Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann

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Zur Entstehungsgeschichte: Die Vorberatungen zu dieser Hauptinstruktion für die kaiser-
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lichen Gesandten begannen nach dem Eintreffen des ersten katholischen Gutachtens vom 7.
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Oktober 1647 über *KEIPO4B* und KEIPM4 (wie Anm. 14) am 20. Oktober 1647 in Prag.
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Hierüber wurde am Kaiserhof ein erstes Gutachten durch deputierte Räte erstellt (Zit.: Ga.
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dep. Räte I

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Gutachten dep. Räte (Kurz, Trauttmansdorff, Carretto, Gebhardt. Walderode, Schrö-
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der) zum ersten kath. Ga. , Prag 1647 Oktober/November; es ist nur in zwei unterschied-
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lich großen Teilstücken überliefert; Kopie: RK FrA Fasz. 53c (1647 XI–XII)fol. 19–28’ –
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Reinkonzept: ebenda Fasz. 54d (1647 XI)fol. 45–52’. Das umfangreichere Fragment in
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Fasz. 53c endet nach Art. V § 20 *KEIPO4B* , die Fassung in Fasz. 54d bricht nach Art. V
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§ 6 *KEIPO4B* ab.
). Offenbar aus Anlaß des Eintreffens der Notanda Volmars

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Notanda Volmars zum ersten kath. Ga. ,s.l. [vor 1647 November 8]. Text: APW II A 6
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Nr. 272 Beilage [1].
am 17. November
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1647 erarbeiteten nicht namentlich genannte Räte in den darauf folgenden Tagen ein zwei-
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tes Gutachten, mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf der Grundlage des o.g. Erstgutachtens
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(zu einer Unsicherheit dieser Hypothese vgl. unten Anm. 30) und der soeben eingetroffenen
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Stellungnahme Volmars (Zit.: Ga. dep. Räte II

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Gutachten [ dep. ] Räte,s.l. 1647 November 20, 21, 23. Kopie: RK FrA Fasz. 53c (1647
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XI–XII)fol. 86–92’. Auf dem ersten Blatt ist als Titel vermerkt: Repetita consultatio
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super proiecto pacis, item admonitionibus ad hoc catholicorum, item replicis sive notis
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ad easdem Dr. Volmari.
).

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Das angegebene Exemplar des zweiten Gutachtens lag offenkundig in den daran anschlie-
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ßenden Sitzungen des Geheimen Rates vor, in denen der KEIPO4A artikelweise durchgear-
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beitet wurde und Walderode die Entscheidungen des Kaisers, wie in den einzelnen Punkten
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des Friedensvertrags weiter zu verfahren sei, am linken Rand notierte (Zit.: Ksl. Beschluss
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im GR I

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Ksl. Beschluß im GR (Trauttmansdorff, Schlick, Martinitz d. J., Kurz, Kollowrat, Marti-
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nitz d. Ä., Waldstein, Colloredo, Prücklmaier, Gebhardt, Walderode, Schröder),s.l. 1647
15
November 24, 25, 26, 27, 29, Dezember 1, 2, 4, 6. Konzept: RK FrA Fasz. 53c (1647
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XI–XII)fol. 86–93.
). Die Ergebnisse dieser Sitzungen wurden von Schröder protokollartig ausformu-
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liert

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Ksl. Beschluß im GR (Teilnehmer wie oben),s.l. 1647 November 29, Dezember 1, 4, 6.
18
(Teil-)Konzept: RK FrA Fasz. 53c (1647 XI–XII)fol. 94–95’, 29–29’, 113–113’, 96–98’.
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Das Stück ist nicht vollständig überliefert.
. Hiervon wurden in der Reichskanzlei Abschriften angefertigt, von denen wiederum
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Abschriften den kaiserlichen Gesandten als vorläufige Weisungen nach Osnabrück übersandt
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wurden (Zit.: Ksl. Beschluss im GR II

