Acta Pacis Westphalicae II B 6 : Die französischen Korrespondenzen, Band 6: 1647 / Michael Rohrschneider unter Benutzung der Vorarbeiten von Kriemhild Goronzy und unter MIthilfe von Rita Bohlen

a. Die Verhandlungen mit Spanien

Die im vorliegenden Band edierte Korrespondenz belegt nachdrücklich, daß die französische Regierung im Sommer und Herbst 1647 Spanien als Hauptkriegsgegner ansah und folglich den Verhandlungen der französi-schen Gesandten mit den spanischen Bevollmächtigten in Münster große Bedeutung beimaß. Dieser herausragende Stellenwert des Faktors Spanien im außenpolitischen Kalkül der französischen Diplomatie während der zweiten Jahreshälfte 1647 resultierte auch und gerade aus der Beurteilung der Kräfteverhältnisse zwischen den beiden Linien der Casa de Austria: Während man französischerseits zu erkennen glaubte, daß Spanien das habsburgische Gesamthaus unangefochten dominiere, neigte man gleich-zeitig dazu, die Rolle des Kaisers auf die eines Erfüllungsgehilfen spa-nischer Zielsetzungen zu reduzieren

Die stereotype Schilderung der vermeintlichen Dominanz der Spanier im Hause Öster-reich und ihrer als maßgebend angesehenen Rolle im Rahmen der Gestaltung der ksl. Politik durchzieht die frz. Korrespondenz in den Sommer- und Herbstmonaten 1647 wie ein roter Faden: Der span. Staatsrat beherrsche die ksl. Politik (vgl. nr. 117), der ksl. Ges. Volmar sei gänzlich von dem span. Prinzipalges. Peñaranda abhängig (vgl. nr. 105), und Terranova, der span. Ges. am Ks.hof, regiere Ks. Ferdinand III. (vgl. nr. 219).
. Die Spanier seien lediglich darauf bedacht, ihre speziellen Anliegen zu verfolgen, und im Zweifelsfall stets bereit, die Interessen ihrer Verbündeten zu opfern

Vgl. z.B. nr.n 35, 103 und 147.
.
Die prinzipielle Annahme spanischer Suprematie im Hause Österreich, die sich nach französischer Wahrnehmung auch auf die Friedensverhandlun-gen des Kaisers mit Frankreich erstrecke

Vgl. nr. 236.
, bildete den argumentativen Hintergrund der Stellungnahmen der französischen Kongreßgesandten zu der während der Sommer- und Herbstmonate 1647 wiederholt erörter-ten zentralen Frage, ob ein gleichzeitiger Friedensschluß mit Spanien und dem Kaiser anzustreben sei bzw. welchem Separatfrieden gegebenenfalls der Vorrang eingeräumt werden müsse. Grundsätzlich herrschte französi-scherseits Einigkeit darüber, daß ein allgemeiner Frieden etwaigen Sepa-ratabkommen vorzuziehen sei. Sollte aber ein Friedensschluß pari passu nicht möglich sein, so hatte nach Ansicht der französischen Gesandten der Frieden mit Spanien Priorität

Vgl. insbes. die entsprechenden Stellungnahmen der frz. Ges. in nr. 41 und nr. 170. Ser-vien wies zudem ausdrücklich darauf hin, daß ein vorzeitiger Separatfriedensschluß Frk.s mit Ks. und Reich eher nachteilig sei (vgl. nr. 47).
. Der Primat einer möglichst auf der

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Grundlage einer paix générale erfolgenden Verständigung mit Spanien stand jedoch keinesfalls alternativlos da. Vielmehr zeugen die in der Kor-respondenz zwischen dem französischen Hof und der Kongreßgesandt-schaft greifbaren internen Erörterungen davon, daß im Sommer 1647 pha-senweise auch das Modell eines auf die Niederlande beschränkten Separat-friedens mit Spanien ernsthaft in Erwägung gezogen wurde

Vgl. nr. 39 und nr. 52.
. Ein solches Separatabkommen sei allerdings, so resümierte Servien, nur als letztes Mittel anzusehen, um im Fall des Scheiterns eines allgemeinen Friedens-schlusses überhaupt noch zu einer Verständigung zu gelangen

Vgl. hierzu Serviens Votum in nr. 69.
.
Daß die französische Regierung gleichwohl davon überzeugt war, nicht um jeden Preis einen Frieden mit Spanien schließen zu müssen

Gerade auch die Aufstände in Neapel und Sizilien sowie der Abschluß des Garantiever-trages mit den Gst. am 29. Juli 1647 (vgl. hierzu [S. LXVIIIf] bzw. [LXX–LXXVI] ) waren wichtige Faktoren, die aus frz. Sicht im Sommer 1647 gegen einen schnellen, möglicher-weise übereilten Friedensschluß mit Spanien sprachen und von denen keine zwingende Friedensnotwendigkeit für Frk. ableitbar war.
, stand in engem Zusammenhang mit der Wahrnehmung der militärischen Kräf-teverhältnisse

