Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Beilage
[1] Gutachten von Gallas über die Quartierverteilung für die Reichsarmee, s. l. [1647]. Fehlt
[Kopie: RK FrA Fasz. 54e fol. 61–68].
Instruktion für Gebhardt für die Verhandlung mit Kurbayern, Preßburg 1647 Februar 18
Fehlt [Kopie: TA Ka. 123 fol. 390–403’ = Druckvorlage; Klattau TA Ka. 6 Inv.nr. 68 fol.
138–143’; RK FrA Fasz. 54e fol. 87–98’ – Konzept: RK KrA Fasz. 164 fol. 304–325 –
Regest: DB VII nr. 1001 S. 321 (dat. 1647 Februar 17)].
Gebhardt soll auf seinem Weg nach Ulm in Wasserburg dem Kf.en von Bayern folgendes
vortragen: Auf seine [hier beiliegenden] Schreiben vom 4. Februar 1647. Hingegen sezten
wir außer allen zweiffel, es werden ihr liebden seithero unsere fernere intention in puncto
simplicis cessationis armorum empfangen und auch darauß erkent haben, wie wir unß
alles dasienige, so den lieben frieden facilitiren, fernern hostiliteten und bluetstürzung
abwenden, auch ihrer liebden landt und leuth von weiterer ruin praeserviren könte,
vorderst aber, waß ihr liebden vor ratsamb befinden, angenemb laßen sein, gestaltsamb
wir zur befürderung dieses armistitiwerkh ihne, von Gebhardt, selbsten nacher Ulm
schickhen, dieser handlung abzuwarten und ihr liebden unsere hierin habende gedan-
ckhen zu eröffnen, warbey wir vorderst außer zweiffel sezten, ihre liebden wurden
genzlich mit unß darinnen eins sein, daß, gleichwie dem friedenswerckh selbsten nichts
schädlichers und noch verhinderlichers widerfahren kan, alß wan beede unsere heuser
divisa consilia füehren, also auch das ganze armistitiiwerkh nicht mehrers zerfallen könne
machen, alß wan die gegentheil sich persuadiren solten, daß wir undt ihr liebden
separabiles wären. Wir sehen auch nit, daß die differentzen so beschaffen wären, daß
dieselbe nit sich conciliiren laßen solten. Dan vorderst so hette es mit der simplice
cessatione armorum, da dieselbe anderster zu erheben, allerdings seine richtigkeit. Mit
den limitibus armistitii erinnerten wir unß zwar, wohin und wie weit die erste
unserstheils gegebene instruction gegangen; es wäre aber eben darumben die meinung nit
gewesen, daz man darauf so stark beharren, sondern hingegen auch von den gegentheilen
ihre begehren vernehmen und dan weiter in der sach handlen solle, gestalt wir dan
derentwegen particularinstruction undt plenipotenz unserm generalleutnant graf Gallaß
ertheilt gehabt.
Demnach wir aber vernehmen, daß ihr liebden deroselben proposition darauf gestelt, daß
darinnen die 3 craiß, wie dan vorderst auch unsere erbkönig[ reich] undt lande solten
begriffen sein, dan auch, daß Churcöllns liebden in der contribution einzige moderation
erfolgen möchte, also wolten und könten wir unß hierin mit ihrer liebden nit allein
vergleichen, sondern da auch entlich alles in statu quo zue verbleiben hette, so wolten wir
auch hierin unß von ihr liebden nit absöndern.
