Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
Verweis auf die Relation vom 27. Januar 1648 (Nr. 99): Notwendigkeit
einer unmittelbaren Einigung mit den protestantischen Reichsständen.
Alß wir nuhn im werck gewesen, hierauff die protestirende vor unß zu
erfordern, ihnen diese bewandtnuß vorzuhalten und, ob wir sie zue eini-
ger immediathandtlung vermögen könten, zu versuchen, haben die Chur-
mayntzische räth
Meel und Krebs (vgl. APW [III C 2/2, 962 Z. 25] ).
ihnen sambt und sonders erinnerung thuen laßen, wie daß sie verhofften,
es würden die catholische sich nit weniger in schrifften gegen ihnen er-
clehrn, alß es von denen protestierenden gegen denen catholischen be-
schehen
Gemeint sind die Declarationes ultimae der prot. Rst. vom 21. Januar 1648 ( [Nr. 96 Beilage]
B).
gehalten, sondern auch künfftiger einreden, alß hetten sie, catholische, in
daß, so gehandtlet, nit eingewilligt
Anspielung auf die Haltung der kath. Rst. in der Frage der Verbindlichkeit des bisher in
den Verhandlungen Verglichenen (vgl. später die (interne) ksl. Widerlegung der prot. Ra-
tiones für die Beibehaltung der unstrittigen Punkte des *KEIPO4B* [Osnabrück vor 1648
Februar 22; Text: APW [ II A 8 Nr. 13 Beilage C]] ).
der catholischen, welchen dies begehrn communicirt worden, fast für
thunlich und nottwendig hielten, daß man denen protestierenden will-
fahrn solte, alß wehrn sie bedacht, auff den negstgefolgten dinstag [ 28.
Januar 1648] in pleno catholicorum hieruber zu handtlen, mit angehenck-
tem ersuchen, wir wolten ihnen zu solchem ende bericht thuen, waß mit
denen Schwedischen gehandtlet, warauff es erwunden und wie weith wir
in ein und andern endtlich zu gehen befehlicht wehrn, damit man sich
desto beßer in pleno catholicorum zu entschließen wißen mögte.
Wir haben befunden, daß dies vielleicht eben das rechte mittl, dardurch
man endtlich mit denen protestirenden zu einer immediathandtlung
würde glangen können, und darumb kein bedenckens tragen sollen, be-
sagten Churmayntzischen räthen alles daßienig, waß sich mit denen
Schwedischen verlauffen, umbstendtlich anzuzeigen
Zur Unterredung der ksl. Ges. mit Meel und Krebs vgl. das Protokoll in APW III C 2/2,
[962 Z. 24 – 963 Z. 20] .
der verzeignuß sub numero 1 für augen zu stellen, waß auß dern protesti-
renden ubergebenen declarationibus in puncto amnestiae et gravaminum
für bekandt anzunehmen und hingegen noch streittig verbleiben thue.
Soviel aber unßere ultima belangte, die wehrn fast alle bereiths in unßern
außgehändten temperamentis begrieffen und, waß noch ubrig sein könte,
denen churfürstlichen räthen insgesambt vorgehalten und eröffnet wor-
den
Bezug auf die Unterredung mit den Ges. der kath. Kf.en am 11. Januar 1648 (vgl. [Nr. 83 bei Anm. 6)] .
gen
Gemeint ist der (vollständige) interne KEIPO6 ,s.l. [vor 1648 Januar 16]. Volmar hat den
kurmainzischen Ges. am Abend die Art. IV–V KEIPO6 zur Einbeziehung in ihre Bera-
tungen zur Verfügung gestellt (vgl. [Nr. 109 Anm. 1] ).
darmit siecher heraußgehen könten, aldieweil in den mehrern stücken die
protestierende ebensowoll alß die Schweden mit unß noch in contradic-
toriis begrieffen wehrn und man sich keines zuhaltens zu versehen hette.
Hierauff haben die catholische gestern und vorgestern sich zusamenge-
than, sein auch heudt dato wiederumb beyeinander, und müßen wir er-
wahrten, weßen sie sich miteinander vergleichen werden.
Immittls ist vorgestern nachmittags der Salvius bey mir, graffen von Lam-
berg, gewesen und hatt sich angenohmen, alß wan er den friedenschluß
auff daß allereifferigste zu befordern begehrte, darbey aber vorgewendet,
daß die mehriste verhindernuß ahn satisfaction der militiae unnd verglei-
chung der Caßlischen praetensionum bestehen thue. Er sähe, daß auß der
sachen nit zu kommen, sondern ein notturfft sein würde, daß man das
gantze instrumentum, warauff man in allen puncten zu bestehen gedechte,
vorlegen und also uber alles samenthafft sich erclehrn thue.
Warauff ich ihme geanthworttet, dies würde zwar der kürtziste weeg sein,
wan man in denen conditionibus einig, man wehre aber in vielen haubt-
puncten noch gar zu weith voneinander und trüngen sönderlich beyder-
seits stände darauff, daß man vorderist die beyde articul de amnestia et
gravaminibus auff ein endtlichs vergleichen solte. Alßdan wehrn wir er-
bietig, unß in der Caßlischen sach also zu erclehrn, daß verhoffentlich
dardurch, wan nur die gegenpart auch der billichkeit sich bequemen wölle,
der friedt nit solle auffgehalten werden.
