Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Auf nr. 4. Da die Lage sich geändert hat, schien es uns ratsamer, mit den schwed.
Ges. unter der Bedingung, daß zuerst ihre Satisfaktion geregelt werde, mündlich
zu verhandeln. Gemäß einer Anweisung Trauttmansdorffs, von der eine Abschrift
beiliegt, haben wir gestrigs tags, dha sich die Schweedische bey unß eingefun-
den und unsere visiten der ursachen halber, daß wir zum letzteren bey ihnen
gewest, auß angenhommener höfflichkeit nit annhemmen wöllen, hievon auf
maaß und weiß, wie unß fürgeschrieben worden, fürgetragen, darüber eine
geraume zeitt mit denselben in communicatione zugebracht, in hoffnung, die
sachen in diesem puncto zum schluß zu pringen. Haben aber anders nichts
richten können, alß daß die Schweedische die sach auf wenig tage in
bedencken gezogen, sich aber niemaln uber die frag, ob sie auf also
beschehene offerta ohne hindersichpringen zu schließen bevolmächtigt,
unangesehen wir dieselbe etliche mahl wiederholt, auch solchesfals von
herüberkhombst irer excellentz herrn graven von Trautmansdorff vertröstung
gethan, herauslaßen wöllen. Waraus dan unschwehr abzunhemmen, daß sie
gnugsamb instruirt sein und die vorgeschützte außrede ermanglenden gnug-
samben gewalts auf einem andern fundament liggen müeße.
Und will unß das werck also vorkommen, ob dörfften wol die Churbrande-
burgische und sämbtliche protestirende stendte hiebey mitt den Schwedi-
schen allerdings einig und dhahin vergliechen sein, daß ohne allerseits
erlangte satisfaction von kheinem theil waß absönderlich sölle geschloßen
werden, gestalt dan auch der Churbrandeburgischer gesandter graff von
Wittgenstein alsopaldt, nachdeme die Schweedische von unß hinweg gewest,
sich bey unß zur visita angemeldet, weiln es aber fast spaet gewest, heüd zu
unß khommen und angezeigt, daß ihme von seinen collegis zu Münster
zugeschrieben seie, von denen herrn mediatorn aldha den bericht erlangt zu
haben, ob würden die Kaißerliche gesandten denen Schweedischen eine
offerta von Halb- oder Vorderpommern thuen. Nun hette er noch bey
gestriger ordinari schreiben von seinem gnedigsten hern, dem churfürsten,
daß derselb itzo auf der reiß seie
verhofften, daß man sich mit dergleichen offerten nit ubereilen wölte,
sondern vorhero mit irer churfürstlichen durchlauchtt zu Brandeburg daraus
communicirn, dan es ie eine große ungleicheit zwischen Vorder- und
Hinderpommern seie, weiln Vorderpommern ungleich beßer alß Hinder-
pommern. Sie hetten den Schweeden schon das fürstenthumb Rügen und den
portum Straalsondt, doch certis conditionibus, anerbotten
Am 2./12. Mai 1646 hatte sich Kf. Friedrich Wilhelm I. entschlossen, neben den schon
angebotenen Ämtern Barth und Triebsees auch die Abtretung der Insel Rügen vorzuschlagen
(Regest: UA IV S. 439). Am 8./18 August 1646 hatte er sich zudem noch bereit erklärt, im
äußersten Fall auf Vorpommern bis zur Peene, also auch auf Stralsund, zu verzichten
(Druckauszug: Meinardus III S. 542–544; Bohlen S. 109–111 – Regest: UA IV S. 454).
Das erste Angebot hatte Sayn-Wittgenstein den schwed. Ges. schon vorab am 3./13. Mai 1646
gemacht ( UA IV S. 439–440; APW II C 2 S. 270 Z. 16–24), von der zweiten Offerte hatten
die schwed. Ges. Ende August 1646 erfahren (vgl. die unterschiedliche Datierung: UA IV S.
456; APW II C 2 S. 426 Z. 6–7, 430 Z. 5).
che durchlauchtt würden aber die statt Stettin und den Oderstromb nit
zurücklaßen können, also gehöre eine underredung darzu, mit pitt, solches
zu beobachten.
Wie haben demselben geantwortet, daß man nit underlaßen würde, soviel
möeglich, irer churfürstlichen durchlauchtt interesse hiebey zu beobachten.
Man müeße aber einmahl frieden haben. Es wölte die cron Schweeden von
diesen Pommerischen landen, weiln sie deroselben gelegen liggen, nit abste-
hen. Ewer Mayestätt könten den krieg allein nit continuirn. Die müesten
auch einen grossen theil irer erblandten amore pacis zurücklaßen. Und sehe
man sönsten kheine mittel, auß dem krieg zu kommen, es seie dan, daß der
cron Schweeden hirin satisfaction gegeben werde. Der graff bittet, man wölte
das werck nur nit praecipitirn, würde sich durch gute underhandlung und
vorberedung alles füeglicher schicken. Die Churbrandeburgische zu Münster
würden ire excellentz herrn graven von Trautmansdorff auch deswegen
anglangt haben, darumb er bey unß auch darvon erinnern wöllen. Nhimbt
dhamit seinen abschiedt.