Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
Aufschub der Sondierungen bei den Gesandten von Kursachsen und Kurbrandenburg über
mögliche Unterstützung eines kaiserlichen Vorgriffs, deren Gesandte bislang ohne Weisun-
gen. Entsprechende Unterredung mit Leuber (1648 I 19): bevorstehende Beratungen der
protestantischen Reichsstände über Art. I–V *KEIPO5* ohne Teilnahme Leubers; Mißbil-
ligung des Einflusses der Kronen auf Reichsangelegenheiten durch Kursachsen; Appell der
Kaiserlichen an protestantische Reichsstände; Abreise Biörenklous aus Osnabrück, keine Aus-
sicht auf baldige Einigung mit Schweden.
Beharren der schwedischen Gesandten auf vorrangiger Einigung über die Forderungen Hes-
sen-Kassels und die schwedische Armeesatisfaktion; Ankündigung einer Erklärung zu Art.
I–V *KEIPO5* durch die protestantischen Reichsstände.
8 würdt] Die Weisung ist bis hierher inhaltlich identisch mit dem Ga. Dort heißt es weiter
(fol. 37–38’): Secundo finden die gehorsambiste räth, daß durch das von den Kayser-
lichen gesandten aufgesezte proiect ganz nichts gebessert und Euer Kayserlicher
Mayestät darbey habende intention nit assequirt wirdt, dahero sie dan besser gethan het-
ten, dz wan sie ie etwas änderen und hinausgeben wollen, daß solches nach dem buch-
staben der Kayserlichen resolution [ [Nr. 29] ] geschehen were, zu welcher die dan noch-
mahlen zu weisen weren, zumahlen auch sie in sachen, die Euer Kayserlicher Mayestät
erbkönigreich und landen betrifft, sie von den andern reichsständen nit zu dependiren
haben
Mit *KEIPO5* hatten die ksl. Ges. versucht, den Forderungen der kath. Mehrheitsmei-
nung bestmöglich Rechnung zu tragen. *KEIPO5* wich daher in einigen Punkten von
den Weisungen der ksl. Vorantworten (vgl. [Nr. 29 Anm. 8] ) und entsprechend auch der spä-
teren Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [Nr. 29)] ab. Besonders die Zusage im
*KEIPO5* , daß der Ks. es bei der Regelung über die Erblande (Art. V § 13 KEIPO4A )
belassen wolle, stieß am Ks.hof übel auf (vgl. die Weisung vom 11. Januar 1648, d.i. [Nr. 82] ).
vergleichen, daß wan schon daß ganze instrument, wie es da ligt, nachgegangen werde,
daß gleichwohl von den Schweedischen einziger schluß nit zu hoffen seye und dz die
erhebung des fridens einmahl auf nichts anders, als auf bestellung der waffen beruehe.
Sy seind auch angestanden, ob Euer Kayserlicher Mayestät dienst zulassen möchte, disen
tractatibus dergestalt lenger zuzusehen, haben aber für dißmahl noch zu früezeitig
eracht zu sein, Euer Kayserlicher Mayestät einzurathen, wessen man sich endtlichen ge-
gen den protestirenden und Schweedischen zu erkleren hette, und darvor gehalten, es
möchte die ferrnere relation des Schröders bey Chursachsen erwarttet und dan ein haubt-
resolution, bey der man am wenigsten nit eben in circulo, das man von Schweedischen
zu den protestirenden und dan von protestirenden zum Schweedischen lauffen thue, er-
warttet [!] werden.
Erklärung der Kurfürsten von Köln und Brandenburg über die kaiserliche Hauptinstruktion
erwartet. Bekräftigung der kurtrierischen Partikularforderungen; Weigerung Söterns zur
Beteiligung an der schwedischen Armeesatisfaktion, diesbezügliche Reise Scherers nach
Münster.