Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
Rezepisse auf Nr. 58. Und nachdeme Ewer Kayserliche Mayestätt auß
negstvorgehender relation vom 16. dieses allergnädigst werden vernoh-
men haben, waßgestalten die bey dem amnestiwesen entstandene streit-
tigkeiten, biß dahin theils mit denen protestierenden, theils mit denen
Schwedischen gehandtlet, aber wegen derselben alzu harter antringung
zu keiner richtigkeit gebragt worden, so geruhen ahnietzo Ewer Maye-
stätt auß mitkommender continuatione protocolli ferner allergnädigst an-
zuhören, daß wir solche underhandtlung den 16. und 17. dieses mit denen
protestierenden continuirt, auch den 18. darauff mit den Schweden wie-
derumb zusamengetretten und nit anderst vermeindt, es solte damahlen
alles auff ein endtlichs vergliechen und underschrieben werden, jedoch
aber umb willen die Schwedischen von ihrn bey der Baden Durlachischen
sach eingewandten unbillichen förderungen nit völlich abweichen wöllen,
solches nit zu erhalten gewesen, sondern, nachdem hiebey in sechs gant-
zer stundt zugebragt worden, wir endtlich einen weitern auffschub ver-
statten müßen.
Gestern und heudt sein wir mit denen protestierenden weiters bescheff-
tigt gewesen, die endtliche vergleichung durch ihre mittl zu erheben, und
haben sich zu solchem ende die Sachßen Altenburgischen und Braun-
ßchweig Lüneburgischen heudt vormittag wiederumb bey mir, Volmarn,
eingestelt, auch nach langem antringen sich endtlich dern von Baden Dur-
lach eingeführter weitern praetensionum, sonderlich wegen der kellerey
Malsch
contentirn laßen „quodsi filia ultimi baronis de Geroltzeck, marchionis
Friderici de Baden moderna coniux, praetensa sua iura in isto baronatu
documentis authenticis sufficienter probaverit sententiaque desuper lata
fuerit, in eadem restitui debeat etc., cognitione hac intra biennium a die
publicatae pacis finienda“, welches zu verwilligen soviel weniger be-
denckens sein können, weil solches bey des von Cronbergs immission
ohnedas vorbehalten, und darauff die hinderlaßene freyin von Geroldts-
eck mit ihrn deductionsschrifften bey der ertzfürstlichen Oberosterrei-
chischen vormundtschafft einkommen, die weitere handtlung aber wegen
dieser leidigen kriegsempörungen biß daher ahnstehendt verblieben, also
ihnen die prosecutio ihres ahngebenen rechtens nit verweigert werden
kan. Demnach verhoffen wir, es soll damit diese materia amnestiae ge-
richtet sein. Zwar die beyde paragraphi „Ante omnia vero etc.“
Palatina wie auch „Tandem omnes etc.“ bleiben nachweils nur mit mel-
dung der ersten worten angezogen, wir bleiben aber darbey, daß es aller-
dings bey unßerm auffsatz würde gelaßen werden müßen und sonst kein
friedt zu hoffen.
Ewer Kayserlicher Mayestätt kombt auch auß dem protocoll neben an-
dern zu vernehmen, waßgestalten die Schwedischen auff anhalten der
Churtrierischen abgesandten begehrt, daß deßelben herrn churfürstens
praetensiones wegen der Kayserlichen wahlcapitulation und relaxation
oder restitution des Lützenburgischen depositi in das instrumentum pacis
eingerückt werden sölte, so wir aber wiedersprochen und angezeigt, daß
dieses sachen wehren, so daher nit gehörig, unß gleichwoll darbey erbot-
ten, Ewer Kayserlicher Majestätt darvon allerunderthenigst zu hinder-
bringen, die auch der sachen ihrsortts die gebühr zu verschaffen wißen
würden. Deßen ungeacht haben Dr. Mele und Dr. Krebs, Churmayntz-
und Bayrische abgesandte, neben denen Churtrierischen unßer hinder-
rücks den protestierenden ein v〈e〉rgrieff, waß wegn berührtes Lutzen-
burgischen depositi im instrumento pacis unnd sonderlich bey dem arti-
culo amnestiae gedacht werden solte, zugestelt und daß sie solches neben
ihnen approbiren wölten, begehrt. Dergleichen dan sonder zweiffl, wan
es mit diesem abginge, mit der capitulation auch geschehen würde
Vgl. auch Meiern V, 711 rechte Sp. zweiter Abs.
unß nuhn deßen im vertrawen einige verwahrnung beschehen, hab ich,
Volmar, heudt vormittags den obbemelten Sachßen Altenburgischen und
Braunschweigischen solche unzimblichkeit zu erkennen geben, die sich
auch erclehrt, nit allein ihrsortts darein nit zu willigen, sondern auch bey
den Schwedischen selbst einwendung zue thuen, daß unß derentwegen
nichts zugemuthet werden solle. Also verhoffen wir, zwar die sach alhier
dergestalt auß dem weeg zu halten, können aber dabey unschwehr erach-
ten, daß 〈m〉an es bey denen Münsterischen tractaten durch mittl der
Frantzosen zu behaubten underfangen werde, derentwegen Ewer Kayser-
liche Mayestätt gnädigst geruhen wollen, waß wir unß auff den außeristen
fall zu verhalten, gemeßenen befehl immittels einzuschicken.
Wir werden auch verwahrnt, daß aldort die verlaßung des herrn hertzo-
gens zu Lothringen und daß Ewer Kayserlicher Majestätt bey fürlauffen-
den krieg zwischen Spanien und Franckreich auff keinerley weiß noch
weeg der cron Hispanien einigen beystandt zu leisten vorbehalten bleibe,
auff das allerhefftigst getrieben und von ethlichen catholischen chur- und
fürsten selbst fast mehrers alß den protestierenden gebilligt, darbey aber
dies zum fürwandt gebraucht werden wölle, daß man sich catholischen-
theills der cron Franckreich schutz und schirmbs versiechern müste, damit
man künfftiger zeitt desto bestendiger wieder die protestirende und ihre
protectores, die Schweden, handthaben könte. Damit wir nuhn auff allen
fall wißen mögen, wie Ewer Kayserlicher Mayestätt allergnädigisten in-
tention gemeß wir solchen ahnmaßungen, wan die ahn unß solten ge-
muthet werden, zu begegnen, also bitten wir underthenigst, unß darüber
mit negstem gnädigst zu bescheiden.