Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann

28
Eur Kayserlicher Mayestät haben wir in unserer negstvorgehender rela-
29
tion vom 6. diß allerunderthenigist angedeüttet, waßmaassen wir mit ex-
30
tradition dess corrigierten instrumenti pacis

40
Vollständiger Entwurf für KEIPO6 ,s.l. [vor 1648 Januar 16].
nothwendig bis uff der pro-
31
testierenden einfolgende antwortt über der catholischen gegenerclärung

41
Declarationes ultimae der Mehrheit der kath. Rst. vom 2. Februar 1648 ( [Nr. 109 Beilage]
42
[[1])] .

32
wurden zuewartten müessen.

[p. 377] [scan. 471]


1
Nun seint aber ermelte protestierende eodem nachmittages vor uns er-
2
schinen und haben zwar sich vernemmen lassen, das sie ire deliberation
3
ins werckh zu sezen vorhabens, iedoch dabey begert, das wir inen vor-
4
derist etlich der catholischen gegenerclärung angehengte particularprae-
5
tensiones

31
Beilage [2]; s. auch die Erinnerungen einiger kath. Rst. (16 Punkte),s.l. [praes. 1648 Fe-
32
bruar 2] ( [Nr. 109 Beilage [3])] .
communicieren wolten, worüber wir sie, wie in beyligendem
6
extractu prothocolli gleich eingangs zu ersechen, [informiert] und dem-
7
nach anderst nit vermeint, dann sie wurden hierauf am nachgefolgten
8
freytag ir consultation vor handts nemmen.

9
Als wir aber verstendigt worden, das sie mit gedanckhen umbgehen,
10
durch etlich ires mittels ein besondere, und wie sy es nennen, geheime
11
conferentz mit etlich catholischen (so inen darzue anlaaß geben) anzutret-
12
ten, solche conferentz aber nit sowol zu erlangung dess fridens als die
13
catholischen widerumb aneinander zu hezen, ia gar uf eine Separation
14
von Eur Kayserlicher Mayestät zu verlaitten, angesechen, als haben wir
15
für ein unvermeidenliche nothurfft befunden, mit dem instrumento ohne
16
einigen fernern anstandt heraußzugehen und uf dise weiß solche confe-
17
rentz zu undterbrechen oder doch wenigist in seine rechte terminos zu
18
laitten.

19
Hierauf ich, Volmar, mich zu dem Churmainzischen directorio verfüegt,
20
demselben, wie auch dem Churbayrischen abgesandten

33
Ernst.
, so sich gegen-
21
wärttig befunden, waßgestalten wir die extradition zu thuen bevelcht,
22
vorgehalten und ires raths begert

34
Außer Ernst waren noch die kurmainzischen Ges. Raigersperger, Meel und Krebs anwe-
35
send. Die Relation unterschlägt an dieser Stelle, daß die vier kath. Ges. gerade über den
36
kurbay. Vorschlag berieten, ohne Einbeziehung der Ksl. unmittelbar mit den verständi-
37
gungsbereiten prot. Rst. zu einer Einigung zu gelangen – dies geht erst aus dem beiliegen-
38
den Protokoll hervor (Text hier: APW [ III C 2/2, 970 Z. 39 – 972 Z. 2] ).
. Weil sie dann der mainung gewesen,
23
das wir mit der extradition zwar fürgehen, iedoch vor dißmal allein sovil
24
die amnestiam et gravamina berüerte, außhendigen solten, so haben wir
25
solches bei Eur Kayserlicher Mayestät auch umb sovil

30
25 mehr] Fehlt im Konzept.
mehr verantwortt-
26
lich gehalten.

27
Nichtsdestoweniger ist gleich darauf am sambstag [8. Februar 1648], ohne
28
das uns die protestierenden einig wortt davon intimieren lassen, diser
29
conferentz ein anfang gemacht

