Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
Ewer Kayserlicher Mayestätt geruhn auß mittkommenden extractu pro-
tocolli littera A allergnädigst anzuhörn, waß seithero unßerer negstvor-
gehender relation vom 13. dieß mit denen Schwedischen und protestie-
renden bey außrichtung des auffsatz wegen der underthanen religions-
freystellung sowoll in Ewer Kayserlicher Majestätt erblanden alß in dem
spennigkeiten bey dem § „Silisii etiam etc.“
dem von denen protestierenden unß und denen catholischen gegebenen
wortt zuwieder
Thumbshirn und Langenbeck hatten 1648 III 11 versichert, nach Einrückung der Interzes-
sionsklausel es bei dem ksl. Textvorschlag zur Autonomie, [Osnabrück vor 1648 III 12]
( [Beilage [1] zu Nr. 34] ) verbleiben zu lassen (vgl. [Nr. 34] ).
Nuhn haben die Schweden uber unßern ihnen laut der abschrifft littera B
zugestelten auffsatz unß gestrigen abendts durch den von Thumbshirn,
Sachßen Altenburgischen, und Dr. Langenbeck, Braunschweig Lünebur-
gischen abgesandten, ahn mich, Volmarn, ihrn gegenauffsatz littera C
uberbringen laßen, in welchen wir vorderist den eingang „Silesii etiam
principes etc.“ so weith bedencklich auffgesetzt befinden, daß sie selbigen
fast eintzig auff gegenwehrtige pacification ohne einige meldung von
Ewer Kayserlicher Majestätt denselben Sielesischen ständen erzeigte gna-
den gerichtet, ahm andern die graffen, freyen, herrn unnd adelsundertha-
nen sowoll in Niederosterreich alß in Sielesien der emigration befreyet
und drittens solche concession nit nur auff die fürstenthumb, so ohne
mittl zu denen königlichen cammergüttern eingezogen
per ambiguitatem termini „immediate subiectis“ auff andere, so mit ihrn
sonderbahrn fürsten versehen
geringen worttverenderung.
Wiewoll wir nuhn von Ewer Kayserlicher Majestätt keines andern befeh-
licht, alß diesen paragraph im instrumento wieder einkommen zu laßen,
wie der ahnvor darinnen gestanden
Bezug auf § „Silesii etiam“ KEIPO4A (Text: Meiern V, 572 zweiter Abs.; vgl. später Art.
V,38 IPO ← § 47 IPM). – Zu den Weisungen, notfalls auf dieser Grundlage zu schließen,
vgl. das ksl. handbriefl von 1647 XII 11 (APW [II A 7 Nr. 43] ) sowie [Nr. 7.]
auff solche weiß ia nit zum ende würde glangen können, und woll be-
sorgt, die catholischen stände werden ungehrn sehen, daß man ethwan
umb ethlicher wenigen, kein haubtverenderung betreffender wortten wil-
len die endtliche vergleichung dieses punctens, darahn fast ahm mehisten
die innerliche berühigung noch hafften wölte, auffhalten oder woll gar ins
stecken gerathen laßen sölte, alß haben wir unßer vorig proiect noch
umb so viel weiters gemeßigt, wie die beylag littera D außweißt, und ver-
meindt, in heutigs tags mit den Schweden vorgehabter conferentz alles
richtig zu machen. So sein selbige aber noch allerdings auff ihrer vorigern
meinung verharret, und nachdem wir in drey gantzer stundt mit ihnen
vergeblich zugebragt, haben sie sich benohmen, mit denen protestieren-
den zu reden, da wir immittls zu〈e〉 denen catholischen abgetretten und
denselben von allem verlauff umbständtlich bericht gethan.
Hierauff haben die protestierenden einen außschuß zue denen catho-
lischen geschickt und ihnen vorhaltn laßen, daß man zwar beyderseits
miteinander in materialibus eins, in formalibus aber die differentz allein
auff ethlich wenig wortten bestünde. Sönderlich aber woltn die Schwedn
mit denen wörtten „iuxta gratiam ipsis a Caesarea maiestate factam“
indirectum sich nit auff den Prager frieden
quentz deßelben vorgangen
emigrandi solte man wenigst auff dern in denen zu der koniglichen cam-
mer eingezognen Sielesischen fürstenthumbern wohnender graffen, herrn
und adelspersohnen angehörige underthanen, in ahnsehung, die bewil-
ligung der dreyen kirchen
Vgl. [Nr. 17 Anm. 4] .
confessionsverwandte gerichtet wehr, verweittern und bestimmen.