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Zu den Überlieferungen vgl. [ Nr. 14 Beilage [1]] , [ Nr. 21 Beilage [1]] , [ Nr. 25 Beilage [1]] und
21
[Nr. 26 Beilage [1]] . Bei den dort angegebenen Kopien in RK FrA Fasz. 92 XIII handelt es
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sich um die Exemplare, welche den Ges. überschickt wurden; sie bilden die Textvorlage
23
für den textkritischen Apparat.
). Eine der nicht überschickten Kopien der Pro-
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tokolle vom 24., 25., 26., 27. November und 1. Dezember 1647 wurde von Gebhardt mit
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Zusätzen versehen, die in den nach Osnabrück überschickten Exemplaren fehlen, in der In-
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struktion jedoch enthalten sind. Diese Änderungen dürften daher zwischen dem 1. Dezember
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1647 und der Ausfertigung der Instruktion hinzugekommen sein (Zit.: Ga. dep. Räte III

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Gutachten [ dep. Räte] zu Art. I–V § 11 KEIPO4A ,s.l. [nach 1647 Dezember 1]. Fehlt
25
[Konzept: RK FrA Fasz. 52b (1647)fol. 138–147’].
).

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Gesondert befaßte sich der Kaiserhof 1. mit dem Komplex des Vollzugs und der Sicherung
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des Friedens (später Art. XVI–XVIIIPO) sowie 2. der Frage eines kaiserlichen Vorgriffs. Zu
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dem ersten Punkt sind drei undatierte Gutachten überliefert, die bis auf gelegentliche Aus-
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lassungen und kleinere Abweichungen mit den entsprechenden Ausführungen der Instruk-
32
tion übereinstimmen (Zit.: Ga. dep. Räte IV

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Gutachten dep. Räte betr. Vollzug und Sicherung des Friedens,s.l. [vor 1647 Dezember
27
2]. Kopie: RK FrA Fasz. 53c (1647 XI–XII)fol. 45–60; ebenda fol. 61–76; ebenda Fasz.
28
56a (1648 I)fol. 38–47. Ein derartiges Ga. muß spätestens am 2. Dezember 1647
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vorgelegen haben, da sich die [ dep. ] Räte im Ga. dep. Räte II (fol. 92’) an diesem
30
Datum auf ein conclusum voti ratione modi, wie man securitatem pacis richtig habe,
31
bezogen. – Die (wahrscheinlich älteste) Fassung in RK FrA Fasz. 53cfol. 61–76 ist auf-
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grund
der zahlreicheren Abweichungen Textvorlage für die Textanmerkungen in der
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entsprechenden Passage der Hauptinstruktion (s. unten S. 116 Z. 5 – 123 Z. 29). In den
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beiden anderen gen. Überlieferungen gibt es keine Abweichung, die nicht auch hier ent-
35
halten
ist.
). Gutachten sowie Beschluß des Geheimen
33
Rates zu diesem Punkt fehlen

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Überliefert ist lediglich der Beginn eines Gutachtens des GR (Trauttmansdorff, Schlick,
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Martinitz d. J., Kurz, Kollowrat, Martinitz d. Ä., Colloredo, Waldstein, Prücklmaier,
38
Gebhardt. Walderode, Schröder) zu Art. XV KEIPO4A (s.l. 1647 Dezember 6; Konzept:
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RK FrA Fasz. 53c [1647 XI–XII]fol. 98–98’), aus dem hervorgeht, daß Kurz den auffsaz
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des puncti restitutionis et executionis pacis sambt der darüber loco voti verfasten instruc-
41
tion abgelesen hat. Bevor die Räte jedoch ad votandum kamen, brachte Trauttmansdorff
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ein Ga. betr. Art. V § 12 Abschnitt beginnend mit Pacta autem KEIPO4A vor (s. Nr. 30);
43
der Rest des Gutachtens mit den Beschlüssen zu Vollzug und Sicherung des Friedens
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fehlt.
.

