Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
Eur Kayserliche Mayestät werden aus mitkommender continuatione protho-
colli littera A ihnen allergehorsamist referieren lassen, waßgestalten wir
negstvergangnen erchtags [ 22. Mai] laut unserer damals abgangner relation
in puncto satisfactionis bei denn herren mediatoren weiter fürgeschritten und
das sie gegen zurugggebung der vestung Preysach mit denen bereits anerbott-
nen conditionibus denn Franzosen die statt Elsaßzabern, sodann Bennfelden,
endtlich auch Philipßburg vorschlagen solten. Und als die mediatores hier-
über uns allerhandt ferrere umbstände zu erkennen gegeben, das wir inen
daraufhin noch weiter freygestelt, von denn Franzosen auch zu erkundigen,
im fahl ie Preysach inen entlich überlassen werden solt, waß alßdan auch sie
hingegen über die von uns hievor beygesezte conditiones zu thuen gemeint
sein, damit wir dermaln von inen ein rechte und runde antwort, warauf man
sich zu verlassen, erhalten köndten.
Seitemaln uns dann von denn mediatoren sovil anzeig gethan worden, das die
Franzößische plenipotentiarii zwar sich bestendig entschuldigt, kein andern
bevelch zu haben, als das sie auf Preysach verharren solten, iedoch dabey
undterschidlich maln undtereinander zu rath gangen und sich schliesßlich nit
zuwider sein lassen, das von zwayen vorschlägen, nemblich die zwo waldt-
stätt Reinfelden und Lauffenberg
lipßburg sambt dem Obern und Undtern Elsäss, auch dem Suntgau inen ai-
genthumblich zu überlassen, hingegen die fortificationes zu Preysach, auch
die pruggen, zu demolieren oder aber Preysach der cron Franckreich mit ge-
wisser restriction (und wie es die mediatores explicierten) auf etlich gewisse
jar oder bis zu dess königs erlangenden mundtbaren jahren zu cedieren, ge-
handlet, inen also gelegenheit geben werden mögen, hiervon umb ferrere re-
solution an königlichen hof zu schreiben , so haben wir hierauf den sachen
ferrer nachgedacht und zwar nit für rathsamb befinden mögen, das wir auf
solche alternativam heraußgehen solten, jedoch aber den erstern vorschlag
etwas mehrers zu erleütteren und denn mediatoren vorzubringen notwendig
erachtet, allermassen aus dem prothocoll mit mehrerm erscheint und zugleich
aus der beylag B zu ersehen, was für motivi wir dabei in consideration ge-
zogen.
Dieweil dann die herren mediatores sich erbiettig gemacht, darauf noch heü-
tigen tags mit denn Franzößischen plenipotentiariis handlung zu pflegen, so
stehet zu erwartten, wie weit sie mit dennselben werden gelangen mögen.
Wir wollen zwar der hoffnung geleben, nachdem sie albereit von ewiger inn-
behaltung abgewichen, es solle dise weitere tractation nit ohne frucht ab-
lauffen.
Von denn catholischen ständen ist ir schrifftliches votum zwar vorgestrigen
tags übergeben worden, darvon hiebey littera C abschrifft. Es befinden sich
aber darinnen allerhandt restrictiones, derentwegen eine notdurfft sein würdt,
von inen mehrer erleüterung zu vernemmen
Die ksl. Ges. verfaßten dazu einen eigenen Schriftsatz, die Notanda, Münster 1646 Mai 26
(Kopie: Giessen 210 nr. 127 S. 1284–1289; RK FrA Fasz. 96 VI fol. 368–370’; StK FrA
Ka. 2 (WF XXXIV) fol. 12–14 – Druck: Gärtner IX nr. 158, 889–894), der am selben Tag
dem kurmainzischen Reichsdirektorium eingeliefert und von dort per dictaturam weitergelei-
tet wurde ( APW III A 4.1, 285 Z. 21–22). Am folgenden Tag, den 27. Mai 1646, berieten die
kath. Stände darüber ( ebenda nr. 52, 285–299).
also mich noch nit entschliessen kan, wie bald ich mich nach Oßnabrugg
werde erheben mögen.