Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Wir haben die kurbg. Ges. (Löben, Wesenbeck, Fromhold) zu uns gebeten und ihnen gemäß
der Anweisung Trauttmansdorffs vorgetragen.
Die abgesandte haben auf genhommenen bedacht und unterredung geantwortet, daß
ihnen diese proposition umb so viel desto mehr befrömbdt fürkomme, weilen sie nit
allein bey unß und sämbtlichen stendten des Reichs, catholischen sowol alß denen
protestirenden, sondern auch bey denn Frantzosen und Schweeden selbst biß dato das
contrarium negotiirt und bey allen deütlich zu verstehen geben, daß ire churfürstliche
durchlauchtt von zurücklaßung gantz Pommern nit hören, ja sich zu einigen tractaten nit
einlaßen wölten, es declariren sich dan die Schweedische vorhero, daß sie auf gantz
Pommern nit bestehen wölten. Hetten sich vielmehr bißhero wieder die Kaißerlichen
herren abgesandte beschwehrt
Vgl. z. B. den kurbg. Protest vom 4./14. Mai 1646 (Druck: Meiern, APW III S. 80–83 ).
auf gantz Pommern herausgangen
Im IPOk vom [8. Mai 1646] (Druck: Meiern, APW III S. 66–73 ) hatte der Ks. den
Schweden das ganze Hgt. Pommern als Satisfaktion angeboten, und zwar unter dem
Vorbehalt der Zustimmung und der Ratifikation der Reichsstände und der betroffenen
Parteien.
gemacht worden, daß sie zu selbigen landen gelangen können, dhahero itzo mit
denselben so schwehr außzukommen. Die churfürstliche durchlauchtt könten es nit
dhahin pringen, daß die Schweeden eine landtagsausschreibung oder zusamenkhombst
der stendten in Pommern verwilligen wölten, ungeachtet den Schweeden wol bewust, daß
selbige stendte also privilegiirt, daß ohne dern belieben und einwilligung auf dergleichen
cession und überlaßung nit könte geschloßen werden
Vgl. die entsprechende Bestimmung in der Revision der pommerschen Landesprivilegien vom
22. Februar/4. März 1622 (Druck: Dähnert I nr. 10 S. 453–456). Kf. Friedrich Wilhelm I.
von Brandenburg (1620–1688; 1640 Kf.) hatte seine Ges. noch am 3./13. September 1646
(Regest: UA IV S. 456–457) instruiert, die Landtagsausschreibung der pommerschen Stände
zu fordern.
Schweeden alles, waß zu irem vortheil diene, fürgeben und reden würden. Der vorschlag
von dem aequipollente komme von inen nit her. Es verlangten die churfürstliche
durchlauchtt nit nach einem aequivalent, sondern nach iren landen, die wölten sie wieder
zurückhaben. Jägerndorff praetendirten sie nit ex causa aequivalentis gegen Pommern,
sondern hetten ire befuegte ansprach darzu und verhofften, Kayserliche mayestätt würden
daran nit verkürtzen. Bitten also, daß man diesem fürgeben, daß selbigs von ihnen
herkommen solte, kheinen glauben geben, sondern churfürstliche durchlauchtt beystehen
und befordersamb sein wölte, dhamit sie wieder zu landt und leüthen kommen möegen,
in betracht, Kaiserliche mayestätt den herrn churfürsten schon dhamit investiirt hetten
und ihre churfürstliche durchlauchtt so viel desto mehr der underthänigsten hofnung
lebten, daß man dieselbe darbey werde manutenirn wöllen. Waß anlange die causam
acquisitionis, dha seie man zu milde berichtet, daß dieselbe ploß ex gratia Caesaris
herrühre, sondern seien gewiße pacta successoria verhanden, so von Kaißerlicher maje-
stätt bestettigt worden, in crafft dern die succession auf Churbrandeburg gefallen
Gemeint sind die kurbg. Ansprüche auf die jülichischen (vgl. [nr. 18 Anm. 5] ) und die
pommerschen Lande. Der kurbg.-pommersche Erbausgleich von Grimnitz vom 29. August 1529
(Druck: Dähnert I nr. 3 S. 47–49) und die folgenden kf.lichen, hg.lichen und ständischen
Reversalien (Drucke: Ebenda I nr.n 4, 5, 6 S. 50–68) waren von Karl V. (1500–1558;
1530–1556/58 Ks.) bestätigt worden (1530 August 2; Druck: Ebenda I nr. 7 S. 68–70).
