Acta Pacis Westphalicae II B 6 : Die französischen Korrespondenzen, Band 6: 1647 / Michael Rohrschneider unter Benutzung der Vorarbeiten von Kriemhild Goronzy und unter MIthilfe von Rita Bohlen
b. Die Verhandlungen mit dem Kaiser
Mit dem Trauttmansdorffianum
Beide Entwürfe waren am 24. Juni 1647 (vgl.
APW II B 5/2 nr. 345) von Longueville und d’Avaux an den frz. Hof und am 25. bzw. 28. Juni 1647 an Servien nach Den Haag übersandt worden (vgl. nr. 6 Beilage 3 und nr. 3 Beilage 1).
, das Chigi und Contarini am 11. bzw. 12. Juni 1647 in zwei Versionen
In der Chigi ausgehändigten Fassung (IPM/T–II) des ksl. Gesamtentwurfes, in welcher der Papst als Friedensvermittler ausdrücklich gen. wurde, waren alle diejenigen Art. und Klauseln des umfangreicheren, für Contarini bestimmten Entwurfes (IPM/T–I) ausgelas-sen, an denen der Heilige Stuhl aus kirchenrechtlichen Gründen Anstoß nehmen konnte. Die frz.
Ges.
folgten diesem Verfahren und übergaben ihren Friedensvertragsentwurf ebenfalls in zwei Versionen (IPM/F–I und IPM/F–II).
präsentiert und den französischen Ge-sandten am 14. Juni durch die Mediatoren ausgehändigt worden war, lag ein kaiserlicher Gesamtentwurf für den Frieden mit Frankreich vor, der aus französischer Sicht zwar erheblich überarbeitet werden mußte
Vgl. die Memoranden Longuevilles und d’Avaux’ für Ludwig XIV. vom 17. und 24. Juni 1647 (
APW II B 5/2 nr. 332 und nr. 345); vgl. ferner nr. 3 und nr. 22.
, je-doch als Ausgangspunkt weiterer Verhandlungen geeignet erschien
Vgl. hierzu die Einschätzung in
Braun, Einleitung, CLXIII.
. Longueville und d’Avaux, die nach Erhalt des Trauttmansdorffianums ih-
[p. C]
[scan. 100]
rerseits begonnen hatten, einen französischen Gegenentwurf zu erarbei-ten
Vgl.
APW II C 3 nr. 259a;
APW II B 5/2 nr. 332 und nr. 345. Ein direkter Einfluß Serviens, der sich zu diesem Zeitpunkt in Den Haag aufhielt, auf die Ausformulierung des IPM/F ist anhand der frz. Akten nicht nachweisbar. Wohl aber ist eine Kopie des IPM/T–II mit eigh. Marginalien Serviens erhalten (vgl. nr. 3 Beilage 1).
, verzögerten nach dessen Fertigstellung einstweilen die Aushändi-gung
Sie folgten damit nach eigenem Bekunden dem Wunsch der schwed.
Ges.
, die vor der Übergabe des IPM/F die Satisfaktion Hessen-Kassels geregelt wissen wollten (vgl. nr. 26 und nr. 41).
. Nach Beschwerden der Kaiserlichen und angesichts der wachsen-den allgemeinen Unzufriedenheit auf dem Friedenskongreß über das französische Procedere entschlossen sich die beiden Gesandten jedoch, am 10. Juli die französischen Satisfaktionsartikel vorzulegen
Vgl. nr. 41 mit Beilage [1]. Den ksl.
Ges.
wurde dieser Schriftsatz am 11. Juli 1647 durch die Mediatoren ausgehändigt. Vier Tage darauf, am 15. Juli, präsentierten sie Chigi und Contarini ihre
Notationes circa articulum satisfactionis Gallicae
(vgl. nr. 63 Beilage 1), die Longueville und d’Avaux am 22. Juli an den frz. Hof übersandten.
. Am 19. Juli händigten sie den Mediatoren schließlich – ebenfalls in zwei Versionen – ihren Gesamtentwurf für einen Friedensvertrag mit dem Kaiser aus
IPM/F–I bzw. IPM/F–II (vgl. Anm. 251 sowie nr. 56 und nr. 64 mit Beilagen 1 und 2). Die ksl.
Ges.
Nassau und Volmar präsentierten den Mediatoren daraufhin am 27. Juli 1647 ihre
Notationes ad instrumentum Gallicum, welche die frz.
Ges.
am 5. August 1647 an den Hof sandten (vgl. nr. 89 mit Beilage 1).
.
Drei Tage vorher, am 16. Juli, war mit der Abreise des kaiserlichen Prinzipalgesandten Trauttmansdorff ein – schon seit längerer Zeit erwar-tetes
Vgl. hierzu
Braun,
Einleitung, CLXIVf;
Repgen,
Trauttmansdorff, 349ff.
