Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann

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Auf dieses Schreiben ist eine Antwort Ferdinands III. nicht überliefert. Jedoch ist auf der
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Rückseite ( RK FrA Fasz. 50b fol. 57’) von der RK vermerkt: Die gehorsamiste deputirte
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reth vermeinen unvorgreifflich, daz die gebettene erlaubnus zu ertheilen. Nec fuit lectum
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sacrae Caesareae maiestati, aber ihr Kayserliche majestät haben gesagt, sie hetten dem
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graven schon selbst zugeschrieben. Dies war schon am 5. März 1647, möglicherweise auf nr.
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256 hin, geschehen; vgl. nr. 327.

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