Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
156. Ferdinand III. an Auersperg und Krane Wien 1644 Januar 21
Ferdinand III. an Auersperg und Krane
Wien 1644 Januar 21
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46k, Konv. c fol. 13–14, praes. Osnabrück 1644 Februar 10 =
Druckvorlage – Kopie: Giessen 203 fol. 784’–785’; ebenda 203 fol. 786–787 – Druck:
Gärtner II nr. 148 S. 391–393.
Verlegung der Friedensverhandlungen.
Wir werden berichtet, waßmasßen von etlichen protestierenden abgeord-
neten zue Franckfort vorgegeben werden wolle, daß beede cronen, Franck-
reich und Schweden, vorhabens sein sollen, es dahin zue richten, damit die
Münsterische und Oßnabruggische tractaten nacher Franckfort und Hanaw
verlegt werden. Wann nun, da deme also sein solte, leicht zue vermuethen,
daß solches denselben von den protestierenden ständen deß reichs zue dem
end suggeriert worden seye, daß sie, die protestierende, verhoffen, weilen
sie ihr intent wegen der translation deß Franckfortischen deputationtags
ad loca tractatuum universalium nicht hindurchtrucken können , ihre dar-
unter gesuechte gefährliche practicquen durch angeregte translation der
generaltractaten nacher Franckfort alß ad locum deputationis und in die
benachbarte vesstung Hanaw zu erlangen und zue behaubten, wardurch nun
dieienige ungelegenheiten und dem allgemeinen catholischen weeßen vor-
stehende , beschwerliche praeiudicia, welche man auff den andern weeg
besorgt und geflohen auch vor disem mit umbständen remonstriert worden,
disergestalt ebensowohl oder noch mehrers entstehen würden, alß befehlen
wir euch hiemit gnedigst, daß ihr aller orthen der sachen eigentlichen
beschaffenheit fleissig nachforschet und, da sich dieselbe angedeüttermassen
befindet, dextre und mit angelegnem fleiß unterbawet, damit solches gefähr-
liche vorhaben gäntzlich verhindert und es bey demienigen, wesßen man
sich sowohl der generaltractaten halber alß wegen continuation deß Franck-
fortischen deputationtags nach so viler zeit entlich einmahl verglichen,
bestendig gelassen werde, masßen ihr bekanter ewerer vernunfft nach recht
zue thun und hierahn unßern gnedigsten willen zue vollziehen wisßen
werdet.