Vgl. etwa die Betonung der militärischen Überlegenheit Frk.s in nr. 187.
. Die noch nicht entschiedenen und wechselhaften, ins-gesamt aber zuungunsten Spaniens verlaufenden militärischen Ausein-andersetzungen an den verschiedenen Kriegsschauplätzen bedingten je-denfalls eine grundsätzliche Verhandlungsdisposition des französischen Hofes, der die Annahme zugrunde lag, Spanien sei einerseits aufgrund seiner geschwächten militärischen und finanziellen Lage auf einen Frie-densschluß angewiesen

Vgl. hierzu die prägnanten Äußerungen Mazarins in nr. 75.
, andererseits jedoch offenkundig nicht willens, Frieden mit Frankreich zu schließen. Vielmehr ziele der spanische Hof, angetrieben von seinen desseins ambitieux

Vgl. nr. 12, hier 45 Z. 29.
und der haine implacable

Vgl. nr. 253, hier 747 Z. 29.
gegen Frankreich, auf eine Separatverständigung mit den Generalstaaten ab, die es ermöglichen solle, den Krieg gegen Frankreich mit Nachdruck fortzusetzen

Die Klagen über die vermeintlich fehlende Bereitschaft Spaniens, Frieden mit Frk. zu schließen, und über die daraus resultierende Intransigenz der span. Ges. in den Verhand-lungen mit ihren frz. Kollegen auf dem WFK waren fester Bestandteil der Korrespondenz zwischen dem frz. Hof und der Gesandtschaft in Westfalen; vgl. hierzu und zur grund-sätzlichen Wahrnehmung der span. Politik auf frz. Seite Rohrschneider, Tradition, hier 268ff.
. Entgegenkommen in den Verhandlungen mit Frankreich sei demgegenüber nur im Falle einer zwingenden Notwendigkeit (néces-sité)

Vgl. nr.n 35, 117 und 153.
für Spanien zu erwarten.
In dieses Bild des fehlenden Willens Spaniens zur Verständigung mit Frankreich fügten sich im Verlauf des Sommers und Herbstes 1647 Ereig-

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nisse und Nachrichten ein, die den französischen Hof in der Tat in dem Eindruck bestärken konnten, weniger denn je ernsthaften spanischen Ver-handlungswillen voraussetzen zu können. So reagierte man mit besonde-rer Empörung

Lionne berichtete Servien vertraulich über Details der aufgedeckten Intrigen, die nach seinem Dafürhalten so verwerflich seien, daß er seinen Onkel aufforderte, sein Schreiben nach der Lektüre zu verbrennen, damit die Nachwelt keine Kenntnis von den beschrie-benen Vorgängen erlange (vgl. nr. 115).
, als zu Anfang August Nachrichten über geplante Um-sturzversuche in Frankreich am Hof eintrafen, die man spanischer Initia-tive zuschrieb

Vgl. nr.n 97, 103, 114, 115, 117, 130 und 133.
. Für den Gang der französisch-spanischen Friedensver-handlungen in Münster waren diese Vorfälle nicht unwesentlich, da die französischen Gesandten aus diesen landesverräterischen Intrigen ver-meintliche Verhandlungsverzögerungen durch die spanische Kongreß-gesandtschaft ableiteten

Vgl. nr. 130.
. Darüber hinaus stellte man französischerseits einen direkten Zusammenhang her zwischen der spanischen Unnachgie-bigkeit in den Friedensverhandlungen mit Frankreich und der politisch-militärischen Entwicklung im Reich, die im zeitlichen Umfeld der kur-bayerischen Aufkündigung des Ulmer Waffenstillstandes eine für Frank-reich ungünstige Wendung zu nehmen drohte: Spanien arbeite gezielt auf eine schnelle Verständigung der katholischen und protestantischen Reichs-stände hin, deren Zielsetzung es sei, unter der Führung des Kaisers eine prononciert antifranzösische und -schwedische Politik zu betreiben

Vgl. v.a. nr. 147 und nr. 166.
. Als dann Ende Oktober zudem Nachrichten darüber eintrafen, daß König Philipp IV. von Spanien den Staatsbankrott erklärt und sämtliche Schul-denzahlungen auf Kosten der Gläubiger eingestellt habe, deutete man dies auf französischer Seite dementsprechend nicht als Zeichen der Schwäche des Kontrahenten, sondern als nunmehr offenkundige Bereitschaft der spanischen Krone, die verbliebenen finanziellen Ressourcen zu mobili-sieren und den Krieg gegen Frankreich zu forcieren

Vgl. nr. 219 und nr. 250.
. Daß die Spanier ferner sogar, wie Anfang November aus Paris nach Münster gemeldet wurde, die streng geheimen Korrespondenzen der französischen Kongreß-gesandtschaft mit dem Hof in ihre Hände gebracht hatten

