Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann

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16. Januar 1648. Einigung auf Fortsetzung der Verhandlungen mit den schwedischen Ge-
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sandten, obwohl die kaiserliche Haltung in den hessen-kasselischen Fragen entgegen der
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schwedischen Forderung unverändert ist.

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17. Januar 1648. Keine Einigung über die Verhandlungsreihenfolge zwischen Kaiserlichen
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und Schweden: Schweden besteht auf vorrangiger Abhandlung der hessen-kasselischen Fra-
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gen und der schwedischen Armeesatisfaktion, die Kaiserlichen verlangen Einigung über
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Amnestie und Reichsreligionsrecht und weisen auf Abreisedrohungen katholischer Reichs-
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stände hin.

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Diesen Verlauf berichten die Kaiserlichen den Kurmainzischen und schlagen als Ausweg den
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kaiserlichen Vorgriff vor, hinderlich sei jedoch die ausstehende Erklärung Kurbrandenburgs
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und Kursachsens zu den kaiserlichen Änderungswünschen am KEIPO4A . Die protestanti-
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schen Reichsstände sollen sich über *KEIPO5* erklären.

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18. Januar 1648. Volmar lehnt das schwedische Ansinnen ab, mit Salvius alleine die schwe-
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dische Territorialsatisfaktion abzuhandeln; die Fortsetzung der Verhandlungen mit den
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schwedischen Gesandten wird verschoben.

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Die Kaiserlichen referieren den Verlauf der jüngsten Verhandlungen einer Deputation der
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protestantischen Reichsstände und fordern von diesen eine Stellungnahme zu Art. I–V
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*KEIPO5* . Die Protestanten kündigen eine derartige Stellungnahme an und fordern von
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den Kaiserlichen – allerdings vergeblich – die Herausgabe ihrer ultimata.

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Nachmittags sagen die schwedischen Gesandten ihren Besuch ab und kündigen einen neuen
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Textvorschlag zur Territorialsatisfaktion Schwedens an. Diesen lassen sie am Abend überge-
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ben, verbunden mit der Forderung nach einer neuen Erklärung der Kaiserlichen bezüglich
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Hessen-Kassel.

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