Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt

2. Deputierte Räte und Geheimer Rat

Die Relationen der Abgesandten in Osnabrück waren in mehreren Fällen Gegenstand der Beratungen deputierter Räte und des Geheimen Rats. Unterschiedliche Positionen der einzelnen Räte, die über die verschiede-nen Parteien innerhalb des kaiserlichen Beraterstabes Auskunft geben könnten, sind jedoch nicht aus diesen Akten zu entnehmen, da es sich jeweils um ein Gesamtvotum handelt

Vgl. Auer, 144.
. Die deputierten Räte bildeten keinen festen institutionellen Ausschuß am Kaiserhof, sondern wurden von Fall zu Fall abgeordnet, um dann zu bestimmten Sachverhalten eine mögliche Vorgehensweise zu erarbeiten

Zur Arbeitsweise der dep. Räte am Ks.hof im 17. Jh. vgl. Sienell, 31–47.
. Ihre Anzahl war nicht kon-stant, sondern schwankte bei den unterschiedlichen Gutachten zwischen drei und acht Räten. Die meisten Gutachten im Editionszeitraum jedoch wurden von sechs Räten verfaßt. Diese Gutachten wurden danach meist dem Geheimen Rat zur weiteren Beratung und Abstimmung vorgelegt. Der Geheime Rat bildete ein eigenständiges Beratungsgremium des Herr-

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schers, von dem er vollständig abhängig war

Zum GR vgl. ebenda, 26–30.
; die endgültige Entschei-dung war dem Kaiser vorbehalten

Vgl. Repgen, Ferdinand III., 330.
, der den Sitzungen, auch wenn er nicht in der Anwesenheitsliste geführt wurde, beiwohnte. Inwieweit der Kaiser sich wirklich in die detailreichen Verhandlungsfragen eingearbeitet hat, kann anhand dieser Gutachten und Beschlüsse allerdings nicht nach-vollzogen werden

Vgl. ebenda, 331; Auer, 144 sowie Anhang.
.
Die Anzahl der Geheimen Räte bei den verschiedenen Beschlüssen war ebenfalls unterschiedlich, lag jedoch im Editionszeitraum immer deutlich über der der deputierten Räte. Zwischen sieben und zwölf Geheime Räte fanden sich bei solchen Beratungen ein. Der Personenkreis der deputierten Räte und des Geheimen Rats überschnitt sich

Zur sozialen Struktur des ksl. GR im 17. Jh. vgl. Lanzinner, Sozialstruktur.
. Der promovierte Jurist Gebhardt und Oettingen, der seit Ende Februar 1648 das Amt des Reichs-hofratspräsidenten bekleidete, waren häufig in beiden Beratungsrunden vertreten. Der Amtsträger jedoch, der bei allen Sitzungen und Entschei-dungen zugegen war, war Reichsvizekanzler Kurz. Er überarbeitete so manches Gutachten und Konzept für die Weisungen nach Westfalen. Ihn bat auch Lamberg um Fürsprache bei Ferdinand III. wegen der Über-schreitung der Instruktion in bezug auf die Autonomie in den kaiserlichen Erblanden . Ruppert bezeichnet Kurz zu Recht als den Mann, der neben Trauttmansdorff, dem Präsidenten des Geheimen Rats

Vgl. Dickmann, 195.
, den größ-ten politischen Einfluß am kaiserlichen Hof hatte

Vgl. Ruppert, 30.
. Im Februar kur-sierten am Kongreß Gerüchte, Kurz würde gar dorthin entsandt . Eine Mission nach Westfalen trat er dann zwar nicht an, Ende Mai jedoch wurde er an den Hof des bayerischen Kurfürsten abgeordnet, um dessen erneute Separation vom Kaiser abzuwenden. Neben seinen politischen und diplomatischen Fähigkeiten ist zur Auswahl seiner Person für diese Mission noch von Bedeutung, daß sein jüngerer Bruder, Maximilian Kurz, Vorsitzender des Geheimen Rats in München und Oberstkämmerer des Wittelsbachers war

Vgl. Albrecht, Maximilian I., 162f. – Zu seiner Mission vgl. auch [Nr. 108 Anm. 46] .
.

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