Acta Pacis Westphalicae II B 5,2 : Die französischen Korrespondenzen, Band 5, 2. Teil: 1647 / Guido Braun unter Benutzung der Vorarbeiten von Kriemhild Goronzy und Achim Tröster, unter Mithilfe von Antje Oschmann am Register

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Empfangsbestätigungen. Bericht Meinerswijks an die Generalstaaten über die ihm von Lon-
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gueville und d’Avaux gegebene, begrüßenswerte Erklärung; sein gleichwohl immer noch ab-

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trägliches Verhalten. Durch den Rundbrief Serviens an die einzelnen Provinzen durchkreuz-
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ter Plan Hollands, über die schwebenden Angelegenheiten in Den Haag eine Versammlung
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mit absoluten Vollmachten ausgestatteter Provinzialdeputierter beschließen zu lassen; aus
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französischer Sicht positive Resolutionen der meisten Provinzen; durch den negativen Ein-
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fluß Hollands und nach dessen Drohung mit Bruch der Union aber erneute, bedenkliche
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Rückverweisung der Entscheidung darüber an die Provinzen durch ihre Deputierten in
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Den Haag; zweifelhafter Optimismus Prinz Wilhelms II. von Oranien. Einigung der Gene-
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ralstaaten über die neuen Forderungen an Spanien gegen den Protest Seelands; von Holland
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angestrebter Beschluß über die Rücksendung der niederländischen Gesandten nach Münster
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sowie die Fortführung der Verhandlungen ohne Frankreich bei weiterer Verzögerung des
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Friedens durch die neue Proposition Serviens zu den Garantievertragsverhandlungen (Bei-
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lage 1) verhindert. Auf diese Proposition hin erhobene weitergehende Forderungen der nie-
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derländischen Kommissare; Rückzugsdrohung Serviens; Abneigung Prinz Wilhelms II. gegen
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den Abschluß eines Garantievertrages; Bedeutung des Einbezugs Kataloniens in die Garan-
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tie; Gründe für den Verzicht auf die Einbeziehung Italiens und des Elsaß; dort Beschrän-
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kung auf Stellung von Hilfskontingenten. – Zession von Metz, Toul und Verdun: notwen-
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dige Vorlage eines kaiserlichen Textvorschlages für den Friedensvertrag; eigenmächtige Ver-
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änderung der ausgehandelten Bedingungen durch die Kaiserlichen unannehmbar; Bestehen
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auf der Zession der Diözesen ( jurisdiction spirituelle), nicht nur der Stifter ( biens temporels).
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– Bezüglich des niederländischen Schiedsgerichts in französisch-spanischen Streifragen durch
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Servien getroffene Vorsichtsmaßnahmen; deren Notwendigkeit angesichts der erfolgreichen
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Bestechung vieler Niederländer durch die Spanier; dennoch öffentliche Zuversichtsbekun-
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dung hinsichtlich des künftigen Verhaltens der Niederländer. Tatsächlich aber wenig Hoff-
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nung auf Hilfe durch Prinz Wilhelm II. von Oranien; geringe Einwirkungsmöglichkeiten
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Serviens auf die korrupten Holländer.

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