Vgl. nr.n 231, 232, 233, 252 und 253 und [S. CX] ; vgl. ferner CDI 83, 127; ebd. 84, 8f und 12; Bosbach, Kosten, 215; Tischer, Diplomatie, 33; Braun, Einleitung, CXXXVIII.
, fügte sich nahtlos in das negative Bild ein, das man von der Verständigungsbereit-schaft des Kriegsgegners gewonnen hatte, und ließ überdies unmittelbar nachteilige Konsequenzen für den weiteren Verlauf der Friedensverhand-lungen befürchten.
Diese Meldungen, die einen baldigen Friedensschluß in scheinbar weite Ferne rücken ließen und Anlaß zu neuem Mißtrauen waren, trugen ins-gesamt gesehen dazu bei, den nachteiligen Eindruck zu bestätigen, den

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man von seiten Frankreichs gerade auch von der konkreten Verhand-lungsführung der spanischen Gesandten auf dem Friedenskongreß gewon-nen hatte. Daran änderte selbst die Tatsache nichts, daß die französisch-spanischen Verhandlungen nach langem Stillstand

Peñaranda hatte sich zeitweise nicht in der Stadt Münster, sondern in einem nahegelege-nen Landhaus aufgehalten (vgl. insbes. nr.n 117, 141 und 154).
angesichts der bevor-stehenden Rückkehr der niederländischen Gesandten nach Münster

Die ndl. Ges. kehrten bis Anfang September wieder zum Friedenskongreß zurück (vgl. nr.n 88, 129 und 141), nachdem sie nach Abschluß der ndl.-span. Provisional-Art. zu Be-ratungen in die Ndl. abgereist waren (vgl. APW II B 5/1, hier insbes. [nr. 86 Anm. 5] und nr. 224). Laut Servien drängten v.a. die Mediatoren im August 1647 darauf, noch vor der Rückkehr der ndl. Ges. einen Abschluß der frz.-span. Verhandlungen herbeizuführen (vgl. nr. 101).
Ende August unter der Vermittlung der Mediatoren

Vgl. in diesem Zusammenhang Braun, Einleitung, CLVff. Darüber hinaus spielten im Editionszeitraum Erwägungen eine Rolle, die strittigen Fragen der frz.-span. Verhand-lungen einem Schiedsspruch der Gst. oder Pz. Wilhelms II. von Oranien anheimzustellen (vgl. z.B. nr.n 35, 141, 219, 228, 244 und 246).
wieder in Gang gekommen waren

Vgl. v.a. nr. 117 und nr. 130. Unmittelbar zuvor hatten sich Kontakte zwischen d’Avaux und dem span. Ges. Brun ergeben, bei denen sogar eine persönliche Unterredung anvi-siert worden war. Mazarin riet d’Avaux jedoch nachdrücklich davon ab, sich auf ein solches Treffen einzulassen (vgl. nr. 110 und nr. 127).
. Aktueller Handlungsbedarf ergab sich für die fran-zösische Regierung, gerade weil die niederländisch-spanischen Verhand-lungen im Laufe des Monats September deutlich voranschritten und ein entsprechender Separatabschluß in greifbare Nähe zu rücken schien: Vom 12. September 1647 datiert die niederländische Verhandlungspropositi- on , zehn Tage darauf erfolgte die spanische Responsion und weitere sechs Tage darauf, am 28. September, die niederländische Replik

Vgl. nr. 182 Beilage 1.
. Eine schnelle Verständigung blieb allerdings aus, so daß die niederländischen Gesandten Pauw, Knuyt und Clant am 16. Oktober aus Münster zur Be-richterstattung nach Den Haag abreisten

Vgl. nr. 214 mit Anm. 3.
. Als zentraler Streitpunkt hatte sich die geistliche Jurisdiktion in der Meierei von ’s-Hertogenbosch herauskristallisiert, über welche die Spanier nichts vereinbaren wollten

Vgl. nr.n 153, 170, 182, 183, 192, 231, 244 und 250.
. Am französischen Hof machte man sich indes keine Illusionen darü-ber, daß diese Frage kein unüberwindbares Hindernis auf dem Weg zu einem baldigen niederländisch-spanischen Separatfrieden darstellte. Zu fest war man von der spanischen Konzessionsbereitschaft – auch in Religi-onsfragen – zur Realisierung des Separatabkommens mit den Vereinigten Provinzen überzeugt; zu eindeutig erschien der französischen Regierung das spanische Ziel, einen Keil in die französisch-niederländische Allianz zu treiben, als daß man noch ernsthaft in Betracht gezogen hätte, daß

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Philipp IV. die machtpolitischen Gesamtinteressen der spanischen Krone zugunsten der Sicherung der katholischen Religion in der Meierei von ’s-Hertogenbosch zurückstelle