39
Hierzu: Kurmainzisches Protokoll einer Konferenz zwischen Ges. kath. und prot. Rst. ,
40
[Osnabrück] 1648 Februar 8 ( APW [II A 8 Nr. 10 Beilage B] ). – Ein anderes, kürzeres
41
Protokoll dieser Konferenz ist gedruckt in Meiern IV, 945 ff. Teilnehmer der Konferenz
42
auf prot. Seite waren die Ges. Kursachsens (Leuber), Kurbg.s, Sachsen-Altenburgs
43
(Thumbshirn und Carpzov), Braunschweig-Lüneburgs und der Stadt Straßburg (Otto),
44
auf kath. Seite die Ges. Kurmainz’ (Raigersperger), Kurtriers (Anethan), Kurbayerns
45
(Ernst) sowie der Hst. Würzburg (Vorburg) und Bamberg (Göbel). Zu den Hintergründen
46
der rst. Separatverhandlungen vgl. den nebenbericht Volmars an Trauttmansdorff vom
30
gleichen Tage (Nr. 119). – Zur Person: Dr. Marcus Otto (1600–1674); 1645–1649 Ges. für
31
die Reichsstädte Straßburg, Landau, Speyer und Weißenburg (Elsaß) sowie für Johann
32
Kasimir von Salm, Wild- und Rheingf. in Kirburg (1577–1651); 1640 Rat und Advokat
33
der Stadt Straßburg ( Livet; Lehsten II, 65f).
, zwar auch damalen von denen derselben

[p. 378] [scan. 472]


1
beygewesten catholischen deputatis uf unser beschechen anfragen für
2
thuenlich gehalten worden, mit bedeüter extradition lenger nit einzuhal-
3
ten, gestalten wir uns auch gleich am nachmittag zu denn Schweden ver-
4
füegt und inen die bestimbte zween articulos de amnestia et gravaminibus
5
in forma instrumenti ad instructionem correcti

34
Tatsächlich übergaben die Ksl. am 8. Februar 1648 nicht nur die beiden gen. Artikel, son-
35
dern die Art. I–V KEIPO6 . Zum Inhalt von Art. V KEIPO6 vgl. Schneider, 392 Anm.
36
328.
eingehendigt; ingleichem
6
ist gegen denn protestierenden, deren ausschutz wir zu uns erfordert hat-
7
ten, beschechen.

8
Welchergestalten nun solches verrichtet worden, was dabei vorgeloffen
9
und was wir auch darauf mit denn Churmainzischen, Trierischen und
10
Bayrischen, auch dem bischofflich Bambergischen und Würzburgischen
11
gesandten

37
Raigersperger, Anethan, Ernst, Göbel und Vorburg.
gehandlet und sie sich hinwiderumb gegen uns erclärt, das
12
geruehend Eur Kayserliche Mayestät aus angezognem prothocollo aller-
13
genedigist anzuhören.

14
Wir werden in vertrawen bericht, das bei diser erstern conferentz von
15
denn protestierenden begert worden, es solten dise catholischen sich im
16
namen irer gnädigsten herren principalen erclären, in allem, was noch
17
streittig, vorzugreiffen und sich der manutention offensive et defensive
18
mit jenen zu vergleichen, darzue sich gleichwol die catholischen noch
19
derzeit nit hetten verstehen wollen. Wir seint aber der hoffnung, es werde
20
sich dise conferentz nach nunmehr beschechner extradition in ein ander
21
modell versezen, sonderlich, weil die Churcölnische darwider allerhandt
22
einreden haben und disen angefangnen modum nit zum besten aufnem-
23
men werden

38
Der kurkölnische Primarges. Wartenberg war als führender Vertreter der kath. Maxi-
39
malisten nicht an einer Einigung mit den prot. Rst. auf der Grundlage des KEIPO4A
40
interessiert.
.

24
Das wir dann in unserm vortrag an dise deputatos so umbständtliche
25
anzeig wegen der Spanischen und Franzößischen tractaten gethan, ist
26
darumb für nöthig erachtet worden, weil wir in geheimbd nachricht emp-
27
fangen, das dise conferentz vornemblich aus dem misstrauen entsprungen,
28
als wolten Eur Kayserliche Mayestät den friden mit Schweden allein denn
29
Spannischen zu gfallen aufhalten

41
Im Hinblick auf das Verhältnis zu Spanien hatte der Ks. seinem Botschafter in Madrid
42
wenige Wochen zuvor ausdrücklich versichert, daß wir niemahlß eines andern, als bei
43
ihrer liebden [Kg. Philipp IV. von Spanien] bestendigst zu stehen undt von deroselben
44
undt ihrn interesse unß nicht zue separiern, niemahln gesinnet geweßen undt noch [nicht
45
sind] (Ferdinand III. an Carretto, Prag 1648 Januar 3. Ausf.: StAbt Spanien Dipl. Kor-
46
respondenz
Fasz. 42 [Ferdinand III. an Carretto]fol. 2–3 – Konzept: RK FrA Fasz. 56a
31
[1648 I]fol. 112–112’, 117. Zur Person: Francesco Carretto (gest. 1651), marchese di
32
Grana; 1641–1651 ksl. Botschafter in Spanien [ Schwarz, 213f]).
, weil kein hoffnung dess fridens zwi-