Alß nuhn die catholische unß von diesen weitern ahnlangen bericht
gethan und zumahlen gantz instendig ersucht, daß wir umb friedens
willen so viel immer möglich und gegen Ewer Kayserlicher Majestätt ver-
anthworttlich, nachgeben wölten, dieweilen ia ihre herrn prinicipales sehr
ungehrn vernehmen würden, daß ethwan umb einer geringen streitigkeit
willen das haubtwerck solle stecken bleiben, so haben wir in erwegung
gezogen, daß alles, waß im Prager nebenreceß der obbemelten fürsten-
thumb und statt Preßlaw halber bedingt gewesen, schon zu seiner zeitt in
völlige außrichtung kommen wehr und vor diesmahl nur ahn deme gele-
gen, daß es nit mehr zu retractirn zugelaßen werde, und demnach erach-
tet, daß der sachen mit nachlaßung der wortten „iuxta gratiam etc.“ umb
so viel geholffen, gleichwoll aber mit einrückung der wörtter „ex gratia
Caesarea et regia ipsis concesso“ Ewer Kayserlicher Majestätt hohe
königliche rechtsamb vorbehalten werden mögen, darwieder auch die
Schweden so viel weniger ursach gehabn köntn, ethwaß beschwehrung
einzuwendn, weil diese wortt sich auff die ursprungliche verliehung aller
königlichen gnaden und freyheitten dergleichen in Sielesien begrieffner
fürsten unnd ständen wahr machen laßen.
Waß die subditos comitum, baronum, nobilium in den Sielesischen cam-
merfürstenthumbern anlangt
allergnädigste bewilligung der drey kirchen zu Schweinitz, Jawr und
gehet, und also in effectu denen gemeinen underthanen sowoll alß den
standtspersohnen darinnen ein freyes exercitium religionis zuglaßen zu
sein scheinet, haben wir unß desto weniger entbrechen können, daß bey
denselbn das wörttlein „subditi“ beygesetzt werde, sonderlich weil die
protestierenden sich erclehrt, darmit vergnügt zu sein und solches nit
auff der standtspersohnen in Niederosterreich underthanen zu extendirn.
Sie, protestierende, haben zwar auch begehrt, daß solche Kayserliche con-
cession ebenmeßig auff die in Sielesien glegene herrschaften Trachten-
berg
alß eine gantz newe und niehmahlen in handtlung gebragte sach allerdings
abgeschlagen. Solche und mehr andere dabey anhangende declarationes,
wie ad marginem der beylag D notirt, haben wir durch die catholischen
denen protestierenden anzeigen laßen, so auch darmitt vergnüget gewesen
und sich benohmen, die Schweden zu gleicher gnembhaltung zu dis-
ponirn.
Wiewoll nuhn solchs alles sich biß umb 3 uhr nachmittag verzogen und
wir nit anderst vermeindt, dan es dermahlen gnug se[i]n werde, so haben
doch endtlich die Schweden sich mit diesen vorwandt von unß licentiirt,
weil die zeitt nuhn weith verloffn, auch die gesandtn allerseits ihre post-
expeditiones außzufertigen hetten, zumahlen ihnen obgelegen sein woll,
sich uber daßienig, so wir ihnen noch letztens durch die protestierenden
anzeigen laßen, ethwaß mehrers zu bedencken und die gesetzte wörtt ge-
gen ihrer instruction zu conferirn, so verhofften sie, wir würden unß nit
laßen zuwieder sein, der sachen biß auff morgige conferentz einen auff-
schub zu geben. Wir haben es darbey müßen bewenden laßen, benebens
aber angezeigt, daß wir das allereußeriste gethan und weiter gegen Ewer
Kayserlicher Majestätt nit zu veranthwortten getrawten, daher in hoff-
nung stehn wöltn, sie würden unß ferner nichts zumuthen, sondern sich
also bedencken, daß wir auff morgigen tag den gantzen autonomipunctn
beschließen und underschreiben mögten. Gleichergestalt haben wir denen
protestierenden zugesprochen, welche unß auch so viel gutte vertröstung
geben, daß wir vermercken können, sie selbst mit diesem auffzug der
Schweden nit woll zufrieden gewesen seien.