Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
Rezepisse auf kaiserliches Schreiben vom 6. April
mündtlichen relation mit mehrerm verstandten, waß auß Euer Mayestät allergnädigstem
befelch dero reichsvicecanzlar an ihne zu besserer erleitterung deroselben in puncto gedach-
ter gravaminum habenden gnädigisten intention under gleichem dato ausführlich geschri-
ben hat . Hierauf thue gegen Euer Mayestät ich mich diser fernern communication gehor-
samist bedanckhen, und weiln ich auß obangezognen erleitterungen so vihl befünde, daß
man deß gaistlichen vorbehalts und andern vornembsten puncten halber quoad substantialia
ganz einig, alß hat es dabey sein verpleiben. Waß aber die übrige wenige belangen thuet,
darin noch etwas differenz erscheinen will, hab ich zwar Euer Mayestät in den vorigen
schreiben meine unvorgreiffliche gedanckhen in gehorsamb eröffnet, aber darneben auch
sovil angedeit, daß ich derentwegen den friden zu hindern nicht gedacht, sonder mich auf
den eüsseristen fahl, wan derselbige anderst nit zu erheben sein solte, in einem und andern
von dem, waß Euer Kayserliche Mayestät und andere catholische chur-, fürsten und stendt
für rhatsamb, thuenlich und im gewissen verandtworttlich halten, meinesthails auch nit se-
pariern wolle, bey welcher mainung ich auch noch verbleib, und dahero nit vonnetten sein
würdt, obangeregter differierenden meinungen halber weitere schreiben zu wechßlen und
dardurch den friden noch lenger aufzuhalten, wie Euer Mayestät, sovil ich auß obangezog-
nen dero reichsvicecanzlärs schreiben abnemmen khönden, besorgen wollen. Und hab ich
albereith alles, sowohl waß Euer Mayestät in diser materi mir gnädist communicirt alß
meine darauf gegebne andtwortten, meinen gesandten nacher Münster überschickht und
ihnen benebenß gemessen anbevolchen, daß sie vorderist mit Euer Mayestät, dan auch mit
andern catholischen gesandten, darauß vertreulich communicirn und wie in andern, also
auch in puncto gravaminum zue möglichister befürderung des fridens eiferig collaboriern
sollen. Will ihnen auch bey negster ordinari daßienige, so Euer Mayestät aniezo an mich
weiter haben gelangen lassen, hinnachschickhen und benebens den vorigen an sie ergangnen
befelch widerhollen.