Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
[1646 September 26]
Bei den frz. Ges. haben wir unseren Vortrag gemäß der Anweisung Trauttmansdorffs
gehalten.
Die Frantzösische abgesandte haben geantwortet, daß nit ohne, daß die Schweedische
gesandten sich defectu mandati entschüldigen thäten und sie dhahero mit denselben noch
nit allerdings fortkommen könten. Hetten aber beede, sie, die Frantzosen, sowol alß die
Schweedische gesandten, nacher Schweeden geschrieben, umb die königin und senatores
regni zu miltern gedancken zu disponirn
vernhemmen, ob könten sie von gantz Pommern nit absetzen, doch entlich so viel zu
verstehen geben, daß sich die cron vermüthlich mit Vorderpommern und statt Stettin
Wißmar sambt den ertz- und stifften Bremen und Verden würde begnügen laßen, doch
wehren sie derzeit noch nit darauf instruirt
wißen, ob wir keine gewißheit hetten, daß Churbrandeburg auf solchen fall den
consensum werde hergeben und sich mit Halberstadt gegen halb Pommern begnügen
laßen und ferners khein ander aequivalens suchen wöllen.
Nos: Hetten noch von einen, noch andern einige gewißheit. Es seie solches aber auch
noch niemaln in vorschlag kommen. Vermutheten iedoch, wan Schweeden von gantz
Pommern würde abweichen, daß sich alßdan die churfürstliche durchlauchtt desto
ehender wegen halb Pommern möegten bewegen laßen. Könte auch etwoh sein, wan ir
churfürstliche durchlauchtt ie dhamit nit zufrieden sein wölten, daß sich alßdan etwoh
die reichsstendte angreiffen und ihrer churfürstlichen durchlaucht mit einer erklecklichen
summa geldts zur handt gehen möegten.
Illi: Die ständte des Reichs würden die soldatesca zahlen müeßen, also müsten dieselbe
mit kheiner fernerer zahlungslast beschwehrt werden. Sie hetten zwar auch denen
Schweeden von diesem mitl schon fürgehalten, die berieffen sich aber ploß darauf, daß sie
dhazu nit instruirt und sich gar in einige andere tractaten nit einlaßen könten, sondern auf
Pommern bestehen müesten. Fragten ferners, ob es richtig seie und wir darüber unsere
prothocolla hetten, daß die Schweeden auf Schlesien iemaln renuntiirt hetten, dan
scheinete, daß sie solches wiedersprechen wölten.
Respondimus: Solche renuntiatio seie in gegenwarth irer excellentz, herrn grafen von
Trautmansdorff, und unser beschehen, und zwar mit vorher abgeredeter bedingnuß, daß
alles, waß bey selbiger conferentz fürgehen möegte, verbindtlich sein sölte. Hetten
darüber unsre ördentliche prothocolla und wölten dieselbe auf begehren noch heüd per
extractum ihnen zuschicken.
Illi noluerunt, sondern glaubten unseren wortten. Erzehlten unß ferners, daß sie es auch
bey denen Schweedischen gesandten dhahin gerichtet, daß denen Pommerischen stendten
ire zusamenkhombst, allermaßen es die churfürstliche durchlaucht zu Brandeburg
begehrt hetten, solte zugelaßen werden, iedoch daß gewiße deputirte von der cron
Schweeden wegen solchem landtag mit beywohnen sölten. Haben ferners information
begehrt, waß es für bedencken habe wegen anstellung des tertii tribunalis in Imperio
Die Erweiterung der Zahl der Reichsgerichte hatten die prot. Reichsstände zuerst in ihren
Gravamina politica (1645 November s. die; Druck: Meiern, APW I S. 801–814) verlangt.
Diese Forderung wurde während des Jahres 1646 weiter betrieben ( UA IV S. 447 Anm. 1;
Ruppert S. 238–239).
Vermeinten, wan selbigs könte zugelaßen werden, daß man dhamit viel würde gewinnen
können. Respondimus informando, waß es mit denen craißen im Reich für eine
beschaffenheit habe, daß sich dieselbe einmahl dem Kayserlichen reichshofrath und
camerae Imperiali untergeben und nit so leichtlich wieder würden zertheilen laßen, und
seie dieses eine materi, so auf einen reichstag gehörig und alhie nit könne erörttert
werden. Auf dieses sein wir von ihnen abgeschieden.
Und sagte der monsieur d’Avaux mir, Crane, im herausgehen, unvermerckt der andern
gesandten: „Estote bono animo. Vestrae res bono sunt loco, sed nolite de me quicquam
dicere, quia ego habeor suspectus.“
[1646 September 27]
Haben unß die Frantzösische gesandten revisitirt und bey unß abschiedt genhommen, in
meinung, sich wieder nacher Münster zu begeben. Der conte d’Avaux gebrauchte diese
formalia: „Licet vobis pacem non relinquamus, tamen optimam spem pacis relinquimus,
et ubi venerint literae ex Suecia, debetis cum legatis Suecicis venire Monasterium, ut ipsi
negotio pacis finis imponatur“. Der duca de Longeville contestirte sehr von irem
empzigen fleiß und bemüehung, so sie bey dieser negotiation gehabt, deßen sie unß
festiglich könten versichern, und wir solten es glauben, daß sie alhie viel verrichtet
hetten.
Wir versicherten ihnen unser Vertrauen, bedankten uns und zeigten ihnen unser Protokoll vom
19. April 1646 , das den schwed. Verzicht auf Schlesien beweise. Sie haben dieses
akzeptiert.