Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Sitzung fürstlicher Gesandter (sessio 26) Osnabrück 1645 November 11/21
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Osnabrück 1645 November 11/21
Sachsen-Altenburg A I 1 fol. 263’ (= Druckvorlage; mit falscher Datierung); vgl. ferner
Magdeburg A I fol. 247–254’ (undatiert), Magdeburg B fol. 132–133’, Sachsen-Gotha
A II fol. 198, Sachsen-Weimar A I fol. 440’, Sachsen-Weimar B II fol. 341, Wetteraui-
sche Grafen ( Nassau-Dillenburg) A fol. 69 [Konzept Heidfeld], den Druck in Meiern I,
787 (Notiz).
Verlesung des korrigierten Ersten Entwurffs
Zum Ersten Entwurff s. [Nr. 24 Anm. 1] und [Nr. 31 Anm. 1] . Die hier verlesene Fassung des
Ersten Entwurffs war nach Maßgabe der in den vorangegangenen Sitzungen (s. Nr. 31 bis
35) beschlossenen Änderungswünsche korrigiert worden. Diese korrigierte Fassung konnte
nicht ermittelt werden. Wahrscheinlich ähnelte sie dem bei Meiern abgedruckten Text.
achtens auf der beyden Cronen Propositiones
Gemeint sind die schwed. Proposition II von 1645 VI 11 (s. [Nr. 2 Anm. 34] ) und die frz.
Proposition II von 1645 VI 11 (s. [Nr. 7 Anm. 53] ).
sponsiones
Gemeint sind die ksl. Responsionen vom 25. September 1645 (s. [Nr. 14 Anm. 2] ).
sionis
Konnte nicht ermittelt werden. Absender und Betreff des Briefes sind angegeben in DGeissel
fol. 72’ s. d. 1645 XI 11 [/21]. Die kath. Stände zu Münster hatten am 19. November 1645
über die Admission Magdeburgs und der übrigen exclusi beraten. Das Conclusum sollte an
Oelhafen und die anderen protestantes gegeben und sie gefragt werden, ob sie es an die ubrige
ständt gelangen lassen wollten. Der Brief wird demnach das Conclusum der kath. Stände
bezüglich der Admission Magdeburgs, Hessen-Kassels, Baden-Durlachs und Nassau-Saarbrük-
kens enthalten haben (s. APW III A 4,1, 29f. Z. 8–31, 1–6).
(Im Quartier der Magdeburgischen zu Osnabrück.) Anwesend (soweit ersichtlich
(Direktorium), Anhalt, Braunschweig-Lüneburg-Celle / Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen /
Braunschweig-Lüneburg-Kalenberg, Hessen-Kassel, Mecklenburg-Schwerin / Mecklenburg-Gü-
strow, Pommern-Stettin / Pommern-Wolgast, Sachsen-Altenburg / Sachsen-Coburg, Sachsen-
Lauenburg, Sachsen-Weimar / Sachsen-Gotha / Sachsen-Eisenach, Wetterauische Grafen.
Dienstags, den 15. [ !] Novembris [ st.v.], vormittag ist man wiederumb bei
dem fürstlich ertzbischoflich Magdeburgischen directorio beisamengewesen,
und vom directore
Kurt von Einsiedel (s. [Nr. 1 Anm. 5] ).
henen erinnerungen dem aufsatz eingeruckt
2 worden] In Magdeburg A I folgt: Es sei unnötig, über jeden Artikel in förmlicher Umfrage
abzustimmen, wer was zu erinnern, faciat etc., wer nicht, taceat etc.
Sodann wurden die einzelnen Artikel verlesen, wobei sich (am häufigsten) Pommern-Stettin
und Wolgast, außerdem Sachsen-Altenburg und Coburg, Sachsen-Lauenburg, Braunschweig-
Lüneburg-Celle, Kalenberg und Grubenhagen, Hessen-Kassel, Wetterauische Grafen, Meck-
lenburg-Schwerin und Güstrow, Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach sowie Anhalt zu Wort
meldeten.
3–9 Damit – bringen] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) A: worauff 4
gantze stunden ganghen. Wird alßo nun daß conclusum evangelicorum soweit vor voll-
kommen gehalten, außgenommen, daß die reformati geandet, daß mann sie nicht, wie
doch die Schweden und Kayßer gethan
Bezug auf die schwed. Proposition II, Art. 4 ( Meiern I, 437 ), und auf die entsprechende ksl.
Responsion, Ad IV. ( Meiern I, 619 ).
ben wohl ein project
Gemeint ist die Erklärung der lutherischen fürstlichen Gesandten zu Osnabrück über die
Admission der Reformierten zum Religionsfrieden (s. [Nr. 37 Anm. 2] ).
consultirt worden , darvon eigenes protocollum folgt.
sche abgesandte ad articulum 3.
stamentssache
Wie [Nr. 32 Anm. 63] .
begrieffen wollen werden, so müße er andeuten, daß seine gnädigen fürsten
und herrn sich in solche sache nicht wolten einmischen, auch mit ihrem
voto weder Heßen Darmbstadt noch Heßen Caßel ichts vergeben haben,
welches er bitte, ad protocollum zu
9 bringen] Nach Magdeburg A I wurde am Schluß der Sitzung ein schreiben wegen der
admission […] verlesen ab ipso directore.
Hessen-Kassel. Hette nachricht, es werde nicht ehe, alß biß Trautmanßdorff komme
Gf. Trauttmansdorff befand sich noch auf der Reise zum Kongreß (s. [Nr. 35 Anm. 96] ).
etc. Wollen gerne das bedencken
Gemeint ist der Erste Entwurff der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck Gutachtens auf
der beyden Cronen Propositiones und die darauf ertheilten Kayserlichen Responsiones
(s. oben Anm. 1). Der bambergische Ges. hatte in der Plenarkonferenz der kath. Stände am
16. November 1645 berichtet, daß die Protestanten ihr Ga. über die Propositionen und die ksl.
Responsionen allernegstens den catholicis übergeben wollten. Er drang deshalb auf die Be-
handlung der Admissionsfrage (s. APW III A 4,1, 18f. Z. 33–37 und 1–5).
Magdeburgisches Direktorium. Keiner antwort etc., biß mann die sache
Gemeint ist der Erste Entwurff (s. oben Anm. 1) bzw. dessen Endfassung, das Vollstaendige
Gutachten der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck (s. [Nr. 41 Anm. 1] ).
etc.
Sachanmerkungen zu Nr. 39