Acta Pacis Westphalicae III B 1,1 : Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, 1. Teil: Urkunden / Antje Oschmann
c Verpflichtungserklärung der Reichsstände für die Exekution des Friedens, 1649 Februar 17 (Nr. 28)
Vor dem Austausch der Ratifikationsurkunden forderten die schwedischen Ge-sandten, unterstützt durch Servien, von den reichsständischen Gesandten, daß sie die allgemein geltende Pflicht zur Durchführung der Friedensbestimmungen prä-zisierten und darüber eine gesonderte Erklärung abgäben. Der lateinische Text dieser Verpflichtung wurde langwierig ausgehandelt. Schließlich fertigte das kur-mainzische Reichsdirektorium eine entsprechende schriftliche Erklärung aus und beglaubigte sie mit Siegel und Unterschrift. Je eine Ausfertigung wurde am 18.
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Februar 1649 zuerst den Schweden, dann Servien übergeben; der kurmainzische Kanzler verpflichtete sich außerdem mündlich und mit Handschlag gegenüber den Gesandten, daß die Reichsstände die Vertragsbestimmungen gewissenhaft er-füllen würden
.
Die im Text erwähnten Ausfertigungen für das Reichsdirektorium selbst und die kaiserlichen Gesandten sind bisher nicht ermittelt worden; es ist übrigens fraglich, ob sie, wenn überhaupt, in derselben Form erstellt worden sind
In den ksl. Akten liegt mindestens eineKopie (
HHStA
Wien,
RK
FrA
Fasz.
92 XVIII fol. 386).
. Die Ausferti-gungen für Schweden und Frankreich haben sich im
RA
Stockholm und in den
AN
Paris erhalten; bis auf die in der schwedischen Urkunde undeutliche, weil korrigierte Datumsangabe für ein darin erwähntes Schreiben der Reichsstände an den Kaiser stimmen die Texte überein. Als Druckvorlage wurde hier die heute in Stockholm liegende Ausfertigung gewählt
Text dieses Schriftstücks:
Londorp
6, 467 (hier S. 461 verschiedeneProjekte);
Meiern
6, 854f
(irrtümlich dat. 1649 II6); ST
6,1, 465f.
.
* * *
Zuletzt bleibt mir, allen, die mir bei der Erstellung des Manuskripts geholfen ha-ben, Worte des Dankes zu sagen. Die Direktionen und die Fachreferenten der Archive in Dresden, München, Münster, Paris, Stockholm und Wien haben mir bereitwillig die Möglichkeit eröffnet, die wertvollen und empfindlichen Urkun-den einzusehen, und mich mit weiterführenden Hinweisen unterstützt; dafür danke ich Herrn Eckhart Leisering (
SHStA
Dresden), Herrn Archivdirektor Dr. Joachim Wild, Herrn Archivoberrat Dr. Reinhard Höppl und Herrn Archiv-oberrat Dr. Gerhard Reiprich (
BHStA
München), Herrn Archivdirektor Professor Dr. Franz-Josef Jakobi und Herrn Dr. Ulrich Wimmer (
SA
Münster), Frau Marie-Andrée Guyot, Conservateur en Chef du Patrimoine, chef de la Di-vision des Traités (
AE
Paris), Herrn Ghislain Brunel, Conservateur en Chef à la Section ancienne (
AN
Paris), Herrn Archivrat Helmut Backhaus und Herrn Archivrat Folke Ludwigs (
RA
Stockholm) sowie Herrn Hofrat DDr. Gott-fried Mraz, Frau Hofrat Professor Dr. Christiane Thomas und Herrn Hofrat Professor Dr. Leopold Auer (
HHStA
Wien).
Bei der Vorbereitung der Recherchen in den Pariser Archiven war mir Herr Dr. Rainer Babel (
DHI
Paris) behilflich, und von Herrn Professor Dr. Franz Bos-bach erhielt ich mehrere Auskünfte auf der Grundlage seiner Materialsammlung über die Kosten der Kongreßgesandtschaften. Hier in Bonn haben die Mitarbeiter der
Vereinigung
zur
Erforschung
der
Neueren
Geschichte mir stets ihr Wissen und ihre Erfahrung zur Verfügung gestellt: Bei der Klärung der Über-lieferungsverhältnisse der französischen Archivalien und bei der Kollation der französischen Texte habe ich mich jederzeit auf die Hilfsbereitschaft von Herrn
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Guido Braun verlassen können; Frau Maria-Elisabeth Brunert hat zwei Urkun-den des IPO, die kurmainzische Nachausfertigung und das für Kurbayern be-stimmte Exemplar, kollationiert, und schließlich danke ich Herrn Michael Rohr-schneider und insbesondere Herrn Thomas Brockmann für die sorgfältige und umsichtige Korrektur des Manuskripts und für ihre hilfreichen Anregungen. Den größten Dank schulde ich jedoch dem Herausgeber der
APW, der die Konzeption dieses Bandes entworfen und seine Entstehung mit vielen Ratschlägen begleitet hat.