Dahinter stand der traditionelle frz. Vorwurf, Spanien sei – trotz seines Selbstverständ-nisses als monarquía católica – jederzeit bereit, Religionsfragen zugunsten machtpoliti-scher Interessen zu opfern (vgl. hierzu allgemein Rohrschneider, Tradition, 277–280), der auch im hier behandelten Zeitraum, insbes. im Kontext der Erörterung der ndl.-span. Verhandlungen über die Meierei von ’s-Hertogenbosch, nachweisbar ist (vgl. nr.n 179, 182, 231, 244 und 250).
.
Dessenungeachtet ließ die sich anbahnende niederländisch-spanische Ver-ständigung verstärkt die Frage in den Mittelpunkt der Erwägungen des französischen Hofes rücken, ob größere Nachgiebigkeit in den Verhand-lungen mit Spanien den niederländischen Bündnispartner doch noch von der drohenden Separation abzubringen vermöge. Am entschiedensten lehnte Servien ein stärkeres Entgegenkommen gegenüber Spanien ab

Zu Serviens Ablehnung größeren Entgegenkommens in den frz.-span. Verhandlungen vgl. z.B. nr.n. 1, 31, 158, 195 und 228.
. Nach seinem Dafürhalten war eine solche Verhandlungsführung lediglich dazu angetan, neue spanische Forderungen zu provozieren, so daß das Ziel eines französisch-spanischen Friedensschlusses in immer weitere Ferne rüc-ke

Mazarin stimmte dieser Einschätzung ausdrücklich zu (vgl. nr. 176).
. Dennoch gab er zwischenzeitlich zu bedenken, ob nicht doch ein Nachgeben in Fragen von untergeordneter Bedeutung aus verhandlungs-taktischen Gründen, gerade auch im Hinblick auf die verständigungs-bereite Haltung der Generalstaaten gegenüber Spanien, förderlich sei

Vgl. nr. 94. Hierzu zählte Servien savoyische Fragen, die Freilassung Eduards von Bra-gança und die Prätentionen des Hg.s von Atri und Melfi.
.
Dieser sich hier andeutenden Ausrichtung der Friedensverhandlungen mit Spanien – einerseits Konzessionsbereitschaft in den umstrittenen Fragen von zweit- oder drittrangiger Bedeutung, andererseits Intransigenz in den zentralen Verhandlungspunkten, deren Regelung im französischen Sinne als conditio sine qua non eines Friedensschlusses mit Spanien an-gesehen wurde – entsprach grundsätzlich auch die tatsächliche französi-sche Verhandlungsführung im Herbst 1647. Vordergründig deutete alles darauf hin, daß sich beide Parteien nach der Wiederaufnahme der Ver-handlungen Ende August mit großen Schritten einem baldigen Friedens-schluß näherten. Die französischen Gesandten präsentierten den Media-toren am 10. September 1647 einen Entwurf der Artikel 1–21 eines fran-zösisch-spanischen Friedensvertrages, der eine Überarbeitung und Erwei-terung des am 10. April 1647 von Chigi und Contarini übergebenen Textentwurfes der ersten 20 Artikel war

Vgl. [nr. 153 Anm. 11] ; zur Bewertung der April-Art., die eine span. Überarbeitung des frz. Gesamtentwurfes vom 25. Januar 1647 (vgl. [nr. 47 Anm. 2] ) waren, vgl. ferner Tischer, Diplomatie, 394f; Braun, Einleitung, CXXXVIf.
. Nach Verzögerungen infolge der Anfertigung einer spanischen Übersetzung

Vgl. nr. 166 und nr. 167.
und unter vorläufiger

[p. XCIV] [scan. 94]

Ausklammerung des noch umstrittenen Artikels 18

Vgl. nr. 166 und Anm. 219.
unterzeichneten die beiden Gesandtschaftssekretäre Boulanger und Fernández del Campo gut zwei Wochen später, am 27. September, die in französischer bzw. spa-nischer Sprache abgefaßten und bei Chigi deponierten Artikel 1–17 und 19–21

Vgl. nr. 178 mit Anm. 1 sowie nr. 179 Beilagen 2 und 3. Diese Art. umfaßten allgemeine Erklärungen bzw. Vereinbarungen über die Friedens- und Freundschaftsabsichten der beiden Kriegsparteien, die Einstellung der Feindseligkeiten, die Vertragsratifikation, die Assistenzfrage und die Zusicherung immerwährenden Vergessens (Art. 1–4), ferner über die Aufhebung von Sanktionen und Repressalien ggb. den Untertanen und Handelsleu-ten des vormaligen Kriegsgegners (Art. 5–17 und 19) sowie über die Besitz- und Nut-zungsrechte an Pfründen (Art. 20–21).
. Das Procedere wiederholte sich, als über die folgenden Artikel verhandelt wurde. Die französischen Gesandten legten den Vermittlern am 10. Oktober Entwürfe des Artikels 22 und der Artikel 23–34, 36–40 und 42–48 sowie noch vor Monatsende einen überarbeiteten Entwurf der Artikel 23–24, 27–34, 37–40 und 42–48 vor . Die Spanier ihrerseits präsentierten den Mediatoren am 17. Oktober einen Entwurf der verhan-delten Artikel in spanischer Sprache , und auf der Grundlage dieser Entwürfe unterzeichneten wiederum die beiden Gesandtschaftssekretäre am 16. November insgesamt 23 Artikel, die ebenfalls bei Chigi hinterlegt wurden

