Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
Der Reichskanzler betonte, daß Ihre Kaiserliche Majestät über die Gravamina nur in
Abstimmung mit den Katholiken verhandeln werde. Was an Trauttmansdorff geschickt
worden sei, sei das Äußerste. Doch muß sich Bayern darüber klar sein, daß ein
baldiger Friedensschluß auch an Zugeständnissen an die Protestanten hänge. Bei der
Ausdehnung des Geistlichen Vorbehalts auf die Mediatstifter muß man sehr vorsichtig
agieren, damit die Protestanten nicht auf seiner völligen Aufhebung bestehen, aus
Furcht vor zu weiter Ausdehnung auf seiten der Katholiken. Ein Terminus a quo
schützt auch die Katholiken. Die zeitlich befristete Überlassung der Stifter werden
die Protestanten nicht hinnehmen. Was gegen eine unbefristete Überlassung vorge-
bracht wird, samb dies einer infinitae und perpetuae renunciationi gleich und salva
conscientia sine Summi Pontificis consensu nicht könt eingegangen werden, sey zum
theil bereit erleutert, zum theil habe es seinen absatz in casu extremae necessitatis und
laße sich uff des Reichs boden und bey der deutschen nation zwischen einem Römi-
schen Keyßer undt den stenden des Reichs, zumahl wieder die protestirende, nicht prac-
ticiren, dan sonsten hetten die unterschiedliche friedstende, so noch vor dem Paßau-
ischen vertrag gemacht, und entlich der religionfried selbsten keinen bestandt.
Darauff der abgeordnete gesagt, er müste bekennen, daß wan man frieden haben wolte
und baldt, so würde man sich durch viel gradus nicht auffhalten dürffen, sondern
baldt zuer sachen schreiten und dasienige, sowohl in puncto gravaminum thuen
müßen, was die protestirende entlich haben wolten, alß man es in puncto satisfactionis
zue Münster und anderstwo nothwendig für die kronen zue thuen befende. Dan er
sehe paritatem rationis, undt er wolte es bey seinem gnedigsten herrn vleißig erinnern,
hielte auch nicht darfür, daß seine churfürstliche durchlaucht, wan sie sehen würden,
daß es hieran haften solte, ihrer Keyßerlichen mayestät auß handen gehen würden,
sonderlich weil sie nunmehr dero intention und meinung in puncto satisfactionis
wüsten.
Mändl meinte, daß Kf. Maximilian an der Frage des Titels, der Investitur und von
sessio und votum den Frieden nicht scheitern lassen werde. Die kaiserlichen Gesandten
machten Mändl noch besonders darauf aufmerksam, daß die vornehmsten katholischen
Reichsstände für alle Gravamina-Konzessionen die Verantwortung mit übernehmen
müßten. Bei den Gravamina sind des Friedens wegen ebenso große Zugeständnisse wie
bei der Satisfaktion nötig. Wenn sie bei den Gravamina nicht geschehen, ist es
unsinnig, sie bei der Satisfaktion der Kronen zu machen.