Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert

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Legitimation Wesenbecks. Diskussion über die schwedischen Satisfaktionsforderungen
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an das Reich.

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Postmodum interrogavimus [ Kurmainzische Gesandte], weßen man sich wegen
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volnzichung des Magdeburgischen revers und anfahung der reichsconsultationen zu
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getrösten?

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Ipse [ Wesenbeck] respondebat: Die sachen stündten in gefährlichen terminis und würd-
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ten zu Oßnabrück weithaußehende consilia geführt; bevorab von etlichen weenigen,
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welche gern sehen wolten, daß alles irregulariter und in confusione hergienge. Es wölle
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von den fürsten dhaselbst gar die churfürstliche praeeminentz und andere sachen, die
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er nit berühren möegte, in controversiam gezogen werden. Er hette sich wegen Pom-
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mern in denselben und dergleichen sachen mehr starck opponirt, hoc non attento, seie
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ipso absente von ihnen in negotio pacis bereits ein bedenckhen aufgesetzt worden. Er
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hete ihnen, fürstlichen, zu gemüth geführt, daß solche absonderliche consultation den
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reichsconstitutionibus zuwiederliefe und angeregtes bedencken alhir zu Münster nit
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würde angenhommen werden.

[p. 11] [scan. 59]


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Quaerebatur, ob solches bedencken bereits zu Oßnabrück collegialiter approbirt,
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respondebat dubiose, tarnen quod non, mit dem anhang, daß solches gleichwol contra
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Germanam fidem den Schweeden bereits communicirt seie. Respondebatur: alhir würdte
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man solches einseitiges bedencken, maßen er selbsten vernhünfftig erkennet, nit an-
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nhemmen khönnen, sondern verhoffte die richtigmachung des Magdeburgischen rever-
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ses und darauf die vortstellung der gesambten consultationen. Ipse: Es heten ire chur-
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fürstliche durchlauchtt dhafürgehalten, es gehörte die Magdeburgische admissionssache
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ad gravamina religionis, wegen Heßen Caßel ließe [er] es dahingestelt sein, weiln die
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Kaiserliche herren abgesandte in deßelben fürstlichen haußes admission albereits ge-
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willigt

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Die Zulassung Hessen-Kassels als Verbündeter der Kronen war durch den Hamburger
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Präliminarvertrag von 1641 gedeckt; zur ksl. Ansicht über die Ausübung des hessen-
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kasselischen Votums bei den reichsständischen Beratungen vgl. nr. 2.
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