Acta Pacis Westphalicae II B 5,2 : Die französischen Korrespondenzen, Band 5, 2. Teil: 1647 / Guido Braun unter Benutzung der Vorarbeiten von Kriemhild Goronzy und Achim Tröster, unter Mithilfe von Antje Oschmann am Register

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Bekräftigung des Vorschlags zur schiedsrichterlichen Entscheidung mit Spanien strittiger
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Punkte durch die Generalstaaten trotz der von den Gesandten vorgebrachten Einwände;

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geringe Bedeutung der hierfür vorgesehenen Fragen; Vorteile eines Schiedsspruches der Ge-
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neralstaaten in Sachen Waffenstillstand für Portugal auch bei Abweisung der französischen
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Forderung; entgegen der Einschätzung durch die Gesandten wahrscheinlich Nachgeben der
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Spanier in diesem Punkt; Bagnos Glaube an einen unmittelbar bevorstehenden Friedens-
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schluß. Hartbleiben in der Frage der Unterstützung Portugals wegen des verdächtigen Ver-
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haltens der Spanier angezeigt; diese durch ihre schlechte Lage zum Nachgeben gezwungen;
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Gerechtigkeit der von Frankreich geforderten Erlaubnis zur Assistenz Portugals; Bedeutung
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ihrer Durchsetzung: Assistenzrecht als Element der Vertragssicherheit zu betrachten; Un-
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verständlichkeit der spanischen Verweigerungshaltung angesichts der Zustimmung der Me-
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diatoren und des gesamten Kongresses sowie angesichts der von den Spaniern selbst ur-
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sprünglich signalisierten Nachgiebigkeit; wahrscheinlich spanischer Wunsch, Frankreich ei-
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nes Tages durch zweideutige Formulierungen als vertragsbrüchig erscheinen lassen zu kön-
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nen; Unzulänglichkeit einer nicht eindeutig auf Portugal zielenden Formulierung des
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Beistandsrechts; Möglichkeit der Rechtfertigung des von Frankreich hierbei gewünschten
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Zusatzes gegenüber den Spaniern; unverständliche und durch Contarini unzureichend be-
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gründete Verweigerung der erbetenen schriftlichen Erklärung der Mediatoren in der Assi-
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stenzfrage; Ursprung der Forderung hiernach ein Vorschlag Pauws; kein Nutzen französi-
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schen Nachgebens bei mangelnden Friedenswillen verratender spanischer Hartnäckigkeit in
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diesem Punkt. Haupteinwand gegen den von Contarini verteidigten spanischen Vorschlag
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zum Türkenkrieg: negative Folgen für die Unterstützung Portugals; Angebot Mazarins an
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Nani zum gemeinsamen Türkenkrieg nach Friedensschluß unter Voraussetzung eines An-
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griffsverbots Spaniens gegenüber Portugal für die Dauer dieses Krieges; viel größeres spa-
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nisches als französisches Interesse am Türkenkrieg. Lob für die Verhandlungen Longuevil-
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les mit den Mediatoren; Bedeutung des Bekanntwerdens des französischen Einsatzes für
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den Erwerb spanisch besetzter Plätze in Katalonien. Nachdrückliche Anweisung zur unab-
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lässigen Drohung mit Erhöhung der Forderungen gegenüber den Spaniern. Deren Warten
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auf den Ausgang des Feldzuges im Falle der Trennung der Generalstaaten von Frankreich;
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Abbruch der Verhandlungen ihrerseits jedoch unwahrscheinlich. Anempfehlung der Inter-
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essen des Herzogs von Atri. Vertragliche Regelung der spanischen Rückerstattungspflicht
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für die durch die freigelassenen oder bei Friedensschluß freizulassenden Kriegsgefangenen
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verursachten Kosten. Zustimmung zur Verhandlungsführung d’Avaux’ in Osnabrück und
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zu seinem Entschluß zur Rückkehr nach Münster. Hoffnung auf Hilfe Trauttmansdorffs
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bei den französisch-spanischen Verhandlungen, insbesondere in puncto Portugal. Bitte um
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Stellungnahme der Gesandten zu den Vorteilen einer Reichsstandschaft Frankreichs. Zum
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übersandten Memorandum betreffend die Abtei von Corbie: weitere Erläuterungen nur
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durch Überschickung aller Rechtstitel möglich.

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Zusatz betreffend eine seit Abfassung des Memorandums erfolgte Unterredung mit Nani:
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diesem von Contarini berichtete Bereitschaft der Spanier, das vertraglich verbriefte Recht
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Frankreichs auf Unterstützung Portugals zuzugestehen; jedoch ausdrückliche Verneinung
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jeglicher Aussicht auf einen Waffenstillstand für dieses; Nanis Beharren auf diesen Aussagen
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trotz des Hinweises auf gegenteilige Äußerungen Bagnos. Bei weiterhin ausbleibendem
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Nachgeben der Spanier Entscheidung der Waffenstillstandsfrage durch die Generalstaaten
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anzuraten. Glaube Nanis an eine rasche Einigung in allen anderen Punkten; ihm vorgehal-
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tene Kritik an der von den Mediatoren eingehaltenen Reihenfolge der Verhandlungsgegen-
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stände, die gegen die von ihnen selbst vorgeschlagene Hintanstellung der Waffenstillstands-
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frage verstoße; Rechtfertigung Nanis. Bei Verweisung der Waffenstillstandsfrage an die Ge-
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neralstaaten Unterrichtung Meinerswijks und Serviens erforderlich; Beschränkung des
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Schiedsspruches auf noch nicht entschiedene Punkte; klare Formulierungen sehr wichtig.

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