Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
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Auf dieses Schreiben ist eine Antwort Ferdinands III. nicht überliefert. Jedoch ist auf der
Rückseite ( RK FrA Fasz. 50b fol. 57’) von der RK vermerkt: Die gehorsamiste deputirte
reth vermeinen unvorgreifflich, daz die gebettene erlaubnus zu ertheilen. Nec fuit lectum
sacrae Caesareae maiestati, aber ihr Kayserliche majestät haben gesagt, sie hetten dem
graven schon selbst zugeschrieben. Dies war schon am 5. März 1647, möglicherweise auf nr.
256 hin, geschehen; vgl. nr. 327.