Art. 18, 23–25, 27–34, 37–40 und 42–48; vgl. nr. 261 Beilagen 5–7. Diese Art. regelten die Restitution von Flüchtlingen (Art. 18), den Verzicht des span. Kg.s auf Rechte und An-sprüche hinsichtlich der elsässischen Abtretungen, des Sundgaus und Breisachs (Art. 23), die Aushändigung der erforderlichen Dokumente hinsichtlich der an Frk. zu zedierenden Eroberungen (Art. 24), die Restitution des F.en von Monaco (Art. 25), kirchenrechtliche Fragen, insbes. im Hinblick auf Katalonien (Art. 27–29), den über Katalonien laufenden Handel (Art. 30–33), it. Angelegenheiten (Art. 34 und 38–40; vgl. hierzu die Ausführun-gen weiter unten mit Anm. 243), die Differenzen in bezug auf Graubünden und das Veltlin (Art. 37), die gegenseitigen Rechtsvorbehalte in Entsprechung zu den Bestimmun-gen des Friedens von Vervins (1598) und den Verzicht auf eine gewaltsame Verfolgung von Rechtsansprüchen (Art. 42–43), die Freilassung von Kriegsgefangenen (Art. 44–45), die Bestätigung des Friedens von Vervins (Art. 46), die Exekution der Friedensschlüsse von Cateau-Cambrésis (1559) und Vervins (Art. 47) sowie die Abordnung von Kommis-saren zur genauen Grenzziehung (Art. 48).
.
Obwohl nunmehr bereits 43 Artikel vereinbart worden waren und auch die Verhandlungen über die nachfolgenden Artikel sogleich in Gang ge-setzt wurden

Vgl. nr. 261; Saint-Romain an [Chavigny], Münster 1647 November 18 (eigh. Ausf.: AE , CP All. 90 fol. 96–97’); Tischer, Diplomatie, 399f.
, ließen die französischen Gesandten in ihrer Berichterstat-tung keine Zweifel darüber aufkommen, daß trotz des äußerlichen Fort-schreitens der Verhandlungen bislang noch kein nennenswerter Fortschritt erzielt worden sei

Vgl. z.B. nr.n 178, 179, 180, 195, 214, 224 und 261.
. In der Tat waren zentrale Streitfragen nach wie vor ungelöst. Dies betraf unter anderem wesentliche Aspekte der französisch-

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spanischen Verhandlungen über portugiesische Angelegenheiten. So wur-den im Sommer und Herbst 1647 weder eine Annäherung im Hinblick auf die von Frankreich, Schweden und Portugal geforderte Freilassung des in Mailand inhaftierten portugiesischen Prinzen Eduard von Bragan-ça

Vgl. nr.n 137, 153, 155, 195 und 224.
, des Bruders König Johanns IV., erzielt, noch fand sich eine für beide Kriegsparteien akzeptable Regelung in der Frage zukünftiger militärischer Assistenz Frankreichs für Portugal

Zur Assistenzfrage vgl. grundsätzlich Tischer, Diplomatie, 396f; Braun, Einleitung, CXXXVII, CLIV–CLIX.
.
Hintergrund des letztgenannten Streitpunktes waren die Bemühungen der französischen Regierung, Portugal auch nach einem französisch-spa-nischen Friedensschluß in seinem seit 1640 währenden Unabhängigkeits-kampf gegen Spanien militärisch zu unterstützen

Der frz. Hof war davon überzeugt, daß militärische Unterstützung für Portugal zwin-gend erforderlich für dessen Behauptung gegen Spanien sei. Im Falle eines frz. Assistenz-verzichts sei der Ruin des port. Kg.s unausweichlich, heißt es in nr. 8.
, ohne daß dies als Friedensbruch angesehen werden könnte. Grundsätzliches Ziel der fran-zösischen Politik war es in diesem Kontext, über ein geeignetes militäri-sches Druckmittel zur Friedensassekuration zu verfügen, das Spanien zu-künftig von einer Revision etwaiger Friedensvereinbarungen abhalten sollte

