Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert

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Auf nr. 167. Wegen der Geleitbriefe für die Mediatstände und des ius suffragii
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lassen wir es dabei bewenden, das Ihr das Gutachten der Kurfürsten und der depu-
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tierten
Fürsten und Stände einholt. Inmittels aber ihr dieselbige, so nit ordi-
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narii deputati status sein, gleichwol particulatim anzuhören und daß zu prae-
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caviren, daß sy an euch nit etwas in forma collegii bringen thuen, wie wir dan
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destwegen mit unsern Kaiserlichen gesandten zu Münster und den depu-
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tirten chur-, fürsten und ständen destwegen deliberation pflegen lassen
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wollen.

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Belangendt des Churbrandenburgischen abgesandten, deß von Lewen,
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wegen eines armistitii geführten discurs, da habt ihr dergleichen apertur
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und anwürffen euresortts soviel anlaß zu geben, daß ihr vernemmen könnet,
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zu was für einem armistitio die frembten cronen incliniren, und wan sie
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solches aigentlich vernommen, darüber mit den Spannischen auch der
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churfürsten gesandten communiciren, euch aber darüber nichts aigent-
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lichs resolviren, sondern uns neben eüren angehefften guettachten refe-
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riren und hierinnen in allem vermög habender instruction mit unnsern
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Kaiserlichen gesandten zu Münster vertrewlich communiciren.

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Was aber die abgesandten deß innhabers deß erzstiffts Magdeburg me-
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morial anlangt, weil solches in dieihenige streittigkeiten mit einlauffen
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thut, so zwischen dem erzstifft und der statt in unerörtterten recht schwebet,
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als wollen wir euch hierinnen inskünfftig auch unser erclärung zukommen
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lassen.

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