Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Deputation der fürstlichen Gesandten bei den schwedischenGesandten Osnabrück 1645 Dezember 28 / 1646 Januar 7
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Osnabrück 1645 Dezember 28 / 1646 Januar 7
Magdeburg G II fol. 233 (= Druckvorlage); damit identisch Diarium Nr. 36 sub dato 1645
XII 27 [/1646 I 6] und 1645 XII 28 [/1646 I 7], in: Magdeburg F III fol. 11; Sachsen-
Altenburg A III fol. 14 (= Druckvorlage).
Bevorstehende Eröffnung der schwedischen Replik. Gravaminaverhandlungen.
(Im Quartier Oxenstiernas zu Osnabrück .) Anwesend: Schweden (Oxenstierna und Salvius); als
Deputierte: Sachsen-Altenburg / Sachsen-Coburg (Thumbshirn und Carpzov), Braunschweig-
Lüneburg-Celle / Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen / Braunschweig-Lüneburg-Kalenberg
(Lampadius).
Am 27. Dezember 1645 / 6. Januar 1646 gar spat bey schlaffengehender zeit
schickten ihre excellenz herr graff Oxenstiern dero cancellisten einen, An-
dreas Wallwyck genannt , zu mir, [ dem magdeburgischen Gesandten Krull
undt ließen mich umb veranlaßung einer deputation zu ihnen, den herren
legatis , ersuchen. Darzu ich dann folgenden sontag, den 28. dito [ /7. Januar
1646 ] früh, die fürstlich Sachßen Altenburgischen (als welche sich auch noch
am gemeldten abendt mir zuzusprechen ultro anerbietig gemachet) undt
Braunschweigisch Lüneburgischen herren abgesandten erbeten, welche
solche verrichtung […] gerne ubernommen […].
Bei der am 28. Dezember / 7. Januar vormittags stattfindenden Deputation ging
es vornehmlich um die am selben Tag vollzogene Eröffnung der schwedischen
Replik an die Kaiserlichen und den verabredeten Verhandlungsmodus, siehe dazu
den Bericht der Deputierten in der nächsten Sitzung .
Ferner referierte Oxenstierna:
Herr Volmar habe in puncto gravaminum dafürgehalten
suchten der catholicorum exterminium. Wenn es nicht bey ihrem geistlichen
vorbehalt sollte bleiben, würden sie in 20 jahren kein stifft mehr haben. Die
jungen bischoffe würden gerne die religion endern, wenn sie nur weiber
nehmen dürfften. Da Adam dem weibe gefolget, hette er auß dem paradiß
gemust. Der Keyser hette nicht macht, den geistlichen vorbehalt ohne des
Pabsts und der geistlichen consens zu cassiren.
Sachanmerkungen zu Nr. 77