Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Verweis auf nr. 154. Darauf sollen wir hiemit weiter referieren, das ermelte
Franzößische plenipotentiarii uns am negstgefolgten sambstag, den 8. diß,
durch die herren mediatores bedeüten innhalt
umb unser mainung anfragen lassen, ob und waßgestalt der herr churfürst zu
Brandeburg, so sich derzeit im Haag befinden solle, zu beschickhen und umb
seinen consens anzulangen sein werde. Warüber wir uns nit allein erclärt, das
wir unserstheils dessentwegen eine aigne taugliche person zu seiner chur-
fürstlichen durchlaucht abordnen, auch das churfürstliche collegium das ihrig
hiebey ebenmässig zu thuen anlangen wolten, sondern wir haben auch
alsogleich die Churbrandenburgische gesandten alhie in gegenwartt dess
Venetischen pottschaffters für uns erfordert und negst eröffnung diser
Schweedischen resolution von inen zu wissen begert, ob sie hierauf zu
handlen bemächtigt weren. Dieweiln die sich aber zue nichts anders erclären
wollen oder könden, als das sie alspald hiervon irem herrn relation thuen
wolten, so ists damaln bey unserm gefasten schlusß, so der Venetische
pottschaffter denn Franzosen auch zu überbringen benommen, verbliben,
gestalten der extractus prothocolli, litera A, mit mehrerm außweist.
Gestrigen nachmittags aber seint alle drey Franzößische plenipotentiarii
sambt dem Venetischen ambasciator in mein, grafens von Trautmanßdorf,
logiament kommen, und als wir samenthafft die Schweedische resolution
mehrers examiniert, zwar das dieselbe zimblich dunckhl und unlauter
scheinen thue, auch noch wol mehrers darunter verborgen ligen möchte,
allerseits darfür gehalten und derentwegen erwogen worden, ob nit vor allen
dingen ein notdurfft sein werde, die Schweedischen plenipotentiarios umb
mehrer erleüterung diser ihrer resolution zu belangen, so ist doch entlich
allen erwogenen umbständen nach mit denn Franzosen sovil verabschiedet
worden, das wir alspaldt den von Plettenberg
Georg Herting von Plettenberg (1600–1682); 1654 nobilitiert „Edler von“, 1668 Reichsfh.;
Hofkammerrat; seit 1634 im diplomatischen Dienst des Ks.s, 1645–1646 ksl. Ges. für das
Kg.reich Böhmen auf dem WFK, 1647–1654 und 1658–1666 Resident im niedersächsischen
Reichskreis in Hamburg, 1654–1655 in Schweden ( Repertorium S. 142, 165; Honsel-
mann , Plettenberg; Becker S. 240 Anm. 91).
abferttigen und ime die Schweedische alternativam vortragen, auch das
dennselben Vorpommern sambt Stettin, Garz und Wollin zu verbleiben,
hingegen seiner churfürstlichen durchlaucht Hinderpommern sambt dem
bisthumb Halberstatt und denn 1 200 000 reichstaler, sofern anderst die
Schweeden solche anforderungen nachzulassen behandlet werden köndten,
anzuweisen und seine durchlaucht sich damit zu begnüegen haben, deren
consens und einwilligung erforderen solten, mit der außtruckenlichen anzeig,
daß uff den widrigen fahl der frid mit Schweeden auf ganz Pommern, wie
von inen begert, geschlossen werden solt. Deßgleichen solten auch die
Franzosen ihren residenten de Saint Romain ebenmässig zu dem herrn
churfürsten abordnen und ine, warauf es mit denn Schweeden beruhen thet,
berichten, danebens aber sovil weiter macht haben, damit seine durchlaucht
destweniger ursach hette, sich dess consens zu verwaigern, inen auch eine
anwarttschafft uf das erzstifft Magdenburg, iedoch mit gewissen reservatis et
conditionibus anzutragen. Inmitelst aber und bis die antwortt dess herrn
churfürsten möchte eingelangt werden, sollen die Franzosen denn Schweeden
umb mehrere erleüterung irer resolution zueschreiben, auf das man sich
hernach desto besser entschliessen mög, ob undterdessen einige handlung mit
inen fruchtbarlich fortzusezen sein könde oder nit. Wie dann solches alles in
ein besonder memorial zu verfassen und bey dem Venetischen pottschaffter
in deposito ze lassen, veranlaast worden und dasihenig, so von uns aufgesezt,
sub litera B beyligend zu empfangen ist.
Sodann folgt litera C, was wir dem von Plettenberg vor eine instruction,
darauf er sein anbringen zu stellen haben solle, zuegestellt.
Die vom churfürstlichen collegio haben anstatt irer schickhung sich uf ein
bewegliches schreiben entschlossen
zuekommen lassen, waraus Eur Kayserliche Mayestät allergnädigst zu erse-
chen, das sie nit allein dasihenig, was dem herrn churfürsten zu seiner
ergözlicheit anerbotten worden, implicite ratificieren, sondern gleicherge-
stalt, das der cron Schweeden uf den fahl, seine durchlaucht nit einwilligen
wolt, ganz Pommern mit Eur Mayestät und dess Reichs versprechender
handthabung verbleiben solle, belieben thuend, daher es im übrigen desto
leüchter durchzubringen sein würdt.
Als sich auch offtberüerte Franzößische plenipotentiarii von uns licenziert,
hab ich, graf von Trautmanßdorf, die anfrag gethan, wann ie die Schweeden
über so billiche und willfährige nachgebung den friden nit schliessen,
sondern weitere tergiversationes suechen und den krieg ferners zu continu-
ieren, die protestierenden an sich zu ziechen understehen solten, ob dan die
cron Franckreich gleichergestalt mit inen ferners im krieg bleiben und so
ungerechte praetensiones verfechten helffen wolte, haben sie in unser aller
beysein und ore rundt geantworttet, das einmal die cron Franckreich den
friden haben und den krieg mit Schweeden weiter nit continuieren wolle.