Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
Rezepisse auf APW II A 3 nr. 249. Wie nun mit dieser Ewer Kayserlicher
Majestätt allergnedigsten intention ihrer churfürstlichen durchlauchtt in Bay-
ern mainung auch ubereinkombt und wier beeden satisfactionsproiecten fur
die cronen dieses pro conditione angehenckt, daß die cronen Ewer Kayserli-
cher Majestätt mit aller macht beystehen sollen, damit sich die pfaltzgrafen
mit wiedereinraumung der Undern Pfaltz begnugen lassen, hingegen die
churfurstliche dignitet sambt der Oberen Pfaltz
Die Teilung der beiden vor dem Dreißigjährigen Krieg zur Kurpfalz gehörigen Landesteile
geht auf den Münchener Vertrag (1619 Oktober 8; Druck: BA NF I/1 nr. 130E) zurück. Ks.
Ferdinand II. hatte Hg. Maximilian von Bayern in zwei mündlichen Zusatzvereinbarungen
(zu den Absprachen vgl. Albrecht, Kriegsziele, 258 mit Anm. 86 und 92) zugesichert, daß
ihm die pfälzische Kurwürde verliehen werde und er die im Reich eroberten Gebiete zu Eigen
erhalte. Die westlich und östlich des Rheins gelegene Unterpfalz war seit 1622 von span. und
bay. Truppen besetzt, die nördlich der Donau gelegene Oberpfalz bereits 1621 von bay. Trup-
pen erobert worden. Nach der geh. Verleihung der Kurwürde 1621 erhielt Maximilian 1623/
1628 endgültig die pfälzische Kurwürde und den eroberten pfälzischen Besitz. Ab 1635 zeigte
sich Maximilian dann bereit, der Restitution der Unterpfalz zuzustimmen, sofern die Ober-
pfalz und die Kurwürde bei ihm verblieben ( Volkert, 1314ff., Albrecht, Kriegsziele,
259–265).
durchlauchtt in Bayern und allen von der Wilhelmischen lini
Zur Wilhelmischen Linie zählten die Nachkommen Hg. Wilhelms V. von Bayern
(1548–1626): Kf. Maximilian und seine beiden Söhne Ferdinand Maria (1636–1679) und
Maximilian Philipp (1638–1705), seine Brüder Kf. Ferdinand von Köln (1577–1650) und
Albrecht (1584–1666) sowie dessen Söhne Maximilian Heinrich (1621–1688) und Albrecht
Sigismund (1623–1685) ( Stammtafeln I T. 25f.).
verbleiben möge, also undt dergestalt, daß Ewer Kayserlicher Majestätt hoch-
löbliches ertzhauß der auff des ertzhertzogthumb Österreich ob der Ennß
ubernommener eviction
Das Land ob der Enns war Teil des Ehgt.s Österreich. Maximilian von Bayern hielt das von
ihm 1621 eroberte Land ob der Enns als Entschädigung für die bay. Kriegskosten aufgrund des
Münchener Vertrags (s. o. Anm. 2), die inzwischen auf 13 Millionen Gulden beziffert wurden,
zum Pfand inne, erklärte sich aber 1628 Februar 22 (Druck: Londorp IV, 781–784 und V,
796–799) zu einer Verrechnung der Kriegskosten mit dem pfälzischen Besitz bereit. Der Ks.
hatte jedoch mit dem Land ob der Enns für die bay. Forderung im Falle eines Verlusts der
pfälzischen Gebiete gebürgt ( Sturmberger, 7–12; Albrecht, Konfessionelles Zeitalter,
433f.; Albrecht, Kriegsziele, 255–269).
wier noch etliche tag zuwarthen, ob sich die Pfaltzische ahnmelden werden,
oder aber, wan sie noch fort auff ihren extremis bestehen und sich nicht ac-
commodiren wollen, alßdan sehen, wie man mit der cronen (darunder billich
auch Spannien zu verstehen) einwilligung vorgemeltermassen pro authoritate
verfahren möge, damit der friedensschluss ihrer, der Pfaltzischen obstination
halber, nicht auffgehalten werde.
PS Verweis auf Beilagen [ A]- D.