Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt

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Ewer Kayserlicher Mayestätt geruhn auß mittkommenden extractu pro-
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tocolli littera A allergnädigst anzuhörn, waß seithero unßerer negstvor-
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gehender relation vom 13. dieß mit denen Schwedischen und protestie-
27
renden bey außrichtung des auffsatz wegen der underthanen religions-
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freystellung sowoll in Ewer Kayserlicher Majestätt erblanden

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28 alß] Auf einem Zettel am Rand steht: dise 2 beylagen gehen [ab].
alß in dem
29

32
29–30 widerspennigkeiten] Aus dem Konzept übernommen, in der Druckvorlage: wieder-
33
sennigkeiten.
Reich

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Vgl. später Art. V,30–41 IPO ← § 47 IPM.
passirt und fürgelauffen, waß sich auch noch letztens für wider-
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spennigkeiten bey dem § „Silisii etiam etc.“

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Vgl. später Art. V,38 IPO ← § 47 IPM betr. Fortdauer der Sonderrechte der schlesischen
40
Hg.e von Brieg, Liegnitz (und Wohlau) und (Münsterberg-)Oels sowie der Stadt Breslau.
hinc inde eraiget haben, alles

[p. 123] [scan. 211]


1
dem von denen protestierenden unß und denen catholischen gegebenen
2
wortt zuwieder

34
Thumbshirn und Langenbeck hatten 1648 III 11 versichert, nach Einrückung der Interzes-
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sionsklausel es bei dem ksl. Textvorschlag zur Autonomie, [Osnabrück vor 1648 III 12]
36
( [Beilage [1] zu Nr. 34] ) verbleiben zu lassen (vgl. [Nr. 34] ).
.

3
Nuhn haben die Schweden uber unßern ihnen laut der abschrifft littera B
4
zugestelten auffsatz unß gestrigen abendts durch den von Thumbshirn,
5
Sachßen Altenburgischen, und Dr. Langenbeck, Braunschweig Lünebur-
6
gischen abgesandten, ahn mich, Volmarn, ihrn gegenauffsatz littera C
7
uberbringen laßen, in welchen wir vorderist den eingang „Silesii etiam
8
principes etc.“ so weith bedencklich auffgesetzt befinden, daß sie selbigen
9
fast eintzig auff gegenwehrtige pacification ohne einige meldung von
10
Ewer Kayserlicher Majestätt denselben Sielesischen ständen erzeigte gna-
11
den gerichtet, ahm andern

32
11 die] Aus dem Konzept übernommen, in der Druckvorlage: der.
die graffen, freyen, herrn unnd adelsundertha-
12
nen sowoll in Niederosterreich alß in Sielesien der emigration befreyet
13
und drittens solche concession nit nur auff die fürstenthumb, so ohne
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mittl zu denen königlichen cammergüttern eingezogen

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Gemeint sind die im Besitz der böhm. Krone befindlichen schlesischen Erbfürstentümer
38
Breslau, Schweidnitz-Jauer, Glogau, Troppau/Opava, Oppeln/Opole-Ratibor/Racibórz
39
und Münsterberg.
, sondern auch
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per ambiguitatem termini „immediate subiectis“ auff andere, so mit ihrn
16
sonderbahrn fürsten versehen

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Gemeint sind die schlesischen Ft.er Brieg, Liegnitz (und Wohlau), (Münsterberg)-Oels,
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Neisse/Nysa, Teschen/Cieszyn, Sagan/Zagaň und Jägerndorf/Strzelniki.
, erstreckt haben wolten, neben ethlicher
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geringen worttverenderung.

18
Wiewoll wir nuhn von Ewer Kayserlicher Majestätt keines andern befeh-
19
licht, alß diesen paragraph im instrumento wieder einkommen zu laßen,
20
wie der ahnvor darinnen gestanden

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Bezug auf § „Silesii etiam“ KEIPO4A (Text: Meiern V, 572 zweiter Abs.; vgl. später Art.
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V,38 IPO ← § 47 IPM). – Zu den Weisungen, notfalls auf dieser Grundlage zu schließen,

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vgl. das ksl. handbriefl von 1647 XII 11 (APW [II A 7 Nr. 43] ) sowie [Nr. 7.]
, aldieweil wir aber gesehen, daß man
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auff solche weiß ia nit zum ende würde glangen können, und woll be-
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sorgt, die catholischen stände werden ungehrn sehen, daß man ethwan
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umb ethlicher wenigen, kein haubtverenderung