Zur grundsätzlichen frz. Haltung in der Assistenzfrage vgl. etwa APW II B 5/2 nr. 267 und nr. 277; vgl. ferner Sonnino, Prelude, 229f; Braun, Einleitung, CLIV.
.
Die Verhandlungen über diesen Punkt gestalteten sich schwierig, aber nicht aussichtslos. Zwar waren substantielle Verhandlungsfortschritte zu-nächst ausgeblieben, nachdem Chigi und Contarini den Spaniern am 28. Mai 1647 Entwürfe für einen entsprechenden Friedensvertragsartikel (Artikel 3) sowie für ein von französischer Seite gefordertes Attestat der Mediatoren zur außervertraglichen Zusicherung des französischen Assi-stenzrechts für Portugal präsentiert hatten

Vgl. [nr. 11 Anm. 1] und nr. 31 mit Beilage 1.
. Die Assistenzfrage rückte jedoch im Gefolge der Wiederaufnahme der französisch-spanischen Ver-handlungen während des Sommers erneut in das Zentrum der Unterhand-lungen der französischen und spanischen Gesandten mit den Mediatoren. Am 22. August 1647 wurde immerhin eine Vereinbarung über den kon-kreten Wortlaut des Artikels 3 erzielt, der die Frage der Assistenz der bei-den Vertragspartner für ihre jeweiligen Alliierten allgemein regelte, Por-tugal jedoch nicht namentlich aufführte

Vgl. nr. 130 mit Beilage 2.
. Damit war das Problem nicht gelöst, sondern nur verlagert. Es zeigte sich, daß sich die spanische Seite hartnäckig weigerte, einem Attestat der Mediatoren zuzustimmen, das, dem französischen Wunsch folgend, im Hinblick auf den Assistenzartikel eine Erklärung über den Einschluß Portugals enthalten sollte

Vgl. v.a. nr. 31 mit Beilage 1 und nr. 130 mit Anm. 13 und Beilage 3.
. Vielmehr

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brachte der spanische Prinzipalgesandte Peñaranda seinerseits ein zusätz-liches Zertifikat Chigis und Contarinis ins Gespräch, das die ausdrückliche spanische Absicht dokumentieren sollte, keinesfalls zuzulassen, daß es französischen Truppen in Portugal künftig erlaubt sei, Spanien – unter welchem Vorwand auch immer – anzugreifen

Vgl. nr. 130.
: Der Hof in Madrid war augenscheinlich nach wie vor nicht bereit, vertragliche oder außervertrag-liche Regelungen zu konzedieren, die Frankreich die Möglichkeit belie-ßen, nach einem Friedensschluß mittels Auxiliartruppen für Portugal auf der Iberischen Halbinsel zu intervenieren. Da man jedoch französischer-seits von der Forderung nach einem Assistenzrecht für Portugal als Mittel der Friedensassekuration nicht abrücken wollte

Gleichwohl gab Servien grundsätzlich zu bedenken, ob nicht angesichts der nahenden Separatverständigung der Gst. mit Spanien ein Verzicht auf die Attestat-Forderung in Erwägung zu ziehen sei (vgl. nr. 170).
, gerieten die Verhand-lungen erneut in eine Sackgasse. Anfang September wurde daher verein-bart, weitere Gespräche über den genauen Wortlaut des anvisierten Atte-states vorerst zurückzustellen und zunächst mit den übrigen noch offenen Streitpunkten fortzufahren

Vgl. nr. 141.
.
Hierzu zählte in der zweiten Jahreshälfte 1647 neben den genannten por-tugiesischen Fragen auch die Auseinandersetzung über die von Spanien an Frankreich abzutretenden Eroberungen

Vgl. hierzu den frz. Entwurf von Art. 22 des frz.-span. Friedensvertrages, den die Media-toren den span. Ges. am 10. Oktober 1647 aushändigten (vgl. [nr. 203 Anm. 8] ). Rückblic-kend gesehen stellte dieser Streitpunkt ein Haupthindernis der gesamten frz.-span. Ver-handlungen dar (vgl. hierzu Tischer, Diplomatie, 379, 399, 409f und 421).
. Nicht daß Spanien französische Eroberungen an den Kriegsgegner zedieren sollte, war zu diesem Zeitpunkt noch umstritten, sondern Gegenstand der Verhandlungen war die Fest-legung des konkreten Umfanges der abzutretenden Eroberungen. Als Kernproblem kristallisierte sich hierbei heraus, daß das französische Maxi-malziel einer Einbehaltung der eroberten Orte und befestigten Plätze in-klusive der davon abhängigen Gebiete (dépendances) mit dem spanischen Streben unvereinbar war, die Zessionen auf den jeweiligen Ort bzw. befe-stigten Platz zu beschränken

D’Avaux wies Mazarin in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, daß sich in den ndl.-span. Verhandlungen eine Lösung dieses Problems abzeichnete, die der frz. In-terpretation entsprach, so daß Spanien in den Verhandlungen mit Frk. folglich kein an-deres Vorgehen beanspruchen könne (vgl. nr. 182 und nr. 200).
. Die französische Verhandlungsposition in dieser Frage war im Sommer und Herbst 1647 allerdings noch nicht aus-gelotet. Vielmehr bestand gerade im Hinblick auf die Details der hierbei zu verfolgenden Verhandlungstaktik durchaus noch Klärungsbedarf, wie die internen französischen Diskussionen über mögliche Tauschprojekte

Eingehend erörtert wurde in der Korrespondenz der frz. Kongreßgesandtschaft mit dem frz. Hof im Herbst 1647 z.B. ein Tausch Kortrijks gegen Plätze in der Gft. Artois (vgl. nr.n 192, 209, 210, 224, 244, 253 und 261).