– Ereignis eingetreten, das im Hinblick auf die konkrete Gestal-tung der französischen Kongreßpolitik als bedeutende Zäsur zu werten ist
Zu den Motiven Trauttmansdorffs für seine Abreise – die fehlende Aussicht auf einen baldigen Friedensschluß, seine schlechte Gesundheit und möglicherweise auch der Wunsch, die sich abzeichnende Separation der beiden Linien des Hauses Österreich nicht mittragen zu müssen – vgl.
Repgen, Trauttmansdorff, 350f.
. Denn die Tatsache, daß der Kaiser seinen wichtigsten politischen Berater vom Kongreß abzog, ließ aus französischer Sicht die Aussicht auf einen baldigen Friedensschluß vorläufig schwinden und überdies verstärkt Befürchtungen aufkommen, daß sich die verbliebenen kaiserlichen Ge-sandten künftig mehr denn je als Vertreter spanischer Interessen erweisen könnten
.
Gleichwohl reagierte man auf französischer Seite mit Erleichterung dar-auf, daß die Abreise Trauttmansdorffs vonstatten gegangen war, ohne daß zuvor eine infolge des massiven Drängens Oxenstiernas und Salvius’
Die Schweden instrumentalisierten in dieser Phase z.B. die Frage der schwed. Militärsa-tisfaktion, in der sie ein Entgegenkommen ggb. den ksl.
Ges.
signalisierten, um Druck auf Longueville und d’Avaux auszuüben (vgl. nr. 13). Die frz. Haltung in dieser Frage war davon geprägt, daß man die diesbezüglichen schwed. Forderungen als exorbitant emp-fand und eine Mäßigung für erforderlich hielt (vgl. nr. 147), jedoch angesichts ungünsti-ger militärischer Entwicklungen phasenweise davor zurückschreckte, die schwed. Militärs gegen Frk. aufzubringen (vgl. nr. 166).
be-
[p. CI]
[scan. 101]
fürchtete Separatverständigung Schwedens mit dem Kaiser erfolgt war
Vgl. nr.n 50, 55 und 56. Auf schwed. Seite sei die Enttäuschung über die Abreise Trautt-mansdorffs und das Scheitern einer schnellen Verständigung mit dem Ks. so groß, wußten die frz.
Ges.
am 19. Juli 1647 zu berichten, daß die Schweden in Anlehnung an die mili-tärische Niederlage vom 5./6. September 1634 von einer
journée de Nordtlinghen sprä-chen (vgl. nr. 56, 166 hier Z. 34f).
. Paradoxerweise habe, so berichteten Longueville und d’Avaux, gerade das Verhalten der spanischen Gesandten, die Trauttmansdorff mit Erfolg zur Abreise genötigt hätten, um einen Friedensschluß im Reich zu verhindern, dem französischen Streben in die Hände gespielt, einen überstürzten Frie-densschluß Schwedens mit dem Kaiser zu verhindern
Vgl. nr. 41 und nr. 56; vgl. ferner auch nr. 72.
. Hatte man franzö-sischerseits angesichts der drohenden kaiserlich-schwedischen Separatver-ständigung zunächst in Erwägung gezogen, notgedrungen ebenfalls einen schnellen Abschluß mit dem Kaiser herbeizuführen
Vgl. etwa die diesbezüglichen Erwägungen Longuevilles und d’Avaux’ in nr. 13.
, so konnten die fran-zösischen Gesandten nun unverändert den vorrangig angestrebten gleich-zeitigen Friedensschluß mit Spanien und dem Kaiser betreiben
Vgl. hierzu
[S. LXXXIXf.] Bemerkenswert ist darüber hinaus, daß man auf frz. Seite be-wußt den Eindruck vermeiden wollte, das bisherige Ausbleiben eines Friedensschlusses sei auf das frz. Streben nach einem gleichzeitigen Friedensschluß mit dem Ks. und Spanien zurückzuführen; vgl. das Memorandum Ludwigs XIV. für Longueville und d’Avaux vom 22. Juni 1647 (APW II B 5/2 nr. 339) sowie nr. 13.
.
Dem standen jedoch nicht nur die Schwierigkeiten in den französisch-spa-nischen Verhandlungen entgegen, sondern auch die Tatsache, daß Trautt-mansdorff insofern eine schwere Hypothek für die weiteren Verhandlun-gen hinterlassen hatte, als das Trauttmansdorffianum in zentralen Streit-fragen inhaltliche Veränderungen gegenüber den Vereinbarungen der französisch-kaiserlichen Satisfaktionsartikel vom 13. September 1646 auf-wies
Vgl.
Repgen,
Satisfaktionsartikel, 200.
. Damit war zugleich den Bemühungen der französischen Gesand-ten Vorschub geleistet, ebenfalls Modifikationen an den Bestimmungen der Übereinkunft des Vorjahres vorzunehmen
Vgl. die in nr. 41 geschilderte Reaktion Chigis und Contarinis auf den Inhalt der Art. des IPM/F betr. die frz. Satisfaktion: Da sich die ksl.
