Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
C Quellengrundlage und Einrichtung der Edition
Der vorliegende Band enthält die Korrespondenz der kaiserlichen Ge-sandten am Westfälischen Friedenskongreß mit dem Kaiser, dem Oberst-hofmeister Trauttmansdorff und dem Reichsvizekanzler Kurz sowie den Briefwechsel der kaiserlichen Gesandtschaftsmitglieder untereinander für den Zeitraum vom 11. Februar bis zum 11. Mai 1648. Es werden im wesentlichen die Archivalien benutzt, die bereits in den Vorgängerbänden der kaiserlichen Korrespondenzen Verwendung gefunden haben. In den Einleitungen von
APW II A 1–3 werden die Bestände detailliert charak-terisiert.
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Die die Grundlage dieses Bandes bildenden Akten aus Wien entstammen den Friedensakten der Reichskanzlei (RK
FrA),
der Geheimen Öster-reichischen Staatsregistratur (
GehStReg),
den Friedensakten der Staats-kanzlei (
StK
FrA)
sowie dem Teil des dort verwahrten Trauttmansdorff-schen Familienarchivs (TA).
Daneben zählen Nassaus Registratur in Den Haag (
KHA
A
4) und die Akten Lambergs aus Linz (HA
Steyr),
denen die Briefe des Obersthofmeisters und des Reichsvizekanzlers an den Osnabrücker Primargesandten entnommen sind, ebenfalls zu den für diesen Editionsband hinzugezogenen Kernbständen. Weitere Bestände des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchives, namentlich die Österreichi-schen Akten Tirol (
ÖstA
Tirol),
die Kriegsakten der Reichskanzlei (RK
KrA)
und Teile der Staatenabteilung (
StAbt),
sowie die Codices in Giessen (
Giessen)
ergänzen die Quellenbasis. Vereinzelt wurde auch auf Materialien aus Stockholm
Beispielsweise bei der Heranziehung von
SEIPO3
zur Sachkommentierung (vgl. etwa
[Nr. 25 Anm. 42] ).
und Hannover
zurückgegriffen.
Die Relationen der kaiserlichen Gesandten an den Prager Hof und die Weisungen von dort nach Westfalen sowie der Briefwechsel der Bevoll-mächtigten untereinander sind weitgehend erhalten. Unvollständige Aus-fertigungen konnten durch Konzepte oder Kopien ersetzt werden
. Die Beratungen der deputierten Räte und die daraus resultierenden Beschlüsse im Geheimen Rat liegen im großen und ganzen ebenfalls vor
Das
Ga.
zu Nr. 1 etwa liegt lediglich fragmentarisch vor.
. Die in der Kanzlei Nassaus entstandenen Kopien der Osnabrücker Relationen bestehen ab Anfang März 1648, wie oben bereits dargelegt, lediglich aus Inhaltsübersichten. Während die Korrespondenz Lambergs mit Kurz in beide Richtungen nachvollziehbar ist, ist dies bei dem Briefwechsel Vol-mars mit Trauttmansdorff nicht der Fall. Die Schreiben des Obersthof-meisters an seinen Vertrauten sind nicht überliefert. Für die Darstellung der Einschätzung der Lage am Kaiserhof hätten diese wahrscheinlich eine aufschlußreiche Quelle gebildet. Die Korrespondenz Trauttmansdorffs mit den jeweiligen Primargesandten in Münster und Osnabrück, Nassau und Lamberg, ist ebenfalls nicht vollständig erhalten. Die Antwortschreiben der beiden kaiserlichen Bevollmächtigten in Westfalen an den Obersthof-meister fehlen.
