Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
Deroselben den 11. diß mir zuegethanes schreiben
empfangen und darauß mehrern inhalts vernommen, waßmassen die Schwedische und
protestirende bey den friedenshandlungen den ordinem tractandi verkehren und dem
Oßnabruggischen instrumento pacis , darauf Euer Majestät ir letstere resolution gestelt,
nicht nachgehen wollen, sonder begehrn, dz nach abgehandletem und subscribierten puncto
satisfactionis Suecicae
Bezug auf das zweite ksl.-schwed. Vorabkommen über die schwed. Territorialsatisfaktion
von 1648 III 8/18 ( [Beilage [2] zu Nr. 79).]
man wider zu dem amnistipuncten khombt, die Hessen Casßlische satisfaction vergleichen
soll, da sie hingegen die längst aiustierte Pfälzische sach zu underschreiben difficultieren,
darauß anderst nichts alß ein fürsäzliche verzöge- und verwirrung der tractaten zu ver-
spühren und andere böse consequentien darauß zu befahren seyen, derowegen Euer Maje-
stät an mich gesiehnen, meinen abgeordneten zu befehlen, dz sie sich deroselben commis-
sarien an endt und ortt, wa es nöttig, gleichförmig ercleren und ihnen bestermassen assi-
stiern sollen.
Nun habe ich von ieztgedachten meinen abgeordtneten selbsten auch nach und nach bericht
erlangt, in waß für einer ordtnung die friedenstractaten zue Oßnabrugg reassumiert und
bißhero fortgesezt worden und daß zwar auch die Schwedische baldt anfangs begehrt haben,
nicht nur den punctum aequipollentiarum, sondern sogar die satisfactionem militiae baldt
zu anfangs vor handt zue nemmen, zue vergleichen und zue subscribieren; sie seyen aber
von disem letstern, alß ihnen die gehörige nottdurfft entgegengesezt worden, selbsten wider
zuruckhgewichen und neben den protestierenden in der ordtnung der tractaten fortgeschrit-
ten, wie dan anfangs der punctus iustitiae, hernach die autonomia und darauf die Schwe-
dische satisfaction, aequipollentiae, causa Palatina, gravamina religionis und auch die am-
nistia, ausser etlicher weniger sachen, sonderlich deß § „Tandem omnes etc.“
Vgl. [Nr. 49 Anm. 4] .
und ausser der amnisti die yberige obvermelte puncten albereit schon underschriben wor-
den. Und obzwar die Schwedische bey underschreibung der Pfalzischen sach difficulteten
gemacht, so haben sie doch dieselbige nit ganz verwaigert, sondern sich darbey anerbotten,
dz sie solche nach abgehandleter Hessen Casßlischen satisfaction auch subscribiern wollen.
Underdessen haben die Churmainzische und Saxen Altenburgische den Pfalzischen articul
in namen der gesambten catholischen und protestierenden ratione ihres beiderseiz tragenden
directorii mit der subscription underzogen
Bezug auf das Vorabkommen über das Friedens-, Amnestie- und Restitutionsgebot sowie
einzelne Restitutionen von 1648 IV 11/21 ( [Beilage B zu Nr. 88)] .
emplaria der Schwedischen satisfaction ununderschriben zueruckhgehalten worden, biß die
Schwedische mehrerwente Pfälzische sach ihresthailß auch subscribieren. Wiewohln auch
sie, die Schwedische, starckh darauf getrungen, daß man vor dem puncto amnistiae auch
die Hessen Casßlische satisfaction zuer richtigkheit bringen soll, ist es iedoch endtlich dahin
vermitelt worden, daß baide puncten zugleich miteinander tractiert werden sollen, gestalten
mir bey negster extraordinari am verwichenen mitwoch [ 1648 IV 15] von meinen abgeord-
neten vernerer bericht eingelangt, daß die Hessen Casßlische satisfaction schon zum Schluß
khommen
Bezug auf das Vorabkommen über Amnestie, Territorial- und Armeesatisfaktion sowie
Truppenabzug Hessen-Kassels von [1648 IV 5] ( [Beilage B zu Nr. 65] ) und auf das Vorab-
kommen über die hessischen Kontributionspflichtigen und die Besatzungsverpflegung von
1648 IV [5] ( [Beilage [C] zu Nr. 65).]
§ „Tandem omnes“ guete hoffnung erschein, daß also zue volkhomener accomplierung deß
friedenschluß vast nichts mehr yberig alß der punctus satisfactionis militiae et exequutionis
pacis, welche mit negstem ebnermassen in handlung gezogen und ajustiert werden sollen.
Bey welcher der sachen beschaffenheit, da numer die maiste, ia alle in dem Trauttmanstorf-
fischen proiecto pacis begriffne puncten biß auf die amnisti et exequutionis pacis (dan von
dem puncto solutionis militiae ist nichts darin gemelt) zu völliger conclusion und wirkh-
licher subscription gebracht worden und die von Euer Kayserlicher Majestät angedeüte ver-
zöger- und verwirung der tractaten ratione ordinis nicht mehr zu befahren, lasse ich zue
deroselben genedigisten und hochverninfftigem nachgedenckhen gestelt sein, ob rathsamb
und dienlich, weitter etwas von dem Trautmanßtorffischen oder Oßnabruggischen instru-
mento pacis zu moviern und dardurch dem gegentailen, bevorab weil es sich noch imerzue
ansehen lassen will, alß haben die Schwedische kheinen rechten ernst, den frieden völlig zue
schliessen, erst anlaß zue geben, daß sie vice versa neue difficulteten auf die bahn bringen,
ire vorige erklär- und verwilligungen wieder zurukhziehen und, da man ihren praetensionen
nit condescendiert, die tractaten gänzlich aufstossen und alßdan alle schuldt des darauß er-
folgenden unermäßlichen ybels und unhailß Euer Majestät und dero ministris beymessen.
Vihlmehr wäre ich der gehorsamen mainung, daß man bey dem albereit ergriffenen modo
tractandi verbleiben und nach demselben in der fridenshandtlung ohne einigen underbruch
oder interturbierung den geraden weeg schleinig fortfahren und sich eisserist bemiehen
solle, wie die noch wenig resstirende puncten vollendts zue giettlichem accord und also
der frieden selbst zu einem entlichen schluß befirdert werden möge, inmassen ich dann
auch nit underlassen, von Euer Majestät mir under dato 2. Aprilis yber den puncten
amnistiae gethanen communication und darbey mitangehengtem begehren meinem abge-
ordtneten zu Oßnabrugg berait bey vorgesteriger ordinari parte zu geben und benebens alle
erforderte notturfft anzubefehlen.
Waß sonsten anbelangt, das Euer Majestät andeüten nach mein abgeordneter mit seinen
habenden instructionen ieweiln etwas zue fruezeitig heraußgehen und sich in cursu tractatus
in nebenconferenzen yber die vorhabende materias einlassen solle, hab ich ungern verstan-
den, weiln weder einer noch der ander meiner abgeordneten dessen von mir gar nicht, son-
der vihlmehr baide außtruckhlich befelcht seindt, mit Euer Majestät commissarien in allem
verthreuliche correspondenz und underredung zu pflegen, welches ich ihnen nochmahl
ernstlich aufgetragen und sonsten darbey die notturfft gleichergestalt anbevohlchen hab.