[p. 379] [scan. 473]


1
schen Spania und Franckreich erscheinte

33
Vgl. die letzte Relation Nassaus vom 7. Februar 1648 ( [Nr. 116] ).
, underthenigist verhoffend, wir
2
werden an solcher remonstration nit unrecht gethan haben.

3
Das aber die protestierenden vor dißmal so eilferttig verfahren, ist ver-
4
muettlich auch daher kommen, das inen am vergangnen freytag zeitung
5
einglangt, der Königsmarckh wer mit 16 regiment pferdt von Eur Kayser-
6
licher Mayestät kriegsvolckh geschlagen und selbst gefangen worden

34
Diese Gerüchte waren falsch. Königsmarck erreichte mit seiner Kavallerie Mitte Februar
35
den Raum zwischen Kitzingen und Ochsenfurt ( Höfer, 159).
,
7
darvon wir aber bis dato anderstwoher, als wie es die Schweden und pro-
8
testierenden selbst außgeben, kein nachricht haben.

9
Rezepisse auf zwei Weisungen vom 29. Januar 1648 (Nr.n 103 und 102)

36
Im Schreiben wird irrtümlich der Empfang der ksl. Weisungen vom 28. und 29. Januarii
37
bestätigt, tatsächlich waren jedoch beide Weisungen vom 29. Januar 1648. Vgl. auch den
38
korrekten Eintrag im Diarium Volmar vom 9. Februar 1648 (Text: APW [ III C 2/2, 981 Z. 14–29] ).
.
10
Dem Churbrandenburgischen haben wir bedenckhens getragen, die in-
11
struction zu communicieren, ehedann wir nachricht erlangten, ob der
12
von Blumenthal bey selbiger churfürstlicher durchlaucht angelangt wer
13
oder nit. Sonderlich weil wir vernommen, das sie ir absechen uf deß
14
Churbrandenburgischen obristcammerers, dess von Bürgsdorf, verrich-
15
tung bey Chursaxen halten

40
Burgsdorff war am 5. Januar 1648 am kfl. Hof in Lichtenburg eingetroffen, Kf. Johann
41
Georg lehnte den kurbg. Vorschlag einer militärischen Union norddt. F.en jedoch am 28.
42
Januar ab (vgl. UA IV, 762–791).
, sonsten aber sich stetigs dahin bezogen,
16
das sie bevelcht weren, darauf

30
16 fest] Korrigiert aus dem Konzept, in der Druckvorlage fast.
fest zu bestehen, das es alles bei dem, was
17
bey anweesenheit Eur Kayserlicher Mayestät geheimben raths und obri-
18
sten hofmeisters, dess hoch- und wolgebornen herrn Maximilian grafens
19
zu Trautmansßdorf etc., eingewilligt worden

43
Gemeint sind wohl die unstrittigen Teile des *KEIPO4B* .
, verbleiben müest.

20
Was dess Chursäxischen ministri, Dr. Leübers, comportamenti anlangt,
21
darvon haben wür in negstvorgehender relation

44
Wie Anm. 2. Zur Instruktion für Leuber vgl. das PS der Relation vom 3. Februar 1648
45
( [Nr. 109] ).
underthenigste anre-
22
gung gethan, und würdt nun die aniezt fürgehende conferentz, bei wel-
23
cher er sich auch einstellen thut, mehrers weisen, ob er seines gnädigsten
24
herrns bevelch in allem nachgehen würdet.

25
Wür erwartten nun uf morndrigen tag, was uns die Schweden für ein ant-
26
wortt bringen werden, darbey wir auch sechen wollen, ob sie über den
27
assecurationspuncten zu einer cathegorischen erclärung zu vermögen.

