Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert

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I (Plenum): Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums über die Deputation der Reichsstände
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in Osnabrück an Oxenstierna und Salvius am 8. Juni 1648: Dank der schwedischen Gesand-
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für das (an bestimmte Bedingungen gebundene) Angebot von 6 Millionen fl. für die
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schwedische Militärsatisfaktion, das sie Königin Christina übermitteln wollen, da sie nicht
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bevollmächtigt sind, eine solch geringe Summe zu akzeptieren; Aufschub einer Erklärung
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zu den Bedingungen, an welche die Reichsstände ihr Angebot geknüpft haben, sowie zu
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deren Anträgen (Bitte um Wiederaufnahme der kaiserlich-schwedischen Konferenzen über
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alle offenen Fragen; Bitte um Erarbeitung eines Formulars für die Ratifikationsurkunden) bis
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zur Einigung über die Höhe der schwedischen Militärsatisfaktion; Information, daß Hessen-
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Kassel weder die besetzten Orte räumen noch seine Truppen abdanken wolle, falls es keine
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Militärsatisfaktion erhalte; Weigerung, das Angebot der Reichsstände in der Hoffnung auf
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Billigung durch die Königin anzunehmen, und Vorschlag, die Reichsstände möchten ihrerseits
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die schwedische Forderung sub spe rati akzeptieren.

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II (Sitzung des Fürstenrats): 1. Soll Servien gebeten werden, bei den reichsständisch-schwe-
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dischen
Verhandlungen über die schwedische Militärsatisfaktion zu vermitteln? 2. Sollen
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die Reichsstände den Schweden einen Schriftsatz mit den bislang mündlich vorgetrage-
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nen
Gründen übergeben, welche die Reduktion der schwedischen Forderungen bezwecken?
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3. Sollen die Reichsstände mit den Kaiserlichen über die offenen Fragen des Friedensver-
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trags
verhandeln? 4. Was sollen die Reichsstände wegen der Forderung Hessen-Kassels nach
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Militärsatisfaktion beschließen? 5. Wie sollen sie reagieren, da die Reichsstände in Münster
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nur 2 Millionen fl. für die schwedische Militärsatisfaktion bewilligen wollen? 6. Was sollen
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die Reichsstände wegen des (kur-)bayerischen Widerspruchs gegen das Reichsconclusum von
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1648 V 2/12 über die Frage, wem Militärsatisfaktion zu gewähren sei, beschließen?

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III Re- und Correlation über Frage 1 bis 4 der Beratung im Fürstenrat.

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In II: Eine Umfrage sowie Vorbehalt und Protest Salzburgs gegen das Reichsconclusum von
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1648 V 2/12, nach dem alle Reichsstände zur Militärsatisfaktion beitragen müssen; Rechts-
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vorbehalt
Bayerns auf den Bayerischen, Fränkischen und Schwäbischen Reichskreis für seine
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Armeesatisfaktion; Vorbehalt Bambergs, Brandenburg-Kulmbachs und -Ansbachs, Württem-
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bergs
sowie Baden-Durlachs, daß sie nicht gleichzeitig zur schwedischen und kurbayerischen
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Militärsatisfaktion herangezogen werden; Wiederholung Pfalz-Neuburgs seiner in früheren
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Sitzungen dargelegten Gründe, warum es nicht zur Militärsatisfaktion beitragen müsse; Wie-
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derholung
Speyers (und Weißenburgs und Prüms) der früher dargelegten Gründe, warum das
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Hochstift sich in Fragen der Militärsatisfaktion als exemt betrachtet; Bitte Fuldas um Abzug

[p. 416] [scan. 506]


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seines Beitrags zur hessen-kasselschen Satisfaktion von jenem zur schwedischen Militärsatis-
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faktion
; Suspension einer Stellungnahme zu der Frage, wer zur Militärsatisfaktion beitra-
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gen
solle, durch Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow, bis ihre Entschädigungsforderungen
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wegen ihres Beitrags zur schwedischen Territorialsatisfaktion befriedigt werden; nochmaliger
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Protest Salzburgs gegen das Reichsconclusum von 1648 V 1/12 über die Fragen, wer zur
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Militärsatisfaktion beitragen muß und wem sie gewährt wird; abermaliger Rechtsvorbehalt
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Bayerns.

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