Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
E Kaiserlicher Bescheid für Mändl
Grundlagen dieser ksl. Resolution waren das Protokoll einer weiteren Konferenz geh. dep.
Räte mit Mändl vom 16. November 1646 (Konzept: RK FrA Fasz. 26 Konv. D fol. 363–371
– Reinkonzept (bis auf den letzten kurzen Absatz): RK KrA Fasz. 163 fol. 44–57’), ein
Votum dep. Räte vom 16. November 1646 (Konzept: RK FrA Fasz. 26 Konv. D fol.
371–374) und das Conclusum im GR (Slawata, Schlick, Martiniz, Kurz, Kollowrat,
Puchheim, Prücklmair, Gebhardt) vom 18. November 1646 (Konzept: RK FrA Fasz. 26
Konv. D fol. 374’). Von diesen drei Akten hätten dem Kanzleivermerk ( RK FrA Fasz. 26
Konv. D fol. 363) zufolge ebenfalls Kopien für Trauttmansdorff angefertigt werden sollen. –
In der Konferenz mit Mändl hatten die ksl. Räte noch einmal ausdrücklich klargestellt, daß
der Ks. die Separation des Kf.en auf keinen Fall billigen könne (besonders ebenda fol.
367’–368). Daran anschließend rieten sie dem Ks. ( Ebenda fol. 371–371’), dem Kf.en in den
Punkten recht zu geben, wo er recht habe, ihn aber sonst von seinem Plan abzumahnen und
jede Hilfe anzubieten. Nicht unrecht habe der Kf. mit seiner Klage über den Abgang der Mittel
und die verfallene Disziplin unter den Soldaten. Aber daß er jetzt, wo der Ks. ihm alle seine
Mittel anbiete, sich nur um seines eigenen Vorteils willen vom Ks. trennen wolle, ohne zu
beachten, wieviele Gefahren der Ks. mit ihm ausgestanden habe, könnten die dep. Räte auf
keinen Fall einsehen. Es folgt ein Vorschlag für den ksl. Bescheid, der im GR gebilligt und zur
Weisung umformuliert wurde.
2 folgendts eingeschickt] Die dep. Räte verfaßten darauf das folgende Ga. (das Trauttmans-
dorff nicht zugesandt wurde): Nun befinden die deputirte in darauff gehaltener delibera-
tion, daß soviel erstlichen die militaria unnd die continuation deß kriegs betrifft, mit dem
herrn churfürsten nicht würdt fortzukommen sein, es folge dann bey der noch
wehrenden campagna eine bessere Operation der waffen. Unnd wanngleich diese auch
erfolgen solte, so würdt dannoch nöttig sein, ihme etliche realia auff seitten Euer
Kayserlicher Mayestät zu remonstriren, alß 1. woher die völckher zu recroutiren, 2.
wohin dieselbe beiderseitts einzuquartiren, es werde gleich der feindt zuruckhgetrieben
oder nicht, 3. woher noch weitter einige nothwendige geltmittel unnd 4. die profiant zu
nehmen unnd ihme damit außzuhelffen. Weren derentwegen der gehorsambisten mai-
nung, daß hierüber unverlengt ein schleuniges guettachten von Euer Kayserlicher
Mayestät hofkriegsrath zu begehren unnd nach solchem mit dem Mändel herauß weitter
zu communiciren.
Anbelangendte vors andere den frieden unnd dessen befürderung, so mangelts nicht an
Euer Kayserlicher Mayestät, sondern allein beeder cronen, sonderlich nunmehr der
Schweden resolution und endtlichen erklerung. Unnd weil nicht gnueg, in Euer
Kayserlicher Mayestät zu tringen, daß sie den frieden uff alle weiß unnd weeg befürdern
sollen, sondern auch nöttig, daß man ihr die mittel zeige, wie unnd welchergestalt
solcher endtlich zu erheben, so were solches ihme, Mandel, bey einer anderwehrtigen
conferenz noch weitter anzudeütten, mit begehren, er wolle sich doch unbeschwehrt
eröffnen, auff waß mittel unnd weise dann ihre churfürstliche durchlaucht vermeinten,
daß der friedt noch endtlich erhebt werden könte. Solte er dann abermahls mit mangel
habender instruction sich davon entschuldigen, so were er zu ersuechen, daß er umb
fernere instruction deßwegen unverzüglich schreiben unnd biß zu deroselbigen einlan-
gung noch am Kayserlichen hof verwartten wolte, welches dann soviel noch operiren
möchte, daß der herr churfürst sich mit deren zulezt angehengten commination unnd
separation nicht vollendts gar praecipitiren, sondern in hoffnung, eine bessere resolution
von Euer Kayserlicher Mayestät zu haben, noch eine weile gedulden unnd deß gemeinen
schlusses erwartten thätte.
