Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt

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Auf 1648 IV 22 und 25

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Beide Schreiben konnten nicht ermittelt werden.
sowie Nr. 82. Inmittelst haben sich die catho-
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lischen verleitten lassen, den punctum solutionis militiae ze consultiren.
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Und hilfft nichts, waß man inen dargegen remonstrirt, sondern die Chur-
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maintzischen und Bayerischen beziehen sich uf habende specialbevelch

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Zur Haltung der kurbay. und kurmainzischen Ges. vgl. auch [Nr. 103.]
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Und vermeint der Churbayerische Krebß, er woll seim gnädigsten herren
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die 3 obere craiß hinweegreissen

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Vgl. den zehnten Punkt des ksl.-kurbay. Rekonjunktionsrezesses von 1647 IX 7 (Text:
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Ziegler II, 1239), in dem festgelegt worden war, daß der Ks., wenn es zu einem frieden
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und abdancken der armaden kommen werde, zu abdanck- und contentirung jhro chur-
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fürstlichen durchlaucht unterhabenden den Fränckischen und Schwäbischen neben dem
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Bayerischen crayß vorbehalten und reserviren müsse.
, aber ich besorg, er werde nit allein die

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protestierenden, sondern auch die catholischen zuwider haben, sonderlich
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wann man droben die waaffen nit anderst operirn lassen will, als biß dato
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geschehen.

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Der Servient ist noch allhier, und sovil ich penetriren kan, tringet er sehr
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starkh, daß man nunmehr den gantzen convent nach Münster transferiren
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und alldort, waß noch in puncto executionis et assecurationis, auch sonst
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de communibus ze tractirn ubrig, abhandlen soll. Ich glaub nit, daß die
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protestierenden darzu leichtlich verstehen werden. Geschicht es aber, re
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adhuc nondum composita, so werden wir zu Münster schwere handlung
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haben und wenig außrichten. Verhoff iedoch, die bevorstehende extra-
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ditio instrumenti pacis

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KEIPO8 wurde den schwed. Ges. 1648 V 11 übergeben (vgl. [Nr. 108 mit Beilage [1]] ; APW
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[III C 2/2, 1065 Z. 5–7).]
werde ein andern mo〈d〉um causirn, so mit nech-
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stem zu vernemmen sein würdt.

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