Die Einrichtung der Edition ist in den ersten Bänden der kaiserlichen Kor-respondenzreihe bereits eingehend erläutert worden. Daher werden an dieser Stelle nur die wichtigsten Richtlinien angesprochen. Jedem der hier abgedruckten Hauptschreiben ist eine eigene, halbfett gedruckte Nummer zugeordent. Links und rechts sind, durch einen Schrägstrich jeweils ge-trennt, die Nummern der Schreiben aufgeführt, die – sofern in diesem
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oder im vorhergehenden Band abgedruckt – die aktenmäßigen Vorgänger bzw. die Antwort auf die betreffende Akte sind. Innerhalb der kaiser-lichen Akten wird die Überlieferung für alle Schreiben in den herangezo-genen Beständen, sowohl aus dem Hauptteil wie in den Anmerkungen oder im chronologischen Register, so vollständig wie möglich erfasst. Die kaiserlichen Handschreiben
sind durch den Zusatz (H.) von den durch die kaiserliche Kanzlei konzipierten und ausgefertigten Weisungen unter-schieden
Ein ksl.
handbriefl muß allerdings nicht komplett aus der Hand Ferdinands III. stammen (vgl.
[Nr. 86] , dort ist lediglich das PS eigh.). Vielmehr bezeichnet der Begriff eine be-stimmte, formlose Art von Weisungen (hierzu vgl. ausführlich
APW
[ II A 3, XLII] ).
. Akten, die in den abgedruckten Stücken erwähnt werden und sachlich zur kaiserlichen Korrespondenz gehören, in den herangezogenen Archivalien jedoch nicht gefunden wurden, sind in den Anmerkungen mit „Das Schreiben konnte nicht ermittelt werden“ gekennzeichnet, während Schriftstücke, die nicht in diesen Rahmen fallen und nach denen daher nicht gesucht wurde, mit dem Hinweis „Das Schreiben wurde nicht ermit-telt“ versehen sind.
Die Schreiben sind vollständig abgedruckt. Lediglich auf die Anrede, die Grußformel sowie auf die Datumsangabe wurde verzichtet. Kanzlei- und Dorsalvermerke wurden gestrichen. Hinweise auf Schreiben, auf die sich der jeweilige Brief bezieht, sind mit der Formulierung „Auf Nr. xy“
regestiert, wenn das betreffende Schreiben nur erwähnt wird. Im Gegen-satz dazu weist die Formulierung „Rezepisse auf Nr. xy“
darauf hin, daß im Antwortschreiben der Inhalt des Referenzschreibens ausführlicher wiedergegeben wurde. Mit „Verweis auf Nr. xy“
sind die Stellen re-gestiert, die auf ein vorhergehendes Schreiben verweisen. Briefinhalte, die die militärische Lage, die habsburgische Hauspolitik, finanzielle Be-lange der Gesandtschaften, private Angelegenheiten oder Empfehlungen von Personen kommunizieren, sind innerhalb des Textes regestiert wor-den. Die als Beilagen ermittelten Schreiben und Protokolle sind abge-druckt, wenn der sachliche Zusammenhang dies notwendig erscheinen ließ und sie nicht in einem anderen Band der APW veröffentlicht sind oder werden. In diesem Zusammenhang sei vor allem auf das Diarium Volmar
(APW III
C 2) verwiesen, in dem einige Protokolle aus dem Edi-tionszeitraum abgedruckt sind. Diese wurden in dem vorliegenden Band der kaiserlichen Korrespondzenzen regestiert, um dem Benutzer eine knappe Inhaltsübersicht über das betreffende Protokoll zu geben
. Ver-schiedene andere Beilagen wurden regestiert, wenn der sachliche Zusam-
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menhang dies gebot
. Die Gutachten deputierter Räte und die Beschlüsse des Geheimen Rats wurden zum Teil mit eingearbeitet, da sie detaillierte Informationen über den Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozeß am Prager Hof liefern. Mit Nr. 87A wurde ein Gutachten und der dazuge-hörige Geheimratsbeschluß ausnahmsweise als eigenes Stück und im Voll-text abgedruckt. Dies erschien notwendig, da die Räte hier sehr ausführ-lich Stellung zu zwei Relationen aus Osnabrück nehmen. Eine sinnvolle Einarbeitung des Gutachtens und des Beschlusses innerhalb der Textan-merkungen – wie sonst üblich – war ob der Länge des Textes und aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht möglich. Zudem existiert eine partiell abweichende Vorstufe zu diesem Gutachten, die es ebenfalls noch zu be-rücksichtigen galt. In den Kopfregesten der bearbeiteten Stücke sind die jeweiligen Sekretäre oder der Rat, der das Gutachten verfaßt hat, durch einen Punkt von den beteiligten Räten abgehoben.