Soviel aber den terminum ad quem betrifft, vernehmen wir, daß die gegentheil selbsten
denselbigen biß zu dem friedenschlueß nit, sondern allein biß auf 2 oder 3 monath
eingehen wolten. Hiebey sezten wir nochmals außer zweiffel, ihrer liebden wurde wißend
sein, wie weit es nunmehr mit dem friedenschlues kommen und daß nit allein der punctus
satisfactionis mit Franckreich, sondern nunmehr auch mit der cron Schweden, und zwar
mit consens undt einwilligung beeder darbey intereßirten churfürsten Sachsen und
Brandenburg, des ersten wegen Magdenburg, des andern wegen Pommern, wie nit
weniger unsers bruders liebden wegen Halberstadt, allerdings seine richtigkheit habe, ahn
welchem ihre liebden iederzeit darvor gehalten, daß haubtsachlich das friedenswerk
haffte und wan nur dieser passus satisfactionis superiret, all anders leicht sich uberwinden
werde laßen. Deßgleichen werde ihr liebden unverborgen sein, waßgestalten der fried
zwischen Spanien und Holland richtig und die von der cron Frankreich in contrarium
eingewendte officia bey den Staaden nicht verfangen, nicht weniger, daß zwischen
Spanien und Frankreich die sachen so weit gebracht, daß der fried zwischen beeden
cronen allein ahn einer von des königs in Spanien liebden erwartender resolution wegen
Porto Longone und Piombino haffte, welche dan auch numehr lang nicht außbleiben
khan, sondern erster tagen einlangen mueß. Bey dieser des universalfriedens beschaffen-
heit und bey der mehrmahligen bekantnus und protestation der cronen, daß sie einen
universalfrieden und sonst kheinen haben wollen, gaben wir ihrer liebden nochmals zu
erwegen, ob nit dem ganzen friedenswerkh höchstgefährlich möchte fallen, wan man die
frembde cronen von dieser ihrer iderzeit berüehmbten und noch rüehmenden intention,
auch darüeber allerseits so weit gebrachten handlung widerumb genzlich ab- und auf ein
‘uti possidetis’ selbst anfüehren solte. Dan obschon nit zu glauben, daß dieienigen
ministri der cronen, so das aug iederzeit auf ein bestendigen frieden gestelt (gestaltsamb
auch die Staaden von Hollandt auf dieß mahl mit keinen induciis oder ‘uti possidetis’
content, sondern eines bestendigen friedens versichert wollen sein) sich von ihrer
iederzeit hierin gehabten intention nicht leicht abwendig machen laßen werden, so ist
doch hinwider außer zweiffel, daß die, so den lieben frieden iederzeit bey Frankreich und
Schweden contraminirt, wan man das armistitium biß zue Schließung des friedens
einzurichten selbst eine inclination zeigete, dergleichen coniunctura alsobaldt ergreiffen
und daz ganze friedenswerk auf einmal alteriren und von solchem ad inducias einen
absprung nehmen und denen, so ihre gedankhen auf den frieden und auf keine inducias
iederzeit gestelt, mit deme begegnen wurden, daß diese vermitels disseitigen inclination
zum armistitio den cronen in die handt fallende occasion, sich von ganz Teutschlandt auf
einmahl herr zu machen, zuemahlen sich nit negligiren oder ein bestendigem frieden
nachsezen laße. Dan es können die feindtliche cronen und deren unterthanen gar leicht
capaces gemacht werden, daß sie durch ein solches armistitium ein volkhommene
victoriam uber ganz Teutschlandt erlangen, indeme ihnen leicht wirdt fallen, dero armada
auf den bainen und mit bester sicherheit und nuzen der cronen Frankreich und Schweden
auf anderer unkosten zu erhalten, hingegen die diesseitige armada umb mangel eines so
weit continuirlichen unterhalts auß den iezigen quartiren, so denselben ubrig, unfehlbarer
ruinae unterworffen sein, consequenter den gegentheilen ohne schwerdtstraich, müehe,
arbeit und unkosten in die händt fallen. Es kan bey den gegentheilen gar leicht deducirt
werden, daß ein universalfried die feindliche victorias sistiren, die armaden den königrei-
chen selbst ob den halß walzen und die cronen newen innerlichen motibus exponiren, so
lauter argumenta, dardurch die zum krieg nit genaigte ministri annoch eher gewunnen
können werden. Dahero wir dan nochmahlß für höchstnotwendig erachteten, daß ihre
liebden ia dießorts nit praecipitiren noch den frembden cronen dergleichen terminum,
den sie auch selbst den friedstractatibus vor unverträglich schäzten, obtrudiren wolten.