[p. XCVII] [scan. 97]

oder über das Erfordernis einer abgestimmten Vorgehensweise in bezug auf die Eroberungen in den Spanischen Niederlanden und Katalonien

Vgl. nr.n 224, 244 und 261.
ver-deutlichen. So blieb nach wie vor unklar, wie man hinsichtlich derjenigen dépendances der von Spanien abzutretenden Orte oder Plätze vorzugehen gedachte, die ihrerseits befestigt und mit spanischen Garnisonen versehen waren. Auch die Frage, ob und in welchem Maße in den Spanischen Nie-derlanden und in Katalonien in dieser Frage gleiche Maßstäbe anzulegen seien, war bis zum November 1647 noch nicht hinlänglich geklärt

Vor die Wahl gestellt, in dieser Frage auf einem der beiden Kriegsschauplätze Zugeständ-nisse machen zu müssen, votierten die frz. Ges. dafür, im Zweifelsfall eher dafür Sorge zu tragen, daß sich Frk. in Katalonien fest etablieren könne (vgl. nr. 261).
.
Katalonien blieb noch in einer weiteren Hinsicht auch über den Editions-zeitraum hinaus Streitpunkt der französisch-spanischen Verhandlungen. Die spanischen Gesandten lehnten nach wie vor vehement die von Frank-reich vorgebrachte Forderung ab, während der vorgesehenen dreißigjäh-rigen Waffenruhe Befestigungen in Katalonien vornehmen zu dürfen, ohne daß dies als Vertragsbruch anzusehen wäre

Vgl. hierzu den frz. Entwurf von Art. 26 des frz.-span. Friedensvertrages, den die Media-toren den span. Ges. am 10. Oktober 1647 aushändigten und der für Katalonien u.a. eine dreißigjährige Waffenruhe (trêve) unter Wahrung des am Tage der öffentlichen Bekannt-machung gegebenen Besitzstandes vorsah (vgl. [nr. 203 Anm. 8] ). Contarini bezeichnete die Frage der katalan. Befestigungen sogar als poinct plus malaisé à surmonter que tous les autres (vgl. nr. 224, hier 652 Z. 18f).
. Nicht zuletzt ange-sichts der Tatsache, daß der französischen Haltung in dieser Frage auch von seiten der Mediatoren und der Niederländer Widerstände entgegen-gebracht wurden

Vgl. z.B. nr. 2 und nr. 30.
, sah sich der Hof im Verlauf des Herbstes veranlaßt, in dieser Frage Konzessionsbereitschaft zu signalisieren. Für den Fall, daß dieses Problem den Friedensschluß aufhalte, wurden Longueville, d’Avaux und Servien ausdrücklich zu einem stufenweisen Verzicht auf die Forderung bevollmächtigt, während der geplanten Waffenruhe neue Befestigungen vornehmen zu dürfen. Lediglich das Recht, die zuvor be-gonnenen Fortifikationsarbeiten abzuschließen, sollte gewahrt bleiben

Vgl. nr.n 209, 210 und 244. Servien hatte angesichts der zu erwartenden Schwierigkeiten, die frz. Position in diesem Verhandlungspunkt durchzusetzen, frühzeitig darauf ge-drängt, schnellstmöglich neue Fortifikationen in Katalonien in die Wege zu leiten, die dann nach Einsetzen der Waffenruhe nur noch fertigzustellen waren (vgl. nr. 2).
. Aus verhandlungstaktischen Gründen verzichteten die Gesandten jedoch Ende Oktober vorerst darauf, von dieser Vollmacht Gebrauch zu machen, da sie keinen ernsthaften spanischen Verhandlungswillen zu erkennen vermochten und davon ausgingen, daß ihre Kontrahenten lediglich auf Zeit spielten

Vgl. nr. 224 und nr. 228.
.
Während Longueville, d’Avaux und Servien Mitte des Monats November die Haltung Spaniens in diesem verbliebenen katalanischen Verhand-

[p. XCVIII] [scan. 98]

lungspunkt als unnachgiebig einschätzten, ließ ihre Berichterstattung eine baldige Klärung der noch offenen italienischen Streitfragen erhoffen