Ges.
die Freiheit herausgenommen hät-ten, Veränderungen an den Vereinbarungen des Vorjahres vorzunehmen, könne man nicht tadeln, daß auch die frz.
Ges.
versuchten, Korrekturen zugunsten Frk.s herbeizuführen.
.
Insgesamt gesehen stagnierten die französisch-kaiserlichen Verhandlungen im Zeitraum von der Abreise Trauttmansdorffs bis Anfang November 1647. Die französische Seite führte dies in erster Linie auf den vermeintlich fehlenden kaiserlichen Friedenswillen zurück, als dessen wesentliche Ursa-chen die Dominanz spanischer Interessen
Vgl. z.B. die Berichterstattung der frz.
Ges.
in nr. 166 oder auch die Stellungnahme Ser-viens in nr. 170.
sowie die Erwartung möglicher politischer und militärischer Entwicklungen zugunsten des Kaisers angese-
[p. CII]
[scan. 102]
hen wurden
Vgl. die Mitte des Monats September 1647 auf frz. Seite geäußerten Befürchtungen im Hinblick auf eine angeblich von Spanien veranlaßte Verständigung der prot. und kath.
Rst.
, der eine Stoßrichtung gegen Schweden und Frk. unterstellt wurde (vgl. nr.n 146, 147, 148, 149 und 150).
. Servien wußte zudem davon zu berichten, daß die von den Kaiserlichen an den Tag gelegte Unnachgiebigkeit wesentlich auf Äuße-rungen d’Avaux’ gegenüber Trauttmansdorff zurückzuführen sei, die den Anschein erweckt hätten, der französische Hof wolle keinen Frieden
Vgl. nr. 228 und nr. 239.
.
Ungeachtet dieser Schwierigkeiten gelang im August 1647 die Regelung der Pfalzfrage
Vgl. die konzise Darstellung bei
Repgen, Hauptprobleme, 420ff. Zuvor, Ende Juni 1647, war ein wichtiger Streitpunkt zwischen Schweden und Kurbay. beigelegt worden, als sich die schwed. Seite bereit erklärte, auf den Anspruch zu verzichten, den Vorsitz im
FR
zu übernehmen, und sich damit zu begnügen, dort künftig den fünften Platz einzunehmen. Zu den Hintergründen der schwed.-bay. Präzedenzstreitigkeiten, deren Beilegung die frz.
Ges.
in nr. 13 meldeten, vgl. nr. 8 mit Beilage 1 und Anm. 15.
. In diesem Punkt konnten die französischen Gesandten ihre schwedischen Kollegen zu einer Haltung bewegen, die letztlich einen Abschluß der Verhandlungen mit dem Kaiser über die pfälzischen Streit-fragen im Sinne französischer Interessen erlaubte
Vgl. hierzu die entsprechende Einschätzung Serviens in nr. 101.
. So meldeten Longue-ville und d’Avaux bereits am 8. Juli, daß in wesentlichen Punkten eine Übereinkunft mit den Schweden erzielt worden sei
Lediglich die von frz. und schwed. Seite angestrebten ksl. Unterhaltszahlungen an die Mutter und die Schwestern Pgf. Karl Ludwigs und die Vereinbarungen über die Aus-übung der kath. Religion in der Unterpfalz seien noch strittig (vgl. nr. 26). In nr. 78 wiesen Longueville und d’Avaux außerdem auf den noch klärungsbedürftigen kurbay. Anspruch auf die Gft. Cham hin.
, die dem französi-schen Wunsch einer Klärung dieses Verhandlungsproblems zur kurbayeri-schen Zufriedenheit entspreche
Zu den grundsätzlichen frz. Motiven, die Pfalzfrage im kurbay. Sinne zu regeln, vgl.
Albrecht, Pfälzische Frage, 465f.
. Eine schriftliche Fixierung der bisher in dieser Frage erzielten Ergebnisse, auf welche die französischen Gesandten drängten, da sie Kurfürst Maximilian keinen Anlaß zum erneuten Über-tritt ins kaiserliche Lager verschaffen wollten, wurde durch die schwe-dischen Gesandten zunächst noch herausgezögert
. Doch am 12. August 1647 lag Longueville, d’Avaux und Servien schließlich der durch den schwedischen Gesandtschaftssekretär Mylonius unterschriebene Artikel zur pfälzischen Restitution in Münster vor
Vgl. nr.n 99, 100 und 101.
. Bis zum 26. August erhiel-ten die Mediatoren die entsprechenden Schriftsätze der französischen und kaiserlichen Seite
, und d’Herbigny wurde an den kurbayerischen Hof entsandt, um die französischen Verdienste bei der Regelung dieses Ver-handlungspunktes herauszustellen
Vgl. Anm. 122 und nr. 108.