28
PS[1] Diesen abendt hat herr graf von Witgenstain mich, Volmarn, be-
29
suecht unnd mir gesagt, daß er unnd seine mitgesandte von ihr churfürst-

[p. 380] [scan. 474]


1
licher durchlaucht zue Brandenburg befelcht wehren, über dasjenig, was
2
bißher super instrumento pacis bestritten worden

18
Wohl *KEIPO5* .
, unnd nunmehr über
3
die außgehändigte zween articulos de amnistiae et gravaminibus

19
Art. I-V KEIPO6 .
ein
4
guetachten ze geben, dergleichen auch von denn Berlinischen räthen er-
5
fordert worden. Khöndten also noch derzeit kheinen consensum über be-
6
meldte articulos geben. Es wehren aber vornemblich drey puncten im
7
ganzen instrumento, darab seine churfürstliche durchlaucht sich beschwe-
8
ren wurden, alß erstlich die autonomia

20
Art. V § 12 KEIPO4A betr. das Religionsrecht der Mediatstände (auch Landsassen, Va-
21
sallen) und Untertanen (Text: Meiern IV, 570 zweiter Absatz; später Art. V,30–37IPO
22
← § 47IPM).
, warinnen sie vermainen, das es
9
allein umb daß tempus emigrandi

23
Art. V § 12 Absatz beginnend Illi denique KEIPO4A (Text: Meiern IV, 571 letzter Ab-
24
satz; später Art. V,37IPO ← § 47IPM) bestimmte eine 15-jährige Auswanderungsfrist
25
für künftige Konvertiten. In *KEIPO5* und KEIPO6 war diese Fristenregelung gemäß
26
den Bestimmungen der Hauptinstruktion ausgelassen worden (vgl. zuletzt den ksl. Text-
27
vorschlag zur Autonomie im Reich, d.i. [Nr. 99 Beilage 5)] .
ze thuen sey, wie er mir dann daß
10
derentwegen eingelangte churfürstliche schraiben in originali vorgewisen,
11
in welchem sie zugeben, daß solche zeit uff drei jahr möge restringiert
12
werden

28
In den Declarationes ultimae der prot. Rst. vom 21. Januar 1648 war eine Frist von sechs
29
Jahren gefordert (Text: Meiern IV, 879 letzter Absatz).
. Im übrigen solte es bey denn vorgehenden paragraphis „Pacta
13
[autem]“ „Illi vero“, „Hoc tamen non obstante“ sein verblaibens haben

30
Gemeint sind die Einschränkungen des landesherrlichen Reformationsrechts in Art. V § 12
31
KEIPO4A (Text: Meiern IV, 570 zweiter Absatz; später Art. V,31, 33–34IPO ← § 47
32
IPM), die vom Ks. abgelehnt wurden (vgl. [Nr. 29 ab Anm. 104)] .
,
14
wölcher mainung seinem vorgeben nach auch ihr churfürstliche durch-
15
laucht zu Saxen sein solle

33
In der Resolution Kf. Johann Georgs von Sachsen zu den ksl. Notae zum KEIPO4A (Nr.
34
[117 Beilage [2])] heißt es zu den gen. Bestimmungen: Stellen ihre churfürstliche durch-
35
laucht auf fernere handlung, haben ihre gedancken dero gesandten außführlichen zu er-
36
kennen gegeben ( RK FrA Fasz. 54ffol. 579’).
.

16
Zum andern wegen der paritet beim Kayserlichen cammergericht

37
Die Frage der paritätischen Besetzung der Assessorenstellen am RKG wurde im
38
*KEIPO5* (Text: Meiern IV, 825 drittletzer Absatz) und Art. V § 20 KEIPO6 (Text:
39
ebenda, 695) auf den nächsten RT verschoben.
, und
17
drittens wegen der fraw landtgrafin zue Hessen Cassel praetension

40
Gemeint ist die Hinzuziehung Kurbg.s zur Zahlung der Armeesatisfaktion an Hessen-
41
Kassel. Kurbg. hatte über seine Besitzungen im niederrheinisch-westfälischen Reichskreis
42
im Sommer 1647 an Hessen-Kassel kontribuiert und war gemäß KEIPO4A (Text:
43
Meiern IV, 587 , Absatz beginnend mit Quod vero, bestätigt in *KEIPO5* , d.i. ebenda,
44
832 dritter-fünfter Absatz) zur Zahlung verpflichtet. Lgf.in Amalia Elisabeth von Hessen-
45
Kassel verzichtete jedoch seit Januar 1648 auf die kurbg. Kontributionen, wodurch Kurbg.
46
schließlich durch Verschiebung des Stichtags für die Festlegung der zur Zahlung ver-
47
pflichteten Rst. auf den 1. März 1648 seine Zahlungsbefreiung durchsetzen konnte (vgl.
48
Foerster, Ferdinand, 301, 350f).
.