Anlangend dieienige, so in diesem armistitio expresse includirt möchten sein, so
verstunden wir ihr liebden intention wegen einschließung des Schwabischen, Bayrischen
und Frankhischen craiß dahin, daß solches auf ein simplicem cessationem armorum und
auf ein solche kurze zeit gemeint seye, welche den feinden nit zueließe oder zuegelaßen
hette, einzige andere craiß oder stände inmittels anzufallen. Wan man aber von einen
viermonatlichen armistitio reden und was schließen solte, so wolten wir genzlichen der
gedankhen sein, daß ihrer liebden mainung dahin nicht gerichtet, daß andere craiß, chur-,
fursten und stände excludirt solten bleiben. Ihre liebden ließen wir selbst erachten, wan
inmittels diese 3 oder 4 monat dem feindt freystehen solte, Churmainz liebden noch
ubrige lande, die graffschafft Tyrol, die Unterpfalz hinwegzuereißen, des landtgraff von
Hessen Darmbstadt liebden auf einmahl wie nit weniger des hertzogs von Lothringen
liebden, so doch in und vor den Burgundischen craiß izo stehen, zue opprimiren, waß
auß diesem armistitio dem allgemeinen weesen und ihre liebden vor ein anders zue
hoffen, alß daß nach den 4 monaten dieienige, so 4 monat das armistitium genoßen, nur
umb soviel ein gewißerer und undisputirlicher raub der feinden wurden und müesten
sein. Desgleichen sehen wir nit, warumb der Burgundische craiß diesorts solte mit nuz
und sicherheit des Reichs außgeschloßen könte pleiben, nicht allein derhalben, daß die
gegentheil selbst erkennen, daz ohne der cron Spanien, geschweigen des Burgundischen
craiß, kein fried und consequenter kein dahin zielendes armistitium sich machen laße,
sondern daz wan auch alle andere vincula zwischen unß, der cron Spanien und ihr
liebden nit verhanden waren, so wäre gleichwohl haubtsachlich zu consideriren, ob es
rathsamb, dieienige und eben zu der zeit zu praeteriren, da sie vieleicht noch näher bey
dem frieden mit Frankreich und zwar mit inclusion des Reichs und aller ihrer liebden
interesse, alß eben wir möchten sein.
Solte aber ia des churfürsten liebden von inclusion mehrerer craiß und stände, alß des
Schwabischen, Frankischen und Bayrischen, nit hören wollen, so wirdt unser abgeordne-
ter sich auch dieses einwurffs gebrauchen können, daß ohnedaz in dergleichen tractatibus
von dergleichen includendis in fine et conclusione tractatuum geredt wurde. Stunde
demnach dahin, wan ia des churfürstlichen liebden vermeineten, daz dergleichen
weitleuffige inclusiones gleich anfangs das ganze werkh alterirn oder gar abrumpiren
möchen, ob nit erstlich ratione limitum, vors ander ratione termini ein richtigkheit
gemacht und, wan man hierin verglichen, dan zum puncto includendorum erst gegriffen
wurde, auf welchen fahl die verhandlung der obigen puncten weiter an die hand geben
wurde, wie der punctus includendorum einzurichten. Begehrten diesemnach ahn ihr
liebden, sie wollen dero abgeordnete nochmahlen dahin instruiren, daß sie mit den
unserigen communicato consilio handlen, nichts sich a parte einlaßen, sondern dazienige
negotiiren, proponiren und schließen sollen, waß mit gesambten zuethuen unserer und
ihrer liebden zu diesem werk deputirter rath vor thuen-, ratsamb und beeden heusern
nuzlich befinden wurden. Zweifelsohne wird der Kf. auf diese Vorstellungen mit den
Argumenten antworten, die er bisher schon vorgebracht hat. Deshalb sollen Gebhardt alle
entsprechenden Akten mitgegeben werden.