. Es zeigte sich allerdings sehr bald,
[p. CIII]
[scan. 103]
daß die Anstrengungen in der Pfalzfrage zugunsten Kurbayerns nicht die von der französischen Regierung erhoffte Wirkung hatten: Kurfürst Ma-ximilian ließ sich nicht dauerhaft von einer erneuten Parteinahme zugun-sten des Kaisers abhalten. Verärgert über die kurbayerische Aufkündigung des Ulmer Waffenstillstandes, ließ der französische Hof daher Anfang No-vember 1647 Gerüchte ausstreuen, welche die Bereitschaft zu einer voll-ständigen Restitution Pfalzgraf Karl Ludwigs signalisieren und Kurbayern somit wieder auf einen frankreichfreundlichen Kurs lenken sollten
Vgl. nr. 231 und nr. 250.
. Die Vereinbarungen des Monats August wurden jedoch letztlich nicht angeta-stet und fanden in modifizierter Form Eingang in die Friedensverträge vom 24. Oktober 1648
Vgl.
Repgen,
Hauptprobleme, 421.
.
Waren in den übrigen französisch-kaiserlichen Verhandlungspunkten im Verlauf der Sommermonate des Jahres 1647 zunächst kaum nennenswerte Fortschritte zu verzeichnen, so änderte sich die Situation, als es der fran-zösischen Kongreßgesandtschaft zu Anfang des Monats November geraten schien, über die Mediatoren eine Bestätigung der in den französisch-kai-serlichen Satisfaktionsartikeln vom 13. September 1646 erzielten Ergeb-nisse anzuregen. Konkreter Anlaß war die geplante Reise des kaiserlichen Gesandten Volmar nach Osnabrück. Sie ließ aus französischer Sicht eine schnelle Verständigung Schwedens und der protestantischen Reichsstände mit dem Kaiser befürchten
Vgl. nr. 236 und nr. 250.
. Da zudem die französisch-spanischen Ver-handlungen zum damaligen Zeitpunkt in den erstrangigen Streitfragen stagnierten, überdies der baldige Separatfriede der Generalstaaten mit Spanien zu erwarten war und sich die Lage im Reich nach dem Übertritt Kurbayerns auf die kaiserliche Seite tendenziell zuungunsten Frankreichs entwickelt hatte, knüpften die französischen Gesandten an die Verein-barungen des Vorjahres an und betrieben nunmehr eine Politik der Siche-rung des Erreichten. Damit beschritten sie einen Weg, der keine Verbes-serung der im September 1646 für Frankreich erzielten Resultate ver-sprach, sondern eher einer nachdrücklichen Demonstration des französi-schen Friedenswillens gegenüber der Kongreßöffentlichkeit in einer schwierigen politischen und militärischen Lage gleichkam
Dies ist gerade vor dem Hintergrund der Tatsache zu sehen, daß eine zuvor von frz. Seite initiierte gemeinsame frz.-schwed. Erklärung über den Friedenswillen der beiden Kronen nicht zustande kam und somit verstärkter Bedarf bestand, die Kongreßöffentlichkeit von der Ernsthaftigkeit der frz. Verständigungsbereitschaft zu überzeugen (vgl. nr. 236 und nr. 250).
. Mit der Wie-deranknüpfung der Verhandlungen ging die Hoffnung der französischen Gesandten einher, die eigene Verhandlungsposition insofern zu konsoli-dieren, als man zum einen mit Initiativen in den zentralen Streitpunkten Reaktionen der kaiserlichen Gesandten provozieren wollte, die es erlaub-ten, die Schuld für das bisherige Ausbleiben eines Friedensschlusses auf die
[p. CIV]
[scan. 104]
habsburgische Politik abzuwälzen. Zum anderen eröffneten wesentliche Fortschritte in den Verhandlungen mit dem Kaiser die Perspektive, daß sich auch Spanien zu größerer Verständigungsbereitschaft gegenüber Frankreich genötigt sehen könnte
Vgl. nr. 236 und nr. 250 sowie darüber hinaus Saint-Romain an [Chavigny], Münster 1647 November 11 (eigh. Ausf.:
AE
,
CP
All. 90 fol. 50–51’).
.