[p. 381] [scan. 475]


1
Was den übrigen innhalt anlangte, werden ihre churfürstliche durchlaucht
2
sich gern mit Eur Mayestät conformieren.

3
Ich hab ihme geantwortet, sovil die autonomiam anlangen thet, hetten die
4
catholische sambtlich hoche ursach, sich dem vorigen auffsaz

39
KEIPO4A .
zu oppo-
5
nieren, allermaassen solches bey der handlung selbß denn protestierenden
6
mehrmahln umbständtlich were remonstriert worden. Also wurde es bey
7
der Kayserlichen resolution zu verblaiben haben.

8
Die paritet beim Kayserlichen cammergericht betreffend wolle sich ain-
9
mal khain catholischer standt darzue vermögen lassen.

10
Wegen der Hessen Casselischen praetensionum seyen wür gnuegsamb be-
11
felcht unnd erbiethig, sobaldt die zween articuli de amnistia et gravamini-
12
bus richtig, alßdann auch wegen der Casselischen praetensionum, sowol
13
die successionem Marpurgicam alß satisfactionem betreffend, Eur Kay-
14
serlicher Majestädt resolution zu eröffnen

40
Vgl. zuletzt die dezidierte Weisung bezüglich der hessen-kasselischen Streitfragen vom 8.
41
Februar 1648 ( [Nr. 117] ).
, mit dern hoffendtlich ihr
15
churfürstliche durchlaucht content sein würden.

16
Er, herr graf, vermainte, wann mann je auff diese formb frid machen
17
müeßt, so wurde es doch khain recht vertrawen undter denn ständen ab-
18
geben unnd der frid nit lang bestehen khönden.

19
Ob nun bey so beschaffenen dingen Eur Kayserliche Majestädt den von Plu-
20
menthal sein raiß zue ihr churfürstlichen durchlaucht fortzesezen nöthig
21
erachten werden

42
Zur Unterbrechung der Mission Blumenthals vgl. die Weisung vom 29. Januar 1648 (Nr.
43
[103] ).
, stehet zu deroselben allergnädigistem wolgefallen.

22
PS[2] Als eben dise unsere gehorsamiste relation in außferttigung gestan-
23
den, werden wir vom Churmainzischen canzler

44
Raigersperger.
berichtet, dz gleich
24
disen vormittag der Chursäxische gesandt, Dr. Leüber, zu ime kommen
25
und die conferentz aufgesagt, mit vermelden, er hete vermeint, dardurch
26
das fridenswerkh mehrers zu beförderen und etwan die protestierenden
27
zu fridlicheren consiliis zu disponieren. So müeste er aber vermerckhen,
28
das aus disem modo procedendi nur mehrer weitläufftigkeit, verbitterung
29
der gmüetter und weitaussechende separationes practiciert werden wol-
30
len, darzue sein gnädigster churfürst und herr keinesweeges verstehen
31
köndt noch wurde. Derentwegen ime auch nit gebürte, sich ferners dabey
32
finden ze lassen.

33
Er hete sich in dem außgeliferten instrumento ersechen und könte nit an-
34
derst befinden, dann das seine churfürstliche durchlaucht damit allerdings
35
zufriden sein werde. Eben dergleichen hete er auch von denn Churbran-
36
denburgischen vernommen, und werde der freyherr von Löwen solches
37
gleich iezt dem Churbayrischen gsandten anzeigen, dann sie besorgten,
38
sie möchten durch fortsezung diser angefangenen conferentz uns ursach

[p. 382] [scan. 476]


1
geben, darvonzuziechen, so er gegen seinen gnädigsten herrn nit verant-
2
wortten könte. Hete auch gebetten, dise seine erclärung uns wissend zu
3
machen, und ine, das er sich bei diser conferentz iemals befunden, bei uns
4
bestermaassen zu entschuldigen.

5
Wir wollen demnach verhoffen, es werden auch übrige protestierende
6
sich nunmehr eines andern besinnen.

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