Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
Beilagen
Veneris, 5. Januarii 1646, bin ich, Krane, von ihrer excellenz, herrn grafen von Traut-
mannsdorf, meinem gnädigen herrn, zu denen Churmaynzischen geschickt worden um
anzufragen, ob man sich mit den mündlichen Repliken zufrieden geben solle. Wurden
derhalben die Churmaynzischen von den Kayserlichen herrn abgesanden freundlich
ersucht, daß sich mögten belieben laßen, mit denen Churbrandenburgischen daraus zu
communiciern, sich mit denselben eines guttachtens zu vergleichen und denen
Kayserlichen gesanden damit zue hand zu gehen. Moguntini offerunt se promptos.
Samstag, 6. Januarii, bin ich zu den Churmaynzischen gangen, um zu vernehmen, was
sich die churfürstlichen auf mein gestrigs anbringen werden erklähren wollen.
Moguntini respondent, daß […] doch endlich der graf von Wittgenstein erinnert,
daß Oxenstierna, entgegen seiner früheren Meinung, nun wolle, daß die Repliken nicht
schriftlich herausgegeben werden. Nach Wittgensteins Bericht hat es auch den
Anschein, als wollten die Schweden morgen den Vorschlag machen, zu den mündlichen
Konferenzen einen Ausschuß der Reichsstände zuzuziehen. Brandenburg unterstützt
diesen Plan.
Nach Wittgensteins Ausführungen ist dann communi concluso für rathsamer zu seyn
erachtet worden, die mündliche conferenz nicht auszuschlagen, sondern anzunehmen
und wegen schrifftlicher edition der replica gegen die Schweden nichts zu erinnern,
weiln nichts gewißers zu gewarten, als dann die Schwedischen bey also gemachten
schluß unbeweglich bestehen und sich im gerinsten nicht ändern werden. […]. Jedoch
könnte bey der mündlichen conferenz ausbedingt werden, daß man sich versehen wolle,
dafern es etwa die notturft erfordern mögte, dasjenige, was die Schwedischen gesanden
mündlich anbringen, auch schrifftlich zu haben, daß dieselbe alsdann der schrifftlichen
communication halben kein bedenken machen werden.
Eodem circa 7. vesperi, in der finstern nacht, schicken die Churmaynzischen zu mir,
Cranen, und laßen mir anzeigen, daß die Churbrandenburgischen gleich iezo zu ihnen
geschickt und zu wißen begehrt, was sich die herrn Kayserlichen abgesanden über den
vorschlag wegen admission des reichsausschußes bey denen mündlichen conferenzien
vernehmen laßen. Der Oxenstern sey heute nachmittag bey ihnen, Brandenburgischen,
gewest und verlange nach einer erklährung. Sie, Churmaynzischen, begehrten, berichtet
zu werden, was sie denen Churbrandenburgischen zur antwort zu geben. Habe es
aufgenommen, bey hochgedachter ihrer excellenz, herrn grafen von Trautmannsdorf,
mich bescheids zu erhohlen et responsum ex mandato suae excellentiae, es hätten sich
die Schwedischen herren abgesanden bey ihro zur visita angemeldet; die würden sie
furlaßen und mit denselben alleine conferiren, hernach aber denen churfürstlichen von
deme, was bey solcher conferenz furkommen wurde, communication thun laßen.
[ Kopie: RK , FrA Fasz. 48c fol. 164–165’, 178–179 = Druckvorlage; Ebenda Fasz.
48c fol. 172–174; TA, Ka. 110 unfol. (2 mal); KHA , A IV Bd. 1628/55 unfol.;
Ebenda Bd. 1628/57 unfol. – Druck: Meiern II S. 161–163.]
[Hessen-Kassel fordert die unbegrenzte Generalamnestie und Restitution von 1618 ab;
eine Spezialversicherung für Hessen-Kassel; kaiserliche Anerkennung des Primogenitur-
rechts und aller Sukzessionsverträge, mit Ausnahme derer mit Landgraf Georg, an die
man sich nicht mehr gebunden fühlt. Als Ersatz für seine Kriegskosten und die erlitte-
nen Schäden will Hessen-Kassel alle Eroberungen bis zur Erstattung der Kosten
behalten.]