33
23 betreffender] Aus dem Konzept übernommen, in der Druckvorlage: betreffend.
betreffender wortten wil-
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len die endtliche vergleichung dieses punctens, darahn fast ahm mehisten
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die innerliche berühigung noch hafften wölte, auffhalten oder woll gar ins
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stecken gerathen laßen sölte, alß haben wir unßer vorig proiect noch
27
umb so viel weiters gemeßigt, wie die beylag littera D außweißt, und ver-
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meindt, in heutigs tags mit den Schweden vorgehabter conferentz alles
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richtig zu machen. So sein selbige aber noch allerdings auff ihrer vorigern
30
meinung verharret, und nachdem wir in drey gantzer stundt mit ihnen
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vergeblich zugebragt, haben sie sich benohmen, mit denen protestieren-

[p. 124] [scan. 212]


1
den zu reden, da wir immittls zu〈e〉 denen catholischen abgetretten und
2
denselben von allem verlauff umbständtlich bericht gethan.

3
Hierauff haben die protestierenden einen außschuß zue denen catho-
4
lischen geschickt und ihnen vorhaltn laßen, daß man zwar beyderseits
5
miteinander in materialibus eins, in formalibus aber die differentz allein
6
auff ethlich wenig wortten bestünde. Sönderlich aber woltn die Schwedn
7
mit denen wörtten „iuxta gratiam ipsis a Caesarea maiestate factam“

33
Bezug auf § „Silesii etiam“ Beilage B (vgl. später Art. V,38 IPO ← § 47 IPM). Der kor-
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rekte
Wortlaut ist iuxta gratiam ipsis anno 1635 factam (vgl. Beilagen A und B).
per
8
indirectum sich nit auff den Prager frieden

35
Bezug auf § „ Waß der Röm. Ksl. Mt.“ des PF von 1635 V 30 (Text: BA NF II/10.4, 1612f)
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betr. Religionsausübung Augsburgischer Konfession in den österreichischen Erblanden,
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Böhmen, Schlesien und den Lausitzen.
oder daßienig, so in conse-
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quentz deßelben vorgangen

38
Bezug auf die ksl. Resolution betr. Schlesien, den sog. Prager Nebenrezeß, von 1635 V 30
39
betr. Erteilung der Amnestie für Ober- und Niederschlesien (Text: ebenda, 1661–1665).
, binden laßen. Die remissionem necessitatis
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emigrandi solte man wenigst auff dern in denen zu der koniglichen cam-
11
mer eingezognen Sielesischen fürstenthumbern wohnender graffen, herrn
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und adelspersohnen angehörige underthanen, in ahnsehung, die bewil-
13
ligung der dreyen kirchen ohne underschiedt auff die Augsburgischen
14
confessionsverwandte gerichtet wehr, verweittern und bestimmen.

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Alß nuhn die catholische unß von diesen weitern ahnlangen bericht
16
gethan und zumahlen gantz instendig ersucht, daß wir umb friedens
17
willen so viel immer möglich und gegen Ewer Kayserlicher Majestätt ver-
18
anthworttlich, nachgeben wölten, dieweilen ia ihre herrn prinicipales sehr
19
ungehrn vernehmen würden, daß ethwan umb einer geringen streitigkeit
20
willen das haubtwerck solle stecken bleiben, so haben wir in erwegung
21
gezogen, daß alles, waß im Prager nebenreceß

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Wie Anm. 12.
der obbemelten fürsten-
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thumb und statt Preßlaw halber bedingt gewesen, schon zu seiner zeitt in
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völlige außrichtung kommen wehr und vor diesmahl nur ahn deme gele-
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gen, daß es nit mehr zu retractirn zugelaßen werde, und demnach erach-
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tet, daß der sachen mit nachlaßung der wortten „iuxta gratiam etc.“ umb
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so viel geholffen, gleichwoll aber mit einrückung der wörtter „ex gratia
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Caesarea et regia ipsis concesso“

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Bezug auf § „Silesii etiam“ in Beilage D (vgl. später Art. V,38 IPO ← § 47 IPM).
Ewer Kayserlicher Majestätt hohe
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königliche rechtsamb vorbehalten werden mögen, darwieder auch die
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Schweden so viel weniger ursach gehabn köntn, ethwaß beschwehrung
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einzuwendn, weil diese wortt sich auff die ursprungliche verliehung aller
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königlichen gnaden und freyheitten dergleichen in Sielesien begrieffner
32
fürsten unnd ständen wahr machen laßen.