Das Ergebnis der zu Anfang November auf französische Initiative
Longueville, d’Avaux und Servien stellten in diesem Zusammenhang heraus, daß es ih-nen gelungen sei, nach außen hin den Anschein erweckt zu haben, die Initiative zu den Verhandlungen mit den Ksl. sei von seiten der Mediatoren erfolgt. Somit habe man mög-lichen Beschwerden der frz. Alliierten über die Verzögerung der geplanten Reise Volmars nach Osnabrück entgegengewirkt (vgl. nr. 250).
hin eingeleiteten Verhandlungen war der französisch-kaiserliche Vorvertrag, der am 14. November von den französischen und kaiserlichen Gesandt-schaftssekretären Boulanger und Geych unterzeichnet, auf den 11. No-vember zurückdatiert
Servien zufolge ist man bereits am 11. November zur Unterschrift des Vorvertrages be-reit gewesen, jedoch davon abgehalten worden, da die Mediatoren darauf gedrängt hät-ten, zusätzlich einen Art. zur frz. Türkenhilfe, über den im Vorjahr Geheimhaltung ver-einbart worden war, zu unterzeichnen (vgl. nr. 253).
und bei Contarini
Chigi hatte gegen den Ausschluß der Schutzklausel für die päpstlichen Rechte in den lo-thringischen Bt.ern protestiert, so daß die Ausf.en der Vereinbarungen vom 11./14. No-vember 1647 bei Contarini hinterlegt wurden (vgl. nr. 253 mit Anm. 12;
Repgen, Salvo iure, 579ff, 592f;
Oschmann, Einleitung, XLV Anm. 8).
hinterlegt wurde
Vgl. nr. 261 mit Beilagen 1–4;
Oschmann, Einleitung, XLIV Anm. 8. Zum Verhältnis des Vorvertrages zu den frz.-ksl. Satisfaktionsartikeln vom 13. September 1646 vgl. ferner
Repgen, Hauptprobleme, 433.
. Ihm waren entsprechende französische Entwürfe vorangegangen
, die in mehreren Konferenzen der Mediatoren mit den französischen bzw. mit den kaiserlichen Gesandten durchgesprochen und schließlich nach Klärung letzter Streitfragen in eine unterschriftsreife Form gebracht worden wa-ren. Die Vereinbarungen vom 11./14. November umfaßten: 1) den
Punctum satisfactionis coronæ Galliæ, der eine redaktionelle Überarbei-tung der Satisfaktionsartikel von 1646 war, keine zeitliche Befristung ent-hielt, unverändert in den Friedensvertrag übernommen werden und von der weiteren Entwicklung des Krieges somit unberührt bleiben sollte; 2) die Vereinbarung über die Zessionsurkunde von Kaiser und Reich für Moyenvic, Pinerolo, Breisach, die elsässischen Abtretungen, den Sundgau und die Abtretung der Drei Bistümer; 3) die Vereinbarung über die Zes-sionsurkunde der Erzherzöge von Österreich für das Elsaß; 4) eine fran-zösische Erklärung über die Führung des Titels
Landgravius Alsatiae so-wie 5) eine kaiserliche Erklärung über den Umrechnungskurs der Livres tournois zum Reichstaler für die Zahlungsverpflichtungen Frankreichs an Erzherzog Ferdinand Karl von Tirol
Vgl. nr. 261 Beilagen 1–4. Der Schriftsatz über den Umrechnungskurs der Livres tournois wurde erst am 25. November 1647 an den frz. Hof übersandt (vgl.
[nr. 260 Anm. 5] ).
.
[p. CV]
[scan. 105]
Dieser Vorvertrag ist auch und gerade im Kontext der vier wesentlichen Streitpunkte zu sehen, die seit der Übergabe der Instrumenta im Juni bzw. Juli in das Zentrum der französisch-kaiserlichen Verhandlungen ge-rückt waren: erstens die elsässischen Fragen und hierbei insbesondere die französische Forderung nach einem Verzicht des Kaisers, zukünftig den Landgrafen-Titel zu führen, zweitens die Zessionsbestimmungen im Hin-blick auf die lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun, drittens die zu treffenden Regelungen über Herzog Karl IV. von Lothringen und viertens das französische Streben nach einem Verbot zukünftiger kaiserli-cher Assistenz für Spanien.
Die internen französischen Diskussionen über die elsässischen Zessions-bestimmungen waren im Verlauf des Sommers 1647 noch einmal grund-sätzlich in Bewegung geraten, als Salvius für den Fall einer Lehnsnahme des Elsaß reichsständische Unterstützung der französischen Forderung nach einem Verbot kaiserlicher Assistenz für Spanien in Aussicht gestellt hatte
. Während der französische Hof Anfang Juli zu der Lösung ten-dierte, das Elsaß doch als Reichslehen zu übernehmen
, entschlossen sich Longueville und d’Avaux, diese Frage aus verhandlungstaktischen Grün-den vorerst zurückzustellen. Ihrer Ansicht nach war die in diesem Punkt anvisierte Neuorientierung beim damaligen Verlauf der Verhandlungen nicht angebracht und ließ überdies nachteilige Folgen für die Glaubwür-digkeit des französischen Friedenswillens erwarten
– ganz abgesehen davon, daß die Frage, ob die Übertragung der an Frankreich zu zedieren-den Besitzungen und Rechte im Elsaß in Form einer Lehnsnahme oder in voller Souveränität erfolgen solle, zu diesem Zeitpunkt innerhalb der französischen Gesandtschaft umstritten war
.