Es wird auch bey dieser conferentz wohl abzunehmen sein, ob und wie weit man mit
einzigem separation- und neutralitettractat ahn selbigen hoff kommen. Solte ihm etwan
eröffnet werden, daß ihr liebden sich bereit mit dem feind accommodirt und in einzige
neutralitet gesezt, so hat er mit gueter dexteritet zu penetriren (doch ohne daß er zaige,
samb man es entlichen auch unserstheils dahingestelt sein laßen wurde), mit was
conditionibus dergleichen schlueß erfolgt, wer darin begriffen oder nit, ob der accord mit
einer und waß für einer oder mit beeden cronen geschehen, wie es mit den in
Schwabischen und Oberreinischen craiß durch unsere ihrer liebden untergebene waaffen
praesidirte pläz, benentlichen Hailbrun, Freiburg, Zollern, dan auch mit unserer ihrer
liebden untergebene reichsarmada beschaffen werde sein, ob solche abgedankt oder
unterhalten, mit was quartiren, auß was mitlen sie auf den lezten fahl leben sollen, und,
da ihme ia soviel an die handt gegeben oder wohl gar intirirt wurde, daß dergleichen
accomodament allerdings richtig und ein geschehene sach sey, so hat er durch ein
absonderliche audientz bey des churfürsten liebden sich so weit herauszulaßen: Er
müeßte vernehmen, alß wan einziger particulartractat nicht allein zwischen des churfür-
sten liebden und den beeden cronen obhanden, sonder fast geschloßen wäre; er wolte nit
hoffen, daß die sach so weit khommen, daß ihr nit noch zu helffen, sich vielmehr
genzlich getrösten, daß ihr liebden angenemb werde sein, alles dasienige, waß eine so
gestalte extremitet nach sich ziehen müeße, soviel nur mensch- und möglich, zu
verhüeten. Diesem allem nach so begehrte er an seine liebden, sie wollen unß durch ihne,
unsern abgeordneten, vertreulich offenherzig eröffnen, ob und was noch für ein mittel
ubrig, daz diesem unheil, so beede unsere heuser unfehlbar aus dergleichen separation zu
gewarten, gesteuret werden könte, indeme er wohl wüste, daz, gleichwie seiner liebden
dergleichen extremitet höchst bekümmerlich fallen müeße, also noch bekhümmerlicher
fallen wurde, wan sie unß einzig noch ubrige mittel zu praecavirung derselben verhalten
betten. Und waß sich nun ihr liebden hierauf erkleren, daz hat er unß bey tag und nacht
zu avisiren und ihr liebden inmitels mit gueten rationibus von fernerer vertieffung
abzuhalten, sie auch uf solchen fahl zu vertrösten, daß wir uber die eröffnete noch ubrige
media zu declinirung der beeden heuser auß dergleichen Separation enstehende gefahr
alsobaldt erkleren wurden. Und dieses hat unser abgeordneter dergestalt zu verrichten,
wan ihm oder dergleichen des churfürstlichen liebden accommodation intirirt oder er
selbst handtgreifflich erkennet, daz es mit dem armistitio ein geschloßene sach sey.
Solte es aber noch ein ungeschloßenes werkh, aber gleichwol in fieri sein, so hat er
abermahl sowol in der conferenz alß nach dem es die notturfft erfordert, vermitels einer
absonderlichen audientz bey des churfürsten liebden derselben umbstendtlich vorzubrin-
gen die bösen, schädliche und unvermeidentliche consequentias, so aus dergleichen
resolutionen zu erfolgen, welche eben darumb, daß ihre liebden selbst, inhalt ihres unter
dato den 4. ahn unß abgangenen schreibens, erkenten, umb soviel mehr zue fliehen und
omnibus modis zu decliniren wären. Es kan uf diesen fahl unser abgeordneter die zue
mehrmahlen ihro liebden vor sie und ihre posteritet remonstrirte pericula widerholen,
hingegen auch die commoda ausfiiren, waß beide heuser auß lengerer zuesammensezung
unfehlbar zu gewarten, desgleichen obbesagte Churbayrische ministros und ihr liebden
selbst gleichwol damit zu animiren, daz man iustitiae causae und Gott sich zu vertrauen,
der den ganzen izigen statum bellicum in einem augenblik und in ein erwuntschten
standt verendern könte, wan man nur entlichen auch auf ihne und auf die allzeit vor
seine ehr gefürte waaffen die hoffnung sezte. Es kan auch innmitels, wan er ihr liebden
noch in dubio separationis ineundae findt, ihrer liebden parte geben werden, daß wir in
remontir-, recrutiren das eußeriste thaten und mit einer manschafft wenigist von 9000
man uber das, was von infanteria auf den bainen, unfehlbar auf künfftige campagna unß
getraueten aufzukhommen. So wären wir dan auch nit allein des friedens mit den
Türkhen versichert, sondern auch mit diesem landtag so weit kommen, daß wir unß
einzigen motus in diesem königreich nit zue befahren, consequenter auch umb soviel
mehr freye handt undt mittel hetten, unseren feinden zu resistiren und unß und unsere
assistenten zu retten. Da aber ihr liebden sich praecipitirten, so fiele alle friedenshand-
lung uf einmahl, die religion verliere nach unß das gröste fulcrum, alle catholische herz
undt muet, und wurde dieses der haubtanfang der dissolution des geliebten vatterlandts
sein, welchen nachklang ihr liebden ia uf sich und ihre posteritet nit laden wurden
wollen.
