Acta Pacis Westphalicae II B 5,2 : Die französischen Korrespondenzen, Band 5, 2. Teil: 1647 / Guido Braun unter Benutzung der Vorarbeiten von Kriemhild Goronzy und Achim Tröster, unter Mithilfe von Antje Oschmann am Register
Kaiserliche, nicht Franzosen für das Nachgeben gegenüber den Protestanten in den Grava-
minaverhandlungen verantwortlich. Skepsis bezüglich der Möglichkeit eines baldigen Frie-
densschlusses; schwedischer Anspruch auf Benfeld und erwartete außerordentlich hohe For-
derungen zur Satisfaktion der Armee Friedenshindernisse. Verhandlung des Reichsfriedens
und des Vertrages mit Spanien pari passu, aber ohne diese Maßgabe deutlich werden zu
lassen. Keine Furcht vor eventuellen künftigen Ansprüchen der Schweden an Frankreich;
militärische Stärke Spaniens auch bei ausschließlichem Friedensschluß im Reich nicht besorg-
niserregend; zudem im Falle des Friedens im Reich und der Weigerung Spaniens zum Beitritt
zu erwartender Schulterschluß der Generalstaaten mit Frankreich; Bitte an die Gesandten
um Mitteilung bei gegenteiliger Auffassung bezüglich der Gefahren einer Fortführung des
Krieges mit Spanien bei Frieden im Reich. Trotz der Äußerungen Oxenstiernas Festhalten
an der Forderung nach dem Verbot der Unterstützung Spaniens durch den Kaiser in den
kommenden Wochen unbedenklich; dadurch zu erzielende Vorteile. Zufriedenstellende Auf-
nahme der Rechtfertigung des Abzugs Turennes aus dem Reich durch die Schweden. Be-
gründete Furcht vor einem militärischen Übergewicht der Spanier durch das Fernbleiben
der Generalstaaten vom Feldzug zusätzlicher Beweis für die Notwendigkeit dieses Schrittes.
Entgegen der kaiserlichen Propaganda militärische Stärke der Schweden im Reich zu erwar-
ten. Verweisung der Verhandlungen über die Auszahlung der Subsidien nach Stockholm;
Chanut in extremis zu ihrem Zugeständnis in voller Höhe ohne schwedische Gegenleistung
ermächtigt. Anweisung zu weiterer Unterstützung des Kurfürsten von Bayern. Kein Frieden
mit Spanien durch neue Konzessionen zu erreichen; von diesem geäußerter Friedenswunsch
nur taktischer Natur; Portugal kein entscheidendes Hindernis für den Frieden, sondern Spa-
niens Wille zur Fortsetzung des Krieges. Zu den in der spanischen und französischen Fassung
des Assistenzrechts für Portugal zur Klärung des jeweiligen Rechtsstandpunktes eingefügten
Begriffen: französisches Mißtrauen durch die spanische Formulierung als begründet erwiesen;
Verhandelbarkeit der französischen Version gemäß früheren Anweisungen; Anheimstellung
etwaiger Konzessionen unter der Bedingung ihrer Geheimhaltung. Aufruhr in Casale ohne
Folgen; Verwunderung über den mantuanischen Vorschlag einer sofortigen Übergabe des
Platzes. Beauftragung Chanuts mit Verhandlungen über die Überlassung Benfelds an
Frankreich und die umgehende Fixierung eines Kaufpreises. Zession der Drei Bistümer:
nach französischer Auffassung Lehnsherrschaft über die inbegriffenen Reichsstände durch
die kaiserlich-französischen Satisfaktionsartikel vom 13. September 1646 konzediert; Anwei-
sung zur eindeutigen Klärung der Rechtsverhältnisse im französischen Sinne. Militaria.
Addition: Versicherung der Unterstützung Kurbayerns und aller katholischen und protestan-
tischen Reichsstände für die französische Forderung nach dem Verbot kaiserlicher Hilfe für
Spanien nach Friedensschluß im Reich durch die kurbayerischen Gesandten am Hof. Zu-
rückhaltende französische Stellungnahme zu den Rangstreitigkeiten zwischen Bayern und
Schweden. Äußerungen Rosenhanes gegenüber Trauttmansdorff über angeblich mangelnde
französische Bereitschaft zum Frieden mit Spanien.