Von satisfaction der militiae wehrn alle stände mit unß einig, daß man
darvon nit handlen könte, es seie dan vorderist der frieden vollich ge-
schloßen, also könten wir unß dies ortts keines andern vernehmen laßen.
Gestern nachmittag sein beyde Schwedische plenipotentiarii bey unß wie-
derumb erschienen, haben zwar anfangs die bey negstvorgehender confe-
rentz außgesetzte stück zu verholen angefangen
Bezug auf die Konferenz am 26. Januar 1648 (vgl. [ Beilage 3 zu Nr. 99] ). Zum folgenden
vgl. ausführlich das hier beiliegende Protokoll (Beilage 2).
schließlich erclehrn wöllen, sondern gleich wiederumb auff die Caßlische
handtlung getrungen. Wir haben unß aber soviel weniger darüber ein-
laßen können, weil wir noch in erwahrtung stehen, waß die catholische
für ein gegenerclehrung uber der protestierenden schrifft heraußgeben
werden, also haben sich die Schweden nit lang bey unß auffgehalten, son-
dern ihrn abschied genohmen, mit anzeig, daß der Oxenstirn heudt dato
nacher Münster verreisen wolt, umb daselbst die Hollander zur publica-
tion des friedens mit Spania anzumahnen
Geplant war ein Besuch bei Longueville (vgl. APW [II C 4/1, 219] ).
weil bewust, daß die Frantzosen nichts mehrers suchen, alß diese publi-
cation zu verhindern, und giebt beygefügtes protocoll numero 2 mit meh-
rern zu erkennen, wie selbige conferentz abgelauffen.
Wir sehen auch clährlich, daß der Schweden intention mit beforderung
ihres kriegsvolcks und abhandtlung der Caßlischen forderung zu nichts
anders angesehen, alß unß ein und andere erclehrung abzutringen, dern
sie sich auff ein und andern fall hernach alß ein vergliechenen sachen zu
bedienen hetten, keinesweegs aber, daß sie ihrn vorgeben nach darmitt
vergnügt und in puncto amnestiae et gravaminum das geringste weichen
würden, sondern sie gedencken vielmehr, die sachen also herumbzuspie-
len, biß sie sehen mögen, wie ihrer armada nuhn ins werck gesetzter
veldtzug außschlagen werde, und dan zumahl eine offene handt hetten,
entweder alles uber hauffen zu werffen oder daßienig, so ihnen hierzwi-
schen nachgeben worden, zu faßen.
Nachdem dan auß Ewer Kayserlicher Mayestätt unß mit gestrigen post
einglangtem allergnädigsten schreiben vom 14. dießs wir gehorsamst
vernohmen, warauff deroselben geheimen reichssecretarien Wilhelm
Schröders negociation bey der churfürstlichen durchllaucht in Sachßen
bestehen thue, auch nit zweiff[l]en, dero hiesigen abgeordtneten, Dr.
Leubern, die vertröstete instruction heudt dato zukommen werde, sodan
die Churbrandeburgische räth sich auch bey unß anmelden laßen, daß sie
ihres gnädigsten herrns resolution uber Ewer Kayserlicher Mayestätt sei-
ner churfürstlichen durchllaucht communicirte instruction nuhnmehr
entpfangen hetten unnd darüber mit unß zu reden begehreten, alß wirdt
dieser beyder herrn churfürsten erclehrung zeigen, ob und wie weith man
der sach einig sein und zum schluß werde glangen können.
PS [1] Demnach Ewer Kayserliche Mayestätt auch allergnädigst bevehlen,
deroselben abschrifft derienigen zwischen Ewer Mayestätt und der chur-
fürstlichen durchllaucht in Bayrn auffgerichten capitulation, darvon die
Schwedische plenipotentiarii gegen unß erwähnung gethan, zu über-
schicken , so haben wir gleich damahlen uff ihre geführte discurs der
sachen nachgeforscht und durch mittl iemandts auß den protestirenden
ein abschrifft von selbiger capitulation zu handen gebracht, inhalts wie
die beylag außweisen thuet. Waher aber ihnen selbige ursprünglich mit-
getheilt worden, haben wir nit in erfahrung bringen können.
PS [2] Obzwar der Oxenstiern, wie in der relation vermeldt, unnß ange-
zeigt, daß er anheut nach Münster verraisen wolt, so hat er unnß doch
heut nachmittag anzeigen lassen, das er von denn protestierenden er-
suecht worden, solche raiß noch derzait einzestellen
Vgl. Meiern IV, 910ff.
lische ihres vernemmens beraits mit der gegendeclaration gefaßt unnd
also die conferenzen widerumb fortgesezt werden khöndten. Diesem be-
gehren hete er nun stattthuen wollen unnd erwartet mit nechstem unserer
weitern zusambenkhunfft.
Alß wir auch eben heutigen nachmittag einen außschuz von denn pro-
testierenden vor unß erfordert unnd inen referiert, warauff die sachen
diese tag herein bestanden, unnß auch erbiethig gemacht, sobaldt unnß
die catholische ihre conclusa, so eingelangtem bericht nach erst morn-
drigen tags gescheehen würdte, übergeben hetten, die handlungen sowol
mit ihnen, protestierenden, ohne mittel alß mit denn Schweedischen ze
reassumieren, haben sie unnß ebenmässig erzehlt, waßgestalten sie den
Oxenstiern, seine vorgehabte raiß einzestellen, behandlet heten. Scheint
daraus, daß des Oxenstierns vorhaben nur simulierte sachen seyen.