[p. 125] [scan. 213]


1
Waß die subditos comitum, baronum, nobilium in den Sielesischen cam-
2
merfürstenthumbern anlangt

34
Bezug auf § „Quod vero“ Beilage D (vgl. später Art. V,39 IPO ← § 47 IPM) betr. Blei-
35
begarantie für den Adel und seine Untertanen in den schlesischen Erbfürstentümern sowie
36
für den Adel in Niederösterreich.
, demnach Ewer Kayserlicher Majestätt
3
allergnädigste bewilligung der drey kirchen zu Schweinitz, Jawr und
4

31
4 Glogaw] Im Konzept: Preeßlau. Ursprünglich war in der Druckvorlage Preßlaw über-
32
nommen
worden, was dann aber korrigiert wurde.
Glogaw ohne underschiedt auff die Augsburgische confessionsverwahnte
5
gehet, und also in effectu denen gemeinen underthanen sowoll alß den
6
standtspersohnen darinnen ein freyes exercitium religionis zuglaßen zu
7
sein scheinet, haben wir unß desto weniger entbrechen können, daß bey
8
denselbn das wörttlein „subditi“ beygesetzt werde, sonderlich weil die
9
protestierenden sich erclehrt, darmit vergnügt zu sein und solches nit
10
auff der standtspersohnen in Niederosterreich underthanen zu extendirn.
11
Sie, protestierende, haben zwar auch begehrt, daß solche Kayserliche con-
12
cession ebenmeßig auff die in Sielesien glegene herrschaften Trachten-
13
berg

37
Die freie Standeshft. Trachenberg/Żmigród nördlich des Ft.s Oels an der poln. Grenze
38
war seit 1641 im Besitz der Gf.en von Hatzfeldt. Schloß Trachenberg befand sich seit
39
1642 in schwed. Hand (vgl. Zedler XLIV, 1728f; HHStS, 541f; Friedhoff, 108f).
, Werdenberg

40
Die freie Standeshft. Wartenberg/Chełm lag östlich des Ft.s Oels an der Grenze zu Polen.
41
Zwischen 1633 und 1642 mehrfach von ksl. und schwed. Truppen erobert, hatten sich seit
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1642 schwed. Einheiten im gleichnamigen Hauptort und Schloß der Standeshft. festsetzen
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können (vgl. Zedler LII, 2327ff).
und

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13 Gießen] Im Konzept: Blessen.
Gießen

44
Gemeint ist die freie Standeshft. Pleß/Pszczyna, im südöstlichen Oberschlesien an der
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poln. Grenze gelegen, die im Besitz der Familie von Promnitz war (vgl. Zedler XXVIII,
46
808ff; HHStS, 410–413).
gerichtet werden solte, so wir aber
14
alß eine gantz newe und niehmahlen in handtlung gebragte sach allerdings
15
abgeschlagen. Solche und mehr andere dabey anhangende declarationes,
16
wie ad marginem der beylag D notirt, haben wir durch die catholischen
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denen protestierenden anzeigen laßen, so auch darmitt vergnüget gewesen
18
und sich benohmen, die Schweden zu gleicher gnembhaltung zu dis-
19
ponirn.

20
Wiewoll nuhn solchs alles sich biß umb 3 uhr nachmittag verzogen und
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wir nit anderst vermeindt, dan es dermahlen gnug se[i]n werde, so haben
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doch endtlich die Schweden sich mit diesen vorwandt von unß licentiirt,
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weil die zeitt nuhn weith verloffn, auch die gesandtn allerseits ihre post-
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expeditiones außzufertigen hetten, zumahlen ihnen obgelegen sein woll,
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sich uber daßienig, so wir ihnen noch letztens durch die protestierenden
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anzeigen laßen, ethwaß mehrers zu bedencken und die gesetzte wörtt ge-
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gen ihrer instruction zu conferirn, so verhofften sie, wir würden unß nit
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laßen zuwieder sein, der sachen biß auff morgige conferentz einen auff-
29
schub zu geben. Wir haben es darbey müßen bewenden laßen, benebens
30
aber angezeigt, daß wir das allereußeriste gethan und weiter gegen Ewer

[p. 126] [scan. 214]


1
Kayserlicher Majestätt nit zu veranthwortten getrawten, daher in hoff-
2
nung stehn wöltn, sie würden unß ferner nichts zumuthen, sondern sich
3
also bedencken, daß wir auff morgigen tag den gantzen autonomipunctn
4
beschließen und underschreiben mögten. Gleichergestalt haben wir denen
5
protestierenden zugesprochen, welche unß auch so viel gutte vertröstung
6
geben, daß wir vermercken können, sie selbst mit diesem auffzug der
7
Schweden nit woll zufrieden gewesen seien.

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