Zu dieser mainung bewegt die räthe sovil mehrers dieses, daß, obgleich der Mandel sagt,
der churfürst habe die separattractaten noch nicht angefangen, sondern es seye seine
commination nur eine warnung, dannoch auß denen von Münster unnd Oßnabrugg
iüngsthin einkommenen relationibus erscheint, daß seine räthe, alß Dr. Krebs unnd
Ernst, von Münster auß mit fleiß nach Oßnabrugg zu diesem ende kommen, daß sy mit
den Schwedischen wegen der Pfälzischen sach immediate selbst tractiren möchten, item
daß der Salvius sich alberaith so weitt expectorirt , daß es der chur halben noch zu dem
octavo electoratu kommen dürffte unnd die meiste difficultet nur an der stell hafften
thue, wer vor- oder nachsizen solle, die Wilhelmische oder Pfälzische lini, ingleichem
daß wegen der Obern Pfalz die 13 milionen in drey theil getheilt unnd eines von Euer
Kayserlicher Mayestät unnd das andere von Pfalz bezahlt, daß dritte aber von Churbay-
ern nachgelassen werden solte. Hierzue kombt nun noch dieses, daß vermög deren under
dieser conferenz unnd handlung erst einkommenen avisen die cron Schweden durch
einen aigenen gesandten, den de la Garde, zu Pariß außtruckhlich dieses proponiren
lassen, sie wolte den herrn churfürsten, wann er sich zu einer würckhlichen neutralitet
verstunde, eben also halten unnd tractiren, wie die cron Franckhreich begehrte, unnd
dabey der catholischen religion nichts praeiudiciren, ja obgleich bemelte cron uff seine
churfürstliche durchlaucht in dieser proposition waß scharpff eingangen, daß dennoch
sie zu erraichung ihres zweckhs, nemblich von Euer Kayserlicher Mayestät ihne unnd
zugleich durch ihn die sambtliche catholische totaliter zu separiren, sich dahin genaigt
vermerckhen läst, ihne ad dies vitae bey der iezt innhabenden stell unnd praerogativ zu
lassen unnd erst nach seinem todt seinen kindern, zumahl solche noch unmünndig, die
lezte stell in dem churfürstlichen collegio zu assigniren, massen solches mit mehrerm auß
verlesung selbiger proposition zu spühren. Legatur . Wann nun der herr churfürst sein
contento mit der chur und landen sowohl bey Schweden alß alberaith bey Franckhreich
finden solte, ist kein zweiffel, daß er endtlichen mit beiden cronen, so guett alß er könte,
schliessen, die catholischen zugleich auff seine seitten neben Franckhreich ziehen unnd
den lasst deß kriegs mit Schweden und denen protestirenden Euer Kayserlicher Majestätt
unnd dero erzhauß uffm halse lassen oder endtlich selbst für Schweden, wie für
Franckhreich, umb sein aigenes contento desto besser zu erheben unnd zu stabiliren,
Euer Kayserlicher Mayestät die leges pacis wegen ihrer satisfaction auß dero erblandt
Schlesien nach ihrem willen vollendts machen helffen dürffte. Derowegen die gehorsam-
biste räthe zu verhüettung solcher gefehrlichen extremiteten unnd in erwegung, waß für
ein riß auff seitten Euer Kayserlicher Mayestät entstehen möchte, wann er sich zur
unzeitt von derselben sepa[ ri]ren solte, kein bequemer mittel finden können, alß mit
einer fernern conferenz das werckh noch etwaß lenger in suspenso zu erhalten, biß man
siehet, wie noch weitter im krieg fortzukommen unnd waß endtlich noch die Schweden
bey den allgemeinen friedtstractaten Euer Kayserlicher Mayestät gesandten auff die ihnen
beschehene offenen für eine haubtsachliche resolution oder erklerung von sich geben
werden, welches nicht lang mehr anstehen kann. Inzwischen soll dem Kf.en der zugesagte
Proviant geliefert werden. Außerdem soll Trauttmansdorff von allem informiert werden,
damit er seine Verhandlungen danach richte.