Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Verweis auf nr. 262. Nun hat man auf also in selbigem puncto erlangte
richtigkeit den punctum gravaminum under handen genhomben, auch so
weith abgehandtlet, daß endtlich verabschiedet worden, daß ein ieder theil
einen receß uber daßienig, waß bey denen conferentzien fürgelauffen,
abfaßen, selbige beyde recessus alßdan gegeneinander gehalten, vergliechen
und in einen receß gebracht werden sölte[ n]
Diese Verhandlungen zwischen den ksl. Ges. auf der einen sowie Salvius und einer Deputation
der prot. Stände auf der anderen Seite hatten am 28. Januar/7. Februar (vgl. [nr. 243 Anm. 1] ),
am 31. Januar/9. Februar (vgl. [nr. 253 Anm. 4] ) und am 6./16. Februar 1647 (Druck des
offiziösen ev. Protokolls: Meiern, APW IV S. 56–77 . Kopie des Protokolls Schröders: TA Ka.
110 (Teil I) unfol. – Konzept: TA Ka. 111 Z 5 nr. 57–70 unfol.) in Osnabrück stattgefunden.
Die hier erwähnte Vereinbarung ist in den aufgeführten Akten nicht ausdrücklich erwähnt
(vgl. aber nr. 142).
diese wochen verhofft aufzukommen.
Weiln aber under solchem verlauff sowol die Schweedischen alß Frantzösi-
sche gesandten wegen abhelffung der Heßen Caßlischen praetension, sowol
die Marpurgische succession alß praetensam satisfactionem militarem betref-
fend, mich, den graven von Trautmansdorff, instendig ahngelangt, alß habe
ich zu ein und anderer sach interessirter stendten gesandte zu mir erfordert,
dennselben die bewandtnuß fürgehalten und deren gedancken und meinung,
waß sie in nahmen irer principalen und obern hiebey zu thuen bevehlicht, zu
vernhemmen begehrt, dern theils lauth beyligenden protocols sub numero 1
die sachen in bedencken genhommen, theils aber sich also erclehrt, daß ich
bemelten Frantzösischen und Schweedischen gesandten zu abhelffung dieser
beschwernußen die in beykommenden memorial sub numero 2 sich enthal-
tende media vorzuschlagen verursacht worden. Und stehet zu erwarten, waß
ein oder ander orts daraufhin für weitere veranlaaßung zu uberwindung
dieser difficulteten ahn handt geben werden möegte.