Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Erstlich hat ermeldter von Plettenberg hienebens ein credenzschreiben ahn ihre chur-
fürstliche durchlaucht mit beyligender abschrifft sub litera A zu empfangen unnd mit
demselben sich nach dem Grafenhaag, alwo sein durchlaucht sich anyezt befinden sollen,
zu erheben, auch nechst gebührlicher einliferung deß originals umb audienz anzesue-
chen. Sodan die ihme verstattet, soll er seinen vortrag praemissis curialibus nachfolgen-
der gestalt mündtlich ablegen
schrifftlich memorial von sich geben: Es sezten die Keyserlichen plenipotentiarii ausser
allem zweifel, sein churfürstliche durchlaucht wurden nun von gueter zeit her durch
deroselben zue Münster unnd Oßnabrugg haltende gesandtschafften verständigt worden
sein, mit was schwehren postulatis die königlich Schweedischen plenipotentiarii in
puncto satisfactionis außgebrochen unnd solche mit grossem nachtet und schaden sowol
anderer vornehmer ständten deß Reichs alß ihrer churfürstlichen durchlaucht selbst
heraußzepressen vorgenohmen, inmaassen es dann nunmehr dahin komben, daß, obwol
die Keyserliche gesandte sich nun uber jahr unnd tag auff das allerfleissigist unnd
hefftigiste bemüehet, gedachte Schweedische plenipotentiarios von solchen überschweh-
ren anforderungen abzelaitten, ja auch in nahmen ihrer Kayserlichen majestädt und dern
hochloblichem hauß gegen der cron Franckhreich mit hinderlassung der uralten Öster-
reichischen patrimoniallandtschafften under andern auch diese condition vornemblich
bedingt unnd in pactum gezogen, daß durch derselben plenipotentiarien vermittlung die
cron Schweeden zue etwas leidenlicheren satisfactionsmitlen behandlet werden möcht,
welche sich auch dessen mit guetem eifer undterfangen unnd noch jüngstens den 29.
Novembris in beysein deß Venetianischen pottschaffters mit dem Schweedischen pleni-
potentiarius Johann Adler Salvio diesen vorschlag veranlaaßt, das die Schweeden
Vorpommern eintweder ohne die zu Hinterpommern gehörigen stuckhen, alß Stettin,
Garz unnd der insul Wollin, gegen bezahlung 1 200 000 reichstaler, durch ein gemeine
reichscontribution zu erhandlen, oder, wa sie zuemalen auch diese pläz zue Vorpommern
innbehalten würden, die 1 200 000 reichstaler, seiner churfürstlichen durchlaucht neben
Hinderpommern sambt denn bisthumbern Camin unnd Halberstatt eingeraumbt, auch
deroselben die wahl, ein oder andern vorschlag anzenehmben, heimbgestellt werden
solte, wie auß dem zetl litera B mehrers zu ersehen, so were doch biß daher alle
angewendte müehe unnd arbeit so weit vergebens abgeloffen, daß mehrbesagte
Schweedische plenipotentiarii nechstverwichnen freytags, den 7. diß, ihre endtliche
resolution ahn die Franzößische gesandten undterm dato 25. Novembris stylo veteri
deß summarischen innhalts eingeschickt, das der cron Schweeden das herzogthumb
Vorderpommern mit denen in ihrer vorigen, den 17. Novembris eröffneten erklährung
angehenckten stuckhen, das ist Stettin, Garz unnd der insul Wollin, verbleiben, auch
zuegleich zue ainem praetendierten aequivalente deß fürstenthumbs Hinderpommern
die bestimbte 1 200 000 reichstaler par bezahlt werden solle, mit dem anhang, wann
sein churfürstliche durchlaucht hierzue einwilligen unnd ihren verzüg erthailen wür-
den, daß alßdann deroselben Hinderpommern sambt dem bisthumb Camin unnd der
statt Collberg wie auch die in dero churfürstenthumb noch mit Schweedischem
kriegsvolckh besezte pläz abgetretten, wa aber sein churfürstliche durchlaucht den
consens nit erthailen wolten, alßdann beede fürstenthumb Vor- unnd Hinderpommern
mit allen geistlichen unnd weltlichen zu- unnd eingehörden der cron Schweeden uff
ewig investiert unnd uberlassen, auch selbige dabey von dem Heyligen Römischen
Reich wider jedermeniglich handtgehabt werden solle; alles laut beyligender abschrifft
litera C.
