Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
Dieweiln Euer Exzellenz nochmalen begehrn, daß ir fürstlicher durch-
laucht, herrn herzogen von Lothringen, thumbdecan zu Cöln
angesuchten attestation
selbige von mir underschriben zu empfangen sambt einem schreibn an ir
fürstliche durchlaucht, so Euer Exzellenz underschreiben und besigeln
lassen, auch bey heuttiger post nach Cöln verschikhen könden.
Unsere fridenstractaten lassen sich zwar zum fortgang ansehen, maassen
die Casselische satisfaction auch verglichen
Vgl. hierzu [Beilage A zu Nr. 65] , den Textvorschlag für das Vorabkommen über Amnestie,
Territorial- und Armeesatisfaktion sowie Truppenabzug Hessen-Kassels von [1648 IV 5]
( [Beilage B zu Nr. 65] ; vgl. später Art. XV,1–11 IPO = §§ 48–56 IPM) und den Textvor-
schlag für das Vorabkommen über die hessischen Kontributionspflichtigen und die Besat-
zungsverpflegung von 1648 IV [5] (Beilage [C] zu Nr. 65; vgl. später Art. XV,12 IPO ≙
§ 57 IPM).
die stände zum schluss eilen, also sehr gehen die Schweden mit heimb-
lichen gedankhen umb, solchs zu verhindern. Und kan disen leutten
nichts getrawet werden, biß daß gantze instrumentum stipulata manu
bestetigt, besiglet und underschriben ist, warzu noch vil zeit gehören
würdt.