Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
Wir haben nr. 152 erhalten. – Ihr habt recht gethan, das ihr die königlich Span-
nische abgesandten eüerer threw, aufrichtigen, recht- und wohlgemeinten
intention, so unserer instruction gemäß ist, informiert habt; und hat der
Savedra zu der unnß von euch angedeüten communication zu schreitten
kein befuegte ursach gehabt, wirdt viel weniger von unsers lieben vetter
und brueders, des königs in Spannien, liebden darzue bevelcht sein; wir
wollen aber destwegen gebührende erinnerung mit negstem an den marchese
de Grana und marchesen Castel Rodrigo
Mit Weisung vom gleichen Tag (Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 17 – Kopie:
RK , FrA Fasz. 92 V nr. 709 fol. 199) übersandte Ferdinand III. den Gesandten in Münster
eine Kopie seines Schreibens an Castel Rodrigo, Wien 1645 Mai 31 ( Den Haag A IV 1628
nr. 17; RK , FrA Fasz. 92 V ad nr. 709 fol. 198–198’).
wollet ihr in ein und andern vermög unserer instruction mit denselbigen
alle vertrewliche offentliche und gehaimbere correspondenz und commu-
nication also fordt pflegen.
Belangent aber das armistitium an ihme selbsten, habt ihr gleichergestalt
gar recht gethan, das ihr es mit solcher manier, wie beschehen, bey den
churfürstlichen gesandten angebracht. Vernemmen aber aus obberüerter
euerer relation und prothocollo, das auf seiten der cron Franckhreich aller
tractat eines armistitii rundt abgeschlagen seye, so wir dahingestelt sein
lassen. Demnach aber aus berüerten ewerm prothocollo erscheinet, das
ewerer unerinnert durch die churfürstlichen gesandten diß werckh des
armistitii bey den interpositoribus getrieben worden, so ist zwar von euch
gar recht geschehen, das ihr destwegen nichts geandet, sondern es mit still-
schweigen übergangen habt, darneben aber ist unser gnedigister befelch, das
ihr fleissige obacht habet, ob an seitten der churfürsten die tractatus armi-
stitii nit verner vortgesezt werden, und darbey aufs embsigste daran seit,
das ihr hierinnen (wie bißhero geschehen) nit praeteriert werdet, und im
fall dergleichen tractatus von den churfürstlichen reassumiert wolten werden
oder auch andere weeg zu erweckhung eines armistitii sich ereigneten, euch
auch hierzue in nahmen unser nit ungeneigt erweiset, sondern ewerer
derentwegen in handen habenden instruction nachkommet, sonderlich
aber alßdann den mediatoribus und churfürstlichen gesandten remon-
striret, das wir bey abhandlung solches armistitii nie kein andern gedanckhen
gehabt, alß das der weeg zum frieden desto mehrers gebahnet und das
christenbluet und dessen vergiessung ie ehender ie besser verschonet werde,
keinesweegs aber, wie unnß auf seiten des cardinals Mazzarini mit unfueg
aufgeladen will werden, andere intention gehabt haben.
Das auch der veindtlichen cronen abgesandte zu einem aufzug der
eröffnung ihrer proposition die unvolkommene plenipotenz der reichs-
deputierten ständt anziehen, da habt ihr den mediatoribus anzuzeigen, das
die Franzosen und Schweeden die reichsdeputierte chur-, fürsten und
ständte selbst ad loca tractatuum pacis invitiert
Französische Einladungsschreiben vom 6. April 1644 (vgl. APW [II A 1 S. 418 Anm. 1] ),
vom 14. September 1644 (vgl. APW II C 1 S. 362) und 18. Dezember 1644 (vgl. nr. 79
Anm. 2), schwedische Einladungsschreiben vom 4./14. Oktober 1644 (vgl. APW II C 1 S. 362
und 367) und vom 29. November/9. Dezember 1644 (vgl. nr. 64, F).
erschienen und die vornembste aus allen craisen darinnen begriffen, welches
ihr ihnen ab enumeratione partium leichtlich vor augen stellen könnet, alß
werden die interpositores den Franzößischen gesandten solches reprae-
sentieren können, das sie dannenhero kein ursach mit ihrer proposition
lenger innenzuhalten. Soviel aber den vorschlag des Costanzischen abge-
sandten anlangt, last sich derselbige auß denen von euch selbst angezo-
genen und andern ursachen nit zu werkh richten, dahero ihr demselben
nit nachsezen, sondern auf obeingefüehrte anwesenheit der deputierten
und vornembsten reichscraißständten zu beharren unnd auf die eröffnung
der proposition zu tringen habt.
Was dan deß bischoffs zu Oßnabrugg andacht bey der den fünfften mehrge-
meltes monats May beschehener conferenz
Vgl. [nr. 152,1] und das ausführliche Protokoll im Diarium Wartenberg S. 1138–1162.
scopo consiliorum ad conservationem catholicae religionis et imperii, item
ad evitandum schismata, deßgleichen wegen Churtrier und Brandenburg
gethan betrifft, da habt ihr den churfürstlich Cöllnischen und Bayerischen
gesandten data occasione anzuzeigen, das wir eben solchen scopum für unnß
haben; halten aber darfür, das zu desselben erlangung nöttig und rathsamb,
gegen besagter churfürsten Trier und Brandenburg liebden sich ganz confi-
dent zu erzeigen und sonst einmüettig zusammenzuhalten, damit man anders-
theils nit ursach fasse, gegen diese seithen eine diffidenz zu schöpffen. Daß
absonderliche orth für die reichsdeputation betreffendt, stehet zu erwarten,
wessen sich der rath zu Münster ercleren würdt
Wartenberg hielt für die Verhandlungen der Reichsdeputation die fürstliche Kanzlei in Münster
für den günstigsten Ort, da in ihrer Nähe sowohl die kaiserlichen und kurfürstlichen wie auch die
französischen und spanischen Bevollmächtigten wohnten, während das Rathaus etwas abseits liege
und keine Bequemlichkeit biete. Es sollte jedoch die Rückkehr der nach Kassel gereisten münste-
rischen Räte abgewartet werden (vgl. Diarium Wartenberg S. 1159).
In puncto interpositoris zu Oßnabrugg und der derentwegen von graffen
von Wittgenstein gethanen anregung lassen wir es noch zur zeit bey dem
bewenden, das entweder die gesandten durch sich selbsten oder ihre secre-
tarios die handlung vorstellen mögen, zumahlen auch das noch wenig
apertur zu einzigem tractat sich daselbst erweiset.
Soviel die beglaittung der statt Stralsundt anlangt, wollet ihr der chur-
fürsten, auch fürsten und ständen abgesandten gemüethsmeinung, es were
dan die sachen immittels destwegen mit den Schweeden völlig verglichen,
erwartten und dißorths alles disputat so lang declinieren, biß wir bey
negster ordinari unsere weittere befelch euch darüber zukommen lassen.
Die in eüerer relation angezogene fünff praepetita betreffendt, alß cassierung
der elbzöll, freyheit der religion, zurucklassung der geistlichen güetter,
entschlagung des königs in Dennemarkh und paritatis votorum, da habt
ihr euch im geringsten nichts herauszulassen, sondern einig und allein auf
die versprochene edierung der fridensmittel zu tringen.