Einigkeit herrschte französischerseits allerdings in der Einschätzung des kaiserlichen Anspruchs, trotz der elsässischen Abtretungen weiter den Titel
Landgraf im Elsaß zu führen. Eine solche Forderung sei zurückzuweisen, denn sie gebe zu der begründeten Vermutung Anlaß, der Kaiser wolle auch künftig Ansprüche im Elsaß erheben
Vgl. nr. 80 und nr. 103. Auf den Vermittlungsvorschlag der Mediatoren, der darauf ab-zielte, daß der Ks. den Titel
Landgraf im Elsaß lediglich in Verhandlungen mit Frk. nicht benutzen dürfe, reagierten Longueville und d’Avaux mit der Drohung, Frk. werde die vorgesehenen Entschädigungszahlungen an Ehg. Ferdinand Karl nicht leisten, wenn der Ks. diesen Titel behalten wolle (vgl. nr. 90).
. Zudem glaubten Longuevil-le, d’Avaux und Servien an ein Nachgeben der kaiserlichen Gesandten in dieser Frage
.
Diese erklärten im Vorfeld der Vereinbarungen vom 11./14. November zunächst, nicht bevollmächtigt zu sein, in dieser Frage den Forderungen
[p. CVI]
[scan. 106]
Frankreichs zu entsprechen. Eine Lösung des Problems zur französischen Zufriedenheit
Vgl. hierzu die Einschätzung der frz.
Ges.
in nr. 261, die das schließlich vereinbarte Pro-cedere im Hinblick auf den Lgf.en-Titel und den Umrechnungskurs der Livres tournois als frz. Erfolg verbuchten.
ergab sich jedoch, als Volmar seinerseits die Forderung einer ausdrücklichen Fixierung des Umrechnungskurses für die vereinbar-ten Entschädigungszahlungen Frankreichs an Erzherzog Ferdinand Karl vorbrachte. Beide Seiten erklärten sich nunmehr mit einer jeweiligen Vor-behaltserklärung des Vertragspartners einverstanden: Die entsprechende französische Erklärung band die Gültigkeit der getroffenen Satisfaktions-bestimmungen an das Versprechen der kaiserlichen Gesandten, daß weder der Kaiser noch irgendein anderes Mitglied des Hauses Österreich zukünf-tig den Landgrafen-Titel verwenden werde; und laut der damit korre-spondierenden kaiserlichen Erklärung sollten die Satisfaktionsverein-barungen nur im Falle eines Versprechens der französischen Gesandten Gültigkeit erlangen, daß die Entschädigungszahlungen Frankreichs auf der Grundlage der Umrechnung der Livres tournois zum Reichstaler im Verhältnis von zweieinhalb zu eins erfolgen werde
. Da darüber hinaus durch die am 11./14. November 1647 erfolgte Vereinbarung der Zessions-urkunden sowie die gleichzeitige Festschreibung der Satisfaktionsregelun-gen gemäß den Bestimmungen der September-Artikel des Vorjahres kaiserlichen Revisionsversuchen in der elsässischen Frage ein Riegel vor-geschoben war, konnte die französische Regierung am Ende unseres Editionszeitraums das Elsaß-Problem im wesentlichen als in ihrem Sinne geklärt ansehen.
Ahnlich verhielt es sich im Hinblick auf die lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun. In dieser Frage hatte die Rückkehr zum Status quo ante durch die faktische Bestätigung der Satisfaktionsartikel von 1646 im Rah-men des Vorvertrages vom 11./14. November zur Folge, daß die im Trauttmansdorffianum enthaltenen Abweichungen
Im IPM/T hatten die Ksl. die reichsständischen Lehen im Bezirk der Bt.er mittels einer ausdrücklichen Garantieklausel sichern wollen, was von seiten Frk.s zurückgewiesen wurde (vgl. insbes.
[nr. 1 Anm. 17] ; vgl. ferner
Repgen, Salvo iure, 574ff).
von den September-Artikeln vom Tisch waren. Die französische Seite hatte in den Sommer- und Herbstmonaten unverändert auf ihrem Rechtsstandpunkt beharrt, daß nicht nur die reichsrechtlich als Hochstifte bezeichneten weltlichen Herrschaftsbereiche der Drei Bistümer an Frankreich zu zedieren seien, sondern das gesamte Diözesangebiet. Alle Reichsstände, die Lehensträger in den Diözesen der Drei Bistümer waren, sollten folglich zukünftig der französischen Oberhoheit unterstehen
Vgl. in diesem Zusammenhang die ausführlichen Darlegungen Serviens, der auf der vor-behaltlosen und vollständigen Zession der Rechte des Reichs an den Drei Bistümern be-harrte, in nr. 1 und nr. 46; vgl. darüber hinaus auch
Braun, Einleitung, CLXI.