Vgl. nr. 261.
. Immerhin waren bereits zu diesem Zeitpunkt wichtige Vertragsartikel über italienische Angelegenheiten vereinbart worden, die lange Zeit um-stritten gewesen waren. Hierzu zählen die Vereinbarungen über die Re-stitutionen an Savoyen und Mantua (Artikel 34 und 40), die Exekution des Friedens von Cherasco (Artikel 38) sowie die Errichtung einer italie-nischen Liga zur Friedensassekuration (Artikel 39 und 40)

Vgl. ebd. Beilage 5.
. Und auch die Verhandlungen über die beiden noch verbliebenen Artikel zu italie-nischen Streitpunkten seien, so berichteten die französischen Gesandten, in der Zwischenzeit fortgeschritten: Im Hinblick auf Artikel 35, der Rege-lungen in bezug auf einzelne befestigte Plätze vorsah und zunächst zurückgestellt worden war, wolle man, allerdings erst gegen Ende der Verhandlungen, entsprechend den Weisungen des französischen Hofes nachgeben; und hinsichtlich der Restitution Casales sei nur noch die von französischer Seite vorgeschlagene dreißigjährige Übergangsregelung um-stritten

Vgl. nr. 261.
.
Zeichnete sich also die Perspektive einer baldigen Lösung der italienischen Differenzen ab, so waren dergleichen Fortschritte in bezug auf Lothrin-gen, die nach Auffassung Serviens wichtigste und um jeden Preis zu be-hauptende Eroberung Frankreichs

Vgl. nr. 253.
, während der zweiten Jahreshälfte 1647 nicht zu verzeichnen. Diese zentrale Streitfrage, die nicht zuletzt deshalb als Hauptschwierigkeit wahrgenommen wurde, da sie gleicherma-ßen die Verhandlungen Frankreichs mit Spanien und mit dem Kaiser be-traf

Vgl. etwa die Einschätzung Serviens in nr. 195.
, sollte mit Artikel 41 des französisch-spanischen Friedensvertrages beigelegt werden

Vgl. nr. 261.
. Entsprechende Artikelentwürfe wurden jedoch im Sommer und Herbst 1647 zwischen der französischen und der spanischen Kongreßgesandtschaft nicht ausgetauscht. Erst gegen Ende des Jahres ist die Lothringenfrage wieder Gegenstand ernsthafter Verhandlungen zwi-schen Frankreich und Spanien geworden

Vgl. Tischer, Diplomatie, 400ff. Da die frz. Verhandlungen mit Spanien über Lothrin-gen nicht isoliert von den einschlägigen Verhandlungen mit den Ksl. verstanden werden können, werden sie im folgenden Kapitel behandelt.
.
Insgesamt gesehen waren die konkreten Erwartungen positiver militäri-scher Entwicklungen und der fehlende Glauben an aufrichtige spanische Friedensbereitschaft die Hauptgründe dafür, daß die französische Regie-rung in der zweiten Jahreshälfte 1647 nicht willens war, Spanien in

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zentralen Streitfragen deutlich entgegenzukommen. Die selbst in Phasen vordergründiger Verhandlungsfortschritte immer wieder geäußerte Skep-sis, angesichts des vermeintlich fehlenden Friedenswillens Spaniens einen wirklichen Durchbruch in den Verhandlungen erzielen zu können, war daher eine wichtige Konstante der französischen Kongreßpolitik. Die Ent-wicklung der Folgemonate bis hin zum gänzlichen Scheitern eines franzö-sisch-spanischen Friedensschlusses in Münster hat diese Einschätzung bestätigt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, daß die interne französische Diskussion über die gegenüber Spanien zu verfolgenden Kriegsziele, ungeachtet der beständigen Überzeugung mangelnder spa-nischer Friedensbereitschaft, während der zweiten Hälfte des Jahres 1647 deutlichen Schwankungen unterworfen war. Äußerungen Mazarins und Serviens, vorrangig die Sicherung des Status quo zu betreiben

Vgl. nr. 127 und nr. 216.
, finden sich ebenso wie unverkennbare Anzeichen dafür, die sich anbahnenden Möglichkeiten zusätzlicher territorialer Expansion ausnutzen zu wollen

Vgl. z.B. die frz. Haltung hinsichtlich der dépendances, die erkennbar darauf abzielte, die Option zu wahren, in den Span. Ndl.n zukünftig weiter territorial vordringen zu können. Vgl. ferner auch die Bemühungen Mazarins Anfang Oktober 1647, Friedensver-tragsregelungen herbeizuführen, welche die erwarteten frz. Eroberungen im Mailändi-schen nicht beeinträchtigten (vgl. nr. 188).
. Welche dieser beiden grundsätzlichen Tendenzen für die weitere Gestal-tung der französischen Kongreßpolitik maßgeblich werden sollte, war ge-gen Ende unseres Editionszeitraumes noch offen.

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