Nos: Der Ks. habe Pommern den Schweden nur angeboten, weil er keine Hilfe mehr von den
Reichsständen erhalten habe und die Last des Krieges hätte allein tragen müssen. Die
Zustimmung des Kf.en sei ausdrücklich vorbehalten worden. Vernhemen sönsten gern, daß
der Schweedischen vorgeben von ihnen nit herkomme noch sie sölches genhemb halten
thäten. Man würde an seithen Kayserlicher mayestätt so viel desto mehr ursach haben,
ihnen hiebey ferners handt zu piethen.
Illi begehrten, daß man sich super instrumento pacis, daß nhemblich irer churfürstlichen
durchlauchtt dardurch in iren rechten nichts praeiudicirt seie, bey denen Frantzosen und
Schweeden waß deutlicher explicirn wölte.
Nos: Wir haben das bisher immer getan. Es würde unß aber von beiden theilen mit deme
begegnet, daß die Schweeden von Pommern nit weichen wolten, ja die Schweeden
unverholt sagten, daß sie gern sehen wölten, wehr inen Pommern wieder nhemmen
sölte.
Der von Löwen: Sie wüsten wol, daß die Schweeden ungern Pommern auß banden laßen.
Ietzo, umb der Frantzosen negotiation zu eludiren, entschüldigten sie sich defectu
mandati, mitt vorgeben, daß sie zuvorderist in Schweeden schreiben und sich instruction
und befehls erholen müsten. Und würden die Frantzosen unverrichteter sachen von hir
wieder zurückgehen. Dr. Frombholtz: Die mitle, zu den landen wider zu gelangen,
würden im Reich noch wol zu finden sein, wan nur die stendte unter sich könten einig
werden. Man sähe aber, wie dieselbe noch gegeneinander stünden. Lige also die forza des
Reichs darnieder. Die catholische stendte machten itzo die sache noch schwehrer und
giengen von deme, waß sie einmahl anerbotten hetten, wieder zurück. Dha solte man
gedencken, waß endtlich die sachen für einen außgang gewinnen dörffte.
Nos: Die protestirende wölten von iren extremis nit abweichen, und ie mehr man
denselben anerbiete, ie mehr sie begehrten. Dhahero die catholischen nit so hoch zu
verdencken, daß sich auch in etwaß änderten. Man sölte sich nur an seithen der
protestirenden waß näher zum ziel lencken und in ordine deren von denen Kaiserlichen
gesandten inen vorgehaltenen vorschlägen erclehren, so würde der sachen paldt können
geholffen werden. Daß man aber minutissima quaeque bey diesen conventen wölle
erörtert haben, würde schwehr, woh nit unmöeglich fallen und immitls der fried
dhadurch aufgehalten. Man sölte sich in ordine der vorgeschlagenen mitl halten und
ubrige sachen zu algemeinen reichstag außstellen.
Der Dr. Frombholtz: Die stendte sein schew geworden. Wüsten, wie es hergehe, wan man
zu reichstagen kommen und alles mit den maioribus wölle durchtringen. Sein keine
extrema, so die stendte begehren thäten. Müsten darüber ire erledigung haben, heiße „aut
nunc aut nunquam“. Nos: Ob daß nit extrema sein. Ille wolte diese worthe wieder waß
zurücknhemmen und auf einen vergleich, so zwischen catholischen und protestirenden
stendten nothwendig alhie erhandtlet werden müeße, ziehen und außdeuthen, so wir
unserstheils beschehen laßen und darwieder waß zu erinnern billich bedencken gehabt,
sondern trewlich darzu ermahnet und die Churbrandeburgische ersucht, daß sie irestheils
mit wolten darzu cooperirn helffen, dhamit es zwischen den stendten zum vergleich
gerathe und beederseits moderata consilia möegten geführt werden. Die Kayserliche
herren abgesandte würden irestheils, wie sie bißhero gethaen, ahn moeglichen fleiß und
bemüehung, umb solchs zu erheben, nichts ermanglen laßen. Der von Löwen: Es seie nit
ohne, daß etzliche hitzige leüthe under denen protestirenden gefunden würden, so
gnugsamb bekhandt seien. Sie, Churbrandeburgische, hetten sich dern consiliis niemaln
beygepflichtet noch dieselbe gutheißen können. Es ermangle auch an catholischer seithen
an hitzigen köpffen nit. Der Dr. Fromholtz: Es wehren die triumviri, wie sie andere zu
nennen pflegen, gnugsamb bekandt. Kehrten sich an Kayserlicher und irer gnädigsten
fürsten und hern abmahnungsschreiben gar weinig. Continuirten einen weeg wie den
andern, zügen noch mehr an sich und dörfften endtlich decemviri werden. Ließen die
verantwortung auf denselben stehen.