. Servien hat diese Interpretation der Rechtslage im September 1647 in einem bemerkenswerten Memoran-
[p. CVII]
[scan. 107]
dum ausführlich dargelegt und zu einem Zeitpunkt an den französischen Hof gesandt
Vgl. nr. 170 mit Beilage 1.
, als erkennbar wurde, daß sich von reichsständischer Seite Widerstand gegen die französischen Zessionsformeln formierte
Vgl. nr.n 133, 151, 156, 159, 164 und 170. Servien sprach ggb. La Court von einer
résolu-tion estrange der
Rst.
(vgl. nr. 151, hier 426 Z. 15f), die jedoch seiner Ansicht nach letzt-lich nichts an dem zu ändern vermöge, was in den frz.-ksl. Verhandlungen beschlossen worden sei (vgl. nr. 164).
. Auch vor diesem Hintergrund war der Rückgriff auf die September-Artikel von 1646 für die französischen Gesandten letztlich ein Akt der Absiche-rung der Abreden des Vorjahres, der es erlaubte, auch künftig die fran-zösische Deutung der lothringischen Zessionsbestimmungen aufrechtzuer-halten
Vgl. hierzu die entsprechenden Ausführungen der frz.
Ges.
in nr. 250.
.
Das erwähnte Memorandum Serviens enthält neben der ausführlichen Schilderung der Genese der Satisfaktionsartikel von 1646, welche die Be-rechtigung der französischen Auslegung der Zessionsbestimmungen unter-mauern sollte, auch eine eingehende Darlegung der Rechtsstellung Herzog Karls IV. von Lothringen gegenüber Frankreich, die zu den umstritten-sten Punkten der gesamten Friedensverhandlungen zu zählen ist. Der Herzog war während der zweiten Hälfte des Jahres 1647 in dreifacher Hinsicht zentrales Thema der Verhandlungen Frankreichs mit dem Kaiser und Spanien: es ging um die Frage seines von habsburgischer Seite betrie-benen Einschlusses in den Frieden, ferner um das noch ungelöste Problem seiner Restitution und darüber hinaus um das französische Drängen auf ein Verbot habsburgischer Assistenz für den Lothringer.
Die französischen Korrespondenzen aus den Sommer- und Herbstmona-ten des Jahres 1647 belegen den hohen Stellenwert, den die französische Regierung einer Regelung des Lothringen-Problems im Sinne der franzö-sischen Interessen beimaß. Das Schreiben Lionnes an Servien vom 8. No-vember 1647, in dem jener die Haltung Mazarins in dieser Frage referiert, dokumentiert diesen Sachverhalt in eindrucksvoller Weise: Sollte es erfor-derlich sein, in den Verhandlungen Nachgiebigkeit zu zeigen, so solle dies eher im Hinblick auf spanische Interessen als in der Frage der französi-schen Einbehaltung Lothringens erfolgen. Denn Herzog Karl könne Frankreich im Falle seiner Restitution mehr Schaden zufügen als der Kai-ser
.
Allgemeiner Konsens herrschte auf französischer Seite in der zweiten Hälfte des Jahres 1647 darüber, daß sowohl der Kaiser als auch Spanien im Zweifelsfall bereit seien, die Forderungen Herzog Karls ihren eigenen Interessen unterzuordnen und in den lothringischen Streitfragen letztlich gegenüber den französischen Forderungen zurückzuweichen
Vgl. insbes. nr.n 22, 228, 231, 253 und 257.
. Diese An-nahme bildete die Grundlage für die konkrete Gestaltung der in der
[p. CVIII]
[scan. 108]
Lothringenfrage nach außen hin stets um die Demonstration von Unnach-giebigkeit bemühten französischen Kongreßpolitik
Vgl. nr.n 103, 192, 228, 236, 246, 250 und 253. Die internen Diskussionen im frz. Lager offenbaren dagegen ein weit weniger geschlossenes Bild; vgl. hierzu
Tischer, Diploma-tie, 367–374, sowie die Vermutungen Serviens über die von seinen Überzeugungen ab-weichenden Zielsetzungen d’Avaux’ in nr. 228.
.
Noch vor der Rückkehr Serviens aus Den Haag waren Longueville und d’Avaux in diesem Verhandlungspunkt initiativ geworden. Am 19. Juli 1647 händigten sie Chigi gemeinsam mit ihrem Gesamtentwurf für den Friedensvertrag mit dem Kaiser einen Schriftsatz über das Lothringen-Problem aus, der jedoch von Herzog Karl abgelehnt wurde und in den nachfolgenden französisch-kaiserlichen Verhandlungen keine wesentliche Rolle spielte
Vgl.