Nun stellten es gleichwol ihrer Kayserlichen majestädt plenipotentiarii zue ihrer chur-
fürstlichen durchlaucht freyem belieben, was sie hierunder thuen wolten. Seitemaln
aber erscheint, daß die Schweeden diese ihre erklährung vor ihre letstere resolution
gehalten haben unnd sich weiter nit treiben lassen wöllend, so hette man an seithen
ihrer Kayserlichen majestädt seiner durchlaucht hiemit gebührend anzuefüegen nit
undterlassen khönden, daß ihr majestädt einmal entschlossen sein unnd bleiben, dieser
zwischen Schweeden unnd seiner churfürstlichen durchlaucht füehrender praetensio-
num halber den friden lenger nit auffhalten ze lassen, noch derentwegen mit der cron
Schweeden lenger in krieg unnd feindtschafft zue stehen, sonndern auf stetigs flechen,
pitten unnd anvermahnen aller anderer chur-, fürsten unnd ständten deß Reichs, ja auch
auf der cron Franckhreich selbstaignes antraiben der sachen dermaln ein ende ze
machen unnd, wafern sein churfürstliche durchlaucht mit ihrem consens lenger an sich
halten wolten, mit denn Schweedischen plenipotentiariis ihrem andern vorschlag gemäß
einen endtlichen schluß zue treffen. Demnach so ersuechten die Keyserlichen plenipo-
tentiarii seine churfürstliche durchlaucht, sie wolten sich unbeschwerdt einer gewissen
unnd satten erklährung uff die Schweedische alternativam vernehmben lassen unnd an
ihrem ort ebenmäsßig zu erhebung eines endtlichen unnd bestendigen fridens verholf-
fen sein.
Solte nun der herr churfürst hierauff etwan in seiner antwort dahien gehen, daß er seinen
consens so hoch nit difficultieren wolt, wann er vorderist wissen solt, waß mann ihme
vor ein aequivalente dargegen geben wurde, so ist zu replicieren, daß allem ansehen nach
khein hoffnung ze machen, daß die Schweeden Garz, Stettin unnd Wollin zuruckhgeben
werden. Was aber die 1 200 000 reichstaler anlangte, wafern dieselbe von Schweeden
quittiert, inmaassen die Franzosen derentwegen ahn selbe ze sezen sich erbiethig
gemacht, so hette es dem ersten vorschlag nach dabey zu verbleiben, daß diese summe
gelts ihrer churfürstlichen durchlaucht vom Römischen Reich abgestattet, auch noch
darzue daß bisthumb Halberstatt auf gewisse maaß unnd weiß eingeraumbt werden sott,
mit wölchem dann sein durchlaucht mehr dann gnuegsamb recompensiert sein wurden.
Dann es wurden selbe sonder zweifl vorderist wissens tragen, was die Schweedischen
plenipotentiarii selbst für argumenta zue gebrauchen pflegen, derentwegen sein durch-
laucht sich darwider zu beschwehren khein ursach hetten, alß namblich, daß sie wegen
Preüssen noch in bewüßter unrichtigkhait stüenden, die bisthumb Brandenburg, Havel-
berg unnd Lebus uber 100 jahr genossen unnd darvon dem Reich kheine dienst gelaistet,
von dero fürstenthumb Crossen
zugleich vil tonnen goldts verfallner landtschazung schuldig verbliben unnd, wie die
Schweeden sagen, dero herr vatter
Kf. Georg Wilhelm von Brandenburg (1595–1640); 1619 Kf. Dem schwed. Eingreifen in
Deutschland (1630 Juni 26/Juli 6 Landung auf Usedom) hatte er reserviert gegenübergestan-
den ( ADB VIII S. 619–629 ; NDB VI S. 203–204 ).
reichsboden eingeladen. Deme aber sey, wie ihm wolle, so hetten ihr churfürstliche
durchlaucht gleichwol zu bedenckhen, daß sie vorderist ihr ganzes churfürstenthumb
ungeschmälert, wie solches von ihren vordem auff sie ererbt worden, innbehielten, ein
ansehenliches fürstenthumb, so sie unnd ihre vordem niemaln in leiblicher besizung
unnd nüesßung gehabt, unnd vor den anderen aus ihrer anwartschafft zuruckhbleiben-
den theil das bisthumb Halberstatt, so nit weniger einem ansehenlichen reichsfürsten-
thumb zu vergleichen, auch uber diß alles ein so starkche summa gelts bekomben theten,
hingegen aber zu betrachten hetten, daß ihr Keyserliche majestädt unnd dern hochlobli-
ches hauß ganz unverschuldter dingen so treffliche unnd über 600 jahr in deren erb-
unnd aigenthumb gestandne landtschafften
leütten, allein dem Römischen Reich dardurch den friden desto leichter zu erkhauffen,
dahinden lassen müessten.
Ob dann hierauff der herr churfürst etwan mehrere forderung wegen seiner ricompens
eröffnen, sonnderlich aber auf das erzbisthumb Magdenburg andeütung thuen lassen
wolte, so solle der von Plettenberg antwortten, daß er khein weitern befelch hette, alß
seiner churfürstlichen durchlaucht dasjenig, wie vorstehet, anzuezeigen, worüber sie sich
dann zu erklähren geruehen wolten, allermaassen er dann hierauff sein abfertigung ze
sollicitieren unnd sich ungesaumbt wider zuruckh zu begeben wissen würdt.
Unnd dieweil die herrn Frantzösischen plenipotentiarii ebenmässig jemandt der ihrigen
zu dem herrn churfürsten abzeordnen vorhabens, so soll er mit demselben, was bey
seiner durchlaucht anzebringen, jedoch behuetsamblich, communicieren, sonnderlich
deß churfürsten recompensforderung halber sich eines mehrern, alß obstehet, nit
außlassen, sonndern, wa durch den Franzößischen abgeordneten etwas wegen Magden-
burg bey dem herrn churfürsten angebracht, es dahin stellen, daß dessentwegen die
weitere handlung alher nach Münster ze remittieren sein werde.