; Bitte an die Gesandten
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um Mitteilung bei gegenteiliger Auffassung bezüglich der Gefahren einer Fortführung des
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Krieges mit Spanien bei Frieden im Reich. Trotz der Äußerungen Oxenstiernas Festhalten
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an der Forderung nach dem Verbot der Unterstützung Spaniens durch den Kaiser in den
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kommenden Wochen unbedenklich; dadurch zu erzielende Vorteile. Zufriedenstellende Auf-
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nahme der Rechtfertigung des Abzugs Turennes aus dem Reich durch die Schweden. Be-
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gründete Furcht vor einem militärischen Übergewicht der Spanier durch das Fernbleiben
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der Generalstaaten vom Feldzug zusätzlicher Beweis für die Notwendigkeit dieses Schrittes.
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Entgegen der kaiserlichen Propaganda militärische Stärke der Schweden im Reich zu erwar-
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ten. Verweisung der Verhandlungen über die Auszahlung der Subsidien nach Stockholm;
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Chanut in extremis zu ihrem Zugeständnis in voller Höhe ohne schwedische Gegenleistung
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ermächtigt. Anweisung zu weiterer Unterstützung des Kurfürsten von Bayern. Kein Frieden
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mit Spanien durch neue Konzessionen zu erreichen; von diesem geäußerter Friedenswunsch
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nur taktischer Natur; Portugal kein entscheidendes Hindernis für den Frieden, sondern Spa-
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niens Wille zur Fortsetzung des Krieges. Zu den in der spanischen und französischen Fassung
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des Assistenzrechts für Portugal zur Klärung des jeweiligen Rechtsstandpunktes eingefügten
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Begriffen: französisches Mißtrauen durch die spanische Formulierung als begründet erwiesen;
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Verhandelbarkeit der französischen Version gemäß früheren Anweisungen; Anheimstellung
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etwaiger Konzessionen unter der Bedingung ihrer Geheimhaltung. Aufruhr in Casale ohne
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Folgen; Verwunderung über den mantuanischen Vorschlag einer sofortigen Übergabe des
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Platzes. Beauftragung Chanuts mit Verhandlungen über die Überlassung Benfelds an
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Frankreich und die umgehende Fixierung eines Kaufpreises. Zession der Drei Bistümer:
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nach französischer Auffassung Lehnsherrschaft über die inbegriffenen Reichsstände durch
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die kaiserlich-französischen Satisfaktionsartikel vom 13. September 1646 konzediert; Anwei-
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sung zur eindeutigen Klärung der Rechtsverhältnisse im französischen Sinne. Militaria.

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Addition: Versicherung der Unterstützung Kurbayerns und aller katholischen und protestan-
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tischen Reichsstände für die französische Forderung nach dem Verbot kaiserlicher Hilfe für
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Spanien nach Friedensschluß im Reich durch die kurbayerischen Gesandten am Hof. Zu-
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rückhaltende französische Stellungnahme zu den Rangstreitigkeiten zwischen Bayern und
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Schweden. Äußerungen Rosenhanes gegenüber Trauttmansdorff über angeblich mangelnde
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französische Bereitschaft zum Frieden mit Spanien.

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