Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
(Im Rathaus zu Osnabrück). In II vertreten: Salzburg (Direktorium), Bayern, Österreich,
Pfalz-Neuburg, Bamberg, Sachsen-Altenburg, Würzburg
Das Votum Würzburgs folgte laut Herzogtum Bayern A V und B II sowie Pfalz-Neu-
burg (3619) erst hinter dem Votum Sachsen-Coburgs; nur Pfalz-Neuburg (3619) nennt
das sonst nicht aufgeführte Votum von Worms an dieser Stelle und überhaupt als ein-
zige Überlieferung ausdrücklich, während Herzogtum Bayern A V und B II es implizit
nennen (s. S. 247 Z. 28). Das Votum von Worms ist also wahrscheinlich nicht expressis ver-
bis geführt worden. Daß Pfalz-Neuburg (3619) das Votum von Worms vor jenem von
Würzburg nennt, könnte durch einen Präzedenzstreit zwischen beiden Hst.en bedingt sein
( APW III A 4/1, 171 Z. 19), der inzwischen vielleicht einer Alternativregelung gewichen
war; denn in Nr. 148 und Nr. 155 hat Worms vor Würzburg votiert. Der Präzedenzstreit
ist im FRO im Editionszeitraum nie thematisiert worden, könnte aber bewirkt haben,
daß das Votum von Worms von nun an nicht mehr geführt wurde. – Die Unsicherheit
über die Führung einzelner Voten ist darauf zurückzuführen, daß Ges. wie Vorburg für
mehrere Rst. votierten. Anscheinend wurden sie nicht immer mehrfach aufgerufen und
versäumten es, deutlich zu sagen, welche verschiedenen Voten sie jeweils führten, so daß
die Protokollanten nach eigenem Gutdünken die Voten in ihr Protokoll einfügten.
sen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Eisenach, (Basel
schweig-Grubenhagen, Braunschweig-Wolfenbüttel, Braunschweig-Calenberg, Baden-Dur-
lach, Baden-Baden, Hessen-Darmstadt, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow,
Anhalt, Henneberg.
In I und III vertreten (soweit ersichtlich): Kurmainz (Reichsdirektorium), Kursachsen; Straß-
burg (Städteratsdirektorium). (Zu den Gesandten siehe die Verweise im Vorläufigen Perso-
nenregister.)