Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
Verweis auf Nr. 54. Wiewoll wir nuhn hiedurch die sachen so weith ge-
bragt, daß, da unß sonst nit andere erhebliche bedencken fürgefallen
wehrn, wir zu ethwaß eventualabhandtlung angeregten § „Tandem omnes
etc.“ woll hetten glangen können, so geruhen iedoch Ewer Kayserlicher
Mayestätt auß beyliegendem protocollo, mit A bezeignet, allergnädigst
anzuhören, waß derentwegen erstens durch den Braunschweig Lünebur-
gischen abgesandten Dr. Langenbeck bey mir, Volmarn, sodan durch ihne
und die Sachßen Altenburgischen
Hier ist lediglich Thumbshirn gemeint (vgl. APW [III C 2/2, 1030 Z. 6 und 12).]
waß erheblichen ursachen endtlich für das beste und, itzigen lauffen nach,
Ewer Kayserlicher Mayestätt ahm fürträgligsten erachtet worden, vor
diesmahl die abhandtlung der Caßlischen forderungen vorgehen zu laßen,
den § „Tandem omnes etc.“ aber mit der satisfactione militiae biß zum
letzten außzustellen, sodan, waßgestalt wir die Caßlische sachen in erster
handtlung (darüber protocollum sub B mit mehrn nachrichtung gibt) also
geführt, daß die interessirte partheyen ohne einig unßer zumuthen sich
selbst so weith genährt, daß es wegen bezahlung dern von denen Caß-
lischen nuhmehr beliebten summa der 600 000 reichsthaler bereiths zum
vergleich kommen
Hessen-Kassel hatte einem Vergleich über 600 000 Rt. zugestimmt (vgl. Meiern V, 624 ;
APW [ III C 2/2, 1033 Z. 11–12)] . Kf. Ferdinand von Köln hatte sich mit der Summe eben-
falls einverstanden erklärt (vgl. Foerster, 348).
hetten die stände, ungeachtet die Churmayntzischen und Cöllnische de-
ßen anfangs bedencken getragen, sich entschloßen, ein beweglich schrei-
ben ahn herrn landtgraffen Geörgens fürstliche gnaden abgehen zu laßen
und zu ermahnen, daß sie durch ihrn nach Caßl abgeordtneten herrn
sohn und zugebne räth ein endtliche vergleichung mit der fraw landt-
gräffin daselbst treffen und sich auff hiesige tractaten nichts verlaßen
wolten, inhalts der beylag C, in nachfolg deßen wir auch ahn seine fürst-
liche gnaden laut der abschrifft D geschrieben.
Daß dan die handtlung wegen bezahlung des kriegsvolcks, biß nachdem
alle andere materiae pacificationis werden vergliechen sein, verschoben
werden soll, daß hat bey denen Schwedischen und protestirenden nuhn-
mehr den verstandt nit, daß Ewer Kayserlicher Mayestätt gnädigster in-
struction gemeß vorderist der frieden gäntzlich geschloßen und under-
schrieben, auch, man vergleiche sich super satisfactione militiae oder nit,
gehalten werden solle. Dan hierzu wöllen sich die Schweden nit verste-
hen, weiln sie besorgen, man mögte sie alßdan gar mit lehrer handt ab-
weisen wollen, sondern sie vermeinen, wan alle materiae instrumenti
unnd zumahlen auch der articulus de assecuratione et executione pacis
vergliechen und dem bißher practicirten stylo nach provisionaliter und
absonderlich underschrieben
So war es beispielsweise bei der Vereinbarung von 1648 III 8/18 über die Autonomie der
Mediatstände und Untertanen (vgl. später Art. V,30–41 IPO ← § 47 IPM), bei Art. X
IPO vom selben Tag betr. die Territorialsatisfaktion Schwedens, bei der Pfalzfrage von
1648 III 15/25 (datiert auf 1648 III 9/19; vgl. später Art. IV,2–19 IPO sowie §§ 10–27
IPM) und bei Art. XI IPO von 1648 III 15/25 (datiert auf 1648 III 9/19) betr. die Ent-
schädigung für Kurbg. gewesen.
tiae et § „Tandem etc.“ auch abgehandtlet, hierauff das völlige instrumen-
tum zusamengeschrieben, die stipulatio et formalis subscriptio aber
alßdan erst vollenzogen werden solle, wan zu Münster die sachen mit
den Frantzosen auch zu gäntzlicher richtigkeit werden gebragt sein, mit
welcher meinung bißnoch die protestirenden und guttentheils catholische
einig sein.
Wir sollen aber dabey Ewer Kayserlicher Mayestätt allerunderthenigst nit
verhalten, daß unß vorkombt, alß wölten die Schwedischen bey einschlie-
ßung der bundts- und kriegsverwandten in zweiffel ziehen, ob zu verstat-
ten seie, daß Ewer Kayserlicher Mayestätt der königlichen mayestätt in
Hispanien und dan des hertzogs in Lothringen fürstliche durchllaucht
meldung thuen sollen, welches sie sonder allen zweiffl im ersten articulo
des instrumenti, die constitutionem pacis betreffendt , auch auff die baan
bringen und also, denen Frantzosen zu gefallen, das disputat der separa-
tion von Spanien erregen werden. Da wir nit unzeittlich in sorgen stehen
müeßen, daß die stände, catholisch sowoll als Lutherisch, dem gegentheill
starcken beyfall geben mögten, würdt also ein notturfft sein, daß Ewer
Kayserlicher Mayestätt bey denen herrn principalen zeittliche fürbawung
thuen laßen.
PS Obwoll in unserm protocollo andeutung beschicht, daß die Sachßen
Aldenburg- und Braunschweigischen sich erbotten, unß noch gestern
abendts einen auffsatz wegen bezahlung der 600 000 reichsthaler einlief-
fern zu laßen, so ist doch solches noch biß zu außfertigung dies hinder-
blieben. Und haben ermelte abgesandten sich entschuldigt, daß sie heudt
den gantzen tag mit denen Schwedischen und Caßlischen darüber zu
negociern gehabt, es sölte aber dieser uffsatz solchergestalt außgearbeitet
werden, daß uff morgigen tag es allerdings darmit zu seiner richtigkeit
kommen würde. Betreffendt daßienig, so wir gestern abendts mit ihnen
vergliechen, darvon liegt ein abschrifft, littera E, hiebey.