34
Über einen möglichen Vorgriff des Kaisers berieten deputierte Räte am 3. Dezember 1647 (Zit.:
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Ga. dep. Räte V

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Gutachten und Conclusum dep. Räte (Kurz, Carretto, Trauttmansdorff, Gebhardt,
46
Walderode, Kaltschmitt) zu den Möglichkeiten eines ksl. Vorgriffs, Prag 1647 Dezember
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3. Kopie: RK FrA Fasz. 53c (1647 XI–XII)fol. 101–111. Das Ga. weicht in Umfang und
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Aufbau von der Instruktion ab und ist daher als Textanmerkung gedruckt.
). Gutachten sowie Beschluß des Geheimen Rates zu dieser Frage fehlen.

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Kf. Johann Georg von Sachsen erhielt später ein Exemplar der Instruktion, in dem einige
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verfänglich erscheinende Passagen gestrichen wurden, auf die im Konzept am Rande hinge-
38
wiesen worden war. Diese Kanzleivermerke sind hier (entgegen dem sonst üblichen Verfah-
39
ren) in den Textanmerkungen vermerkt.

40
Inhaltlich relevante Abweichungen der genannten Gutachten von der Hauptinstruktion sind
41
in den Textanmerkungen vermerkt. Um der besseren Übersichtlichkeit willen sind die
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Sachanmerkungen hier ausnahmsweise hinter den Text (vgl. S. 130–148) gesetzt.

43
Verweis auf das katholische Gutachten vom 7. Oktober 1647, Verweis auf die Vorantwor-
44
ten, Verweis auf beiliegende Korrespondenz; Hinweis auf eigene Friedensbemühungen,
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Notwendigkeit eines Friedensschlusses noch in diesem Winter, Vorgriff soll vermieden wer-
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den.

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Kaiserliche Änderungswünsche am KEIPO4A (Art. I–XIV).

[p. 95] [scan. 189]


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Vollzug und Sicherung des Friedens (Art. XV KEIPO4A ): Verweis auf den beiliegenden
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Textvorschlag; Ratifikationsmodus: Inkrafttreten des Friedens vom Zeitpunkt der Subskrip-
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tion an; vier mögliche Wege der Ratifikation des Friedensvertrags durch die Reichsstände;
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kein bloßer Waffenstillstand nach Unterzeichnung des Friedens, sondern sofortiger Beginn
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der Friedensexekution; keine Beschränkung der Regelungen über die Verteilung der Truppen
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und die Armeesatisfaktion auf die schwedische Armee; Abzug der schwedischen Armee darf
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nicht von der vorherigen Friedensexekution und -ratifikation abhängig sein, Besatzungen
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sollen pari passu abgeführt werden; keine Verpflichtung des Kaisers zum Erlaß von Exeku-
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tionsmandaten im Friedensvertrag.

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Armeesatisfaktion: grundsätzliche Bereitschaft zur Zahlung einer Armeesatisfaktion, auch
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für die schwedische Armee; Abwägung der Gründe für und gegen eine Regelung der Vertei-
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lung der Truppenquartiere und der Armeesatisfaktion vor Friedensschluß; Ergebnis: keine
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Verhandlungen über die Armeesatisfaktion vor Friedensschluß, sofortiger Beginn diesbezüg-
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licher Verhandlungen nach Friedensschluß.

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Kaiserlicher Vorgriff: Hoffnung auf zwischenzeitliches Einlenken der katholischen Maxima-
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listen; absolute Notwendigkeit eines baldigen Friedensschlusses; Ermächtigung zum Vorgriff,
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falls nicht alle katholischen Reichsstände in den Friedensvertrag in der hier vorliegenden
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Form einwilligen; Voraussetzungen für einen Vorgriff; bisherige Verhandlungsergebnisse
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mit den schwedischen Gesandten bleiben bis zur Unterzeichnung des Friedens unverbind-
20
lich.

21
Ankündigung einer Instruktion zum KEIPM4 , Abschluß der Verhandlungen mit Schweden
22
vorrangig. Einbeziehung der spanischen Gesandten in die weiteren Verhandlungen.

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