Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
43. Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar Prag 1647 Dezember 11
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Prag 1647 Dezember 11
Eigh. Ausfertigung (H.): RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1978fol. 375
Der Umschlag des Schreibens (fol. 375) ist von Trauttmansdorff mit folgendem Vermerk
beschriftet: NB. Hierinen ligt ein Kayserliches handbriefl, so nicht zu eröffnen alß zu der
zeit, wie in dem Kayserlichen andern handbriefl 〈R.T.〉 befohlen wirdt Das Schreiben
liegt in der Dienstregistratur Volmars bei der Weisung zur Öffnung des Umschlags vom 15.
Februar 1648 ( APW [ II A 8 Nr. 6 ] ) und wurde erst nach deren Eintreffen am 29. Februar
1648 geöffnet (vgl. APW [ III C 2/2, 1001f ] sowie den entsprechenden Dorsal Volmars in RK
FrA Fasz. 92 XIVfol. 376’).
ber 25], geöffnet 1648 Februar 29 = Druckvorlage; ebenda Fasz. 53c (1647 XI–XII)fol.
180b
Bei Unterstützung durch die mächtigen katholischen Reichsstände soll der Frieden nach dem
KEIPO4A geschlossen werden; dabei größtmögliche Berücksichtigung der kaiserlichen In-
teressen bei der Amnestie in den Erblanden sowie bezüglich Vollzug und Sicherung des Frie-
dens .
Wir geben euch hiemit gewalt, daß, wann die catholischen stende, oder
doch die vornembsten derselben, in daß fridensproiect (wie es von dem
von Trautmanstorf bey euch hinterlassen ) consentiren, ihr allsobaldt den
fridt darauf schliessen sollet. Doch habt ihr euch zu bemühen, daß der §
„In Bohemia“
Art. IV § „In Bohemia“ KEIPO4A betr. die Gleichbehandlung der AC-Verwandten in
den ksl. Erblanden bei Zivilprozessen (Text: Meiern IV, 563 vorletzter Absatz; später
Art. IV,55IPO = § 44IPM).
solution vermag
Vgl. den Textvorschlag in der Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [ Nr. 29 bei Anm. 70 ] ; vgl. auch Ruppert , 320 Anm. 155).
Gemeint ist Art. XV KEIPO4A (Text: Meiern IV, 587 ; später Art. XVI–XVIIIPO). Vgl.
auch die entsprechenden Ausführungen in der Hauptinstruktion ( [ Nr. 29 ab Anm. 157 ] ).
verfasset werde, das daraus die sicherheit deß fridens erfolge und die plätz
restituirt werden.