Das Inhaltsregest gibt summarisch den Inhalt des Hauptschreibens wie-der. Gesprächspartner und Daten von Konferenzen und Unterredungen werden genannt. Die Inhalte der Beilagen wurden nicht in das Inhalts-regest aufgenommen. Dem Gebrauch der kaiserlichen Kanzlei gemäß erfolgen die Datierungen im neuen Stil. Erschlossene Daten wurden in eckige Klammern gesetzt bzw. ergänzt. Die Anmerkungen enthalten bio-graphische, geographische, historische und rechtliche Erläuterungen, die für das Textverständnis notwendig erschienen
Die Kommentierung erfolgt in Anlehnung an den detaillierten Sachkommentar von
APW II A 6 und
APW III B 1/3.
.
Im Register der Verhandlungsakten sind die in diesem Band erwähnten Verhandlungakten des Kongresses und seines Umfeldes aufgelistet. Das chronologische Register führt die hinzugezogene kaiserliche Korrespon-denz des behandelten Zeitraumes sowie alle anderen Akten, die als Archi-valien nachgewiesen sind, auf.
Danken will ich an dieser Stelle meinen Eltern, die mir über Jahre hinweg einen verläßlichen Rückhalt sowie die notwendige großzügige finanzielle Unterstützung geboten haben.
Abschließend möchte ich mich bei allen Personen und Institutionen be-danken, die mir bei der Bearbeitung dieses Bandes ihre Unterstützung gewährt haben. Zunächst sind dabei die Mitarbeiter der von mir genutz-ten Bibliotheken und Archive zu nennen für ihre tatkräftige Hilfe und unkomplizierte Bereitstellung der Bestände.
Zum Dank bin ich ebenfalls den studentischen Hilfskräften der Vereini-gung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V. verpflichtet, die durch ihre Zuarbeit für diesen Band einen reibungslosen Arbeitsablauf garan-tiert haben. Großen Dank schulde ich ferner meinen Kollegen in der Ver-einigung für ihre Anregungen und Bemerkungen. Frau Dr. Christiane
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Neerfeld und Herrn Dr. Peter Arnold Heuser danke ich für die Erlaubnis, die Unterlagen für ihre französischen Korrespondenzbände, die beide in naher Zukunft erscheinen werden, einsehen zu dürfen. Herrn PD Dr. Michael Rohrschneider und Herrn Dr. Magnus Ulrich Ferber verdanke ich Hinweise und Ratschläge während der Erstellung der Textanmerkun-gen und der Einleitung. Frau Dr. Maria-Elisabeth Brunert danke ich herzlich für die oftmals geleistete Unterstützung und für die freundliche Bereitsstellung ihrer editorischen Erfahrung. Herrn Andreas Hausmann M.A., der zeitgleich mit mir einen Band der kaiserlichen Korrespondenzen bearbeitete, danke ich für den fruchtbaren Gedankenaustausch während der gesamten Editionsarbeit.
Mein besonderer Dank gilt Frau Dr. Antje Oschmann, Geschäftsführerin der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e. V., die bera-tend und korrigierend die Entstehung des Bandes begleitet hat. Der Rück-griff auf ihre systematische Erschließung der Archivalien, auf ihre Vor-arbeiten für die bevorstehende Publikation der Vertragsentwürfe und auf ihre inzwischen gedruckten Regesten der Verträge (APW III B 1/3) haben meine Editionstätigkeit wesentlich erleichtert. Diese Vorarbeiten zu ande-ren Teilen der APW bildeten einen Fundus, aus dem ich jederzeit schöpfen durfte.
An erster Stelle schulde ich jedoch Herrn Professor Dr. Maximilian Lan-zinner, dem Herausgeber der
Acta
Pacis
Westphalicae, hervorragen-den Dank, der mir seine Förderung zuteil werden ließ und sein Vertrauen geschenkt hat, indem er die Bearbeitung des vorliegenden Bandes mir übertrug.
Sebastian Schmitt
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