Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
I (Plenum): Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums über die Deputation der Reichsstände
in Osnabrück an Oxenstierna und Salvius am 8. Juni 1648: Dank der schwedischen Gesand-
ten für das (an bestimmte Bedingungen gebundene) Angebot von 6 Millionen fl. für die
schwedische Militärsatisfaktion, das sie Königin Christina übermitteln wollen, da sie nicht
bevollmächtigt sind, eine solch geringe Summe zu akzeptieren; Aufschub einer Erklärung
zu den Bedingungen, an welche die Reichsstände ihr Angebot geknüpft haben, sowie zu
deren Anträgen (Bitte um Wiederaufnahme der kaiserlich-schwedischen Konferenzen über
alle offenen Fragen; Bitte um Erarbeitung eines Formulars für die Ratifikationsurkunden) bis
zur Einigung über die Höhe der schwedischen Militärsatisfaktion; Information, daß Hessen-
Kassel weder die besetzten Orte räumen noch seine Truppen abdanken wolle, falls es keine
Militärsatisfaktion erhalte; Weigerung, das Angebot der Reichsstände in der Hoffnung auf
Billigung durch die Königin anzunehmen, und Vorschlag, die Reichsstände möchten ihrerseits
die schwedische Forderung sub spe rati akzeptieren.
II (Sitzung des Fürstenrats): 1. Soll Servien gebeten werden, bei den reichsständisch-schwe-
dischen Verhandlungen über die schwedische Militärsatisfaktion zu vermitteln? 2. Sollen
die Reichsstände den Schweden einen Schriftsatz mit den bislang mündlich vorgetrage-
nen Gründen übergeben, welche die Reduktion der schwedischen Forderungen bezwecken?
3. Sollen die Reichsstände mit den Kaiserlichen über die offenen Fragen des Friedensver-
trags verhandeln? 4. Was sollen die Reichsstände wegen der Forderung Hessen-Kassels nach
Militärsatisfaktion beschließen? 5. Wie sollen sie reagieren, da die Reichsstände in Münster
nur 2 Millionen fl. für die schwedische Militärsatisfaktion bewilligen wollen? 6. Was sollen
die Reichsstände wegen des (kur-)bayerischen Widerspruchs gegen das Reichsconclusum von
1648 V 2/12 über die Frage, wem Militärsatisfaktion zu gewähren sei, beschließen?
III Re- und Correlation über Frage 1 bis 4 der Beratung im Fürstenrat.
In II: Eine Umfrage sowie Vorbehalt und Protest Salzburgs gegen das Reichsconclusum von
1648 V 2/12, nach dem alle Reichsstände zur Militärsatisfaktion beitragen müssen; Rechts-
vorbehalt Bayerns auf den Bayerischen, Fränkischen und Schwäbischen Reichskreis für seine
Armeesatisfaktion; Vorbehalt Bambergs, Brandenburg-Kulmbachs und -Ansbachs, Württem-
bergs sowie Baden-Durlachs, daß sie nicht gleichzeitig zur schwedischen und kurbayerischen
Militärsatisfaktion herangezogen werden; Wiederholung Pfalz-Neuburgs seiner in früheren
Sitzungen dargelegten Gründe, warum es nicht zur Militärsatisfaktion beitragen müsse; Wie-
derholung Speyers (und Weißenburgs und Prüms) der früher dargelegten Gründe, warum das
Hochstift sich in Fragen der Militärsatisfaktion als exemt betrachtet; Bitte Fuldas um Abzug
seines Beitrags zur hessen-kasselschen Satisfaktion von jenem zur schwedischen Militärsatis-
faktion ; Suspension einer Stellungnahme zu der Frage, wer zur Militärsatisfaktion beitra-
gen solle, durch Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow, bis ihre Entschädigungsforderungen
wegen ihres Beitrags zur schwedischen Territorialsatisfaktion befriedigt werden; nochmaliger
Protest Salzburgs gegen das Reichsconclusum von 1648 V 1/12 über die Fragen, wer zur
Militärsatisfaktion beitragen muß und wem sie gewährt wird; abermaliger Rechtsvorbehalt
Bayerns.