[nr. 64 Anm. 29] und
Tischer, Diplomatie, 400 mit Anm. 299. Dieser Schriftsatz enthielt das Angebot einer jährlichen frz. Apanage für Hg. Nikolaus Franz und Hg.in Nicole sowie einer Restitution
de l’ancien Duché & Souveraineté de Lorraine nach Ab-lauf von zehn Jahren nach erfolgtem Friedensschluß an den zu diesem Zeitpunkt Erbbe-rechtigten bei Schleifung aller Festungen. Voraussetzung war jedoch eine vollständige Entwaffnung und Exilierung Hg. Karls IV. Im Falle einer Zurückweisung dieses Ange-botes durch den Hg. sollten der Ks. und die
Rst.
versprechen, ihm weder direkt noch indirekt Assistenz zu leisten (vgl.
NS IV, 375).
.
Im unmittelbaren Vorfeld der Vereinbarungen vom 11./14. November 1647 wurden die französischen Gesandten in dieser Frage erneut aktiv, als die kaiserlichen Gesandten verlauten ließen, nur dann mit Frankreich verhandeln zu wollen, wenn gleichzeitig der Frieden mit Spanien ge-schlossen und eine Übereinkunft in bezug auf Herzog Karl getroffen wer-de
Vgl. nr.n 241, 242 und 250.
. Mit dem Ziel, die Reichsstände für sich einzunehmen und deren Un-mut über die vermeintliche Verzögerung des Friedensschlusses durch spa-nische Interessen auszunutzen, präsentierten die Franzosen den Media-toren am 7. November den Entwurf eines Artikels zur Assistenz des Kaisers für Herzog Karl und Spanien
Vgl. nr. 236 und nr. 250 mit Beilage 1.
. Dieser Entwurf demonstrierte er-neut in aller Deutlichkeit, daß man französischerseits nur dann zu einem Friedensschluß bereit war, wenn militärische Assistenz des Kaisers für den Lothringer zukünftig ausgeschlossen war.
Mit Blick auf die Reichsstände setzten die französischen Gesandten indes nicht geringe Hoffnungen in das zugleich vorgelegte Angebot, die eben-falls umstrittene Frage, ob der Kaiser in seiner Eigenschaft als Erzherzog von Österreich dem spanischen König nach dem Friedensschluß militäri-sche Assistenz leisten dürfe
Eine Darlegung der grundsätzlichen frz. Position in diesem Verhandlungspunkt enthält nr. 135 Beilage 1.
, einem Schiedsspruch der Kurfürsten und Fürsten des Reiches zu unterwerfen
Vgl. hierzu nr.n 203, 219 und 250 mit Beilage 1.
. Diesem Streitpunkt kam in den internen französischen Erörterungen über die konkrete Ausrichtung der
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Kongreßpolitik während der zweiten Hälfte des Jahres 1647 große Bedeu-tung zu, ging es für die französische Regierung in diesem als entschei-dend
Vgl. etwa das Urteil Longuevilles und d’Avaux’ in nr. 63.
angesehenen Punkt der Friedensassekuration doch ganz maßgeb-lich darum, die erhoffte Separation der spanischen und der deutschen Li-nie des Hauses Österreich,
dont l’union est indissoluble
So die Einschätzung der frz.
Ges.
in ihrem Memorandum für Ludwig XIV. vom 14. Oktober 1647 (vgl. nr. 203, hier 572 Z. 20).
, nach Möglich-keit friedensvertraglich zu sanktionieren.
Die Haltung des französischen Hofes in dieser Frage war durchaus Schwankungen unterworfen und ließ in Zeiten nachteiliger politisch-mili-tärischer Entwicklung die Bereitschaft zu nicht unwesentlichen Konzessio-nen erkennen
Das kgl. Memorandum vom 16. August 1647 erteilte den frz.
Ges.
die ausdrückliche Voll-macht, die Verhandlungsführung in der Assistenzfrage der jeweiligen Lage anzupassen (vgl. nr. 103).
. Mitte des Monats Juli 1647 wurden Longueville und d’Avaux sogar bevollmächtigt, äußerstenfalls für den aktuellen Krieg nach Ablauf von sechs Jahren militärische Assistenz des Kaisers als Erz-herzog von Österreich für Spanien zu gestatten
. Die französische Regie-rung rückte davon jedoch bezeichnenderweise sogleich wieder ab, als sich eine Besserung der Gesamtlage zugunsten Frankreichs abzeichnete
Vgl. nr. 72. Zuvor hatte sich Servien eindeutig gegen eine solche Regelung ausgesprochen (vgl. nr. 45).
. Da auch die Kaiserlichen kein Entgegenkommen zu erkennen gaben, blieben wesentliche Fortschritte in den Verhandlungen über die Assistenzfrage vorläufig aus. Bekanntlich blieb dieser Streitpunkt noch ein weiteres Jahr auf der Agenda des Friedenskongresses und wurde erst dann im französi-schen Sinne geklärt, als am Kaiserhof kein anderer Ausweg mehr gesehen wurde, als
das Unaufschiebbare anzupacken
und sich zur Unterzeich-nung eines Friedensvertrages durchzuringen, von dem Spanien aus-geschlossen blieb.