Solte aber etwan unser abgeordneter die Churbayrischen consilia, wegen den 〈sich〉 die
Schwedische sich nit so ubrigs prompti zum armistitio erzeigt, ia sogar unverhofft
abgezogen
Kurz nach dem 27. Januar/6. Februar 1647 waren die schwed. Ges. Brandt und Douglas von
Ulm abgereist, der erste nach Osnabrück, der zweite zu Wrangel (1613–1676) nach Bregenz
( Thorbjörnsson S. 27). Dieser sandte nicht nur Douglas, sondern zusätzlich als neue
schwed. Ges. Mortaigne und Snoilsky zurück; diese drei fanden sich am 5./15. Februar 1647
wieder in Ulm ein ( Steckzén S. 145–146; Druck der Instruktion vom 10./20. Februar 1647:
APW II C 3 S. 270 Z. 8–272 Z. 12) – Kaspar Kornelius de Mortaigne (um 1609–1647);
zuerst in hessen-kasselschen Diensten, 1637 Oberst eines schwed. Regiments, 1641 Generalma-
jor, 1647 hessen-kasselischer Generalleutnant ( ADB XXII S. 399–340 ; Broucek S. 19). –
Georg Hansson von Snoilsky (um 1607–1672); 1651 nobilitiert; 1632 in schwed. Dienst,
1644 dt. Feldschreiber beim Kriegskollegium, 1646–1648 Resident in Benfeld, 1649 in
Frankfurt, 1663 Unterhändler auf dem Regensburger RT , vor 1669 Hofrat ( SMK VII S.
113–114).
werden von bestellung der künfftigen campagna, so hat er dieselbe gleichfals mit gueter
behuetsamkeit zu arripiren und des churfürsten liebden und ihren ministris zu remonstri-
ren, wie nahendt man schon an der campagna seye, wie stark sich der feindt schon
allerseits gemacht und wie dahero ahn seiten des churfürsten liebden kein augenblik zu
verliehren sey, daß sie auch ihresorts zue versterkhung dero unterhabenden corporis
gedacht wären, welches, daß es bißhero so gar beruehet, vileicht den feinden zue
mehrerer hindansezung der friedts- und armistitiitractaten ursach möchte gegeben haben.
Er kan auch uf diesen begebenden fahl die anregung thuen, daß man sich bey vorigen
campagne, da man sich in zeiten von den operationibus verglichen, gleichwohl allezeit
beßer befunden und daß dergleichen concerto ie größer die gefahr, ie nothwendiger
möchten sein, er auch wohl wiße, daß wir dergleichen concerto unß nit unangenemb
wurden laßen sein und unsersorts das eußerist zu der sach cooperiren, wan wir nur
wißen, daß auch ihr liebden diesorts wolten in was concurriren und die händt nit gar
sinkhen laßen.
Alles, was er hört, soll Gebhardt uns sofort berichten und dann schnellstens nach Ulm
weiterreisen. Aus dem beiligenden Ga. von Gallas kann er sehen, wie die Reichstruppen
unserer Meinung nach einquartiert werden sollen. Obwohl der Kf. diesen Vorschlag schon
einmal abgelehnt hat, wollen wir ihn dennoch durchsetzen. Gebhardt soll dies mittels eines
Memorials dem Kf.en vortragen. Bey dieser logierung, ob wir schon die beschwer ihrer
liebden landen eußerist bedaureten, so erkenten wir doch darbeneben, daß einziger
vorbruch des feindts bey allzu weit voneinander stehenden armaden derselben weit
bedaurlicher sein und zue viel größerer ruina außschlagen werde. Daher hoffen wir, daß
sich der Kf. uns nicht versagen wird.
Die kf.liche Antwort soll Gebhardt sofort an Gallas weiterleiten.